Reifenpannenset Pflicht? (evtl. mit anderem Kompressor?)
Hallo Freunde
Ich habe das Reserverad(Notrad) aus dem A4 genommen, nun habe ich zum ersten Mal gehört, dass es dann Pflicht sei ein Pannenset mitzuführen. Seit wann gibts denn diese Bestimmung, ist an mir spurlos vorbei gegangen. Da ich beim ÖAMTC Mitglied bin, sehe ich auch nicht die Notwendigkeit, aber wenn es vorgeschrieben ist...
Wollte euch um eure Erfahrungen fragen bzw. ist günstig kaufen = Schrott oder taugt das Zeugs was.
Aus vergangen Tagen kenn ich dass diese Kompressoren sehr laut sind. Nun nachdem ich jetzt einen kaufen muss, bzw. die Überlegung ist einen zu nehmen mit dem ich im Urlaub auch Luftmatratzen usw. bzw. am Fahrrad mal Luftpumpen möchte, einen zu nehmen der was taugt und mir nicht einen Tinitus verpasst.
Das wäre auch schon meine wichtigste Unterscheidung für den Kauf, gelesen habe ich jetzt noch von Haltbarkeit der Dichtmittel, welche mit 2 andere mit 10 Jahren, je mehr natürlich umso besser.
Meist wir das Ding dann ja eh nur in der Reserveradmulde sein Dasein fristen..... hoffentlich!
Max. 100€ veranschlage ich für ein gutes Gerät, für eine reines Pannenset liegen die Preise bei ca.30€.
lg Richard
Beste Antwort im Thema
Das frage ich mich auch. Ich habe sogar auf das Notrad umgerüstet.
16 Antworten
Wenn der Reifen Aufgeschlitzt ist kannst den Notreifen/Ersatzreifen draufziehen, das Reifenpannen Zeugs wird da auch nicht weiter helfen, daher sehe ich hier keine Vorschrift / Pflicht ein Notrad/Ersatzrad/Reifenpannenset mitzuführen.
Zum Reifenpannenset, habe es mal vor ca. 10 Jahren Ausprobiert, das Loch wurde nicht Gefüllt, zudem war die Felge von Innen Versaut.
Wozu nimmt man das Notrad aus dem Fahrzeug?
Das frage ich mich auch. Ich habe sogar auf das Notrad umgerüstet.
Jeder hat seine eigenen Argumente, darum geht's aber nicht. Ich fahre seit einigen Jahrzehnten Auto und meine Pannen bisher rechtfertigen für mich nicht Tag täglich das Gewicht mitzuschleppen und auf den Platz zu verzichten.
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Und es geht mir nur um die gesetzliche Vorgabe, wenns die gibt, bzw. eben einen vern. Kompressor der auch mehr kann.
Naja, so ein Notrad ist ja auch schwer wie Blei und der Verbrach geht da natürlich unnötig in die Höhe. Ich ärgere mich sogar, dass Audi kein vollwertiges Reserverad mehr anbietet. Hatte damals beim Golf IV im Urlaub eine Reifenpanne und lernte das zu schätzen!!
Wenn ich in den Urlaub fahre, kann ich es ja wenn noch Platz ist mitschleppen, aber im Alltag brauche ich das def. nicht.
Laut Wikipedia ist das keine Pflicht, kannst also ohne beides fahren.
Wie gut der Audi Kompressor ist kann ich nicht sagen, hab ich noch nicht ausprobiert.
Hallo Richard. Habe mal den Tatbestandskatalog durchgeblättert. Ich habe keine entsprechende owi gefunden. Mir ist auch kein Verstoß diesbezüglich bekannt.
Die Reifenpannensets ersetzen natürlich kein Notrad und ist wirklich nur für kleinere Schäden geeignet. Der Kompressor läuft über 12 Volt und lässt sehr zu wünschen übrig. Viele Kompressoren schaffen nicht einmal die geforderten Bar.
Grüße aus dem Nachtdienst 🙂
Danke Jungs, damit keine Pflicht! Wäre noch die Überlegung wegen einem vern. Kompressor, falls es sowas gibt.
Lg
jeder Reifenfritze verflucht dich, wenn er einen mit Pannenspray behandelten Reifen von einer Felge kratzen darf...
zum Thema Pflicht Pannenset oder Reservereifen: StVO §1:
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wer jetzt bei einem Platten aufgrund der nicht möglichen Selbsthilfe den Verkehr behindert, begeht eine Ordnungswiedrigkeit. Eine andere Möglichkeit der Selbsthilfe ist es übrigens den Pannen/Abschleppdienst zu verständigen, auch wenn dies länger dauert als schnell einen Reifen umzuwerfen.
Ich sag ja nicht dass ich es benutzen werde, war eine "Pflicht" Frage die doch beantwortet wurde. Also nein keine Pflicht.
Auch bin ich beim ÖAMTC, d.h. ich will es auch nicht benutzen wenn nicht zu 100% notwendig 😉
Jetzt ist die Frage eines guten Kompressors ev. in Kombi mit Kit.
Zitat:
@hilgner schrieb am 28. März 2016 um 18:52:09 Uhr:
zum Thema Pflicht Pannenset oder Reservereifen: StVO §1:....
vllt. wäre es angeraten wenn der TE ( also @ RichardE60 ) von Anfang an erklärt hätte...ich bin aus "Ösiland"... was gilt hier ?
Dort zwischen den, zugegeben schönen Bergen herrschen nämlich komplett andere Sitten und Gebräuche und andere Gesetze und Pflichten als in D. 😉..mit deutscher STVO ist also schon mal nix.
Post #1: ÖAMTC = Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club
😉
um weitere Missverständnisse auszuräumen, werde ich in meiner Sig das darstellen.