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Reifenpannenset oder Reifenpannenspray ?

BMW 1er
Themenstarteram 29. Juli 2015 um 20:21

Mein 1er hatte vorher 195er Run Flats drauf, ich habe dann 17 Zöller Non Run Flat montiert. Jetzt frage ich mich, was im Pannenfall? Gerade heute habe ich einen E91 gesehen der mit Warnblinker auf der Felge zum Reifendienst wollte. Der wird sicherlich nicht nur einen Reifen kaufen müssen der Typ.

Jetzt habe ich bei Amazon geguckt und es gibt entweder Reifenpannensets oder Sprays.

Was soll man sich also ins Auto packen?

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21 Antworten

Ich würde das von BMW nehmen. Teuer, aber wohl am besten abgestimmt.

Gar nix, bzw. bestenfalls eine ADAC Mitgliedschaft.

Zu den Argumenten:

http://bit.ly/1OQjGys

http://bit.ly/1OQjorf

Gruß

Mick

Diese Pannensets sind alle für Arsch und Friedrich. Vergesse sie. Um dieses Geld solltest du besser zum ADAC gehen. Ich bin dort seit Jahren Mitglied und habe in den seltenen Fällen in denen ich die "Gelben Engel" gebraucht habe, nur gute Erfahrungen gemacht.

Wenn ich meine Touren ins Ausland mache - Ungarn, Siebenbürgen -, dann habe ich immer einen Winterreifen als Reservereifen im Kofferraum verstaut und ihn dort an den Ösen mit Gurten festgezurrt. Dazu ein kleines Wagenheberset, eine Ratsche mit 17er Schlüssel, ein paar Arbeitshandschuhe und ich bin immer auf der sicheren Seite. Das restliche Gepäck habe ich am leeren Rücksitz verstaut.

Das kleine Reserverad und Reifenwechselset von BMW kostet 400.-Euro und ist ebenfalls nicht gut. Der Reifen dort ist nur wenig breiter wie ein Fahrradreifen und ebenfalls nicht für längere Strecken geeignet.

Alles andere ist Murks, auch diese harten, lauten und teuren RunFlat Reifen. In vielen Situationen schützen sie dich ebenfalls nicht und nach 100 km ist auch mit ihnen Schluß. Und was dann? Die nützen deine Notsituation aus und knallen dir für 1000.-Euro einen billigen Chinareifen auf die Felge, weil du keine andere Möglichkeit mehr hast um weiterfahren zu können. Mit einem vollwertigen Reservenreifen kannst du noch den ganzen Urlaub mit dem Auto fahren und auch noch nach Hause, wo du in Ruhe den Schaden reparieren lassen kannst.

Fazit: Im Inland gar nichts mitnehmen. In Ländern in denen die Versorgung nicht so gut ist, einen vollwertigen Reservereifen in den Kofferraum und du kannst losdüsen.

Gruß Toni

Hallo zusammen

Kurz zur Info! Wenn keine Run Flats montiert sind ,muss Du ein sogenanntes "Reifenpannenset per Gesetzgeber "! mitführen.

Wenn Du den Verkehr behinderst und kein Set dabei hast ,wirst von der Polizei zur Kasse gebeten!.

Ich würde mir ein Set im Netz bestellen und die Mitgliedschaft beim ADAC überdenken. Viele Versicherungen haben im Vertrag schon ein sogenannter Pannendienst für wenig Geld / geringer Aufpreis eingeschlossen.

mfg

langer

Was täten wir ohne diesen "Amtsschimmel"?

Zitat:

@Langer46 schrieb am 31. Juli 2015 um 21:29:44 Uhr:

Wenn keine Run Flats montiert sind ,muss Du ein sogenanntes "Reifenpannenset per Gesetzgeber "! mitführen.

wenn du schon derartige behauptungen aufstellst, wirst du uns ja auch sicherlich eine entsprechende quellangabe dafür nennen können?

Zitat:

Wenn Du den Verkehr behinderst und kein Set dabei hast ,wirst von der Polizei zur Kasse gebeten!.

und das findet man wo im bundeseinheitlichen tatbestandskatalog?

Zitat:

@Langer46 schrieb am 31. Juli 2015 um 21:29:44 Uhr:

Hallo zusammen

Kurz zur Info! Wenn keine Run Flats montiert sind ,muss Du ein sogenanntes "Reifenpannenset per Gesetzgeber "! mitführen.

Wenn Du den Verkehr behinderst und kein Set dabei hast ,wirst von der Polizei zur Kasse gebeten!.

Ich würde mir ein Set im Netz bestellen und die Mitgliedschaft beim ADAC überdenken. Viele Versicherungen haben im Vertrag schon ein sogenannter Pannendienst für wenig Geld / geringer Aufpreis eingeschlossen.

mfg

langer

Ist natürlich völliger Unsinn!

Verbreite doch nicht solche Aussagen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht in Deutschland!

Zur Sache:

Sicher kann ein Pannenset hilfreich sein.

Welches Set man nimmt, ist ziemlich egal. Hautsache gut. Man muss nicht das teure BMW-Set für ca. 90,- € nehmen. Es gibt auch gute Sets, die nur die Hälfte kosten.

Und ´ne ADAC-Mitgliedschaft ist natürlich auch nicht schlecht.

am 1. August 2015 um 15:56

Demnächst kein Run Flat Reifen kaufen und wenn platz da ist Ersatzrad kaufen ansonst ADAC mitglied und anrufen..

 

RunFlat Reifen schwachsinn

1. Teuer

2. Verbrauch höher

 

Meine meinung Geldmacherei..

Zitat:

@Erdogan29 schrieb am 1. August 2015 um 17:56:18 Uhr:

Demnächst kein Run Flat Reifen kaufen und wenn platz da ist Ersatzrad kaufen ansonst ADAC mitglied und anrufen..

RunFlat Reifen schwachsinn

1. Teuer

2. Verbrauch höher

Meine meinung Geldmacherei..

Ansichtssache.

  • Teurer ja.
  • Verbrauch aber gleich!
  • RFT´s der neuen Generation ist eigentlich super.

Hallo zusammen,

nochmal Kurz zur Info zu:

Ist natürlich völliger Unsinn!

Verbreite doch nicht solche Aussagen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht in Deutschland!

 

Kein Unsinn.

Schon vorgekommen !

Bußgelder und Punkte gemäß § 15 StVO / TBNR : 115600 Kann der Polizist ein Bußgeld verlangen !

mfg

Langer

Das hat aber nur mit der mangelhaften oder nicht erfolgten Sicherung des Pannen-Fzgs zu tun und keineswegs etwas mit einem evtl. fehlenden Pannenset oder Reserverad zu tun!

Siehe konkreten Wortlaut des angefuehrten § 15 StVO im Zitat:

Zitat:

§ 15

Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

Also bitte nichts "hinzu dichten", was ueberhaupt nicht im Geringsten mit dem Wortlaut des §n zu begruenden ist ... ;)

Zitat:

@Langer46 schrieb am 1. August 2015 um 21:01:51 Uhr:

Hallo zusammen,

nochmal Kurz zur Info zu:

Ist natürlich völliger Unsinn!

Verbreite doch nicht solche Aussagen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht in Deutschland!

 

Kein Unsinn.

Schon vorgekommen !

Bußgelder und Punkte gemäß § 15 StVO / TBNR : 115600 Kann der Polizist ein Bußgeld verlangen !

mfg

Langer

Lass doch bitte diese falschen Behauptungen.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht; weder für ein Pannenset noch für ein Reserverad!

Was Du da zitiert hast, hat damit nix zu tun.

Themenstarteram 2. August 2015 um 8:19

ADAC+ Mitglied bin ich. Aber was macht der ADAC wenn ich einen Platten habe? Holt der seine Wuchtmaschine aus dem Zafira und baut schnell seinen Reifen Bauchladen auf? Der ist doch genauso aufgeschmissen ohne Rad. Oder hat er für alle Lochkreise Noträder dabei?

 

Werde mir einfach einen Dachträger kaufen und die Dachbox montieren. Da rein kommt ein hydraulischer Wagenheber, Drehmomentschlüssel, 17er Nuss und Reserverad. Also wirklich ein Auto ohne Notrad ist für mich eigentlich eine fehlerhafte Entwicklung, weil ich würde gerne auf 15cm Höhe im Kofferraum verzichten, wenn ich ein Reserverad hätte und das Gefühl, das mich ein Rosendorn nicht wie einen Idioten am Strassenrand stehen lassen kann.

@dseverse

Abschleppen wird er dich, in die nächste Werkstatt. Natürlich hast du schon beim Anruf mitgeteilt, dass du einen Platten, aber kein Ersatzrad hast, dann kommt auch gleich der richtige Kombi mit Anhebevorrichtung bzw. der Abschlepper.

@Langer46

Wenn mir ein Polizist ein Bußgeld wegen fehlendem Pannenset aufbrummt, kann er sich schon mal warm anziehen. Wenn das jemand mit sich machen lässt, heißt dies nicht, dass es rechtlich zulässig wäre. Einen Tabestand 115600 gibt es in der BKatV auch überhaupt nicht, sondern im Zusammenhang mit § 15 StVO nur den Tatbestand 66 (http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html). Wegen des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs.2 GG ist eine Strafe wegen des fehlenden Pannensets daher Essig.

Es kann natürlich passieren, dass die Polizei sich irgendwie geärgert fühlt und dann nach anderen Gründen für ein Rachebußgeld sucht, z.B. nach einem Warndreieck, das nicht in ausreichendem Abstand aufgestellt wurde, einen abgelaufenen Verbandskasten o.ä. Davon habe ich aber noch nie gehört - immerhin gibt es auch genügend Leute, die selbst mit Ersatzrad nicht in der Lage sind, sich zu helfen.

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