Reifenmann hat meine Alufelge fallen lassen...

Hi Leute!

War heute bei meinem Reifenmann. Ihm ist beim Radwechsel prompt ein Rad Kopfüber aus ca. 1m auf die Pflastersteine gefallen.
Die 5 Speichen meiner Skoda Alufelge sind nun ziemlich vermackt. Er meinte, er gibt die Felge zum Lackierer.

Ist es damit getan, oder kann da möglicherweise auch etwas verzogen sein?

So sieht die Felge aus:

Skoda Antares

Die 5 Speichen sind halt so vorgewölbt.

Dank und Gruß

Beste Antwort im Thema

Mit welcher Begründung willst du denn auf eine neue Felge bestehen? Wenn die fachgerecht repariert wird, dann ist die Sache erledigt. Ob der Reifenmensch versichert ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Auch eine Versicherung wird zwar den Schaden ersetzen, aber wenn der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann, dann gibts keinen Grund für eine neue Felge.

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damit widersprichst du dir bzw deiner ersten (von mir zitierten) aussage dazu doch völlig.

kasko: wenn man den WBW bekommt, ist da ja logischerweise schon eine art abzug enthalten.

HP: abzug üblich, so wie du es ja selbst sagst..

dagegen steht deine ursprüngliche aussage:

Zitat:

Mir ist nur eine Sache bekannt, wo man beim Auto eine Abzug bekommt: Diebstahl von Autoradios.

na was denn nun??

bsp:
in dein auto wird eingebrochen und nix geklaut, bzw die diebe gelangen nicht in dein auto. dabei wird deine bereits verbeulte tür stark beschädigt oder dein bereits von rost zerfressenes seitenteil zerkratzt.

was meinst du, was der gutachter dazu wohl sagt?

und das passiert hierzulande täglich - und das oft.

@edition82
Man kann sich die Dinge wohl immer hindrehen, wie man es für richtig hält, oder?

Bei Kaskoschäden bekommt man den Wiederbeschaffungswert (in der Regel). Bei versuchtem Diebstahl wird die Reparatur bezahlt, wenn machbar. Du wirst eine eingeschlagene Scheibe immer neu bekommen und nicht repariert bzw. gebraucht (hängt von den Versicherungsbedingungen ab).

Bei Haftpflichtschäden bekommt man in der Regel Neuteile.
Bei Kratzern o.ä., wo es keine struktuelle Beschädigung gibt, wird natürlich repariert / beilackiert / rauspoliert u.ä.
Bei strukturellen Beschädigungen hingegen wird heutzutage nicht repariert, sondern getauscht. Gegen Neuware!

Was ist daran so schwer?
Und wo habe ich was anderes geschrieben?

Den Satz, mit dem Diebstahl habe ich schon korrigiert. Was denn noch?

willst du mich verschaukeln???

was da widersprüchlich ist, habe ich doch soeben klipp und klar geschrieben!

ich drehe mir hier überhaupt nichts irgendwie zurecht. (wie kommst du darauf? was veranlasst dich, sowas zu behaupten?)

DU sagst, dass es bei kfz-schäden einen abzug nicht gibt und wenn dann NUR bei diebstahl (wie zb einem radioklau)..ich sage, dass das falsch ist (was es auch DEFINITIV ist) und nun willst du mich als den dummen darstellen?? das schaffst du nicht.

und dieser satz

Zitat:

Mir ist nur eine Sache bekannt, wo man beim Auto eine Abzug bekommt: Diebstahl von Autoradios.

steht nach wie vor hier im thread..völlig falsch in der gegend rum. eine veränderung in "korrekt" deinerseits kann ich nicht sehen.

Fähigster Satz des Tages:

"Du wirst eine eingeschlagene Scheibe immer neu bekommen und nicht repariert bzw. gebraucht (hängt von den Versicherungsbedingungen ab)."

Gibt es echt Versicherungsunternehmen, in denen eine arme Sau mit Glaskleber und ner Tüte Scherben ne Woche im Keller beschäftigt wird!? 😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von hlmd


Du wirst eine eingeschlagene Scheibe immer neu bekommen und nicht repariert (hängt von den Versicherungsbedingungen ab).

😛

Zitat:

Original geschrieben von Edition82



Zitat:

Mir ist nur eine Sache bekannt, wo man beim Auto eine Abzug bekommt: Diebstahl von Autoradios.

steht nach wie vor hier im thread..völlig falsch in der gegend rum. eine veränderung in "korrekt" deinerseits kann ich nicht sehen.

Falls es dir schon aufgefallen sein sollte, man kann ältere Beiträge nicht editieren. Von daher wird das immer rumschwirren.

Das Beispiel mit der Scheibe war überspitzt, aber es gibt Versicherungen, die ein zeitwertgemäße Reparatur verlangen. Darunter zählen halt auch Gebrauchtteile...
Und ja, es gibt tatsächlich Versicherungen, die eine gebrauchte Scheibe einsetzen lassen wollen...

@chris230379
dito.

Naja, eine Seitenscheibe wird generell nicht repariert, da kein Verbundglas

und bei einer Frontscheibe macht es auch nur bei kleinen Schäden Sinn 😉

Zitat:

Original geschrieben von hlmd



Zitat:

Original geschrieben von Edition82



steht nach wie vor hier im thread..völlig falsch in der gegend rum. eine veränderung in "korrekt" deinerseits kann ich nicht sehen.
Falls es dir schon aufgefallen sein sollte, man kann ältere Beiträge nicht editieren. Von daher wird das immer rumschwirren.

Das Beispiel mit der Scheibe war überspitzt, aber es gibt Versicherungen, die ein zeitwertgemäße Reparatur verlangen. Darunter zählen halt auch Gebrauchtteile...
Und ja, es gibt tatsächlich Versicherungen, die eine gebrauchte Scheibe einsetzen lassen wollen...

dann verstehe ich nicht, wieso du hier noch rumeierst und versuchst, mich als den blöden dastehen zu lassen, wenn du ganz einfach mal unrecht hattest.

ob, wie und wielange man hier beiträge editieren kann, brauchst du mir nicht zu erklären..ich bin hier ja des öfteren mal aktiv😉

warum du dann aber schreibst

Zitat:

Den Satz, mit dem Diebstahl habe ich schon korrigiert. Was denn noch?

ist in diesem zusammenhang dann völlig unverständlich. wo hast du denn etwas korrigiert?

siehst du denn nun endlich ein, dass ein abzug alt für neu im kfz-bereich keinesfalls eine ausnahme, sondern eher die absolut gängige regel ist?

Zitat:

Original geschrieben von Edition82



siehst du denn nun endlich ein, dass ein abzug alt für neu im kfz-bereich keinesfalls eine ausnahme, sondern eher die absolut gängige regel ist?

Weil es eben NICHT stimmt.

Es hängt immer davon ab, was in den Versicherungsbedingungen drinne steht und ob es ein Kasko- oder Haftplichschaden ist!

Ich geb's auf...

ok, ich ebenso.

(TK)
wenn du der meinung bist, dass du bspw bei einem einbruch durch eine bereits zerkratzte oder verdellte beifahrertür, diese von der versicherung abzugsfrei in den neuzustand versetzt bekommst, dann denke das.

(HP)
wenn du denkst, dass du abzugsfrei neuteilpreise + lackierung erstattet bekommst, wenn dir in deine 15 jahre alte, mit steinschlägen übersähte stoßstange gefahren wird...dann bitte, glaube auch das.

ich bin raus.

Wenn mir jemand in meine 20 Jahre alte, perfekt gepflegte Stossstange fährt und ich mein Wertgutachten raushole sieht das anders aus? 😉

Selbstverständlich😉

Wobei das Vorhandensein eines WGA's die Erstattungssumme in dem Fall nicht erhöhen würde. Klar.

Vorschäden werden eigentlich immer berücksichtigt. Das ist aber auch einleutend (oder scheinbar an mancher Stelle nicht).

Der geschädigte sollte durch die Erstattung weder besser, noch schlechter gestellt sein, als er es vor Eintritt des Schadens war. Eigentlich recht simpel.🙂

nochmals zum mitschreiben:
eine felge die "runterfällt" und dabei einen strukturellen schaden hat die gehört aus dem verkehr gezogen! eine oem felge KANN dabei keinen schaden nehmen. und wen ein reifen drauf ist schon 2 mal nicht! ich widerhol hier nochmals meine wette: ihr dürft gerne eine meiner felgen runterwerfen. hat das ding dann einen schaden isses meine sache (wir können das ding auch gerne röntgen!) wen nicht zahlt ihr den ganzen krempel!

wen ihr alles so felgenkenner seid WARUM lässt sich darauf den keiner ein?!

ach ja und warum muss eine felge den nach dem lackieren schlechter sein als vorher? zu 99% wird das ding sogar BESSER sein als vorher.

100% Zustimmung🙂

Warum sich auf irgendwelchen Mist einlassen? Vorher war die Felge perfekt 😁

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