Reifenmann hat meine Alufelge fallen lassen...
Hi Leute!
War heute bei meinem Reifenmann. Ihm ist beim Radwechsel prompt ein Rad Kopfüber aus ca. 1m auf die Pflastersteine gefallen.
Die 5 Speichen meiner Skoda Alufelge sind nun ziemlich vermackt. Er meinte, er gibt die Felge zum Lackierer.
Ist es damit getan, oder kann da möglicherweise auch etwas verzogen sein?
So sieht die Felge aus:
Skoda Antares
Die 5 Speichen sind halt so vorgewölbt.
Dank und Gruß
Beste Antwort im Thema
Mit welcher Begründung willst du denn auf eine neue Felge bestehen? Wenn die fachgerecht repariert wird, dann ist die Sache erledigt. Ob der Reifenmensch versichert ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Auch eine Versicherung wird zwar den Schaden ersetzen, aber wenn der Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann, dann gibts keinen Grund für eine neue Felge.
139 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Brauche ich nicht, dafür gibt es Anwälte 😉 Das Ergebnis würden wir dann nach dem Gerichtstermin sehen.
Siehst du, ich habe mich mit den Grundlagen vertraut gemacht und kann mir daher die Kohle für einen Anwalt sparen. Aber unternimm du mal fröhlich den Gang zum Gericht.
Nochmal: Die von dir geschilderten Fälle sind mit dem des TE nicht vergleichbar. Wenn eine Reparatur nicht ordnungsgemäß erledigt wird, dann muss nachgearbeitet oder - wenn das nicht möglich ist - ausgetauscht werden. Nach der Schilderung des TE ist in seinem Fall aber eine fachgerechte Reparatur problemlos möglich und ein substanzieller Schaden an der Felge nicht notwendig.
das einzig penetrante hier bist du.
wenn du denkst, dass du es auf dem gerichtsweg hinbekommen würdest, dass dir eine leicht beschädigte felge, die anschließend fachmännisch instandgesetzt wurde, ersetz wird, dann bist du schlichtweg auf dem holzweg.
du "argmentierst" kindisch - DAS ist hier anstrengend.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
@ onkelIch habe nie alle Lackierer als Pfuscher bezeichnet aber einige haben es eben nicht drauf.
Achja, wir ersetzen Kundeneigentum immer, wenn wir es selbstverschuldet haben.
wen du jetzt bei aldi den kunden die oettinger flaschen zum auto trägst dann glaub ich dir das sogar 😉
bei aldi gibts oettinger? das glaube ich nicht, tim 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Siehst du, ich habe mich mit den Grundlagen vertraut gemacht und kann mir daher die Kohle für einen Anwalt sparen. Aber unternimm du mal fröhlich den Gang zum Gericht.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Brauche ich nicht, dafür gibt es Anwälte 😉 Das Ergebnis würden wir dann nach dem Gerichtstermin sehen.
Siehst du und ich gebe lieber ein wenig Geld aus und lasse alles für mich klären.
Zitat:
wenn du denkst, dass du es auf dem gerichtsweg hinbekommen würdest, dass dir eine leicht beschädigte felge, die anschließend fachmännisch instandgesetzt wurde, ersetz wird, dann bist du schlichtweg auf dem holzweg.
Wollen wir einen Versuch starten?
Zitat:
wen du jetzt bei aldi den kunden die oettinger flaschen zum auto trägst dann glaub ich dir das sogar
Weder gehört mir Aldi, noch trage ich dem Kunden Bier zum Auto.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wollen wir einen Versuch starten?Zitat:
wenn du denkst, dass du es auf dem gerichtsweg hinbekommen würdest, dass dir eine leicht beschädigte felge, die anschließend fachmännisch instandgesetzt wurde, ersetz wird, dann bist du schlichtweg auf dem holzweg.
klar doch. du verlierst, definitiv.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
bei aldi gibts oettinger? das glaube ich nicht, tim 🙂
keine ahnung...seitdem ich keine cd´s mehr brenne kauf ich da nichtmehr 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wir geben Autos nur in die jeweiligen Markenwerkstätten.
...aha, die haben auch alle eine eigene Lackiererei etc.pp. oder macht dies dann doch der Lackfritze an der Ecke dann im Nachgang und bekommt den Auftrag der Werkstatt wie in sehr sehr vielen Fällen üblich 😁
Keine Ahnung was hier nicht zu verstehen ist:
Nochmal: Die von dir geschilderten Fälle sind mit dem des TE nicht vergleichbar. Wenn eine Reparatur nicht ordnungsgemäß erledigt wird, dann muss nachgearbeitet oder - wenn das nicht möglich ist - ausgetauscht werden. Nach der Schilderung des TE ist in seinem Fall aber eine fachgerechte Reparatur problemlos möglich und ein substanzieller Schaden an der Felge nicht notwendig.
P.s. was glaubst du wie viele Markenwerkstätten es nicht drauf haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Hallo ins Forum,leider (oder gottlob - je nach Standpunkt) hat man im Rahmen des Schadenersatzes nur den Anspruch, so gestellt zu werden, als ob das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hat. M.a.W.: Wenn's eine Reparaturmöglichkeit gibt, die den vorherigen Zustand ohne Abstriche wiederherstellt, dann gibt's auch nur die.
Soweit richtig.
Nur in unserem Beispiel mit 'ner Felge wird das je nach Schadensbild nicht gehen, vor allem wenn das Felgenhorn beschädigt ist. Hier muss ja geschliffen werden, spachteln reicht nicht.
Eine neue Felge wird in der Regel auch günstiger sein, als eine richtige Reparatur selbiger.
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Ist der Schaden jedoch so tiefgehend (z.B. Felge verzogen), dass eine Reparatur nicht möglich ist oder Reste bleiben, muss eine neue Felge her. Aber Achtung: Das wird dann - gerade wenn eine Versicherung drin ist - nicht einfach den Austausch geben, sondern da wird's je nach Alter einen Abzug (Stichwort neu für alt) geben.
Quark. Man bekommt den Betrag für neue Felgen.
Warum sollte man auch einen Abzug bekommen?
Mir ist nur eine Sache bekannt, wo man beim Auto eine Abzug bekommt: Diebstahl von Autoradios.
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Ich würde übrigens auch nicht bis zum Frühjahr warten, sondern die Frage sofort klären. Kann man sicher sein, dass der Reifenmann im Frühjahr noch da ist, sich erinnert ... .
So sieht's aus.
Und wenn ich hier immer diese Neunmalklugen Kommentare lese, fällt mir nix zu ein.
Es ist so, dass heutzutage bei einer beschädigten Stoßstange das Teil getauscht wird. Da wird nix mehr repariert, weil durch die Reparatur bestimme Eigenschaften verloren gehen würden. Es ist z.B. so, dass minimale Auffahrunfälle (bis ca. 7km/h) keine bleibende Beschädigung der Stoßstange verursachen dürfen. Leichte Parkrempler dürfen deshalb nicht zu einer neuen Stoßstange führen, was bei Gefälligkeitsgutachten aber oft der Fall ist.
Bei alten Fahrzeugen sieht das ganz anders aus.
Gruß
Du stimmst aber zu, dass Stoßstangen was anderes sind als Felgen und sich ein Vergleich daher verbietet?
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Soweit richtig.
Nur in unserem Beispiel mit 'ner Felge wird das je nach Schadensbild nicht gehen, vor allem wenn das Felgenhorn beschädigt ist. Hier muss ja geschliffen werden, spachteln reicht nicht.
Eine neue Felge wird in der Regel auch günstiger sein, als eine richtige Reparatur selbiger.
DU weisst also WIE die felge beschädigt ist? schonmal ne alufelge gespachtelt? allein durch DIESE aussage disqualifizierst du dich selber.
desweiteren ist dir wohl nicht bewust das eine oem felge (im gegensatz zum zubehör zeugs) durchaus schonmal eine 4 stellige summe pro stück kosten kann?
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Und wenn ich hier immer diese Neunmalklugen Kommentare lese, fällt mir nix zu ein.Es ist so, dass heutzutage bei einer beschädigten Stoßstange das Teil getauscht wird. Da wird nix mehr repariert, weil durch die Reparatur bestimme Eigenschaften verloren gehen würden.
drollig....ein kratzer in der stosstange wird also nicht beilackiert sondern getauscht? nur um dann im nächsten satz das hier zu erwähnen:
Zitat:
Es ist z.B. so, dass minimale Auffahrunfälle (bis ca. 7km/h) keine bleibende Beschädigung der Stoßstange verursachen dürfen. Leichte Parkrempler dürfen deshalb nicht zu einer neuen Stoßstange führen, was bei Gefälligkeitsgutachten aber oft der Fall ist.
widerspricht sich etwas oder?
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Quark. Man bekommt den Betrag für neue Felgen.
Warum sollte man auch einen Abzug bekommen?Mir ist nur eine Sache bekannt, wo man beim Auto eine Abzug bekommt: Diebstahl von Autoradios.
ist das dein ernst😕
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
klar doch. du verlierst, definitiv.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Paah.
Hier ist ja soviel geballtes Fachwissen unterwegs...
Es würde in unserem Fall hier so ablaufen:
Der Kunde bekommt eine kaputte Sache (wurde beschädigt).
Kunde reklamiert.
Werkstatt bietet Reparatur an,
Kunde lehnt ab, will seine Sache wie vor dem Schadensereignis.
Werkstatt lehnt neue Sache ab.
Kunde geht zum Anwalt.
Werkstatt benachrichtigt seine Haftpflicht.
Haftpflicht will Darstellung der Ursache und Schadensbild.
Haftplicht wendet sich an Anwalt des Kunden.
So jetzt wird's interessant:
Fast alle Versicherungen zahlen, ohne mit der Wimper zu zucken, ein neue Sache (hier Felge). Reparatur wird gar nicht in Erwägung gezogen.
Es gibt aber ein paar Gesellschaften, die "stänkern". U.a. ist die A*** so ein Kandidat. Wenn man aber hier bis zum Gericht geht, zahlen die auch Neuware.
Schon seltsam, wie?
Ich habe mir das nicht ausgedacht, dass ist die Regel in ca. 95% aller Haftpflichtschäden in Zusammenhang mit nem KFZ. So jedenfalls läuft's in der Kanzlei, wo meine Holde arbeitet.
Gruß