Reifengröße nicht im Fahrzeugschein und COC-Erklärung - Eintragung erforderlich?

Hallo,

ich habe heute bei einem großen Hyundai Vertragshändler meinen nagelneuen i10 abgeholt.

Serienmäßig sind an diesem Wagen Sommerreifen der Größe 175/65/R14 auf den serienmäßigen Alufelgen montiert (5,5 J, 14 Zoll).

Ich hatte mit dem Händler aber vereinbart, dass ich Ganzjahresreifen haben möchte.

Er hat mir das Fahrzeug daher mit Ganzjahresreifen 185/60/R14 auf den serienmäßigen Alufelgen ausgeliefert. Die Reifen wurden in der Werkstatt des Händlers montiert.

In der Zulassungsbescheinigung und in der COC-Übereinstimmungserklärung sind aber nur Reifen der Größe 175/65/R14 genannt - absolut keine anderen Größen.

Auf Nachfrage sagte der Händler mir aber (sowohl der Verkäufer als auch der Kundendienstleiter) das ich nicht zum TÜV muss und auch nichts eingetragen werden muss.

Angeblich wird in der COC-Übereinstimmungserklärung nur noch die Mindest-Reifengröße eingetragen sagte man mir und eben deshalb stehen dort nur die 175/65/R14. Angeblich soll es sich bei der Größe 185/60/R14 auch um Serienbereifung handeln.

Stimmt das wirklich was man mir dort erzählt oder muss ich etwas veranlassen?

Gruß

Petrik75

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kadett 16v



Zitat:

Original geschrieben von Gorgeous188


Einfach zur TÜV Station fahren. Eventuell musst du ein bisschen warten, aber solche "Zwischenfragen" kannst du auch ohne Termin stellen. Willst ja keine Eintragung sondern nur mal nachfragen.
Joh, das wollt ich auch vorschlagen, bin aber zu spät ;-(

Die beim Tüv oder Dekra oder wo auch immer sollten es im PC haben oder sicg schlau machen können.

Das ändert garnix an der Tatsache, das er die Räder so nicht fahren darf! Das soll der Händler gerade biegen. Der hat's schließlich auch verbockt und nicht der Kunde. Warum soll ich als Kunde meine Zeit beim TÜV verdaddeln für etwas, was der Händler machen muss. Ich verstehe garnicht, was es da zu überlegen gibt.

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ich würde den händler sogar zwingen, an den standplatz des autos zu kommen und vor ort zu wechseln. fahren darf man das auto eigentlich nicht. bei einem unfall würde der TE ganz alleine haften, weil er ein auto ohne betriebserlaubnis und zulassung fährt.

Man Man Man: Gerade erhielt ich eine E-Mail vom Kundendienstmitarbeiter des Händlers:

Er hat sich jetzt mal direkt mit Hyundai in Verbindung gesetzt (sehr zeitgerecht wie ich finde) und nun gibt es für die Originalfelgen plötzlich doch kein Gutachten (war ja irgendwie auch klar).

Also erst war die Aussage von denen das sie nicht eingetragen werden müssen, dann war die Aussage wir haben ein Gutachten.

Ich hab gerade ne gepfefferte Mail zurück gesendet. Entweder sorgen Sie am Montag für die komplette Eintragung oder sie sollen am Montag die 175er drauf ziehen.

Fragen von mir da ich ja eigentlich lieber bei dem 185er bleiben würde:

Wenn es kein Teilegutachten für die Felgen gibt wie läuft das dann genau ab?

1.) Ich müsste zum TÜV und eine Einzelabnahme machen lassen (ohne jegliches Gutachten zur Verfügung zu haben)?
2.) Dann bekäme ich vom TÜV eine Bescheinigung und müsste die Reifen dann noch durch die Zulassungsstelle eintragen lassen?
3.) Was würde das Ganze kosten (obwohl es natürlich der Händler tragen sollte)?
4.) Wieder die Frage, ob für dieses Vorhaben dann auch der Fahrzeugbrief erforderlich wäre?

Ich hab die Faxen langsam echt dicke und bin froh wenn das Thema endlich durch ist...

Grüße

Petrik75

Ich habe meine Sommerräder auf breiteren und größeren Felgen plus Reifen 185/55-15 per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen. Original habe ich u.a. 175/65-14, ww 185/60-14, jedoch keine 185/55-15.

Grundlage bzw. vorgelegte Papiere waren allerdings die COC-Papiere für den Kompaktwagen Kalina mit ähnlicher Reifengrundausstattung, Leistungscharakteristik und Höchstgeschwindigkeit sowie jene meines Wagens und eine KBA-Nummer für die (Borbet-) Felgen.

Die Kosten beliefen sich auf etwa 60 Euro und richten sich nach der Zeit die der Prüfer benötigt.
Geprüft wurde der Abstand der Reifen von Anbau-/Fahrwerksteilen und rechnerisch wurde der Abrollumfang ermittelt. Für letzteren gibt es einen Differenzgrenzwert zum Originalreifen.
Der Tüv-Bericht mußte bis zur gelegentlichen Eintragung mitgeführt werden.
Die dem früheren "Fahrzeugbrief" entsprechende Zulassungsbescheinigung mußte ich nicht vorlegen.
Die Eintragung habe ich nach mehr als einem Jahr beim Ummelden machen lassen. Kostete nach meiner Erinnerung 9 Euro extra.

Außer vermeintlich cooler Optik, höherem Kraftstoffverbrauch und höherer Reifenkosten hat die Breitenveränderung allerdings nix gebracht.

Nachtrag: Nicht in den COC-Papieren steht die Mindestbreite sondern in der Zulassungsbescheinigung. Und zwar die Mindestbreite der in den COC genannten Größen.
In den COC hingegen stehen alle Reifenbreiten/-größen, die gemäß Hersteller zulässig sind.
Da hat der Händler wohl etwas verwechselt

Mir ist jetzt 5 Jahre nach Kauf meines Clios aufgefallen, dass meine Winterreifen, die ich damals beim Neuwagenkauf gratis dazubekommen habe auf unterschiedlichen Stahlfelgen aufgezogen sind.

Eigentlich sollten meine 185/60 R15 auf 6x15 ET 43 montiert sein, 2 Reifen sind allerdings auf einer 5,5x15 ET 50 montiert.

Die 5,5 sind für die schwächeren Motorisierungen vorgesehen mit 165/65 R15.

Habe allerdings darauf verzichtet mich zu beschweren, nach 5 Jahren ja auch verständlich und da die Felgen immer paarweise auf der gleichen Achse waren ist mir auch im Fahrverhalten nichts Negatives aufgefallen.

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Zitat:

Habe allerdings darauf verzichtet mich zu beschweren,...

Man kann immer dann einen Mangel anzeigen, wenn man ihn bemerkt hat. Nach dem Bemerken gibt es allerdings eine juristische Frist.

@ Themenstarter. Fahre doch mal zu einem anderen Hyundai Fachhändler. Vielleicht sind die besser drauf. Wenn das sehr weit ist, kann auch ein Weg zu einem Marke im "Verbund" (Kia, Mitsu) durchaus weiter helfen.

Mir hat man sogar in der Zulassungsbescheinigung Teil1 und 2 wie sie heute heißen, die anderen eingetragenen Reifengrößen!!! beim ummelden glatt weg gelassen. Die Dame sagte, das wäre so. Alles andere weiß der TÜV, stünde alles in seinem Computer. Ich sagte, na ich stehe dann beim TÜV, nicht sie. Nein, das wäre so.

Ich habe zur Not noch die entwerteten Dokumente als Nachweis, darum sehe ich das gelassen.

Anders bei Dir, Du hast keine anderen Dokumente. Ich würde auch verrückt werden, wäre ich in Deiner Haut. Vielleicht ist es aber auch gar nicht so schlimm wie man jetzt denkt.

Bitte berichte mal, wie die Sache aus geht.

Mit einem Anruf beim Fahrzeugimporteur, ist die Angelegenheit doch in wenigen Augenblicken, verbindlich geklärt.

Zitat:

Original geschrieben von romanusko



Mir hat man sogar in der Zulassungsbescheinigung Teil1 und 2 wie sie heute heißen, die anderen eingetragenen Reifengrößen!!! beim ummelden glatt weg gelassen.

das ist heute der übliche standard.

nur 1 reifengrösse wird aufgeführt.

Nö, ich habe alle drei Reifengrößen im neuen Fahrzeugschein stehen. Die mittlere oben im Reifenfeld, die anderen unten im Textfeld, sogar mit Felgengrößen. Ganz ohne Technische Änderungen oder TÜV Papiere, einfach nur Ummeldung von alten auf neue Fahrzeugpapiere.

hängt vom "good will" des bearbeiters ab.

Ich habe gefragt, wieso da "Früher Alternativbereifung" steht.
Antwort: Keine Ahnung, das kommt so aus dem Computer raus.

Du hast geschrieben Du hast das Auto als Neuwagen abgeholt.
Ich stimme den Vorrednern zu, da würde ich auch drauf bestehen das Dir das Auto dann auch mit entsprechend zugelassenen Reifen ausgeliefert wird. (Warscheinlich Stahlfelgen?)
Warum solltest Du da mit TÜV Geschichten anfangen, Dir steht doch ein korrekt ausgeliefertes Fahrzeug mit entsprechender Serienbereifung zu.

Wenn Du nun überlegst das abnehmen zu lassen weil Du lieber bei 185er Reifen bleiben möchtest dann könntest Dir auch gleich überlegen auf andere (größere) Felgen (Alu) mit breiteren Reifen umzusteigen. Wenn dann eine TÜV Abnahme erforderlich wird dann ist es halt so.

Aber für 185er satt 175er würde ich den Aufwand nicht betreiben, erst Recht nicht wenn der Händler das verbockt hat.

Stoppelfahrer

Im Eingangspost steht doch, dass es Alufelgen sind.

Jo, stimmt... wer alles liest ist klar im Vorteil... 🙄

Trotzdem finde ich wenn man schon über TÜV Abnahmen nachdenkt könnte man auch gleich über andere Dimensionen nachdenken als 1cm Reifenreite mehr.

Abgesehen davon sehe ich aber hier auch den Händler in der Pflicht ein Auto entsprechend mit einer zugelassenen Felgen/Reifenkombi auszuliefern.

Stoppelfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Stoppelfeldfahrer


Jo, stimmt... wer alles liest ist klar im Vorteil... 🙄

Trotzdem finde ich wenn man schon über TÜV Abnahmen nachdenkt könnte man auch gleich über andere Dimensionen nachdenken als 1cm Reifenreite mehr.

Abgesehen davon sehe ich aber hier auch den Händler in der Pflicht ein Auto entsprechend mit einer zugelassenen Felgen/Reifenkombi auszuliefern.

Stoppelfahrer

Also ich denke eher, daß der ganze Zinober dadurch entstanden ist, daß der TE statt die serienmäßigen Sommerreifen Allwetterreifen haben wollte. Und der Händler (da ja so abgemacht) einfach eine andere Größe drauf gemacht hat, weil er die entweder günstiger bekommen hat, oder die Reifen noch vorrätig waren.

Zitat:

Original geschrieben von nochn_alter_Sack


...
Und der Händler (da ja so abgemacht) einfach eine andere Größe drauf gemacht hat, weil er die entweder günstiger bekommen hat, oder die Reifen noch vorrätig waren.
...

Das ist denkbar, in dem Zusammenhang könnte der TE mal die DOT kontrollieren ob aktuell oder auch noch alt weil die da länger gelegen haben.

Stoppelfahrer

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