Reifengröße im Fahrzeugschein beim TÜV
Bei mir steht bald die HU an und nun habe ich neue Felgen für den Sommer, die ich bald aufziehen wollte. Die Felgen sind 20 Zöller, im Fahrzeugschein jedoch steht was von 17 Zoll Rädern. Macht der TÜV dort Probleme? Weil erlaubt sind die Reifen/Felgen für mein Fahrzeug, steht such so im COC Dokument.
Weil sonst würde ich einfach bis nach dem TÜV mit dem Reifenwechsel warten.
Beste Antwort im Thema
Der Tüv und auch die anderen Überwachungsorganisationen haben Zugriff auf Datenbanken wo dann auch die entsprechenden Serienbereifungen aufgelistet sind für dein Fahrzeug. Keine Panik ;-)
43 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 27. Feb. 2019 um 13:31:00 Uhr:
Und ansonsten würdest du einfach mit nicht eingetragenen Rädern fahren, Punkte und ein Bußgeld riskieren?
Was ist am Lesen und Verstehen eigentlich so dermaßen schwer?
keine Ahnung warum Du es nicht verstehst: Räder, die per CoC zulässig sind, müssen nicht eingetragen werden. Damit riskiert man auch keine Punkte, denn die Beweispflicht, dass Räder nicht zulässig sind, trägt die Bußgeldstelle. Räder, die nicht in der BE stehen, sind einzutragen, aber um die geht es hier doch gar nicht.
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Er hat gesagt er hat Serienfelgen.
Also wenn dann höchstens nicht eingetragene Reifengrößen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. Feb. 2019 um 17:22:56 Uhr:
keine Ahnung warum Du es nicht verstehst: Räder, die per CoC zulässig sind, müssen nicht eingetragen werden.
Keine Ahnung, warum ihr es nicht versteht, dass ich es verstanden habe.
Der TE fragte, ob eingetragen werden muss.
Lt. CoC ist dieses nicht nötig.
Der TE freut sich, schrieb aber, dass er ja sonst die Räder aufstecken müsste, mit denen es keine Probleme geben würde.
Ich fragte dann sinngemäß, warum er, wenn diese nicht genehmigt wären, er die nicht einfach eintragen lassen würde. Denn irgendeinen Grund muss es ja dafür geben, dass er fragt, ob die Felgen zulässig sind oder er die vor dem TÜV-Termin umstecken kann.
Das CoC ist doch individuell mit VIN für das Fahrzeug. Von daher brauchst du schon das CoC für dein Fahrzeug.
Zudem reicht nicht ein normaler Ausdruck, es muss auf fälschungssicherem Papier gedruckt werden.
Ansonsten ist das zwar nett zum Ansehen, hilft dir in einer Kontrolle aber herzlich wenig.
Darüber hinaus würde ich gerne sehen, dass bei einem Opel Astra J ab Werk 20'' im CoC eingetragen sind. Bei unserem nämlich nicht. Oder hast du den GTC?
Hier der offizielle Reifenkatalog mit Freigabe: https://www.google.com/url?...
Ist der GTC. 🙂
Das CoC hat noch nie jemand sehen wollen, ich werde wohl ohne auskommen. Und wenn, wie gesagt, kann man es immer beantragen.
Falls das CoC bei Auslieferung nicht mitgegeben wurde, dann ist es zumindest bei Audi so, dass es das das erste Mal kostenfrei gibt. Nachfragen kostet nichts und für den Fall der Fälle hast du es dann gleich parat.
Bei Audi sitzt die Tasche wohl etwas lockerer als bei Opel. 😁
Macht eigentlich Sinn, aber ich habe gehört, dass Opel das nicht so macht und bin einfach davon ausgegangen. Vielleicht gehe ich da morgen mal vorbei und schau, was sie sagen.
Äh, das CoC ist ein amtliches Dokument das zwingend beim Verkauf eines EG-genehmigten Fahrzeuges mit auszuhändigen ist - auch bei PSA äh Opel. Das ist schon sowas wie ein europäischer Fahrzeugbrief und nicht nur ein unwichtiger Zettel mit technischen Daten. Ein Neufahrzeug kann man nur mit Kaufvertrag und CoC überall in der EU zulassen.
Entsprechend sollte man bei Kauf darauf achten alle Dokumente einschließlich CoC zu bekommen.
Ja die CoC ist ein wichtiges Dokument
https://www.allianz-autowelt.de/kfz-versicherung/coc-papiere/
Und trotzdem gab es wohl eine Zeit, wo es nicht mit ausgehändigt wurde. Ich bin nicht der einzige mit Audi, der es nicht hatte und kostenlos bestellen konnte.
Wenn mein Auto in Deutschland gekauft wurde und in Deutschland zugelassen ist, dann benötige ich doch kein CoC Dokument, oder habe ich den Text falsch verstanden? Das benötigt oder bekommt man nur, wenn man seit 2015 einen Neuwagen kauft oder eben, wenn man ein Auto aus Asien (nicht EU Land) überführt. Aber ein deutsches KFZ, welches hier zugelassen ist/wurde und hier gekauft wurde, da reicht die Zulassung doch als Nachweis aus. Mein Verständnis so weit, aber wohl nicht richtig.
Mir ehrlich gesagt auch egal inzwischen. Opel verlangt 150€ dafür, hatte nachgefragt. Da diesen Wisch keiner sehen will und beim Verkauf wohl auch nicht notwendig ist, lege ich mir das Ding auch nicht zu.
Das ist wohl richtig, aber du hast selbst damit argumentiert, dass du deine Räder nicht eintragen musst, da diese im CoC stehen. Im Falle einer Kontrolle erspart man sich genau den Ärger, wenn es darum geht, ob das so rechtlich in Ordnung ist und man die Räder fahren darf.
Im schlimmsten Fall stellt die Polizei dein Auto sicher und lässt es zum Gutachter schleppen, wenn es nicht vor Ort geklärt werden kann oder du bekommst zumindest eine Mängelkarte. Spätestens dann wäre es sinnvoll, das CoC zu haben.