Reifengröße im Fahrzeugschein beim TÜV
Bei mir steht bald die HU an und nun habe ich neue Felgen für den Sommer, die ich bald aufziehen wollte. Die Felgen sind 20 Zöller, im Fahrzeugschein jedoch steht was von 17 Zoll Rädern. Macht der TÜV dort Probleme? Weil erlaubt sind die Reifen/Felgen für mein Fahrzeug, steht such so im COC Dokument.
Weil sonst würde ich einfach bis nach dem TÜV mit dem Reifenwechsel warten.
Beste Antwort im Thema
Der Tüv und auch die anderen Überwachungsorganisationen haben Zugriff auf Datenbanken wo dann auch die entsprechenden Serienbereifungen aufgelistet sind für dein Fahrzeug. Keine Panik ;-)
43 Antworten
Der Fall wird sowieso nie eintreffen. Und selbst wenn, dann ist die Polizei da ja in der Beweispflicht. Die können die Daten ja vom Hersteller anfragen und dann hat sich das Problem erledigt. Ansonsten kann ich auch auf die Opel Seite verweisen, da steht das ja auch alles drauf.
Ich wehre mich ja nicht gegen das Dokument an sich. Allerdings zahle ich dafür keine Summe über 5€. Dafür ist mir mein Geld dann doch zu schade.
Die beweisen dir, dass du nicht nachweisen kannst, dass du die Räder fahren darfst und dann bist du dran.
Interessant . Wer ist in der Bringschuld? Wofür ist man dran?
Sicher nicht wegen den Reifen oder?
Die sind ja nun offenbar erlaubt.
Eher wegen" sie führten ein notwendiges Dokument nicht mit" oder so ähnlich?
Kommt mir vor wie Fahrerlaubnis zwar habrn, aber Führerschein verschlampt,Verloren.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. Februar 2019 um 14:28:46 Uhr:
Die beweisen dir, dass du nicht nachweisen kannst, dass du die Räder fahren darfst und dann bist du dran.
Der Beweis steht direkt auf der Seite des Herstellers.
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Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 28. Februar 2019 um 14:38:26 Uhr:
Eher wegen" sie führten ein notwendiges Dokument nicht mit" oder so ähnlich?
Ein CoC Dokument ist nicht mitführungspflichtig.
Es hat die gleiche Bedeutung wie der alte Fahrzeugbrief und den sollte auch keiner mitführen oder gar im Auto aufbewahren.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. Februar 2019 um 16:44:46 Uhr:
Klar, die setzen sich mit dir hin und surfen im Internet und werden das anerkennen...
Solange du keine Quellen heranziehen kannst, die deine ganzen Argumente und Sichtweisen hier laut Rechtslage bestätigen, gehe ich stark davon aus, dass sie genau das tun wird.
Da steht nichts davon, dass man dazu verpflichtet, das CoC mitzuführen. Oder überhaupt es zu besitzen. Und wenn ich es verliere, KANN ich es neu beantragen. Muss ich aber nicht. Das steht da so zumindest.
Mach wie du willst, mir ist es im Endeffekt egal, ob du vielleicht mal Rennsteig hast oder nicht.
Wenn die fragen, ob die Reifen zugelassen sind, dann hast du den Nachweis zu erbringen, dass die zulässig sind. Mit Glück finden die selbst was, wenn nicht, dann stehst du da.
Du wärst nicht der Erste, der zum Hersteller fährt, um eine Bescheinigung über die Zulässigkeit zu bekommen, obwohl es hätte abrufbar sein sollen.
Ich hatte einen alten A4, bei dem dem selben Prüfer erst beim dritten Mal TÜV aufgefallen ist, dass die verbauten Originalfelgen gar nicht zulässig sind und von einem anderen Modell stammen. Es ist unwahrscheinlich, dass da gebohrt wird, aber es ist möglich. Ich bin immer dafür, dass man bei einer Kontrolle und dem TÜV immer alles parat hat und vorlegen kann.
Den Gedanken teile ich ja auch. Aber ich sehe nicht ein, dafür 150€ oder 300€ zu zahlen. Das ist reinste Abzocke. Dafür bekomme ich ein dutzend Personalausweise ausgestellt. Und die Dinger sind wichtig, die bestätigen quasi meine Existenz. Dann soll ich das zehnfache für so ein beknacktes CoC Dokument zahlen, wo meine Reifengröße draufsteht. Die haben sie doch nicht alle.
Ist halt die Frage, wo das CoC hin ist. Du kannst es natürlich riskieren und das CoC bei Bedarf nachreichen, falls es nötig ist. Nur wenn es blöd läuft, kann ein fleißiger unwissender Beamter dir das Leben schwer machen.
Ich hatte es bei meinem Kumpel in der Werkstatt mitbekommen. Da kam der Lehrling an und sagte, dass er eine Mängelkarte aufgrund der Felgen bekommen habe. Ich habe dann nur mitbekommen, dass die kurz am Rechner waren, etwas für die Felgen ausgedruckt haben und sagten, dass die Polizei da eigentlich Einsicht hätte gehabt haben müssen und er ist mit dem Zettel dann zur Dienststelle gefahren. Leider habe ich die Details nicht mitbekommen. Wird aber ein ähnlicher Fall gewesen sein.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. Februar 2019 um 18:02:32 Uhr:
Mach wie du willst, mir ist es im Endeffekt egal, ob du vielleicht mal Rennsteig hast oder nicht.
Wenn die fragen, ob die Reifen zugelassen sind, dann hast du den Nachweis zu erbringen, dass die zulässig sind. Mit Glück finden die selbst was, wenn nicht, dann stehst du da.
Sorry das ist totaler Quark. Ich habe schon versucht, es Dir zu erklären. Die Nachweispflicht, dass etwas nicht zulässig ist, liegt bei der Polizei bzw. Bußgeldstelle. Die können die technischen Daten abfragen. Niemand muss nachweisen, dass etwas erlaubt ist, was sowieso von der ABE erfasst ist.
das dürfte nicht der neueste Stand sein:
Da steht nichts davon, dass man dazu verpflichtet, das CoC mitzuführen