Reifengrösse für Anhänger

Ich habe vor Jahren einen Anhänger gekauft, den ich sehr selten nutze. Jetzt wird es Zeit für einen Reifenwechsel.
Das Problem:
Auf dem Anhänger sind 175 55 R14 Reifen drauf. Im Fahrzeugschein steht 175 R13 drin. Jetzt bin ich etwas durcheinander. Ist es Möglich auf die gleichen Felgen 175 70 R13 Reifen zu montieren? Oder hat der Vorgänger eventuell auch die Felgen gewechselt?

18 Antworten

Zitat:

@Horst696 schrieb am 15. April 2025 um 07:17:59 Uhr:


Sollte für den TÜV egal sein.

Alles was du geschrieben hast ist dem TÜV nicht egal. Und wenn er eine Größe fährt für die es keine Freigabe gibt oder nicht in der Fahrzeug-ABE steht, dann fährt das Teil mit erloschener Betriebserlaubnis rum.
Auch bei einem Anhänger ohne Bremse kann man nicht einfach irgendwelche Felgen/Reifen montieren.

Ich meinte damit das der Abahme nichts im Wege steht.

Das es mit den Papieren übereinstimmen muss, ist selbstredend.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2025 um 06:27:32 Uhr:


Obacht, bevor man schreibt. Was soll denn ein CE Papier sein?

Du meinst sicher das CoC. Das hat aber dieser Anhänger gar nicht, denn der ist nach nationalen Vorschriften gebaut und abgenommen. (ABE)

Der Tip mit dem Fahrzeugschein war hier schon der richtige. Wenn sich der TE melden würde. @CharlyBodeanu?

Was sind denn nationale Vorschriften? Ab 1996 war das COC Papier, bzw. die EG-Übereinstimmungserklärung Pflicht in Deutschland, müsste demnach für den Anhänger vorliegen. Mein Anhänger hat das auch, und da sind sehr viele Rad-/ Reifenkombinationen eingetragen.

Beispiel

Nein, CoC war 1996 nicht "Pflicht".

Im übrigen hat der TE seine Zulassung fotografiert, und da ist eindeutig eine erteilte ABE zu erkennen.

Und wir drehen uns noch immer im Kreis, auf der Suche nach den richtigen Reifen, ohne Foto vom Rest der Zulassung.

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