Reifengeschwindigkeit H und V
Hallo, wir haben noch 2 Sätze neue Sommerreifen hier liegen, und zwar benötigt unsere E-Klasse 92 V. Wäre es möglich wenn wir den Wintterreifenlimit in dem Wagen den wir fahren auf 210 km/h aktivieren und dann mit 92 H Reifen fahren? Weil oft fährt man ja nun wirklich nicht auf der AB über 200 km/h.
Mit Winterreifen im Winter muss man ja auch nicht mit V fahren, man kann ja mit dem entsprechenden Aufkleber ja auch H fahren.
Nur die Traglast von 92 darf doch nur nicht unterschritten werden.
Kennt sich vielleicht jemand etwas besser aus? Und kann mir sagen ob es wie gesagt im Sommer mit Sommerreifen, statt V Reifen mit H Reifen und Begrenzer fahren zu dürfen.
Extra die schönen Reifen jetzt zu verkaufen und eine Geschwindigkeitsklasse mehr zu haben wäre ein bissl doof.
Naja, was sagt ihr dazu?
Danke schon jetzt für Eure Bemühungen
Achja, die Sufu habe ich benutzt, nur leider bin ich nicht genau auf dieses Thema gestoßen was ich gerne gewusst hätte, darum habe ich ein neues Thema eröffnet.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cyberstrunk
Kannst im KI die Höchstgeschwindigkeit (LIM) festlegen und gut ist...Schau mal in die BE des Fahrzeugs. 🙄
erzähl dem TE hier nicht so einen Quatsch - bei Sommerrädern muss mindestens der eingetragene Geschwindigkeitsindex drauf, ein niedrigerer darf nicht gefahren werde, egal was Du da einstellst, welche Aufkleber Du verklebst oder was Du an Eides statt versicherst.
Einzige Möglichkeit, dass anders zu regeln ist eine dauerhafte, nicht mit einfachen Mitteln zu verändernde Reduzierung der Vmax (Drosselung) + Abnahme.
Edit: hast Du wohl schon selbst gemerkt!
47 Antworten
Hat auch erledigt...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil 🙂
Nein..funktioniert nicht -soeben probiert. Den Limiter kann man selbstverständlich so deaktivieren so steht es ja auch in der Betriebsanleitung. Das Winterreifenlimit das man im KI einstellt jedoch nicht. Wäre auch ein echtes Problem, könnte man damit dann ja die Reifen überlasten.
Erst lesen..dann meckern. Achso..und entschuldigen 😉
edit: Fürs editieren müsste es 2x sorry geben 😉
Schon passiert...
Sorry...
Ich war beim Tempomat 🙂
Zitat:
Original geschrieben von tza
Nein..funktioniert nicht -soeben probiert. Den Limiter kann man selbstverständlich so deaktivieren so steht es ja auch in der Betriebsanleitung. Das Winterreifenlimit das man im KI einstellt jedoch nicht. Wäre auch ein echtes Problem, könnte man damit dann ja die Reifen überlasten.Erst lesen..dann meckern. Achso..und entschuldigen 😉
edit: Fürs editieren müsste es 2x sorry geben 😉
Und das ist auch der Grund, warum das Winterreifenlimit die Vorgaben der StVZo zum "blickfälligen Hinweis" auf die WR Höchstgeschwindigkeit erfüllt - das Ding auszuschalten ist mehr Aufwand, als den blöden Aufkleber abzureißen...solch ein Verfahren würde ich gerne mal führen...aber da hält einen ja keiner mit an - fährst Du eine alte Kiste, suchen die den blöden Aufkleber!
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Jongert
Und das ist auch der Grund, warum das Winterreifenlimit die Vorgaben der StVZo zum "blickfälligen Hinweis" auf die WR Höchstgeschwindigkeit erfüllt - das Ding auszuschalten ist mehr Aufwand, als den blöden Aufkleber abzureißen...solch ein Verfahren würde ich gerne mal führen...aber da hält einen ja keiner mit an - fährst Du eine alte Kiste, suchen die den blöden Aufkleber!
das sehen aber m.W. die Gerichte und die Rennleitung immer noch anders. Die elektronische Begrenzung reicht denen nicht, auch weil man's bei einer Kontrolle nicht prüfen kann. Daher ohne Aufkleber kostet's Geld (auch wenn's Sch**** aussieht) oder hast Du neuere Infos?
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von 212059
das sehen aber m.W. die Gerichte und die Rennleitung immer noch anders. Die elektronische Begrenzung reicht denen nicht, auch weil man's bei einer Kontrolle nicht prüfen kann. Daher ohne Aufkleber kostet's Geld (auch wenn's Sch**** aussieht) oder hast Du neuere Infos?Viele Grüße
Peter
Habe ich nicht - deshalb würde ich es ja auch mal drauf ankommen lassen, da normalerweise ja kein Mensch wegen der 5,- € das wirklich von einem Richter entscheiden lässt (eine Gerichtsentscheidung dazu gibt es m.W. nämlich nicht). Und die Jungs von der Rennleitung haben einfach keine Ahnung. "Sinnfälliger Hinweis im Blickfeld" ist nun eindeutig durch den WR Limiter gegeben, dazu auch noch die Drosselung, d.h. ein MEHR als nur der Aufkleber - in der StVZO steht zum Beispiel auch nicht explicit, dass das eine Plakette in Optik eines Geschwindigkeitsbegrenzungsschildes sein muss (daher gelten auch die Dinger von Conti, die ja in den Conti-Farben gehalten sind), Plakette steht nur im Bußgeldkatalog.
Dass die Polizei das auf einen Blick prüfen können muss, ist übrigens auch nicht geregelt. Wenn die den Verbandskasten sehen wollen, dann suchen die auch nicht selbst, sondern lassen den Fahrer den vorführen (und der muss auch nicht unbedingt an der Stelle sein, an den ihn der Hersteller plaziert hat) - genau so kann ich denen aber am KI auch zeigen, dass der Limiter aktiv ist.
Manche von denen meine ja auch, dass der Aufkleber im Bereich KI oder Frontscheibe sein muss - ich hatte den früher immer neben dem Lichtschalter und dass erfüllt auch "im Blickfeld", da MB offensichtlich die ABE für die Wagen bekommt mit der Kontrollleuchte für die Nebelrückleuchten im Schalterbereich - die muss nämlich lautStVZO auch "im Blickfeld" sein.
Der Hinweis im Sichtfeld muss gegeben sein, wenn die Reifen montiert und das Auto auf der Straße steht - und nicht nur, wenn schon eingegriffen wird. Genauso die HU-Plakette, die nicht nur während der Fahrt gültig sein muss, sondern auch beim Parken am Straßenrand.
Ein kritisches Szenario lässt sich doch immer kreieren: Du fährst auf der BAB, vielleicht nicht mal mit deinem eigenen Wagen, rechte Spur mit 180, vor Dir einer mit 120. Im Rückspiegel siehst Du links ein näher kommendes Fahrzeug, vielleicht 230. Dein Motor hat Saft, Du könntest normalerweise rüberziehen, beschleunigen und überholen. Du beginnst... doch dann... Leistung weg, zu langsam für links, zu schnell und zu dicht für rechts. Die Anzeige kam halt zu spät (und in einem Augenblick, in dem die Augen auf die Straße gehören), eine Behinderung oder Gefährdung ist nun unausweichlich. Vorher erkennbar? Keine Chance, außer man inspiziert die Reifen vor der Fahrt.
@ chess77: man kann sich Rechtslagen auch konstruieren - nach Deiner These müsste dann aber auch ein sinnfälliger Hinweis im Blickfeld des Fahrers zu Beschleunigungswerten (in verschiedenen Bandbreiten) sowie Höchstgeschwindigkeit IMMER angebracht sein
...oder das Kleben einer Plakette für V Reifen (selbst wenn solche drauf sind) bei einem E 200 CDI müsste verboten sein, da damit ja vorgegaukelt werden könnte, dass das Ding eine Vmax von 240 km/h haben könnte 😕
Der witz an der Sache ist doch...Ich MUSS vor Fahrtantritt das Fahrzeug kontrollieren. Auch wenns das eigene ist 😉
Hey, ich habe die Regeln nicht gemacht! 🙂
Funktions-/Zustandskontrolle vor der Fahrt - ja. Technische Daten an Bauteilen ablesen - nein. Und die Geschwindigkeitsindices an Reifen kennt doch kein Mensch! Selbst wenn einer weiß, dass es sie gibt, wird kaum jemand aus dem Stand sagen können, was nun R, V, S, H, W, ZR, .... genau bedeutet.
Wenn ich regelmäßig das Auto meines Nachbars fahre, und der hat nun andere Reifen montiert, so kann ich einfach nicht erkennen, ob und wie sich etwas geändert hat.
Und jetzt lass halt eine Sparwurst auf seinen 500er Reifen mit max 170 aufziehen (Geiz ist geil!) und dann versuche nicht überrascht zu sein, wenn dir spontan die Puste ausgeht beim Überholen.
Mag sein, dass manches etwas konstruiert erscheint, aber die Regeln müssen ja (leider) so ziemlich jeden möglichen Dummfug abdecken.
Ansonsten ist der Limiter ne prima Sache und mir schleierhaft, wieso man ohne überhaupt mit zu langsamen Reifen im Winter fahren darf - schließlich sind die Schlappen nicht nur bei Schnee und Eis drauf sondern auch im Herbst und Frühjahr oder gar das ganze Jahr.
Das Limit lässt sich erstens ganz schnell prüfen da die Beleuchtung nur bis zum eingestellten wert angeht. Dazu kommt das eben genau das geprüft sein muss, besonders wenn ich ein fremdes Fahrzeug fahre. Ich kann die Indizes sogar auswendig über die Jahre - ein Smartphone hilft einem sonst in 2 sekunden. Leichter ist wie gesagt das simple prüfen mit EINER! handbewegung.
Zitat:
Original geschrieben von tza
Das Limit lässt sich erstens ganz schnell prüfen da die Beleuchtung nur bis zum eingestellten wert angeht. Dazu kommt das eben genau das geprüft sein muss, besonders wenn ich ein fremdes Fahrzeug fahre. Ich kann die Indizes sogar auswendig über die Jahre - ein Smartphone hilft einem sonst in 2 sekunden. Leichter ist wie gesagt das simple prüfen mit EINER! handbewegung.
Weil
Dues weißt oder
Dein Smartphonees kann oder
Dein Autoanzeigt?
Im übrigen ist die Anzeige nicht naheliegend - warum sollte ich den Temporaten überhaupt aktivieren? Wo ist der Zusammenhang zum WR-Limit? Wo ist der Zusammenhang zwischen der Beleuchtung und einem etwaigen Limit?
Muss ich mir bei jedem Auto eine 200-Seiten-Anleitung durchlesen bevor ich einsteige?
Das ist ein Auto, und kein Passagierflugzeug, wo ich für jedes Modell einen neuen Test ablegen muss.
Ob ich M+S fahre, kann ich sofort sehen, die Indizes hingegen sind kein Pflichtwissen. Also kann ich daraufhin auch keine Verpflichtungen ableiten.
Ach so....
Zitat:
Das Winterreifenlimit das man im KI einstellt jedoch nicht. Wäre auch ein echtes Problem, könnte man damit dann ja die Reifen überlasten.
Ein echtes Problem ist das wohl keinesfalls - schließlich hat die Mehrheit der Fahrzeuge auf den Straßen überhaupt keinen Limiter und das Überschreiten ist problemlos möglich. Und letztlich kann ich da einprogrammieren, wann und was ich will... da ich z.B. nur sehr selten > 210 fahre, überleg ich mir's dreimal, ob ich das im Sommer extra im Menü suche und ausschalte.
Im Zweifelsfall würde ich auch lieber den Reifen in die Toleranz fahren als mein Heck bei 210 km/h eindrücken zu lassen...
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Hey, ich habe die Regeln nicht gemacht! 🙂
und offensichtlich auch nicht gelesen - sonst würdest Du hier nicht so krude rumlamentieren!
da steht nichts von Aufkleber; nutze ich einen Aufkleber, kann ich da ebenso einen falschen anbringen, wie ich falsch den Limiter einstellen kann; Deine Ausführungen zu den dann nicht bekannten Leistungsreserven und einer damit entstehenden Gefahr bestehen immer, wenn ich ein mir nicht bekanntes Fahrzeug bewege, weil ich nie sicher sein kann, dass eine im Schein angegebene Vmax tatsächlich aktuell vom Fahrzeug erreicht werden kann, zumal es bei der von Dir konstruierten Situation weniger auf die Vmax als auf das Beschleunigungsvermögen ankommt, was ich weder am Fahrzeug, noch im Schein, noch in der BA zu einzelnen Spreizungen ablesen kann.
Es gibt Argumente, mit denen man das Thema WR-Limiter angreifen kann - Deines sind es aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Jongert
und offensichtlich auch nicht gelesen - sonst würdest Du hier nicht so krude rumlamentieren!Zitat:
Original geschrieben von chess77
Hey, ich habe die Regeln nicht gemacht! 🙂
Ja, die Diskussion war mehr über Sinn und Unsinn als über die Regelung an sich. (Meine Beispiele sollten zeigen, warum die aktuelle Regelung sinnvoll sein kann - nicht, dass ich sie unbedingt dafür halte)
Leider hat hier niemand ein schlüssiges Argument geliefert, warum der Einsatz eines des WR-Limiters eine Kennzeichnungspflicht erfüllt oder überflüssig macht.
Ich verstehe nicht, was an der gegebenen Vorschrift da missverständlich sein soll. Winterreife mit niedrigerer Geschwindigkeit als eingetragen => Kennzeichenpflicht im Sichtfeld.
Die einzige Diskussion kann darüber entbrennen, ob eine nicht permanente Anzeige kurz vor der Beschränkung hier "sinnfällig" ist oder sein kann.
Dazu muss man auf jeden Fall bereit sein, im Zweifelsfall wegen 5 Euro Verwarnungsgeld vor Gericht zu ziehen. Allen anderen kann daher (leider!) zur Zeit nur ein Rat gegeben werden: Hinweis anbringen.
Oder wie sieht Dein Vorgehen aus, wenn die Rennleitung dir die fehlende Kennzeichnung in Rechnung stellt?
Wenn Du hier behauptest, der WR-Limiter reicht, dann wäre es schön, wenn Du dies begründen würdest anstatt Beispiele für die Sinnhaftigkeit als "krudes Rumlamentieren" abzutun. Da es m.W.n. keine Urteile diesbezüglich gibt, bin ich sehr gespannt, worauf Du Deine Argumentation aufbaust.
Darauf das in der StVo nichts konkretes dazu steht. Das läuft auf Auslegung hinaus. Ich hab ne Rechtsschutz und würde es drauf ankommen lassen...