Reifengeschwindigkeit H und V
Hallo, wir haben noch 2 Sätze neue Sommerreifen hier liegen, und zwar benötigt unsere E-Klasse 92 V. Wäre es möglich wenn wir den Wintterreifenlimit in dem Wagen den wir fahren auf 210 km/h aktivieren und dann mit 92 H Reifen fahren? Weil oft fährt man ja nun wirklich nicht auf der AB über 200 km/h.
Mit Winterreifen im Winter muss man ja auch nicht mit V fahren, man kann ja mit dem entsprechenden Aufkleber ja auch H fahren.
Nur die Traglast von 92 darf doch nur nicht unterschritten werden.
Kennt sich vielleicht jemand etwas besser aus? Und kann mir sagen ob es wie gesagt im Sommer mit Sommerreifen, statt V Reifen mit H Reifen und Begrenzer fahren zu dürfen.
Extra die schönen Reifen jetzt zu verkaufen und eine Geschwindigkeitsklasse mehr zu haben wäre ein bissl doof.
Naja, was sagt ihr dazu?
Danke schon jetzt für Eure Bemühungen
Achja, die Sufu habe ich benutzt, nur leider bin ich nicht genau auf dieses Thema gestoßen was ich gerne gewusst hätte, darum habe ich ein neues Thema eröffnet.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cyberstrunk
Kannst im KI die Höchstgeschwindigkeit (LIM) festlegen und gut ist...Schau mal in die BE des Fahrzeugs. 🙄
erzähl dem TE hier nicht so einen Quatsch - bei Sommerrädern muss mindestens der eingetragene Geschwindigkeitsindex drauf, ein niedrigerer darf nicht gefahren werde, egal was Du da einstellst, welche Aufkleber Du verklebst oder was Du an Eides statt versicherst.
Einzige Möglichkeit, dass anders zu regeln ist eine dauerhafte, nicht mit einfachen Mitteln zu verändernde Reduzierung der Vmax (Drosselung) + Abnahme.
Edit: hast Du wohl schon selbst gemerkt!
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tza
Darauf das in der StVo nichts konkretes dazu steht. Das läuft auf Auslegung hinaus. Ich hab ne Rechtsschutz und würde es drauf ankommen lassen...
🙂 Hätte ich zuviel Geld und Zeit, könnte man das ja über eine Selbstanzeige mal versuchen, ein Urteil anzustreben. Wobei dieses ja auch nicht für den nächsten Fall Relevanz hätte. Die Versicherung wird Dir eher die 5 Euro bezahlen, als dafür den Rechtsstreit zu finanzieren.
Ist doch alles so unsinnig wie die Höhe der Strafe an sich... 🙂
Hi Leute ich bins nochmal,
war heute beim TÜV, der hat dort einen Kalkulator, man muss nicht zwingend im Sommer die Sollwerte von den Reifen haben haben.
Unseren Kombi hatte ich heute hin, habe gefragt was man noch für Reifen fahren kann, im schein Steht 99 W.
Das geht dann über die Entgeschwindigkeit und so, da die Höchstgeschwindigkeit des Wagens 203 km/h beträgt.
Achslasten etc. hat er eingegeben gehabt und auf diese Kombination, kann ich sogar 95 V Reifen im Sommer fahren, obwohl was höheres im Schein steht.
Wenn das schon der TÜV sagt, das bin ich ja schon raus aus dem Schneider bei einer Kontrolle etc.
Das war jetzt ein Beispiel. Da ich den schein gerade ja auch vorliegen hatte.
Wie das bei den 92 V auf runter 92 H ist, weiß ich noch nicht, ich soll einfach nochmal zum TÜV herkommen, dann schaut er obs passen könnte.
Naja, das wollte ich eben nochmal erwähnt haben.
Und das ist kein Schwachsinn war da gerade ; )
Das dürfte dem Polizisten der ggf. kontrolliert egal sein. Dann geht die Streiterei von vorne los. Entweder steht in den COC papieren das es geht oder man hat eine Eintragung. Auf Worte von TÜV Prüfern gebe ich schon lange nichts mehr wenn sie nicht schriftlich erfolgen.
Also ich würds dann drauf ankommen lassen, notfalls vor Gericht. Es stand dort definitiv das man die Kombination fahren darf.
Naja, jeder wie er halt selbst meint.
Aber dann brauche ich die 2 Sätze ja vielleicht doch nicht verkaufen, werd da nächste Woche nochmal hinfahren.
Zur Betriebskennung der Reifen:
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren sind zunächst einmal nicht bindend. Was dort geschrieben steht, kann ein Mindestwert sein oder aber auch eine (höherwertige) Betriebskennung, die nach ETRTO-Norm für die Reifendimension existiert. Die rechtliche Lage hat der ADAC in diesem Dokument auf Seite 3 recht gut erklärt.
Anhand der Werte aus den Feldern 8.1, 8.2 und T der Zulassungsbescheinigung lassen sich wie schon oben beschrieben die mindestens erforderlichen Betriebskennungen berechnen, auch für jede Achse einzeln. Für eine gute Auswahl empfehle ich aber zusätzlich, die Unterschiede bei den erforderlichen Fülldrücken zu berücksichtigen, die oft keine Beachtung finden.
Solche Berechnungen erfordern allerdings Fachwissen, das man selbst bei einem Reifenhändler nicht immer antreffen kann. Gut, dass man in Motor-Talk Fragen dazu stellen kann.
Zum M+S-Aufkleber:
Es ist schon erstaunlich, wie heftig ihn manche Menschen ablehnen. Dabei muss er das Auto gar nicht verschandeln, siehe Anhänge.
(Bitte nicht über die Zwischenwerte wie 220 km/h wundern. Das kann z.B. nötig sein, wenn ein V-Reifen knapp an seiner Belastbarkeitsgrenze betrieben wird.)
Gruß
Alpha Lyrae
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zum M+S-Aufkleber:
Es ist schon erstaunlich, wie heftig ihn manche Menschen ablehnen. Dabei muss er das Auto gar nicht verschandeln, siehe Anhänge.
sorry - es geht nicht um Ablehnung von irgend etwas- es geht um die Frage, was die Legislative gewollt + definiert hat und was Exekutive daraus macht...das ist ein Grundprinzip der Gewaltenteilung + zudem mein tägliches Geschäft - heute werden mehr und mehr rechtsstaatliche Prinzipien durch Beamte ausgehöhlt, die nach der Linie handeln: was interessiert mich, was demokratisch legitimierte Abgeordnete beschlossen haben - ich verfahre nach meiner Auslegung...dies hat - leider heutzutage- eine Dimension angenommen, die nicht mehr hinnehmbar ist. Da werden Gesetze und Verordnungen gemacht, die Beamte im Wege der Verwaltungsanweisung völlig auf den Kopf stellen (wenn sie diese nicht bereits im Vorfeld durch unwahre Gesetzes-/Verordnungsbegründungen manipuliert haben), um ihre Sicht der Dinge zum Gesetz zu machen, nach der Methode: was interssieren mich die blödsinnigen Entscheidungen von gewählten Volksvertretern.
Auf den ersten Blick sieht es natürlich bescheuert aus, wenn man sich gegen lächerliche Bescheide wehrt - wenn dann aber einer Behörde nach Jahren Verwaltungsgerichtsverfahren ein Richter endlich mal aufzeigt, dass das so nicht geht, dann werden die irgendwann auch mal wieder verstehen, dass sie Diener des Rechts sind und nicht die Rechtsherren.
Bei dem Aufkleber magst Du dies noch verwunderlich finden - wenn Du aber eine Baugenehmigung für einen Carport, einen Anbau, eine Aufstockung an Deinem Haus beantragst, die aufgrund einer Verwaltungsanweisung eines einzelnen Ministerialbeamten, der aus einer Gegend kommt, wo diese Bauart, Optik, Farbgestalltung unüblich ist, abgelehnt wird (weil die kleinen Beamten in der unteren Bauaufsicht glauben, dass das so richtig ist), obwohl dies Bauvorhaben eigentlich dem Gesetz, d.h. der geltenden Landesbauordnung entspricht, dann würdest Du verstehen, warum man sich einfach nicht jeden geistigen Dünnschiss von meist wenig qualifizierten Beamten zur Hautcreme machen muss!
Hallo, hab mir das sorgfälltig durchgelsen.
Ab 2004 gilt auch folgendes, wer sich dafür auch interessiert sollte sich das von Automobilclub auch mal durchlesen
Dafür ersteinmal danke an den MT User der den Link zur Verfügung gestellt hat.
Meine Berechnung und damit auch meine allererste Frage ob es klappt oder nicht von V auf H Reifen zu wechseln hat sich nun erledigt.
Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 * Höchstgschwindigkeit
Wäre also in meinem Fall.
211 Km/h + 6,5 Km/h + 2,11 km/h = 219,61 km/h
Somit liegt H mit 210 km/h unter 219,61 km/h und darf somit nicht gefahren werden. V bis 240 ist bei dieser Konstelation mindestens zu fahren
Wäre bei diesem Wagen ja im vornherein schon 1 km/h höher als H Reifen. Naja egal, müssen halt neue Reifen her, nächstes Jahr.
Das selbe gilt für die Tragfähigkeit. Die Höchste Achslast bei einem PKW in meinem Beispiel eine neue E 212 Kombi
Eingetragen ist 99 W
Achslast = 1360 kg / 2 = 680 kg
Also ist 95 (690 kg) Traglast bei diesem Modell ebenfalls anwendbar und nicht wie im Schein beschrieben 99
203 km/h + 6,5 + 0,01 *203 = 211,53 km/h Bei diesem Fahrzeug von uns bin ich um 1,52 km/h höher als H darum kann man statt W auch V Reifen draufmontieren
Statt 99 W also 95 V
Falls ich irgendeinen Fehler geschrieben habe bitte ich es zu endschuldigen, hab mich da auch gerade erst reingearbeitet ; )
Danke für Eure bisherigen Hilfen
Achja, was ich noch Fragen wollte, Wie ist den das mit den Reifendrücken wenn ich jetzt z.B. auf der Vorderachse 2,6 bar und Hinterachse 2,8-3,2 je nach Belastung machen soll bei im Schein eingetrage Reifen in meinem letzten Beispiel 99 W
Wie muss ich die Drücke denn anpassen wenn ich wirklich Reifen habe die 95 V sind und Sie gerne montieren möchte.
Kann es sein, glaube gelesen zu haben den Unterschied also 4, -0,4 bar weniger? Also vorne dann 2,2 ?
Danke nochmals.
Nicht vergessen, dass die Tragfähigkeit nur mit entsprechendem Luftdruck gegeben ist und im oberen Tempobereich abnimmt, bei V ab 210 km/h. (http://de.wikipedia.org/wiki/Tragfähigkeitsindex)
Die andere verwendete Formel kenn ich nur im Zusammenhang "vor 1996": http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex
Und offensichtlich hat dein Fahrzeughersteller eine höhere Klasse für notwendig erachtet...
Zitat:
Original geschrieben von Manfred Bonn
Bei mir schließen sich H Winterreifen schon deshalb aus, weil ich im Winter auf trockener Fahrbahn nicht in einen WR Begrenzer von 210km/h fahren will.
1. H sind billiger als V, zumal viele nie oder selten über 210 fahren.
2. Sind H vielleicht auf Eis, Schnee und grosser Kälte besser als V, weil weichere Gummimischung?
@BMW320Power:
Deine Berechnungen sind zunächst ganz richtig, es fehlen nur noch die Tragfähigkeitsabschläge von V-, W- und Y-Reifen auf den letzten 30 km/h.
Ausgehend von einer erreichbaren Höchstgeschwindigkeit 220 km/h und 1360 kg maximaler Achslast ergeben sich diese Mindestwerte für die Betriebskennung der Reifen:
a2972ac6-fd89-47ff-b557-8abc0dec631f
Ein Sommerreifen mit 95V wäre daher nicht mehr zulässig, da seine Tragfähigkeit bei 220 km/h nur noch 669 kg (97%) beträgt. Als M+S-Reifen würde er gehen, dann allerdings nur bis 214 km/h. Damit hat in diesem Beispiel ein Winterreifen mit 95V keine Vorteile gegenüber 95H.
In den angehängten Graphen kann man sehen, welcher Fülldruck bei verschiedenen Geschwindigkeiten mindestens erforderlich ist, um die maximale Achslast zu tragen. Deutlich zu sehen sind die verringerten Höchstgeschwindigkeiten der V-, W- und Y-Standardreifen mit LI95, während XL-Reifen es mit entsprechend hohem Druck es bis zur Geschwindigkeit gemäß dem Symbolbuchstaben schaffen.
Es ist nicht zu empfehlen, einen Lastindex zu wählen, der gerade noch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Damit wären keine Reserven mehr vorhanden, die Schulnote dazu ist nur ein "ausreichend". Gute Auslegungen sehen daher einen um ca. 5 Punkte höheren Lastindex vor.
Ich hoffe, das bringt etwas mehr Licht ins Dunkel.
Gruß
Alpha Lyrae
Sommer
M+S
95Y, 95W oder 96V
95H, 95T, ...
Zitat:
Es ist nicht zu empfehlen, einen Lastindex zu wählen, der gerade noch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Damit wären keine Reserven mehr vorhanden, die Schulnote dazu ist nur ein "ausreichend". Gute Auslegungen sehen daher einen um ca. 5 Punkte höheren Lastindex vor.
Ich hoffe, das bringt etwas mehr Licht ins Dunkel.
Gruß
Alpha Lyrae
Danke für diese ausführlichen Erklärungen. Ich habe vor zwei Wochen unbeabsichtigt XLWinterreifen ( 99er Index ) aufgezogen bekommen. Ich hatte mich erst etwas geärgert, weil mir die Reifen in 16" nicht komfortabler erscheinen, als meine 17" Sommerreifen. Aber unter dem von Dir geschilderten Aspekt find ich das jetzt OK.
sid 2006
Hi, danke, gibs dafür eine Formel? Wie man das ausrechnen kann?
Aber wie gesagt der Wagen hat ja nur Höchstgeschwindigkeit von 203 km/h eingetragen, würde das denn nun gehen mit 95 V oder immer noch nicht?
Zitat:
Original geschrieben von BMW320Power
Hi, danke, gibs dafür eine Formel? Wie man das ausrechnen kann?
Für die bei V-, W- und Y-Reifen nötigen Tragfähigkeitsabschläge gibt es einfache Formeln. Solche Reifen verlieren auf den letzten 30 km/h linear bis 9% (V) oder 15% (W, Y) ihrer Tragfähigkeit, siehe Graphik im Anhang.
Zwei Wege sind möglich:
1) Man berechnet, wieviel % der Tragfähigkeit (entsprechend LI) durch die halbe Achslast ausgenutzt wird. Liegt die Linie für das Geschwindigkeitssymbol bei der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit auf oder über der Prozentzahl, reicht es aus.
2) Man liest die Prozentzahl bei der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit ab und teilt die halbe Achslast durch diese Zahl. Mit diesem Wert sucht man dann in einer LI-Tabelle den mindestens erforderlichen Lastindex.
Die Berechnung der Mindestfülldrücke ist dagegen recht kompliziert. Praktikable Drücke würden ohnehin etwas höher liegen, um einerseits Reserven zu haben und andererseits das Eigenlenkverhalten des Fahrzeugs bei unterschiedlichen Auslastungen zu optimieren. Ich empfehle deshalb, dafür den Luftdruckrechner eines Reifenherstellers zu verwenden.
Zitat:
Aber wie gesagt der Wagen hat ja nur Höchstgeschwindigkeit von 203 km/h eingetragen, würde das denn nun gehen mit 95 V oder immer noch nicht?
Bei erreichbaren 212 km/h ist die Tragfähigkeit von Reifen mit Betriebskennung 95V um 0,6% auf 99,4% gefallen (100% - (Vmax - 210)/30 * 9%). Das entspricht einer Radlast von 685,86 kg oder besser (abgerundet) 1371 kg Achslast. Für die genannten 1360 kg reicht das aus, aber eben ohne besondere Reserven. KFZ-Prüfer oder Polizeibeamte würden jedenfalls nichts beanstanden können.