Reifenfreigaben von opel.de

Opel Vectra C

Hi

Bei Opel.de gibt es jetzt eine pdf-Datei zum downloaden, welche sich mit der Problematik Reifen/EU-Papiere befasst. Dort gibt es sämtliche Reifengrössen für sämtliche Vectra C/Signum Modelle vom TÜV Hessen.

Leider wohl bisher nur für die Vor-Faceliftmodelle.

http://www.opel.de/.../content.act

Gruß Hoffi

27 Antworten

Kein Problem, dafür ist das Forum ja da.

Du hast nen Corsa EZ 6/05? Dann hast du ein graues Papierchen mitbekommen, nennt sich COC Bescheinigung. Auf der Rückseite steht drauf was du an Rädern fahren darfst.

falls du mal orginale 16" oder 17" Felgen in die Finger bekommst:
klick mich
Hier rein und dann auf das Gutachten OPC Line.

Dein FOH sollte sich aber mal mit dem Thema befassen, das wird nämlich noch lustig.

Wie gesagt, NUR bei denen, die nen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung II) ab Werk haben, kann man die Größen wirklich anhand des Kataloges rausbekommen.

Die Opel ab Erstzulassung ca. Oktober 2004 haben die COC Bescheinigung, da stehts auf der Rückseite.

Alle vorher, vor allem nicht mehr aktuelle Modelle haben Pech gehabt (Sogar meiner mit EZ 06/04). Da hilft nur der alte Brief oder ne Kopie davon.
Wurde der weggeworfen - ist ja entwertet und ungültig gestempelt - wird das sehr problematisch.
Da kann dann der FOH oder Reifenhändler mal schauen was für Räder man draufmachen darf...

Also:
Euren alten Brief NICHT wegwerfen sondern aufheben.

Gerüchten zufolge soll die Polizei das trotzdem überprüfen können, muß ich nach der Umschreibung mal ausprobieren lassen. 😉
Aber zumindest für euch selber, alten Brief aufheben und am besten ne Kopie ins Handschuhfach.

Dann hätte ich aber jetzt auch mal gerne noch eine dumme(?) Frage.

Bekanntlich hat der Vectra GTS (vor Facelift, EZ sogar schon 2002) ja 215/50 R 17 drauf. Beim Neukauf der Sommerräder habe ich dann - u. a. aus Kostengründen - die 225/45 R 17 aufziehen lassen. Mein Fahrzeugschein ist einer, der diese Größe "nicht hergibt".

Nun meine Frage:
Bisher hieß es, eine entsprechende Bescheinigung (habe ich von Opel erhalten) einpacken, zum TÜV und zwingend eintragen lassen.
Erübrigt sich dies durch diese Bescheinigung des TÜV? Muß ich diese Bescheinigung dann mitführen und bin "aus dem Schneider"?

Ich kann es mir kaum vorstellen, denn somit würde ja etwas leichter und auch billiger für die Autofahrer... ;-)

Vielen Dank für Eure Antworten...

Wie meinst du das jetzt? Das sich das wegen dem Serienreifenkatalog erübrigt?

Deswegen darfst du mit DEINEM Vectra keine einzige Größe mehr fahren. Ist nur eine Auflistung der möglichen, ab Werk lieferbaren Kombinationen.

Was für ne Bescheinigung hast du von Opel?
Normalerweise steht da drin, ob das noch in die Fahrzeugpapiere muß.

Bei der Nachrüstung 16" und 17" beim Corsa z. B. genügt die Eintragung bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren. Bis dahin TÜV-Prüfbericht mitführen.

Die jetzt im WWW veröffentlichte Liste des TÜV Hessen steht den FOH's schon seit Jahren zur Verfügung. Meiner hat mir eine vor nem Jahr mal ausgedruckt.

Alles was nicht in den Papieren steht, muß eingetragen werden, wenn es montiert wird.

Und einstellen läßt sich fast jede Kombination, damit der Tacho wieder einwandfrei funktioniert.

Was total blöd wird, ist eine Sommer- Winterreifenkombination, die nicht mehr in einer Abrollumfanggruppe liegt. Dann heißt es jedes halbe Jahr umprogrammieren.

Wenn nicht korrekt eingestellt wird, kann sogar das Motormanagement anfangen zu spinnen und denn Motor gern mal ins Notlaufprogramm schicken. Wie bei meinem geschehen. Ales erste Fehlerabhilfe wurde die Überprüfung der programmierten Größe genannt.

casabinse

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@haschee

Die von mir genannten Reifengröße ist für den Vectra C GTS schon immer freigegeben gewesen, wurde aber leider nicht von Anfang an in die Papiere (d. h. Kfz-Brief, hatte mich eben mit dem Kfz-Schein vertan *sorry*) eingetragen. Erst bei später produzierten GTS standen sie mit drin.

Ich kenne den Fall, daß es früher einmal eine "allgemeingültige Bescheinigung" gab, die den Eintrag in den Brief durch den TÜV (oder DEKRA, ...) entbehrlich machte.

Meine Frage war nun, ob dies mit dieser Liste ebenfalls gilt.

An dieser Stelle ein wichtiger Tipp für alle Gebrauchtwagenverkäufer:
Bei Zulassen/Ummelden bekommt man ja jetzt die neue Zulassungsbescheinigung
Teil 1 und 2.
Nicht immer darf men den originalen KFZ-Brief, ungültig gestempelt, behalten.
In jedem Fall ist die Zulassungstelle VERPLFICHTET (per Gesetz),
ALLE eintragungen aus dem alten Brief unter Zeile33 zu übertragen. Man hat das Recht, darauf zu bestehen.

Ich weiß jetzt nicht, was passiert, wenn man eine neue Eintragung
in seine alten Papiere (z.B. Reifen/Räder) haben möchte.
Geht das noch, oder gibt es dann sofort die neuen Papiere.

Gilt letzteres, hat sich der Eintrag neuer Räder eigentlich erübrigt,
da er in den neuen Papieren ja nicht mehr erforderlich ist.
Man kann das Pamphlet vom FOH oder TÜV mitnehmen, man kann
aber auch die Rennleitung die Arbeit machen lassen.

Hallo,

ich habe mir gerade meine Rad-Reifenkombination eintragen lassen, und habe daraufhin die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil l und ll bekommen.
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil l (alter Fahrzeugschein) wurden alle orginalen Eintragungen aus dem Fahrzeugschein/brief übernommen und die neuen Eintragungen wurden dann hinten angefügt (so wie früher), sodaß ich jetzt eine zweiseitige Zulassungsbescheinigung Teil l habe.

MfgG Torben

@casabine:
Sollte eigentlich nicht nötig sein. im Gutachten für die Nachrüstung von 205/40 17 auf Corsa C (eine absolut andere Größe als die normalen Corsagrößen) steht: "Eine Anpassung des Tachos bei Wiederverwendung der Orginlabereifung ist nicht erforderlich".

@kerl:
Theroretisch kann man das so sehen, wenn 1. dein Auto in diese Gruppe fallen würde und du 2. rauslesen könntest, dass dein Fahrzeug zu dieser Reifengruppe gehört.

Da momentan nur die allerneuesten Fahrzeuge Briefe haben mit denen die Reifengruppen wirklich zugeordnet werden können ist das eher schwierig.

Am besten wendest du dich mal an das Technikzentrum wegen einer Freigabe oder nem Gutachten zum Eintragen.
service-center.technik@de.opel.com

@luanne:
Bei allen neuen Eintragungen wird komplett auf die neuen Zulassungsbescheinigungen umgestellt.

Aber wieso sollte ich deiner Meinung nach ne neue Rad-Reifenkombination nicht eintragen müssen?
Es geht in dem Katalog rein um die Serienbereifung ab Werk. Und auch bei den Zulassungsbescheinigungen geht es darum, dass von den Größen ab Werk nur noch die kleinste drinsteht.
Alles andere muß immer noch eingetragen werden. Auch wenn ich mir jetzt nachträglich orginale Corsa 17" Felgen draufmache muß ich die eintragen lassen.

@ts-6:
Genau, alle Sondereintragungen müssen übernommen werden. Serienbereifung ist aber nur die kleinste Größe übernommen?

Zitat:

Original geschrieben von haschee


...
@luanne:
Bei allen neuen Eintragungen wird komplett auf die neuen Zulassungsbescheinigungen umgestellt.

Aber wieso sollte ich deiner Meinung nach ne neue Rad-Reifenkombination nicht eintragen müssen?
Es geht in dem Katalog rein um die Serienbereifung ab Werk. Und auch bei den Zulassungsbescheinigungen geht es darum, dass von den Größen ab Werk nur noch die kleinste drinsteht.
Alles andere muß immer noch eingetragen werden. Auch wenn ich mir jetzt nachträglich orginale Corsa 17" Felgen draufmache muß ich die eintragen lassen.
...

Das meinte ich damit. Eine Reifengröße, die es ab Werk gibt,

UND die mit der serienmäßigen Bereifung im Rahmen der

erlaubten Toleranz übereinstimmt (=gleiche Gruppe), benötigt

keine Eintragung. Ist eines davon nicht erfüllt: Eintragung

Interessant ist jetzt die Frage, was macht ein Vectra Fahrer
mit alten Papieren, der in seinen Papieren zwar 215/50/17,
224/45/17 und 195/65/15, nicht aber 205/55/16 findet,
die ein Vectra Besitzer mit neuen Papieren ohne weiteres
aufziehen dürfte? Eigentlich müsste auch "der Alte" diese
ohne Eintragung aufziehen dürfen.

Hm, Gegenargument.

Ein Corsa C Fahrer der 175/65 14" und 185/55 15" ab Werk fahren darf möchte jetzt die orginalen 195/45 16" draufmachen.

Das ist eine ganz normale Eintragung nach §19.3, obwohl die Reifengröße vom Abrollumfang exakt dazu passt.

Draufschrauben und fertig - aber trotzdem eintragen.

Nochmal, du kannst nach der Liste nicht einfach sagen, die passen vom Abrollumfang also darf ich die auch draufmachen.

Die Liste ist eine reine Auflistung von ab Werk möglichen Kombinationen - kein Freibrief alle evtl. passenden Größen auszuprobieren.

@ haschee

Hallo,

bei mir wurden tatsächlich alle orginalen Rad-Reifenkombinationen übernommen. Es sind also die orginalen 16",17",18"und 19" Bereifungen in meiner Zulassungbescheinigung Teil l sowie meine 15" Winterreifen und 19" R&H Felgen eingetragen.

MfG Torben

Reifenumrüstung

Hallo!!!!
Voll cool mir habense bei OPEL gesagt das ich diese bescheinigung nur beim FOH bekomme wieder eine fahrt gespart :-).
Gruss M. aus WES
Weiter so

Servus!

Meine Frage ist die folgende: Ich habe momentan die Original-Opel-Cosmo-Felge 7 x 17" mit den 215/50er drauf. Da die Reifen im nächsten Jahr erneuert werden müssen, würde ich aus Kostengründen gerne die 225/45er draufmachen, die ja ohne Probleme auf dieser Felge und dem Vectra aufgezogen werden können.

Da ich in der nächsten Woche sowieso zum FOH muss und dort mein Vecci nochmal dem TÜV vorgestellt wird, würde ich diese Rad-Reifen-Kombination in diesem Zug gerne eintragen lassen (ist bei meinem NICHT eingetragen, lediglich 215/50 R 17). Problemlos möglich obwohl die breiteren Reifen nicht aufgezogen sind oder muss ich mir vom FOH die Rad-Reifen-Kombination "leihen" und für die Abnahme draufziehen lassen? Und bekomme ich dann die neuen Zulassungspapiere, und wenn ja, dann doch sicherlich von der Zulassungsstelle oder gar doch vom TÜV?!? Fragen über Fragen... 😁 Aber die Experten können mir diese sicherlich beantworten!

Grüsse Andy

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