Reifenfreigabe erlischt nach 2025 für ältere Motorräder mit nationaler Zulassung?
Guten Morgen und erst mal Frohe Weihnachten!
Ich sehe mich mit meinen 2 Motorrädern (XL600, Bj. 84 und K100RS, Bj 91) im neuen Jahr mit einem Problem konfrontiert.
Motorradonline schreibt, dass ab dem Stichtag Reifenfreigaben der Reifenhersteller für ein bestimmtes Motorradmodell nicht mehr gültig sei. In den Zulassungsbescheinigungen meiner beiden Krads steht der Passus "Reifenfreigabe gem. Betriebserlaubnis beachten" Ich fahre exakt die eingetragene Dimension,( XL: Zöllig, 5.10x17/Conti TKC80, bzw. K100 160/60ZR18/Metzeler Roadtec Z6) allerdings mit Sicherheit nicht mehr das in der Betriebserlaubnis genannte Fabrikat, weil es diesen wahrscheinlich schon mehrere Jahre nicht mehr gibt. Kann mir da wer Weiterhelfen? Kann mir mein Gutachter des geringsten Misstrauens vielleicht diesen Passus streichen? Geht das? oder eventuell meinetwegen auch die aktuell gefahrenen Modelle in die Papiere eintragen?
Viele Grüsse aus Niederbayern!
30 Antworten
Moin. Den Ölschlauch hätte ich längst repliziert, da kannste dir sicher sein. Haste den mal abgedrückt? Aber das gehört hier nicht her.
Ich bleibe aber dabei. Es könnte so einfach sein: Ab Stichtag gibt es keine Reifenbindung mehr - fertig. Was andere Länder mit anderen Dingen für einen Unsinn treiben interessiert mich nicht und das macht unseren Unsinn auch nicht besser. 🙂 Nicht böse gemeint!
Ich drucke mir die Freigabe für meine noch in der Ecke stehenden BT023 aus und klemme sie unter die Sitzbank. Nächste HU ist 2026. Schaun mer mal...Ob ich da überhaupt noch lebe, weiß der Geier.
Ich wünsche einen schönen zweiten Feiertag.
Moin!
Zitat:
@Dynamix schrieb am 26. Dezember 2024 um 09:43:14 Uhr:
Ja, es ist fast immer mit Rennerei, Begutachtung und sonstwas verbunden aber es ist eben nicht unmöglich. Frag mal in der Schweiz und Co wg. Tuning nach, oder Amerikaner bezüglich Fahrzeugen die dort nie in Verkehr gebracht wurden. Wo wir einfach eine Vollabnahme incl. Umbauten machen können, müssen Amerikaner mindestens 25 Jahre warten bis die solche Autos überhaupt erst einmal ins Land bringen dürfen. Von fahren sprechen wir da noch nicht!
"Die Amerikaner" schon mal gar nicht, da es Sache der Bundesstaaten ist. Darüber hinaus ist es auch nicht so, als würdest du in DE "mal so eben" ein Kfz/Krad zulassen können, welches noch nie angemeldet war und seit 30 Jahren in einer Garage stand.
Im Kern bin ich aber bei dir: Die meisten sehen immer nur Grün auf der anderen Seite des Zaunes und unterstellen dann, dass zudem dort nur Milch und Honig fließt. Und vielleicht auch die Abwägung: Ist zwar schön, wenn es so einfach ist, einen alten Kübel irgendwo in der Welt einfach ohne TÜV etc. fahren zu dürfen - aber zugleich halt ziemlich uncool, wenn die Zahnarzttechnik dafür auf dem Stand der 1950er-Jahre ist, wenn man sie mal braucht...
Zitat:
@Dynamix schrieb am 26. Dezember 2024 um 09:43:14 Uhr:
Ja, es wäre sicherlich die einfache und unbürokratische Lösung, fürchte aber auch das es am Ende wieder nicht so einfach ist wie wir uns das wünschen. Da wird mit Sicherheit auch wieder viel mit Haftung und Co. argumentiert werden. Wenn dann jemand abschmiert weil er den "falschen" Reifen montiert hat, wird sich den Schuh wieder keiner anziehen wollen. Der Halter wird sagen "gab doch keine Bindung", die Hersteller werden sagen "haben wir in der Form nie freigegeben" und am Ende schielt man dann wieder auf denjenigen der die Vorgabe nicht gemacht hat 😉
Aus Sicht der Hersteller auch durchaus eine legitime Position. Und zudem auch eine Kostenfrage: Man wird nicht pauschal eine Freigabe herausgeben, da damit eben rechtliche Risiken verbunden sind. Wenn man dann also überlegt, dass es da um Reifen geht, die sich evtl. nur noch x Mal pro Jahr verkaufen, kann man sich ja selbst mal überlegen, wie viel Geld man für sowas investieren würde, wenn man per Saldo nichts daran verdient.
Zitat:
@Dynamix schrieb am 26. Dezember 2024 um 09:43:14 Uhr:
Da gibt es auf Social Media wieder genug Schreihälse die genau damit argumentieren. Man würde einem ja nur das Moppedfahren madig machen wollen und man wolle ja nur das man sein Motorrad verkaufen muss. Leute, die Nummer gibt es schon da waren viele der Schreihälse noch ein Funkeln in den Augen Ihres Erzeugers. Wie Phiraos hier schon so richtig schrieb:
Achtung, da läufst du Gefahr, das falsch einzuordnen: Das ist so ähnlich wie hier im Forum. Da wird sich über ein Thema massiv aufgeregt. Und in den drei anderen Foren/... wo man so unterwegs ist, schlägt das auch "hohe Wellen". Daher kommen dann die Leute zu der Wahrnehmung, dass das "ein großes Thema" sei. Fakt ist aber: Außerhalb dieses Biotops interessiert das: Niemanden.
Selbst von den Krad-Fahrern haben das wahrscheinlich die allermeisten gar nicht mitbekommen und werden irgendwann beim Reifenwechsel bei ihrer Werkstatt das erste mal davon hören.
Und selbst wenn wir unterstellen, dass dann ein paar Leute ihr Krad verkaufen: Wem haben sie es denn damit dann "gezeigt"? Als würde es irgendjemanden in der Behörde/Ministerium interessieren, wenn da 500 Leute nun ihr Krad abmelden.
Das ist kein Sturm im Wassergleis, das ist nicht mal eine Brausetablette im Wasserglas. Zudem in einem Wasserglas, dass sich nur der darumsitzende Stammtisch überhaupt anschaut.
Zitat:
@Dynamix schrieb am 26. Dezember 2024 um 09:43:14 Uhr:
Das ist halt wieder so typisch Mensch und so ein Punkt den ich beruflich seit Jahren sehe. Solange es Übergangsfristen gibt kümmert sich keine Sau um sowas. Wenn die Frist dann abläuft und der Druck aufkommt sind es wieder die anderen Schuld. Da hab ich mit Leuten zutun die Verträge unterzeichnen, diese scheinbar nie durchgelesen haben und dann den Aufstand proben weil die Punkte des Vertrages jetzt so langsam mal fällig werden.
Oh, wie kommt mir das bekannt vor - und ich könnte so darüber k*tzen. Zumal dann die Folge nicht die ist, dass man wenigstens einsieht: "Huch, mein Fehler!", sondern dass dann meist umso lauter, aggressiver und vehementer die Schuld und Verantwortung bei anderen gesucht wird.
Ich kann den ganzen Unmut an sich ja auch verstehen. Ebenso kann ich die Grundidee hinter der Regelung nachvollziehen - die Umsetzung ist halt nur maximal schlecht. Nur *jetzt* den Zwergenaufstand zu proben ist halt Jahre zu spät. Daher meine Aussage oben: Der Drops ist gelutscht.
Nur mal so nebenbei: Es gibt sogar Unterschiede bei den Abständen der Blinker hinten/vorne, abhängig von der Zulassung national/schießmichtot. Schön daran: Irgendwann blickt keiner mehr durch.
Ich verstehe nur nicht, warum ein aktuellerer Reifen unsicherer sein soll als die alten eingetragenen Reifen bzw die Behörden den alten Reifen mehr Vertrauen schenken als den aktuelleren besseren Reifen.
Zumal es diese Reifenfabrikatsbindung bei Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung ja eh nicht gibt. Bei meiner 2009er XJ6 kann ich alles in n den Dimensionen 120/70ZR17 58W und 160/60ZR17 69W draufziehen aber jemand mit z.B einer alten Bandit oder so ist gear... weil er jetzt strenggenommen jeden anderen Reifen eintragen müsste selbst wenn dieser den sonstigen Spezifikationen wie Größe und so entspricht.
Wer nun größere Umbauten vornimmt oder so, der soll und muss das auch entsprechend abnehmen und eintragen lassen, aber jemand der sich nur einen Dunlop anstatt des eingetragenen Bridgestone montieren möchte, soll das bitte ohne großen behördlichen Aufwand machen können.
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Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 26. Dezember 2024 um 11:25:53 Uhr:
Ich verstehe nur nicht, warum ein aktuellerer Reifen unsicherer sein soll als die alten eingetragenen Reifen
In 99% aller Fälle sind sie das auch nicht. Irgendeine Ausnahme wird sich sicher immer finden, aber in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle, ist es richtig, dass heutige Reifen deutlich überlegen sind.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 26. Dezember 2024 um 11:25:53 Uhr:
bzw die Behörden den alten Reifen mehr Vertrauen schenken als den aktuelleren besseren Reifen.
Es ist unerheblich, ob die Behörde hier mehr Vertrauen hat oder nicht. Die Behörde hat die gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Stell dir mal vor, jede Behörde würde, so wie es der gerade zuständige Mitarbeitende "empfindet", darüber entscheiden, ob eine bestimmte Regelung nun gerade "ok" ist und Anwendung findet oder nicht.
Das mag einen jetzt in diesem konkreten Fall stören, aber das Grundprinzip der Gewaltentrennung bringt dann schon ein paar Vorteile.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 26. Dezember 2024 um 11:25:53 Uhr:
Wer nun größere Umbauten vornimmt oder so, der soll und muss das auch entsprechend abnehmen und eintragen lassen, aber jemand der sich nur einen Dunlop anstatt des eingetragenen Bridgestone montieren möchte, soll das bitte ohne großen behördlichen Aufwand machen können.
Genau eine solche "größere Änderung" ist es aber nunmal. Dummerweise ist es halt so, dass die Hersteller damals in ihre Papiere reingeschrieben haben: "Dieses Krad darf nur mit Reifen XY fahren - mit allem anderen droht Gefahr, Tod, Pest und Cholera! NUR DIESER REIFEN!! Denkt an die Kinder!".
So blöd das nun auch ist, aber jetzt was anderes drauf ziehen zu wollen, bedarf nun mal der Bestätigung, dass dann nicht die Pest wütet.
Deine Argumentation läuft doch selbst ins Leere: Du willst zwar, dass die Behörde da selbständig und "aus dem Bauch heraus" Entscheidungen über die Zulässigkeit trifft, zum Beispiel für "größere Umbauten" - gleichzeitig akzeptierst du aber nicht, wenn der Gesetzgeber sagt, dass hier eine solche größere Änderung gegeben ist. Eine, dessen Umsetzung er schon vor Jahren angekündigt hat...
Mit andern Worten: Es soll halt irgendwer so lange entscheiden, bis das Ergebnis für dich passt. Oder was wäre, wenn der Gesetzgeber gesagt hätte: "Für uns egal, macht was ihr wollt", jetzt aber die von dir angesprochene Behörde sagen würde: "Ne, ist nicht!".
Da ist schon ein wenig viel Beliebigkeit drin, oder?
Das Problem ist ja auch:
Reifen sind bei Motorrädern noch 10 mal wichtiger als bei Autos. Der Grund für die Reifenbindung wird damals legitim gewesen sein weil die Hersteller da noch nicht alle mithalten konnten.
Ist ja ein bisschen wie bei Bugatti. Da gibt es auch nur den einen Reifen der dafür gemacht ist die 400 km/h kurzzeitig auszuhalten und selbst da gibt der Hersteller keine Garantie sondern "nur auf eigene Verantwortung!"
Und da gibt/gab es ja extra noch die Reifenfreigabe, die es bisher quasi von jedem namhaften Hersteller gibt/gab. Warum geht das nicht weiterhin so? Oder eben ganz ohne Bindung.
Ah, ich verstehe: Bei Reifenbindung (keine Erfindung der Fahrzeughalter) => Kosten für die Hersteller.
Keine Reifenbindung =>Kosten für die Halter (betroffener Fahrzeuge).
"Was soll ich sagen - iss halt so 😉"
Warum wird denn dann bei Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung gesagt "ihr dürft alles fahren was den eingetragenen Größen entspricht" während man bei den alten ABE genehmigten Fahrzeuge nur ganz bestimmte Reifentypen fahren darf. Was ist denn heute am Typgenehmigungsverfahren anders als früher?
Und sorry was hat wohl mehr Einfluss auf das Fahrverhalten? Abweichende Reifendimensionen oder ein anderer Hersteller bzw Modell?
Wie ich bereits sagte, bin ich selber ja nicht betroffen, aber ich würde mir für die betroffenen Leute halt schon eine einfache Lösung wünschen.
Ich habe auf meiner XJ6 bisher Metzeler, Pirelli und Dunlop gefahren und mit keinem der Reifen das Gefühl gehabt ich schmiere in der nächsten Kurve ab. Alle Reifen entsprachen den eingetragenen Größen und drastische Unterschiede im Fahrverhalten konnte ich nicht wirklich bemerken.
Was soll denn nun an einem ABE zugelassenen Motorrad diesbezüglich so viel anders sein?
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 26. Dez. 2024 um 13:13:02 Uhr:
Was soll denn nun an einem ABE zugelassenen Motorrad diesbezüglich so viel anders sein?
Nichts, befürchte ich. Man ist wohl darauf gekommen, dass jeder Reifen die Anforderungen erfüllt, wie auch beim PKW jeder Nankang, ChenPeng, Linglunglong gefahren werden darf. Deshalb bin ich ja auch der Meinung, dass man die Regelung halt einfach rückwirkend aufheben hätte KÖNNEN. Aber ich wiederhole mich.
Mfg
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 25. Dezember 2024 um 10:01:46 Uhr:
Fahrzeuge mit alter ABE Zulassung:
Alles was dem in den Papieren stehendem nicht entspricht, muss strenggenommen eingetragen werden, und wenn es nur ein anderer Reifenhersteller oder -modell ist.
Das Problem ist hier in meinen Augen einfach, dass die meisten der damals eingetragenen Reifen seit Ewigkeiten nicht mehr produziert werden, und man als Besitzer ältere Motorräder man für etwas "bestraft" wird, was man nicht verantworten kann. Abgesehen davon dürfte jeder aktuellere Reifen ohnehin besser sein, als die alten eingetragenen Typen.
Das ist ja nicht das Problem, sondern daß die alte (vernünftige) Regelung außer Kraft gesetzt wurde… ich zitiere mal aus der Petition, die ich weiter vorne verlinkt hatte, die aber offensichtlich keinen interessiert hat:
„Ich fordere hiermit das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf, die bestehende Regelung zur separaten Eintragung von Motorradreifen bei Motorrädern mit BE/ABE (Betriebserlaubnis/allgemeine Betriebserlaubnis) im Rahmen einer Einzelabnahme ersatzlos zu streichen. Die bisher gültige Regelung über den Nachweis einer Freigabebescheinigung des Reifenherstellers war absolut ausreichend und ging mit einer hohen Sicherheit für den Motorradfahrer einher. Eine solche Freigabe wurde nur erteilt, nach dem umfangreiche Fahrtests durch den Reifen- und Motorradhersteller erfolgt sind. Professionelle Fahrer auf abgesperrter Strecke, die die Reifen bis in den Grenzbereich austesten. Nunmehr glaubt man, dass ein TÜV-Prüfer dies viel besser bei einer Runde auf dem Hof beurteilen kann. Das ist ausgemachter Unsinn. Diese neue Vorschrift bedeutet für die Prüfgesellschaften jedoch eine nennenswerte Umsatzsteigerung.“
Ja aber genau das ist ja jetzt der Grund, dass bei den betroffenen Fahrzeugen abweichende Reifen eingetragen werden müssen. Und übrigens nicht erst ab dem 01. Januar 2025 sondern strenggenommen schon für Reifen, die ab einem bestimmten Datum produziert wurden. Die Übergangsfrist halt für Reifen, welche bis 2020 produziert wurden.
Wenn ich richtig verstanden und mitbekommen habe, sind die Prüforganisationen mit der Thematik aber unterschiedlich (streng) umgegangen.
Einige haben unter Vorlage der Bescheinigung des Reifenherstellers den Reifen eingetragen. Andere haben die Reifenbindung ausgetragen. Andere haben gesagt sie behandeln Fahrzeuge mit ABE Typgenehmigung wie Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung und ganz genaue wollten eine ausgiebige Probefahrt machen.
Ansonsten sehe ich das genauso wie in dieser Petition und gehe sogar noch einen Schritt weiter. Es soll ohne Einschränkungen und ohne irgendwelche Bescheinigung jeder Reifen gefahren werden dürfen, der den eingetragenen Spezifikationen entspricht. Die Reifenhersteller testen umfangreicher als es jeder TÜV Prüfer könnte und was die für den Markt freigeben ist auch auf den jeweiligen Fahrzeugen fahrbar.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 26. Dezember 2024 um 21:00:58 Uhr:
Die Reifenhersteller testen umfangreicher als es jeder TÜV Prüfer könnte und was die für den Markt freigeben ist auch auf den jeweiligen Fahrzeugen fahrbar.
Ja, ganz genau.
Daher sollte man es sinnvollerweise so handhaben wie vorher:
Will ich einen anderen Reifen als den ursprünglich angegebenen, dann hol ich mir ne Freigabe eines Herstellers.
Hat doch jahrzehntelang gut geklappt.
Kann nur allen Moppedfahrern raten, die Petition zu unterzeichnen.
Das wird dann nächstes Jahr mit der Turbo spannend, die hat Bridgestones eingetragen, die es seit 1998 nicht mehr gibt und die so oder so sch***e waren.
Schon vorher bin ich mit einer Bescheinigung des entsprechenden Herstellers zum TÜV gefahren. Was wollen die dann im Termin tun? Mir das Fahrzeug stilllegen?
Zitat:
@Dang3r schrieb am 28. Dezember 2024 um 00:17:01 Uhr:
Was wollen die dann im Termin tun? Mir das Fahrzeug stilllegen?
Dir keine neue Plakette erteilen? Ich meine, was sollen die denn sonst machen?
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 27. Dezember 2024 um 22:56:19 Uhr:
Will ich einen anderen Reifen als den ursprünglich angegebenen, dann hol ich mir ne Freigabe eines Herstellers.
Hat doch jahrzehntelang gut geklappt.Kann nur allen Moppedfahrern raten, die Petition zu unterzeichnen.
In der Sache sind haben wir keine zwei Meinungen. Nur beim Ergebnis: Es ist unerheblich, ob die Leute das noch unterzeichnen. Das hätte vor Jahren angegangen werden müssen - und nicht weniger als eine Woche(!) bevor es nun "hart auf hart" kommt.
Selbst wenn es jemanden außerhalb der Krad-Bubble interessieren würde: Da passiert auf die nächsten Monate betrachtet gar nichts. Wenn, dann geht das erst mal in den Petitionsausschuss, dann die Beratungen bei den Parteien, ins Minsterium, ... Das ist nichts, was nicht schon an sich mehrere Monate dauern würden - ab davon sind die Parteien mit Wahlkampf beschäftigt.
Also, selbst wenn es irgendwann angegangen *würde* ist bis dahin ein nicht geringer Teil der Krad-Fahrer schlicht schon von der Umsetzung betroffen, weil sie irgendwann in den nächsten Monaten zur HU müssen oder neue Reifen brauchen.