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Motorradkauf und Zulassung, brauche bitte kurz eure Hilfe...

Themenstarteram 30. März 2008 um 9:47

Hi @all,

Ich werde mir am 16.06.2008 mein erstes Motorrad kaufen (kriege an diesem Tag meinen Führerschein ausgehändigt).

Jetzt habe ich folgendes organisatorisches Problem:

- Ich muss an diesem Tag meinen Füherschein selber bei der Zulassungsstelle abholen (Brauche ich für die Probefahrt beim Händler).

- Dann muss ich meine 1-tages Versicherungskarte bei meiner Versicherung abholen (Diese brauche ich, um das Motorrad von A (Motorradhändler) nach B (Zulassungsstelle) zu bringen.

- Zwischenfrage:

Muss die Versicherung für diese 1-tages Karte im vorhinein genau wissen, welches Motorrad ich kaufen werde?

- Dann fahre ich zum Händler, mache die Probefahrten und werde mich letzendlich für ein Bike entscheiden und dieses gleich mitnehmen (Nehme einen Kumpel mit, der mein Auto heim fährt und ich fahre mitm Bike zurück).

- Nächste Zwischenfrage:

Um mein Bike ohne Anhänger nachhause bzw. zur Zulassungsstelle zu fahren, brauche ich rote Kennzeichen- kann ich diese schon bei der Zulassungsstelle mitnehmen, wenn ich meinen Führerschein abhole?

- Letzte Frage:

Muss ich dann nochmal extra zur Zulassungsstelle, um die richtigen Kennzeichen abzuholen?

 

Wie kann ich mich besser organisieren, um nicht ständig von A nach B fahren zu müssen:confused::confused::confused:

 

 

 

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14 Antworten
am 30. März 2008 um 12:55

Bleib einfach zu Hause:D

Herzlichen Glückwunsch zum FS und viel Freude mit deinem Bike.:)

am 30. März 2008 um 14:43

du , wenn es ein netter händler ist , macht er es für dich oder er lässt dich mal kurz das rote kenzeichen dran , bzw sein händler kenzeichen

dann kannst du es ja alles machen probe fahren und schnell mal nebenbei anmelden , gibts dem mal kurz paar € für die kaffe tasse und gut ist, einfach mal mir ihm sprechen und fragen, dafür das du bei ihm ein motorrad kaufen tust, lasst er dich betsimm nicht im stich.

ein rotes nummern schild wirst du leider nicht bekommen bei tüv oder zulassungs stelle. hö hö wäre ja geil,

und für die 1 tages versicherung musst du deine fahrzeugschein zeigen und mitbringen usw um überhuapt für diesen einen tag zu versicherung zu haben.

aber wie gesagt , frag mal ganz lieb und nett ob dein händler mal das rote nummernschild dran läst oder so.

 

alles gute zu deine lappen

Themenstarteram 30. März 2008 um 15:55

Zitat:

ür die 1 tages versicherung musst du deine fahrzeugschein zeigen und mitbringen usw um überhuapt für diesen einen tag zu versicherung zu haben.

Bist Du Dir da sicher, dass ich den Fahrzeugschein vorher vorlegen muss:confused:

Das würde ja heißen, dass ich das Bike erst kaufen muss und dann die Doppelkarte bekomme...ich dachte ich kann mir die ein paar Tage vorher zuschicken lassen:confused:

Zitat:

dann kannst du es ja alles machen probe fahren und schnell mal nebenbei anmelden

Schön wärs, ich denke nicht dass ich das Glück habe und der Motorradhändler mit dem richtigem Bike bei mir um die Ecke ist:D

Ausserdem muss ich das Ding doch erstmal kaufen, ich kanns doch nicht vorher einfach mal so anmelden:p

Weitere Vorschläge, wie ich dass alles am besten organisieren kann, einige von Euch waren doch bestimmt schon mal in einer ähnlichen Situation...

am 30. März 2008 um 16:05

Nein brauchst du nicht. Du musst keine Papiere für das Motorrad vorlegen. Du gehst zu deiner Versicherung und die händigt dir eine "blanko" Deckungskarte aus. Ich glaube es wird lediglich in der Art unterschieden, also Auto, Motorrad etc.

Beim Anmelden, wie schon gesagt wurde, drück das deinem Händler aufs Auge. In der Regel macht das jeder Händler und wenn du sagst, du kaufst es sonst net, wird er es schon im eigenen Interesse auf dich anmelden. Wenn nicht, kann dir der Händler rote Nummernschilder aushändigen (was er eigentlich haben sollte!) und dann kannst du mit denen zur Zulassungsstelle. Wenn auch dieser Strick reißt, Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgen, geht ohne Vorfahren, benötigst nur die Papiere, kostet aber rund 50€. Aber ich an deiner Stelle würde die Variante nehmen, dass er es auf dich anmeldet, du hast absolut keinen Stress, musst zwar vllt. ein paar Tage warten, aber dafür stehts dann abfahrbereit da und wartet nur darauf von dir gefahren zu werden :D

Die Doppelkarte (Versicherungskarte) lässt Du Dir mindesten zwei Tage vorher schon mal per Post zuschicken

 

 

- Zwischenfrage:

 

Muss die Versicherung für diese 1-tages Karte im vorhinein genau wissen, welches Motorrad ich kaufen werde?

 

Nein, wozu? Du lässt Dir gleich eine Doppelkarte für die endgültige Versicherung zuschicken. Als Fahrzeug ist auf der Doppelkart nur „Krad“ angegeben.

 

Wenn Du Dich für ein Bike entschieden hast, und die Zulassungsstelle dann auch noch  geöffnet hat, fährst Du mit allen Papieren

- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief /  (evtl.  Zulassungsbescheinigung Teil II und das alte Kennzeichen, wenn das Bike noch zugelassen ist).

- Personalausweis

- Bericht über die Hauptuntersuchung

des von Dir erwählten Bikes, das noch mindestens drei Monate TÜV hat (?), und der Doppelkarte mit Deinem Kumpel im Auto zur Zulassungstelle und lässt das Bike auf Deinen Namen zu. Das neue Kennzeichen lässt Du vor Ort erstellen und abstempeln. Dann fährst Du mit Deinem Kumpel zum Händler zurück, der baut das neue Kennzeichen an dein neues Bike. Du verläßt fröhlich pfeifend und auf dem Bike fahrend das Händlergelände und fährst gaaanz vorsichtig erstmal nach Hause.

 

Hab' ich was vergessen ??

 

 

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:20

@FM500

Na das hört sich doch super an:D:p

Ich werd dann doch wohl oder übel als erstes mein Lappen bei der Zulassungsstelle abholen müssen, den brauch ich ja für die Probefahrt oder etwa nicht:confused:

Ganz bescheuerte Frage:

Sollte ich während der Probefahrt n Unfall bauen, was muss ich dann zahlen, wie läuft dass dann ab:confused:

Natürlich werde ich gaaaaaaaaaaanz vorsichtig fahren, aber im heutigem Straßenverkehr mit diesen verfl*chten Vierradlern ist ja so einiges möglich...

In welchem Landkreis soll den die Zulassung stattfinden ?

Hier z.B mal aus meinem Landkreis für die Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs:

Kfz-Zulassung: Umschreibung / Ummeldung eines Kfz

Personalausweis oder Pass in Verbindung mit Meldebescheinigung, ggfs. EG-Ausweis

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II

Versicherungsbestätigungskarte

- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I falls zugelassen

- Stilllegungsbescheinigung falls vor dem 1.10.2005 abgemeldet

- Bericht über die Hauptuntersuchung

- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung

- bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug nicht im Kreis Stormarn zugelassen ist, oder umgekennzeichnet werden soll

Das ganze ist doch 'ne Lachnummer, oder ?

 

Den Führerschein brauchst Du selbstverständlich für Probefahrt!

Die Probefahrt findet üblicherweise mit rotem Kennzeichen des Händlers statt.

Das Fahrzeug  sollte vom Händler für die Probefahrt Vollkaskoversichert sein. Den Selbstbehalt (i.d.R. 300-2000 Euro) kann er im Schadenfall auf dich abwälzen. Das muss vor der Probefahrt schriftlich vereinbart werden.  

Themenstarteram 30. März 2008 um 16:43

Zitat:

Das ganze ist doch 'ne Lachnummer, oder ?

Wie meinste denn das:confused:

Hier mal ein Auszug aus unserer Zulassungsstelle / Grasbrunn bei München:

Notwendige Unterlagen

* Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

* Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

* Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

oder bis 31.12.2008: auch die bisherige Versicherungsbestätigung in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") mit Angabe einer eVB-Nummer

Hinweis: Versicherungsbestätigungen in Papierform mit Verweisen auf die StVZO sind nur noch bis 31.03.2008 gültig.

* gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)

* AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)

* gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)

* bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)

* Einzugsermächtigung für das Finanzamt

* ggf. für Bevollmächtigten eine Erklärung, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen

Meiner Meinung nach haben die extremst einen an der Klatsche, was die alles haben wollen:D

am 30. März 2008 um 17:00

* Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

* Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

* Versicherungsbestätigung in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") mit Angabe einer eVB-Nummer

* gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)

* AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)

* gültiger Personalausweis

* Einzugsermächtigung für das Finanzamt

Das dürfte an deiner Stelle reichen.

Eine eVB-Nummer? Ist glaube ich normalerweise doch auf der Doppelkarte aufgedruckt, oder? Das einfachste: Sag deiner Versicherung, du willst eine Doppelkarte haben - blanko, nur eben mit eVB-Nr., willst ein Bike zulassen. Typschlüsselnummer etc. kannst du dann alles vor Ort eintragen.

Dann nimmst du die Doppelkarte und den Fahrzeugbrief (+Fahrzeugschein), AU+TÜV und Personalausweis und gehst damit zur Zulassung.

Dort lässt du dir das Fehrzeug zu (was auch immer die mit einer Einzugsermächtigung wollen .... zur Not schreibe sowas vor Ort aus).

AU+HU-Bescheinigung wird gebraucht, damit man nachvollziehen kann, dass du TÜV hast.

Brief + Schein - Brief deshalb, weil der Briefbesitzer auch der Fahrzeugbesitzer ist, Schein deshalb, weil du ummelden tust.

Personalausweis dürfte klar sein.

Optimaler Weg: Ganz früh aufstehen, direkt zur Führerscheinstelle, Führerschein abholen.

Direkt zum Händler, Rotes Kennzeichen dranschrauben lassen, Maschinen Probefahren. Maschine aussuchen, bezahlen, mit dem ganzen kram den du brauchst zur Zulassung (mit Auto), Fahrzeug ummelden, Kennzeichen mitnehmen.

Von der Werkstatt das Kennzeichen dranschrauben lassen, und freudig nach Hause fahren.

Was du schlussendlich von zu Hause mitnehmen musst ist eigentlich nur der Führerschein.

Den Rest bekommst du ja alles erst vom Händler.

Themenstarteram 30. März 2008 um 18:34

Zitat:

Was du schlussendlich von zu Hause mitnehmen musst ist eigentlich nur der Führerschein.

Naja, ich glaube Geld sollte ich noch mitnehmen fürs Bike:D

Danke Dir für die echt gute Aufstellung, so werd ichs machen;)

PS: Kann ich anstelle eines Personalausweises auch n Reispass mitnehmen???

Zitat:

Original geschrieben von Kotziote

Zitat:

Das ganze ist doch 'ne Lachnummer, oder ?

Wie meinste denn das:confused:

Als "Lachnummer" bezeichnet man bei uns etwas, was sehr kompliziert klang, sich dann aber als ganz einfach herausstellte.

Du wirst sehen, wenn Du Dein Bike angemeldet hast und wieder zu Ruhe gekommen bist, lachst Du über die ganze Geschichte und die vielen Gedanken die Du Dir gemacht hast.

In diesem Sinne....

Allzeit guten Grip!

Zitat:

Original geschrieben von Kotziote

PS: Kann ich anstelle eines Personalausweises auch n Reispass mitnehmen???

ist ein gleichwertiges ausweisdokument! sollte keine probleme geben, da die ausweise bis auf ganz wenige merkmale identisch sind! aufgrund der kommenden neuverordnungen hinsichtlich der ausweispflicht könnte sogar der reisepass bald noch gern gesehener werden; anspielung auf die biometrischen daten :-)

am 31. März 2008 um 12:36

Argh...von zu Hause mitnehmen ... da meine ich natürlich den Personalausweis, nicht den Reisepass!

Wenn du den Reisepass mitnimmst, dann achte aber auf eine "Meldebestätigung", oder wie das heißt - ist nen Dokument, wo draufsteht, wo du wohnst - denn deine Straße ist im Pass NICHT eingetragen und steht nur im Personalausweis!

/EDIT:

Hier haben wir es doch

Zitat:

Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)

am 31. März 2008 um 12:52

hier noch eine möglichkeit zum vorgehen: ist der händler/verkäufer in deinem landkreis oder in einem benachbarten ansässig, kannst du das motorrad mit gültiger versicherungsbestätigung (ehemals doppelkarte) auch ohne jegliche kennzeichen auf direktem weg zur zulassungsstelle fahren. problem ist nur, dass du dich dann ziemlich sicher auf ne polizeikontrolle freuen kannst - aber rechtlich ist das unbedenklich (siehe §10 Abs. 4 FZV)

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