Reifenfreigabe bei keiner Fabrikatsbindung nötig ?
Rookie-Frage,
Bei meinem Motorrad wurde vom Fahrzeughersteller keine Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.
Darf ich deswegen nun alle Reifen legal fahren, die die vorgegeben Größen erfüllen oder nur Reifen, die ein Gutachten besitzen ?
Gruss,
Beste Antwort im Thema
Karlo, deine Argumentiererei geht mir grad auf den Sack. Einfach was in den Raum werfen und alle die das nicht glauben und sich die Sachen dann nicht selbst suchen oder nachschlagen sind blöde statt auch mal selbst einen Link rein zu stellen. Mit sowas bist bei mir gleich unten durch. :/
Bei meiner Maschine aus 2015 sind leider Reifen eingetragen und einfach austragen lassen muss erstmal die Zulassungsstelle auch mitmachen. Macht eben nicht jede.
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Zitat:
@ka-ruffi schrieb am 26. Juli 2017 um 10:53:24 Uhr:
Was waren denn das für Unterlagen der Hersteller mit denen Du "hervorragend bewaffnet" warst, hast Du da mal ein Beispiel? Um welche Gesetzestexte handelte es sich? Könntest Du die mal nennen? Wäre sicher für den einen oder anderen hier ganz interessant.
Aber nicht doch. 😁 Du hast sicher auch "keinen Mumm", so wie Punto Flame und ich, mal nach den entsprechenden Quellen für Karlos Behauptungen nachzuforschen... 😛
Also hopphopp, frage Deinen EU-Abgeordneten... 😎
Das kann ich leider nicht, die Regierung hat mich schon mit Strahlen manipuliert und ich habe meinen Aluhut verlegt.
Karlo, deine Argumentiererei geht mir grad auf den Sack. Einfach was in den Raum werfen und alle die das nicht glauben und sich die Sachen dann nicht selbst suchen oder nachschlagen sind blöde statt auch mal selbst einen Link rein zu stellen. Mit sowas bist bei mir gleich unten durch. :/
Bei meiner Maschine aus 2015 sind leider Reifen eingetragen und einfach austragen lassen muss erstmal die Zulassungsstelle auch mitmachen. Macht eben nicht jede.
Zitat:
@Marodeur schrieb am 26. Juli 2017 um 11:03:08 Uhr:
Karlo, deine Argumentiererei geht mir grad auf den Sack. Einfach was in den Raum werfen und alle die das nicht glauben und sich die Sachen dann nicht selbst suchen oder nachschlagen sind blöde statt auch mal selbst einen Link rein zu stellen. Mit sowas bist bei mir gleich unten durch. :/Bei meiner Maschine aus 2015 sind leider Reifen eingetragen und einfach austragen lassen muss erstmal die Zulassungsstelle auch mitmachen. Macht eben nicht jede.
Du hast Recht. Ich entschuldige mich hiermit in aller Form. War wohl stark übertrieben.
Ist aber auch nicht einfach zu allem einen Link wieder zu finden.
Kleiner Tipp, wenn doch gestattet: die Zulassungsstellen sind keine Ämter mehr. Namensgebung ist auch geändert. Soll heißen: gleiche Gesetztesbindung für alle in Deutschland und der EU.
Aber die Fragen um diese Herstellerfabrikatsbindungen enden ja auch nie, was mich dann etwas allergisch reagieren lässt, obwohl die rechtliche Seite ja nicht neu ist und nur durch die EU noch einmal verstärkt auf die nationalen Entscheidungsträger, sprich Politiker, mit etwas Nachdruck gemacht wurde um Lobbyismus zu unterbinden (denn nur das steckt hinter Hersteller-Fabrikatsbindungen bei allen Verbrauchs- wie Zubehör- und Reparatur-Artikel).
O.K. werde mich in "Klappe halten" mal üben.
Wenn ich was dazu noch auf meinem Computer finde, sende ich es auch. Das Archiv ist aber riesig.
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/.../reifen.htm
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Für mein neues Mopped gibt's nunmehr nur "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" des Motorrad-Herstellers.
Heißt dann ich kann alles fahren, was den vorgegebenen Dimensionen/Tragefähigkeit/Geschwindigkeitsindex entspricht?
Aber wenn's ein Problem gibt, kann der Händler sagen:"Selbst schuld... der Reifen wurde ja auch nicht von uns geprüft."?
Ja. Wenn nur die Dimensionen eingetragen sind, darf man alles in den Dimensionen fahren.
Wenn der Hersteller wert auf eine Freigabe legt, steht der Zusatz "Freigabe durch den Reifenhersteller beachten".
Dann gibts noch den Zusatz "nur von einem Hersteller". Fehlt der, darf man auch mischen.
Meine K11LT hab ich damals auf die 16V-RS-Felgen umtragen lassen, ohne Bindung und ohne Freigabebeachtung, da es logischerweise keinerlei Freigaben für K11LT und Angel GT gab oder geben wird.
Zitat:
@Karlodererste schrieb am 26. Juli 2017 um 11:25:50 Uhr:
Du hast Recht. Ich entschuldige mich hiermit in aller Form. War wohl stark übertrieben.
Ok. 😉
Zitat:
Wenn ich was dazu noch auf meinem Computer finde, sende ich es auch. Das Archiv ist aber riesig.
Ich hab auch mal das ifz angeschrieben, ob die was Neues wissen; da ja die Seite von 2015 war.
Aber ich hab beim googeln einfach nix Neueres gefunden.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 26. Juli 2017 um 12:32:48 Uhr:
Wenn der Hersteller wert auf eine Freigabe legt, steht der Zusatz "Freigabe durch den Reifenhersteller beachten".Dann gibts noch den Zusatz "nur von einem Hersteller". Fehlt der, darf man auch mischen.
Gibts diesen Zusatz in Verbindung oder für sich? Weil wenn die Freigabe durch den Hersteller erfolgt (wobei hier auch Fahrzeughersteller gilt) legen diese ja fest ob gemischt werden darf oder nicht.
Bei mir ist leider tatsächlich fix der Dunlop Sportsmart 2 eingetragen. Warum KTM so einen Scheiß gemacht hat wissen halt nur die...
Hier mal zum Vergleich.
1.) der Schein der BMW (EZ 2006) mit Reifenfabrikatsbindung
2.) der Schein der KTM (EZ 2017) ohne
Laut KTM sind allerdings nur der TKC80, Conti TrailAttack 2 und der Pirelli Scorpion Trail 2 "unbedenklich".
An sich super, da der CTA2 und PST2 "meine" Reifen sind.
Nur liest man vom CTA2 auf der KTM von Stabilitätsproblemen und der PST2 (mit Spezifikation "K"😉 hat wohl ab und zu Auflösungserscheinunden am Vorderrad... 🙄
Letzterer ist schon serienmässig montiert. Bin mal gespannt, ob sich da auch die Lauffläche nach wenigen tausend km ablöst.
Bisher hab ich erst 700km geschafft.
*Edit:
Toll der Upload hat nicht geklappt... Fotos werden nachgeliefert.
Erledigt.
Schön zu sehen das KTM dazu lernt. Vorherige Adventure (1050) haben z.B. unter Punkt 22 den Metzeler Tourance Next eingetragen.
In den restlichen Papieren findet sich davon übrigens nix. In den COC Papieren steht davon auch nix. Mit deren Hilfe haben es sich einige auch austragen lassen aber wie gesagt, da muss das Landratsamt halt mitspielen.
Verantwortlich für den Eintrag bei der Zulassung ist das KBA. Direkt von denen stammt der Käse.
wegen Links bzw. schriftlichen Nachweisen:
Die von mir angeschriebenen Hersteller/Importeure/Händler haben unisono mit DISCLAIMER, also Vermerk vertraulich, beantwortet, mit Kopierverbot und Weitergabeverbot. Warum ist mir nicht klar. So gibt es keine Kopie hier, welche ich auch erst erstellen müsste aus meinen schriftlichen Papierunterlagen.
Vielleicht hilft ja aber dieser Hinweis:
für die HU ist es meist notwendig die COC (Betriebserlaubnis) vorzulegen, welche evtl. "keine Bindung" enthält.
ABER, und jetzt kommt es: bei der maschinellen Erstellung der ZB1 kann es dann als sog. "Standardtext" drin sein, was aber eben nicht vom Hersteller kommt, sondern von der Zulassungsstelle.
Ich hatte mir also sowohl vom Reifenhersteller als auch Importeur bestätigen lassen, dass es keine Freistellung gibt, weil keine erforderlich ist.
Die DEKRA hat (im Gegensatz zum TÜV-Süd - aber nicht TÜV-Nord) in der Aufstellung für eine HU keine Prüfung in dieser Richtung vorgesehen und mir das auch noch einmal mündlich in der Abnahmestelle bestätigt.
Auf den Festplatten war nichts mehr für diese Sache zu finden, weil neue Festplatten.
Vielleicht hilft mein Hinweistext weiter.
Schönen Tag noch.
(sehe gerade: Marodeur war schneller, kommt wohl aber auf den gleichen Punkt)
Jupp. Kommt halt nicht von der Zulassungsstelle. Die geben die Typnummer ein und bei der Abfrage kommt das dann eben vom KBA. Der Zulassungsstelle kann man (bzw. sollte man) an sich keinen Strick drehen, die drucken was im System steht und können da auch nix für.
Grundsätzlich ist halt immer noch die Frage warum man in D hier immer noch diese Extrawurst brät.
Die Autobahngeschwindigkeit halte ich für völligen Quatsch, für was hat man denn einen Reifen mit entsprechendem Geschwindigkeitsindex. Hab auch noch nicht gehört das man auf der Isle of Man eine extra Prüfung braucht und alle Europäer dürfen auch in D auf der unbeschränkten Autobahn mit den hier "nicht zulässigen" Reifen heizen was das Material hergibt.
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 26. Juli 2017 um 13:35:01 Uhr:
Ich hab auch mal das ifz angeschrieben, ob die was Neues wissen; da ja die Seite von 2015 war.
Hab grad Antwort gekriegt; es hätte sich nichts geändert.
Unproduktiv. Vorsintflutlich. Prähistorisch. Pedantisch. Irre...
Da soll eine Reifenfirma jetzt irgendwelche uralten Holzreifen weiterbauen, weil die armen Moppedfahrer
vom Amtsschimmel gezwungen sind, die weiterhin zu fahren? ich fass' es nicht...
Das ist doch nur Ärger und verlorene Zeit für alle Beteiligten, ein Eigentor, sich selbst ins Knie schiessen...
Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 26. Juli 2017 um 16:37:15 Uhr:
Unproduktiv. Vorsintflutlich. Prähistorisch. Pedantisch. Irre...
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