Reifenfreigabe bei keiner Fabrikatsbindung nötig ?

Rookie-Frage,

Bei meinem Motorrad wurde vom Fahrzeughersteller keine Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.

Darf ich deswegen nun alle Reifen legal fahren, die die vorgegeben Größen erfüllen oder nur Reifen, die ein Gutachten besitzen ?

Gruss,

Beste Antwort im Thema

Karlo, deine Argumentiererei geht mir grad auf den Sack. Einfach was in den Raum werfen und alle die das nicht glauben und sich die Sachen dann nicht selbst suchen oder nachschlagen sind blöde statt auch mal selbst einen Link rein zu stellen. Mit sowas bist bei mir gleich unten durch. :/

Bei meiner Maschine aus 2015 sind leider Reifen eingetragen und einfach austragen lassen muss erstmal die Zulassungsstelle auch mitmachen. Macht eben nicht jede.

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Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 26. Juli 2017 um 16:37:15 Uhr:


Unproduktiv. Vorsintflutlich. Prähistorisch. Pedantisch. Irre...

Da soll eine Reifenfirma jetzt irgendwelche uralten Holzreifen weiterbauen, weil die armen Moppedfahrer
vom Amtsschimmel gezwungen sind, die weiterhin zu fahren? ich fass' es nicht...

Das ist doch nur Ärger und verlorene Zeit für alle Beteiligten, ein Eigentor, sich selbst ins Knie schiessen...

Dagegen gab´s / gibt´s ja die Freigaben.

Mein Stand der Dinge zu dem Thema:
Dank EU Recht gilt eine Herstellerbindung nicht mehr.
ABER, Es gilt, was in den Papieren steht. Steht eine Bindung dirn, ist diese auh weiterhin gültig, Außnahmen: Modellbezogene Freigaben der Reifenhersteller.
Nun kann man sich den doofen Eintrag streichen lassen. Das bedarf aber wiederum den Segen eines Sachverständigen (Prüfer) und hier gilt Ermessensspielraum. Ja ist ok, nein aber auch.
Unnötig zu erwähnen, das neben der Größe auch alle anderen Indizes gleich oder höher sein müssen.

Es bleibt also schwierig....

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 26. Juli 2017 um 16:37:15 Uhr:



Da soll eine Reifenfirma jetzt irgendwelche uralten Holzreifen weiterbauen, weil die armen Moppedfahrer
vom Amtsschimmel gezwungen sind, die weiterhin zu fahren? ich fass' es nicht...

Nein. So ist es ja nicht:
Wenn es die eingetragenen Reifen nicht mehr gibt, sieht man halt zu, daß man eine Freigabe für andere kriegt, die es aktuell gibt.
Ich hab bei meinen Emmen zwar nicht das Problem (bei MZ ist i. d. R. kein Reifenfabrikat vorgeschrieben), aber kenne es von anderen Fahrern her. Sooo unmöglich ist das auch wieder nicht, obwohl es freilich einfacher wäre ganz ohne das...

Ach so. Als Aussenstehender ist es schwer, die ganze Komplexität der Genehmigungen
und Verbote im deutschen Reifenrecht zu erfassen...es gibt also auch Freigaben.
Wer macht die? Der Fzg-Hersteller? Der Reifen-Fabrikant? Der Halter? Eine Behörde?

Mir schwirrt schon die Birne 😁😁

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Die Anfangsfreigabe kommt vom Fahrzeughersteller, später dann von den Reifenherstellern. Wenn die aber das Fahrzeug eben nicht testen gibts nix. Daher darf ich z.B. den aktuellen Conti Road Attack 3 nicht aufziehen, nur den RA 2 Evo obwohl der 3er halt noch besser wäre. Aber Conti hat noch keinen Test mit einer SDR geplant (O-Ton bei Anfrage).

Das wird natürlich mit den Jahren immer schlimmer, erst recht wenn man ein Nischenfahrzeug hat.

Manche TÜVler lassen sich erweichen und machen einen kurzen Test mit einem Reifen. Dann kann man ihn eintragen lassen. Ist dann quasi die letzte Möglichkeit. Kostet natürlich extra und macht eben auch nicht jeder. Ich musste damals für eine solche Freigabe 100 km fahren weil der TÜV vor Ort nur sagte "Wird schon seinen Grund haben warum die nicht freigegeben sind" (Ja, klar, wurden nicht getestet... 🙄 ) oder "Die geht 220? Wir sind nur bis 130 versichert, geht nicht" (und gar keine Autobahn in der Nähe des Orts, wäre locker 1 Stunde Testfahrt geworden wenn er eine suchen wollte).

Mit sowas muss man sich dann halt herumschlagen... Amts- bzw. Prüfstellenschimmel deluxe...

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 26. Juli 2017 um 10:10:31 Uhr:



Zitat:

@PuntoFlame schrieb am 25. Juli 2017 um 17:16:01 Uhr:


....
Quelle?
......

Du hast wohl nicht den Mumm mal eben bei einem großen Reifenhändler mit verschiedenen Marken (sonst labert er Dir was vor, Du müsstest nur die Marke nehmen, welche er führt 😁) Dir die entsprechenden Informationen zu holen?
Du hast auch keine Lust bei den entsprechenden EU-Erlassen nach zu sehen?
Hatte ich aber gemacht. Frage doch Deinen EU-Abgeordneten, welche Du gewählt hast 🙄

Ich weiß ja echt nicht was in deinem Kopf so abgeht und will das auch nicht wirklich wissen!
Deine kommentare beinhalten für mich keinerlei verwertbaren Inhalt. Wenn ich interesse an Commedy habe werde ich deine Kommentare lesen aber ansonsten sind die für mich Zeitverschwendung.

Zitat:

In der Zulassungsbescheinigung stehen unter
15.1 die Dimensionen fürs Vorderrad und
15.2. die Dimensionen fürs Hinterrad.
Natürlich beinhalten die Angaben die Zulässigkeit für die Geschwindigkeit.

Das ist mir klar und war nicht meine Frage!

Zitat:

und noch einmal:
DAS hat mit einer Bindung an einen bestimmten Produzent absolut nichts zu tun
und diese Bindungen beim Zubehör auf einen Produzenten sind und waren
schon immer entsprechend den Kartellgesetzen (Monopolgesetz),
auch und besonders für Deutschland,
VERBOTEN!!!
Dieses gilt für alle Gegenstände! Hatte ich hier bei MT schon mal geschrieben
und auch erwähnt, dass sich große Konzernfirmen (VW. BASF u.A.) in die Nesseln setzten
mit ihren Versuchen, die Endverbraucher zu gängeln und zu verarschen.
Aber wer klagt schon, wenn von "oben" Mist gemacht wird. Deutsche doch nicht!!!!

Aber es ist und bleibt nun mal so: nur Deutsche fragen nach einer QUELLE 😁
(besonders diejenigen, welche noch nicht so lange zur BRD gehören offensichtlich
und so macht man auf vorauseilenden Gehorsam 😰 )

Alles klar, wenn Du das ja schon hier alles geschrieben hast dann kann ich Diskussionen diesbezüglich ab sofort mit " Das hat KarloderErste von MT doch so festgelegt, nachzulesen in seiner Niederschrift vom 25.07.2017" aus dem Weg gehen. Dann ist ja alles klar.
Oder auch nicht?!

Nachdem ich den von mir gewünschten Reifen bei einem Reifenhändler ordern wollte und der mich dann auch zugetextet hat mit "ich DARF den Reifen nicht fahren da es keine Reifenfreigabe für mein Modell gibt" und er das auch so von mir unterschrieben haben wollte bei einem Kauf ( was sachlich aber falsch ist) habe ich dankend von einem Kauf abgesehen. In der Ducati Niederlassung meines Vertrauens wusste auch keiner etwas obwohl dort seit seit mind. 7 Jahren Motorräder ohne diese Eintragungen in den Papieren verkauft werden.
Als ich noch bei meiner KFZ Prüfstelle des Vertrauens vorbei bin, wurde mir dann dort tatsächlich bestätigt das, wenn es keine entsprechende Eintragung in den Papieren gibt, es auch keine Reifenfabrikatsbindung für das Motorrad gibt.
Also habe ich mir die Reifen jetzt online bestellt, spare dabei noch Geld und dumme Diskusionen mit reifenhändlern die anscheinend von Ihrer Materie keinen plan haben oder einfach die letzten Jahre gepennt haben.

Kurios finde ich bei der Sache das meine Tenere mit Bj. 2013 eine Fabrikatsbindung drin hat aber die Ducati mit Bj. 2010 nicht.
Scheinen sich also noch nicht alle Hersteller von diesen Bindungen trennen zu wollen.

Zu dem Theme hier nochmal der Link zum ADAC
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840.pdf

In meinem Fall mit der Ducati trifft dann Punkt 1.3 mit dem 1. Absatz zu.
Ich kann also jeden ECE geprüften Reifen mit den eingetragenen Dimensionen drauf machen ohne irgendwelchen Papierkram dabei zu haben.
Ich danke euch für eure unterstützung in dem Thema, bis auf einige Ausnahmen habt ihr mir dazu gut weiter geholfen 🙂

Gruß

Zitat:

Ich danke euch für eure unterstützung in dem Thema, bis auf einige Ausnahmen habt ihr mir dazu gut weiter geholfen 🙂

Gruß

Das Regeln nicht so dein Ding sind, bleibt auch bei der Rechtschreibung nicht verborgen 😁
Nicht immer werden Sätze auch nachvollzogen, welche mehr als 7 Worte beinhalten. 😛
Und???: es ist doch genau das Ergebnis, welches ich mehrfach betont hatte. Aber meckern ...

Zitat:

@Chrom666 schrieb am 26. Juli 2017 um 17:02:18 Uhr:


Mein Stand der Dinge zu dem Thema:
Dank EU Recht gilt eine Herstellerbindung nicht mehr.

Hast Du dazu evtl. eine Quelle ?
Am Besten die Nr. der VO ?

Zitat:

@1,9lgurke schrieb am 26. September 2010 um 13:54:38 Uhr:


Da vermerken jeden Scheiß, aber wichtige Sachen werden vergessen. 🙄

Ja, zuerst sollte der Gesetzgeber das Motorradfahren (und Risikosportarten wie Fußball etc.) generell verbieten. Unfallzahlen deutlich gesenkt, Drops gelutscht. 😉

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 13. August 2017 um 22:57:13 Uhr:



Zitat:

Ich danke euch für eure unterstützung in dem Thema, bis auf einige Ausnahmen habt ihr mir dazu gut weiter geholfen 🙂

Gruß

Das Regeln nicht so dein Ding sind, bleibt auch bei der Rechtschreibung nicht verborgen 😁
Nicht immer werden Sätze auch nachvollzogen, welche mehr als 7 Worte beinhalten. 😛
Und???: es ist doch genau das Ergebnis, welches ich mehrfach betont hatte. Aber meckern ...

Und auch diesmal frage ich mich was Du mir mitteilen möchtest 😕

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 13. August 2017 um 22:57:13 Uhr:



Und???: es ist doch genau das Ergebnis, welches ich mehrfach betont hatte.

Nein, ist es nicht... Du hattest behauptet, es gäbe pauschal keine Reifenfabrikatsbindung mehr.

Das hatten wir ja schon mal geklärt, dass das im Bereich Motorrad nicht stimmt.

Diese Geschichten sind in EU - Verordnungen geregelt. Ich habe die nicht im Kopf und bin auch zu faul, danach zu suchen, habe auch keinen persönlichen Bedarf, denn ich schaue beim Reifenkauf nach freigegebenen Fabrikaten.

Behauptungen sollte man auch belegen können, sonst sind sie nichts wert.

Dazu interessieren weder die "Meinungen" des ADAC, des IfZ, des Reifenhändlers, einer genervten Mitarbeiterin der Zulassungsstelle oder der Putzfrau des Bundespräsidenten.

Am allerwenigsten das, was man irgendwo mal gehört hat.

So regelt z.B. die VO 1222/2009 die Kraftstoffeffizienzklasse. Gilt schonmal nur für PKW und Nutzfahrzeuge. Nicht für Motorräder.

Ich wäre überaus dankbar, wenn einer der beiden Herren, die klar sagen, dass die Reifenbindung durch "EU-Recht" auch für Motorräder aufgehoben sei, die entsprechende Quelle nennen könnte.
Das muss eine EU-Verordnung sein. Alle anderen Publikationen sind Schall und Rauch, denn auf die kann man sich im Zweifel nicht berufen.

Glaubt denn irgendjemand, die Reifenhersteller würden den Aufwand mit den Freigaben noch treiben, wenn es aufgrund einer EU-Verordnung nicht mehr notwendig wäre? Die Industrie hat doch nichts zu verschenken, die machen diesen ganzen Zinnober sicher nicht, weil sie Langeweile haben...

Bei der EU-Novelle von 1997 - ja, so alt ist die schon - ging es um die Nennung von Reifenherstellern im Fahrzeugschein. Also Michelin, Bridgestone, Metzeler ... u.s.w. Die durften nicht mehr genannt werden, weil die Nennung dem Wettbewerbsrecht zuwider läuft.
Die Vorschrift ist also nicht in der StVZO zu finden, sondern hat wahrscheinlich irgendwo im Gewerberecht seinen Niederschlag gefunden.
Das hat nun aber wiederum nichts mit der Reifengröße zu tun, die für das jeweilige Motorrad auf jeden Fall vorgeschrieben werden kann.

Die dazugehörige Richtlinie ist 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage)

Um das zu verstehen, muß mkan allerdings Jurist sein - und das bin ich nicht! 😉

Lässt aber wohl, auch unter Juristen, so viel Interpretationsspielraum, das eine Herstellerbindung, so denn eine drinsteht, nicht plötzlich ungültig ist. Gibt aber gleichzeitig die Möglichkeit, diese austragen zu lassen. Wenn man denn einen findet, der das auch tut....

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