Reifenfrage

Volvo V70 1 (L)

Hallo zusammen,

Jetzt brauch ich mal Eure Hilfe. Schaue derzeit nach Winterreifen. 195er 15 Zoll auf Stahlfelgen habe ich. Suche aber 205er 16 Zoll für meine Alufelgen.

Jetzt steht in meinen Papieren 205 50 16, ich stoße aber immer wieder auf 205 55 16 für das gleiche Modell, auch Volvo V70-1.

Ich kann doch nicht so wohl als auch fahren, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Rostpopel schrieb am 12. Oktober 2014 um 16:02:34 Uhr:


Mit Kindern an Bord, in soo ner alten Karre?! Ich find wer sich keinen Neuwagen leisten kann sollte lieber Bahn fahren...

Kann mal jemand Leute mit solchen Äusserungen bitte zukünfig hier sperren ?

Vorsätzliches Dummgeschwafel wider jeden besseren Wissens gehört hier einfach nicht hin !

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.. Hallo "Papst 2" , genau auf Deinen Kommetar habe ich eigentlich schon seit gestern gewartet... Ich bin es leid, Meldungen von Forenmitgliedern zu kommentieren, die es bisher nicht geschafft haben, ihr "Grottenwissen" irgendwie zu bestätigen (s. meine Aktion).

Wenn Du mir nachweist, dass Dein Wissen einer höheren Frequenz als dem GTÜ/TÜV entspricht und die auch noch papiermäßig belegen kannst, bin hier auf dieser öffentlichen Plattform der Erste, der seine Aussagen NEBST BELEGE zurück nimmt.

Ben

Ach so, eigentlich warte ich noch auf die "Keule" von Martin...

@ Ondekaremba... mal etwas zur Auflockerung der "Männerrunde" 😁 ... hast Du mittlerweile eig. eine Rückmeldung wegen der Halter für das Gitter, die Du bestellt hast? Ich war ja auch auf der Suche nach genau diesen, .. habe sie hier über das Forum gefunden ... 🙂 Sollte Deine Bestellung Erfolg haben, wäre ja vielleicht eine Rückmeldung für den ein oder anderen hier hilfreich ..

Gruß Ela

Hi Ela,

ja: Rückmeldung von amb-trade":
Lieferung Anfang nächster Woche", (bei Bedarf email-Kopie an Dich);
Rückmeldung von "Skandix":
ist im Zulauf - weiteres am WE, (bei Bedarf ...)

Ben

... das Echo kommt vom TERWI !
Danke für die ungwollte "Papst 2" Bescheinigung ! ... dann auch mal auf den Danke-Button klicken !

Werter, geschätzter Ben:
Ich bin hier mit definitiver Sicherheit nicht auf "Krawall" aus und will mir auch nicht Papst-Ähnliches Wissen anmaßen.
Mir geht es auch defintiv nicht darum, hier als vermeintlicher Besserwisser zu glänzen !
Im Gegenteil: Du solltest hier vermeintliches Gemecker nicht as Kritik, Überheblichkeit oder gar als persönlicher Angriff ansehen, sondern als eben so gemeint -> nämlich als gut gemeinter Rat !

Nicht nur bei/zu Volvo gibt es eine Liste des KBA, welche Rad/Reifen/Felgen-Kombinationen vom Hersteller zulässig sind.
Alle dort nicht aufgeführten Rad-/Reifendimensionen und insbesondere mit NICHT originalen Felgen mit u.a. abweichender ET sind eben NICHT zulässig.

Wenn man da "legal" werden will, bedarf es halt eben eine Sonderabnahme.
Sofern es sich m org. Volvo-Felgen oder solche ander mit einer Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) handelt, ist das i.d.R. nicht so schwierig ....
.... legt man die (hier zigfach ladbare) "Herstellerbescheinigung" (DAS IST KEINE ABE !), kann man sich andere Reifendimensionen relativ problemlos eintragen lassen.

Es wird bei einer solchen Eintragung i.d.R. darauf verzichtet, den Reifenfreilauf und Anschlag mit Freigängigkeit im Radkasten zu überprüfen, wenn alle vom Hersteller mit den expliziten Angaben wie */**/***/**** + # & ? ! etc. gegeben sind.
Also eigentlich nur die benötigten Anschlagsbegrenzer für 205/55/16 da rein und gut ist.
Das kostet beides eher kleines Geld und ist schnell gemacht.

ABER !!! Wer darf es machen ???
TÜV (Nord - hier) und DEKRA waren (sind sich) sich da sinngenäß einig:

Fahrzeugspezifische Änderungen (hier Reifendimensionen) werden nur durch den TÜV abgenommen und vor allem eingetragen ! (Siehe Werner's Wurstblinker o.ä.)
Nicht durch/von der DEKRA, GTÜ oder sonstwelchen "Prüf-Organisationen"

Doppel...

Ja gerne 🙂 .. Danke für Deine Rückmeldung!

Gruß Ela

Zitat:

@ondekaremba schrieb am 11. November 2014 um 20:58:02 Uhr:


Hi Ela,

ja: Rückmeldung von amb-trade":
Lieferung Anfang nächster Woche", (bei Bedarf email-Kopie an Dich);
Rückmeldung von "Skandix":
ist im Zulauf - weiteres am WE, (bei Bedarf ...)

Ben

So wie ich es verstehe gelten die Anschlagbegrenzer aber nur für die 195er Bereifung! Sind doch expiziet dort aufgeführt.

Prüfungen zu §19 bzw. §21 StVZO dürfen rein rechtlich sowohl der TÜV, als auch die DEKRA durchführen. Allerdings ist hierbei regional aufgeteilt, wer das jeweils durchführt. Die Regel ist, dass der TÜV nur in den alten Bundesländern aktiv wird und die DEKRA in den neuen Bundesländern. Ausnahmen bestätigen die Regel. So kann man z.B. in Berlin wohl wahlweise zu TÜV und/oder DEKRA. Dies hängt auch damit zusammen, dass hierfür meines Wissens nach speziell ausgebildete Sachverständige vor Ort sein müssen. Wobei reine Änderungen nach § 19 (3) StVZO alle Prüforganisationen, also auch KÜS, GTÜ ... durchführen dürfen. Dazu zählt auch die Umrüstung auf andere (nicht eingetragene) Räder oder Reifen. Ob eine solche Prüfung beim jeweiligen Standort des Prüfdienstes erfolgen kann, liegt somit z.T. auch an den Prüfdiensten selbst.

Eintragungspflichtig sind ALLE Teile/Änderungen mit Teilegutachten, Festigkeitsgutachten, Herstellerbestätigungen und sonstigen Prüfzeugnissen. Ebenso natürlich, wenn keinerlei Prüfzeugnisse vorliegen.

Nicht eintragungspflichtig sind nur solche Teile/Änderungen, bei denen eine allgemeine Betriebserlaubnis, Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, EWG-Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung oder EWG-Betriebserlaubnis vorliegt.

So zumindest mein Wissensstand.

Gruß
NoGolf

Zitatauszug:
""Wobei reine Änderungen nach § 19 (3) StVZO alle Prüforganisationen, also auch KÜS, GTÜ ... durchführen dürfen. Dazu zählt auch die Umrüstung auf andere (nicht eingetragene) Räder oder Reifen. Ob eine solche Prüfung beim jeweiligen Standort des Prüfdienstes erfolgen kann, liegt somit z.T. auch an den Prüfdiensten selbst.
Nicht eintragungspflichtig sind nur solche Teile/Änderungen, bei denen eine allgemeine Betriebserlaubnis, Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, EWG-Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung oder EWG-Betriebserlaubnis vorliegt.""

Und genau dieser Fall ist ja hier gegeben. Der/die GTÜ sind hier in SE berechtigt, solche Eintragungen/Änderungen/Aussstellen von Bescheinigungen etc. (wie in meinem Fall), da sie zusätzlich noch ein anerkanntes Sachverständigenbetrieb unterhalten, der von offiziellen Stellen (Pol., Staatsanw. etc.) angefordert werden.

Warum sollte ich dann an deren Fähigkeiten und Kompetenzen zweifeln? Ich lasse ja auch alle 2 J. meinen Elch und den Corsa meiner Lütten dort abnehmen.

Ben

Um die Schärfe aus der Diskussion zu nehmen habe ich meinen Beitrag ganz bewußt so neutral als möglich geschrieben, so dass ich NIEMANDEM direkt widerspreche (oder recht gebe) und sich jeder selbst seine Schlüsse ziehen kann.

Gruß
NoGolf

@ NoGolf

...ich fühle mich ja nicht angegriffen - alles gut.
Für meinen Teil ist die Diskussion um dieses Thema eh beendet. Ich finde es nur schade, dass manche das nicht so sehen (NICHT DU NoGolf).

Ben

Ich sage mal so - man kann sicherlich damit leben, wenn man nicht alle Leute überzeugt.

Zitat:

@ondekaremba schrieb am 10. November 2014 um 16:37:18 Uhr:


Hallo@All,

nochmal: Reifen 205/55 R 16 91T auf Perfo 6,5x16, ET 43mm, LK 5x108

wie ich es zugesagt habe, war ich soeben bei der GTÜ.
Der Prüfer hat das Auto auf die Bühne genommen und alles begutachtet. Sein Fazit:
"Alles ok, eine Einzelabnahme nicht notwendig".

Hierzu hat er mir einen Beleg aus dem entsprechenden Progamm ausgedruckt und auch per mail geschickt, den ich jetzt im Anhang hier hoch lade. Siehe bitte hierzu umrahmtes Feld 3, Zeile 9!!!!!!!!
Die in dem Beleg genannte Fahrgestell-Nr. ist die meines V70. Weder in dieser Tabelle noch in weiteren von ihm geprüften Unterlagen gibt es einen Hinweis auf entsprechende Auflagen bzgl. der Reifengröße.

Somit ist diese Reifengröße zugelassen.

Für mich ist das dann hiermit erledigt.

Ben

So....Ich habe jetzt auch mit der Homologationsabteilung telefoniert! Dann hab ich das auch wenigstens aus 1.Hand. V70 AWD ist der 55 Querschnitt frei gegeben, weil wohl Serie, mein V70 braucht die Begrenzer, dann eine Prüforganisation drüberschauen lassen, mit dem Wisch dann die Reifen in die Papiere eintragen lassen! Er hat mir jetzt auch das Gutachten geschickt. Es ist zwar das selbe, was hier schon durch Forum geistert...aber bitte.

Der Mensch war übrigens sehr nett....Wir haben dann aus Spaß noch für andere Modelle geguckt, weil er selber dann neugierig wurde! haha 😁

Bei den T5 / T5r sind, oder waren, die Begrenzer ja teilweise Serie, usw...Er hat das Ganze nur als bunte Mischung rauf und runter bezeichnet! Und niemals davon ausgehen, daß das was für meinen V70 MJ1999 gilt, auch für frühere Modelle gilt! Immer selber informieren und schauen was Sache ist!

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