Reifenfrage
Hallo zusammen,
Jetzt brauch ich mal Eure Hilfe. Schaue derzeit nach Winterreifen. 195er 15 Zoll auf Stahlfelgen habe ich. Suche aber 205er 16 Zoll für meine Alufelgen.
Jetzt steht in meinen Papieren 205 50 16, ich stoße aber immer wieder auf 205 55 16 für das gleiche Modell, auch Volvo V70-1.
Ich kann doch nicht so wohl als auch fahren, oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rostpopel schrieb am 12. Oktober 2014 um 16:02:34 Uhr:
Mit Kindern an Bord, in soo ner alten Karre?! Ich find wer sich keinen Neuwagen leisten kann sollte lieber Bahn fahren...
Kann mal jemand Leute mit solchen Äusserungen bitte zukünfig hier sperren ?
Vorsätzliches Dummgeschwafel wider jeden besseren Wissens gehört hier einfach nicht hin !
143 Antworten
Zitat:
@eigen2 schrieb am 7. November 2014 um 16:08:50 Uhr:
Ruhe jetzt !!!
Genau!
Wenn die GTÜ das sagt, dann wird es auch stimmen....zumindest ist man dann auf der sicheren Seite!
Darf ich mal fragen wen das überhaupt interessiert?
Wenn das alles ist können wir gerne Sorgen tauschen!!!
Johnny
Edit: Und aus dem Kreis Segeberg kam noch nie was gutes *duck und wech* 😁😁😁
Zitat:
@eigen2 schrieb am 7. November 2014 um 16:08:50 Uhr:
Ruhe jetzt !!!
Warum?
Zitat:
@bird1512 schrieb am 7. November 2014 um 16:13:45 Uhr:
Genau!Zitat:
@eigen2 schrieb am 7. November 2014 um 16:08:50 Uhr:
Ruhe jetzt !!!Wenn die GTÜ das sagt, dann wird es auch stimmen....zumindest ist man dann auf der sicheren Seite!
Sorry,das ist Bullshit.
Ein Prüfer darf und kann sich nicht über die Freigaben des Herstellers hinwegsetzen und was eine (unrechtmäßige) Eintragung eines Prüfers wert ist,wissen wir doch spätestens seit wir den Begriff "Gefälligkeitseintragung" kennen.
Haltet Euch doch einfach an die Fakten!!!
Ist das so schwer?
Zitat:
@T5-Power schrieb am 7. November 2014 um 16:17:55 Uhr:
Sorry,das ist Bullshit.Zitat:
@bird1512 schrieb am 7. November 2014 um 16:13:45 Uhr:
Genau!
Wenn die GTÜ das sagt, dann wird es auch stimmen....zumindest ist man dann auf der sicheren Seite!
Ein Prüfer darf und kann sich nicht über die Freigaben des Herstellers hinwegsetzen und was eine (unrechtmäßige) Eintragung eines Prüfers wert ist,wissen wir doch spätestens seit wir den Begriff "Gefälligkeitseintragung" kennen.Haltet Euch doch einfach an die Fakten!!!
Ist das so schwer?
Der Ton macht auch etwas die Musik.....bitte nicht vergessen.... 🙂
Was will man denn noch mehr machen als zu einer offiziellen Prüfstelle zu gehen? Hingehen fragen und gut ist es!
Manchmal habe ich den Eindruck,es wird einfach lieber einer pauschalen Aussage geglaubt als sich den echten Fakten zu stellen.
Auch an den Bird1512:
Lies Dir doch bitte einfach mal das Gutachten durch und auch Dir dürfte ein Licht aufgehen.
Ja,der Ton macht die Musik,richtig.
Aber ich hasse es einfach,wenn hier Unwahrheiten verbreitet werden,nur weil es von irgendeiner Stelle seltsamerweise als richtig befunden wurde.
Haltet Euch an die Fakten und es muß nicht weiter diskutiert werden.
Das "Bullshit" galt ganz klar der Aussage,das ein "Amen" vom Prüfer immer und überall richtig sein muss.
Auch eine ungerechtfertigte Eintragung hat KEINEN Bestandsschutz,wie in den letzten Jahren immer wieder einige Tuner feststellen durften.
Nicht umsonst wurde vor einigen Jahren beim TÜV Nord massiv aufgeräumt und etliche Prüfer entlassen.
Martin
Ich werde nächste Woche mit meinem Elch bei genau DIESEM GTÜ (SE) vorfahren und mir die Aussage schriftlich bestätigen lassen - (werde alles scannen und hier veröffentlichen). Bis dahin können wir dieses Thema ja ruhen lassen.
Ben
Im Punkt acht ist die Größe doch aufgeführt, oder verwechsele ich etwas?
Ach so Martin,
ich glaube, dass ich mich nicht im Ton vergriffen habe...
Ben
Aus dieser Info heraus ist die Größe doch auch in Ordnung, oder?
Bitte die Fahrzeugtypen beachten!
LW 50 LW 52 usw,usw...
Ich bin auch dafür, daß die schriftliche Bescheinigung abgewartet wird.
Jeder kann sich mal irren. Also bitte ruhig bleiben.
Zitat:
@bird1512 schrieb am 7. November 2014 um 16:38:42 Uhr:
Aus dieser Info heraus ist die Größe doch auch in Ordnung, oder?
Wenn man sich in aller Ruhe die Bescheinigung durchliest, kommt man doch zu folgendem Ergebnis:
Absatz 4
"Reifen", "Größe",
Zeile 4:
205/55/R16 */**/*** Pirelli P 7000 o. P-Zero
Sternchen * : Bei 195/R15, 16" + 17" ist der Begrenzer notwendig
Sternchen **: Keine Scheeketten möglich
Sternchen ***: Radfreilauf prüfen ( der Unterschied von 205/50/16 zu 205/55/16 beträgt grade mal 1,4 cm in der Höhe und eine Geschwindigkeitsschwankung von-3%)
Da sich ja die Breite nicht ändet, ist dass mit dem Radlauf schon erledigt.
Hallo@All,
nochmal: Reifen 205/55 R 16 91T auf Perfo 6,5x16, ET 43mm, LK 5x108
wie ich es zugesagt habe, war ich soeben bei der GTÜ.
Der Prüfer hat das Auto auf die Bühne genommen und alles begutachtet. Sein Fazit:
"Alles ok, eine Einzelabnahme notwendig".
Hierzu hat er mir einen Beleg aus dem entsprechenden Progamm ausgedruckt und auch per mail geschickt, den ich jetzt im Anhang hier hoch lade. Siehe bitte hierzu umrahmtes Feld 3, Zeile 9!!!!!!!!
Die in dem Beleg genannte Fahrgestell-Nr. ist die meines V70. Weder in dieser Tabelle noch in weiteren von ihm geprüften Unterlagen gibt es einen Hinweis auf entsprechende Auflagen bzgl. der Reifengröße.
Somit ist diese Reifengröße zugelassen.
Für mich ist das dann hiermit erledigt.
Ben
Meiner ist zwar von 19 97 aber im Grunde de ja das gleiche Modell. Dan dürfte ich also auch die 205 55 16 fahren?