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reifendrucküberwachungssystem

Renault Megane III (Z)

Bei meinem Grandtour Erstzulassung 24.04.15 ist kein Reifendrucküberwachungssystem vorhanden.
Laut EU-Vorschrift ist dieses aber ab Erstzulassung1 .11.14. Pflicht.
Kann mir jemand diese Ungereimtheit erklären?
Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema

Stand der Dinge:
Renault hat eine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.10.15 für insgesamt 700 Fahrzeuge vom Kraftfahrtbundesamt.

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Die Anzugswerte in der oben geposteten Tabelle entsprechen absolut nicht den Herstellerangaben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anzugsdrehmoment Räder Scenic III' überführt.]

Danke an alle!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anzugsdrehmoment Räder Scenic III' überführt.]

Na dann bin Ich ja beruhigt😎

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anzugsdrehmoment Räder Scenic III' überführt.]

sorry für die falsch gepostete Tabelle. Wie schon erwähnt wurde, ist diese für die Fahrzeuge nicht zutreffend. Habe die falsche herausgesucht gehabt.

Sorry ...

Grüße C3ntriXX

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anzugsdrehmoment Räder Scenic III' überführt.]

Und woher weißt du, dass er kein RDKS hat?

Ich war heute bei meinem Renault Händler (info Tag). Nach Einsicht ins System hat man mir mitgeteilt,dass mein Auto nicht mit RDKS ausgerüstet ist.

Zitat:

@howiwe schrieb am 11. Oktober 2015 um 17:59:26 Uhr:


Bei meinem Grandtour Erstzulassung 24.04.15 ist kein Reifendrucküberwachungssystem vorhanden.

Also du verwechseltst ganz sicher nicht die erstmalige Zulassung auf dich (in diesem Zusammenhang irrelevant) mit dem allerersten Mal, wo das Fahrzeug irgendwo auf der Welt (wo es nicht zwangsläufig auch dt. Papiere bekommt, wenn du verstehst, was ich meine) zugelassen wurde?

Zitat:

Laut EU-Vorschrift ist dieses aber ab Erstzulassung1 .11.14. Pflicht.
Kann mir jemand diese Ungereimtheit erklären?
Mit freundlichem Gruß

Es geht also um einen Megane III? Hab mal als Forenpate die Zuordnung entspr. gesetzt.

https://www.adac.de/.../default.aspx

Zitat:

Außerdem haben die Fahrzeughersteller die Möglichkeit, für eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen ermöglicht auch nach dem 31.10.2014 Fahrzeuge ohne RDSK zu verkaufen bzw. zuzulassen.

Also das dürfte in deinem Fall die einzige Möglichkeit sein, wie das legal von statten ging, so wie ich den ADAC-Artikel verstehe. Lass dir das am besten schriftl. vom Händler geben. Im Zweifelsfall kannst du ja bei einer entspr. Prüfstelle nachfragen.

notting

PS: In den ersten 6 Monate nach dem Kauf hast du die besten Karten, bei einer berechtigten Reklamation eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen. Auf jeden Fall schon mal innerhalb dieser Zeit zusammen mit Zeugen den Händler drauf ansprechen. Dann musst du aber dem Händler auch Zeit geben, das zu reparieren. Wie lange er dafür braucht, macht dann bzgl. deiner Rechte IIRC nix, aber IANAL, sprich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten lassen.

Kann es nicht sein, daß der Wagen ein "indirektes System" zur Reifendruckkontrolle hat? Ist ja sehr häufig verbreitet.

Zitat:

@kautsky2 schrieb am 11. Oktober 2015 um 20:59:40 Uhr:


Kann es nicht sein, daß der Wagen ein "indirektes System" zur Reifendruckkontrolle hat? Ist ja sehr häufig verbreitet.

Klick mal in dem von mir genannten ADAC-Link auf den Link "Liste der meisten Pkw-Modellreihen mit den entsprechenden RDKS erstellt". Da steht direktes System für alle aufgelisteten Renaults. Und wenn der Händler sagt, dass kein RDKS drin ist, ist das wahrscheinlich so gemeint, dass auch kein indirektes drin ist.

notting

Bis hierher vielen Dank!

Das Erstzulassungsdatum habe ich aus meinen amtlichen Zulassungsunterlagen entnommen.

klopf klopf, die Vorschrift gilt für Fahrzeuge die ab 01.11.2014 vom Band laufen.
Für alle Fahrzeuge die davor gebaut wurden gilt die Vorschrift nicht.

Stand der Dinge:
Renault hat eine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.10.15 für insgesamt 700 Fahrzeuge vom Kraftfahrtbundesamt.

Zitat:

@howiwe schrieb am 12. Oktober 2015 um 19:11:38 Uhr:


Stand der Dinge:
Renault hat eine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.10.15 für insgesamt 700 Fahrzeuge vom Kraftfahrtbundesamt.

Darum hat man entweder das individuelle Reifendruckkontrollsystem, das mittels Sensoren in den Reifen oder den Ventilen den Druck eines jeden Reifens anzeigt und bei Druckverlust warnt oder ........... nichts, da Renault meines Wissens niemals das ansonsten bei VW-Konzernmodellen und auch bei Mercedes oft eingesetzte indirekte System mittels der ABS-Sensoren eingebaut hatte. Man musste, wenn man das wollte, dieses System extra ordern.

Wenns nicht da ist, hat man bei der Reifenwahl keine Probleme und keine Extrakosten, muss sich jedoch -wie schon immer- selber um den richtigen Reifendruck kümmern.

Diese Sensorik arbeitet sehr oft auch nicht präzise, es werden unterschiedliche Drücke angezeigt, obwohl alle Reifen genau gleichen Druck haben, außerdem muss man einen Satz Sensoren (natürlich nur die originalen von Renault zu Apothekerpreisen) zusätzlich kaufen, wenn man neue Reifen aufziehen lässt und auch die Winterreifen benötigen Sensoren.

Man darf auch nicht einfach ohne Sensoren fahren, das gibt eine Fehlermeldung im Bordcomputer, die man auch nicht abschalten kann, der TÜV kann damit (ohne Sensoren) NICHT bestanden werden, man kann deswegen sogar ein Ticket bekommen, das ist die gleiche "strafbare Handlung" wie das Fahren ohne funktionierendes Licht.

Merke: Technik, die im Auto vorhanden ist, MUSS auch einwandfrei funktionieren. Immer.

Grüße
Udo

Zitat:

Die RDK kann übrigens 8 Sensoren (für Sommer- und Winterräder) gleichzeitig speichern. Du brauchst also nicht jedesmal beim Radwechsel erneut zum Händler. Nur wenn Du von vorn nach hinten tauschst, ist das notwendig.

Trifft das auch auf den Megane 1.6 110 PS Z BJ 2015 zu?

Danke Tino

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scenic: Reifendruckkontrolle & Rädertausch' überführt.]

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