Reifenbindung Fahrzeugschein Z 750 R

Kawasaki

Hallo Freunde,

da es seid diesem Jahr mal wieder eine neue Regelung bezüglich unserer Bereifung gibt, ergibt sich bei mir volgendes Problem.

Ich habe im Fahrzeugschein eine Reifenbindung (Dunlop)

obwohl ich eine EU-Zulassung und keine "alte" ABE-Zulasssung habe.

Laut TÜV-Prüfer sehr ungewöhnlich, aber bindend.

Hat jemand eine Z 750 R ABS BJ.2012 wo im Fahrzeugschein keine Reifenbindung angegeben ist?

32 Antworten

Kannst du hier im Forum suchen. Gibt da einige Infos zu. Kurzform: Hast du ein -E- auf der Rahmenplakette, muss nur die Reifendimension passen.

Laut TÜV-Prüfer ist der Fahrzeugschein bindend

=> Reifenbindung austragen lassen! Das ist jedenfalls mein Ziel beim nächsten TÜV.

mfg

Zitat:
@TheHorst schrieb am 28. Mai 2025 um 15:00:42 Uhr:
Laut TÜV-Prüfer ist der Fahrzeugschein bindend

Ist auch so. Was im Schein steht, muss auch eingehalten werden. Da hilft auch keine EU Zulassung.

Einziger weg ist, das auszutragen lassen mit dem Hinweis, es gibt Fahrzeuge ohne diesen Vermerk.

Müsste aber ein TÜV eigentlich wissen.

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Hab das selbe Bike aus dem selbem Jahr.
Bei mir steht auch Dunlop drin und ich fahre den PiPo 2CT.

War bisher kein Problem, dank Freigabe von Michelin. Bin dann mal gespannt was 2026 beim TÜV passiert.

Zitat:
@senfwurstsalatsaft schrieb am 28. Mai 2025 um 22:20:39 Uhr:
Hab das selbe Bike aus dem selbem Jahr.
Bei mir steht auch Dunlop drin und ich fahre den PiPo 2CT.
War bisher kein Problem, dank Freigabe von Michelin. Bin dann mal gespannt was 2026 beim TÜV passiert.

Der TÜV sollte, sofern er seine Arbeit richtig macht, die Plakette verweigern.

Selbst in einer Kontrolle hast du jetzt schon Probleme. Die Polizei ist dahingegen ja auch geschult. Klar, wenn man da einen trifft, der es nicht so genau nimmt, hat man Glück. Oder die Weiterfahrt ist untersagt.
Will man sich also wirklich auf so eine Situation einlassen, weil man jetzt nicht zum TÜV geht und die Reifenbindung austragen lässt?

Hallo

Ich fahre selbst eine Z1000 aus dem gleichen Baujahr. Lasse dich nicht verrückt machen, ob eine Reifenbindung drin steht oder nicht und welcher Reifen bei dir eingetragen ist. Es kommt auf die E Nummer die in den Papieren steht unter dem Buchstaben K im Fahrzeugschein. Hast du jetzt bei deiner drin stehen sagen wie als Beispiel Dunlop hast aber eine E Nummer im Schein unter K kannst du auch eine andere Marke fahren, sofern wie der User Exclusive6 schon geschrieben hat die Dimensionen stimmen. Ich glaube bei dir sind es 120 vorne und 180 hinten, wenn das stimmt gibt es keine Probleme.

Das Thema hatten wir hier schon zur genüge. Es ist und bleibt falsch. Wenn eingetragen, dann Problem. Aber man kann es leicht austragen lassen....

Diesen Blödsinn verzapfst du jedes mal. Die Reifenbindung gilt nur wenn du im Schein unter Buchstaben K keine E Nummer hast, in der Regel sind das Maschinen die vor 2000 gebaut wurde. Fahre mal zum TÜV und mache dich schlau, ich war extra vor 2 Wochen da ( DEKRA ) Man darf bloß keine anderen Dimensionen drauf haben, als Beispiel sind im Schein eingetragen 120 Vorne und 180 Hinten dürfen Hinten keine 190 drauf sein ( Als Beispiel )

Tja Forster, da musst dich mal wirklich informieren. Hänge es dir mal vom TÜV Süd an ....

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@OisBayern du solltet das, was du anhängst auch verstehen. Denn so ist es, wenn keine Herstellerbindung drin steht.
EU-Zulassungen haben das normalerweise nicht. Deshalb kommt die Verwirrung dazu.
Auch eine Dekraingeneuer der das nicht so streng sieht, meines erachtens auch richtig, da die Regel blödsinn ist, bringt hier gar nichts.
Fakt ist, dass letzte woche erst jemand bei uns beim TÜV NORD genau das Problem hatte. Der Prüfer hat es leider zu ernst genommen.

Problem ist halt, daran kommt man gesetzlich nicht vorbei.
Das heißt, ihr könnt gerne weiterhin solch einen Blödsinn verzapfen, dass andere dann im Worst Case ihre Maschine dann per Hänger bei einer Kontrolle abholen müssen, Oder man gibt es Gesetzestreu richtig wieder. Jeder kann dann selbst entscheiden, ob er sich angreifbar macht, oder einfach beim TÜV/Dekra/etc. das austragen lässt und auch in Zukunft dann keine Probleme hat. Die Bindung ist ja ehe nicht wichtig.

Da du weder mir noch dem TÜV glauben schenkst, musst eben etwas Zeit opfern um deine Wissenslücke jetzt zu schließen. Würde so manchem aaS ja auch nicht schaden was man so liest. Evtl. glaubst dann dem Bundesministerium für Verkehr in seiner Veröffentlichung zu dem Thema und liest unter Fall 1a nach. Sollten dann noch Meinungen kommen von dir die du dann als DEINEN Blödsinn verzapfst, kann dir nicht mal mehr der Gesetzgeber den Kopf gerade rücken.

Na, da wirst bestimmt auch ein vernünftigen link zu der Quelle haben.

Jepp, aber nach von mir genannter Quelle und sogar passendem Fall dazu schaffst das bestimmt alleine. Bin ungern der Träger vom Silbertablett, nicht das mir noch/wieder gesagt wird das ich Blödsinn aufgetischt habe 😉

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