Reifenalter und 100 km/h-Zulassung

Hallo,

für die 100 km/h-Zulassung dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein, Ausschlag gebend ist die DOT-Nummer.

Aber was bedeutet das jetzt konkret?
Darf ich ab dem Tag an dem der Reifen 6 Jahre alt wird nur noch 80 km/h fahren, oder gilt das ab dem Tag an dem der Reifen 7 Jahre alt wird?

Beispiel aus der Praxis, meine Reifen sind Bj. KW25 2015. Also 6 Jahre und 5 Wochen.
Dürfte ich noch 100 km/h fahren, oder nicht?

Und bevor jetzt wieder Sprüche kommen von wegen an Reifen spart man nicht usw., der Urlaub ist vorbei, dieses Jahr steht nichts mehr an und die Fahrt zum Abstellplatz ist Innerorts, und nächstes Jahr kommen eh neue Reifen drauf.

Leider findet man überall dieselben Formulierungen, ohne auf die Details einzugehen. Oder ich bin einfach zu blöd es zu verstehen.

91 Antworten

Mich hat’s nur 30 € gekostet. Auf Bundesstraße ohne weitere Begrenzung. Hatte den Tempomat auf 100 stehen. Zum Glück kam ne Steigung und die Leistung des Caddys brach ein. So gab es nur 8 km/h Überschreitung als Vorwurf. Das zugesandte Bild zeigte den WW von hinten.

Oetteken. Oetteken.
Hoffentlich lesen deinen Beitrag keine Anfänger und glauben diesen Unsinn. Mein liebster Kollege hätte auf der Autobahn seinen zu späten Reifenwechsel fast mit dem Leben bezahlt.
Ich wünsche niemandem wegen paar Euro zum Krüppel zu werden.

Zitat:

@navec schrieb am 29. Juli 2021 um 18:3:48 Uhr:


Davon, dass man eine andere Voraussetzung für das Fahren mit 100km/h, in diesem Fall die 100er-Plakette, dann entfernen muss, steht definitiv nirgendwo etwas.

Kann dieser Aussage aus eigener Erfahrung nicht zustimmen. Ich wurde aufgefordert das 100er Schild zu entfernen beim TÜV da mein Zugwagen die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei einem 2800 Kg WoWa ist es auch nicht einfach ein Fahrzeug zu finden was das als Leergewicht hat. Habe abgemacht und gut ist.

Gruß Zuli

Zitat:

@borcamper schrieb am 29. Juli 2021 um 19:56:15 Uhr:


Oetteken. Oetteken.
Hoffentlich lesen deinen Beitrag keine Anfänger und glauben diesen Unsinn. Mein liebster Kollege hätte auf der Autobahn seinen zu späten Reifenwechsel fast mit dem Leben bezahlt.
Ich wünsche niemandem wegen paar Euro zum Krüppel zu werden.

Es gibt keine Vorschrift zum Reifenalter, ausgenommen die 100 km/h-Zulassung.
Selbst bei der HU gibt es allenfalls einen Hinweis zum Reifenalter, aber keinen Mängeleintrag, sofern die Reifen keine augenscheinlichen Mängel aufweisen.
Was dein Kollege falsch gemacht hat weiß ich nicht, ich hatte aber nichts falsch gemacht und trotzdem sind die Matadorreifen geplatzt.
Es gibt Anhänger, die mit über 20 Jahre alten Reifen unterwegs sind und das problemlos.
Es sind viele Dinge die einen Reifen schädigen können, das Alter ist nur ein Aspekt.
Übrigens bedeutet ein Reifenplatzer noch keinen Unfall, sonst hätte ich schon viele Unfälle gehabt.

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Zitat:

@ZSaleh schrieb am 29. Juli 2021 um 20:22:11 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 29. Juli 2021 um 18:3:48 Uhr:


Davon, dass man eine andere Voraussetzung für das Fahren mit 100km/h, in diesem Fall die 100er-Plakette, dann entfernen muss, steht definitiv nirgendwo etwas.

Kann dieser Aussage aus eigener Erfahrung nicht zustimmen. Ich wurde aufgefordert das 100er Schild zu entfernen beim TÜV da mein Zugwagen die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei einem 2800 Kg WoWa ist es auch nicht einfach ein Fahrzeug zu finden was das als Leergewicht hat. Habe abgemacht und gut ist.

Gruß Zuli

Hatte ich kein Problem mit. Unser 750 kg-Anhänger hat die 100 km/h-Plakette, darf die Geschwindigkeit aber nur hinter dem Womo fahren. Selbst mein Dickerchen mit gut 2.300 km Leergewicht reicht nicht. Aber genau hinter dem hing der Anhänger bei der letzten HU und wird es in Kürze wieder.

Das entbehrt aber jeder Logik um nicht zu sagen, dass das nicht sein kann.

Soll ich die Plakette abziehen, wenn ich mit dem Touareg zur Deponie fahre und wieder ankleben, wenn das Womo davor hängt? Es wird doch nur bestätigt, dass der Anhänger die Voraussetzungen erfüllt, ob ich im Einzelfall mit dem jeweiligen Zugfahrzeug so schnell fahren darf, muss ich halt selbst wissen.

Wobei ich mal behaupten möchte, dass der Touareg mit dem Teil deutlich besser klarkommt, als das Womo.

Ich habe den Eindruck, dass heute nicht dein bester Tag ist 😉

Was du da beschreibst kann nicht zutreffen.
Irgend etwas bringst du da durcheinander.
Selbstverständlich kann man einen 750 kg-Anhänger, der eine 100 km/h-Zulassung hat, hinter einen Touareg oder ein Wohnmobil hängen.
Es kommt auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers an, die in beiden Fällen passend ist.

Leergewicht Touareg 2.305 kg - der Anhänger darf ein zulässige Gesamtmasse von max. 30% des Leergewichts des Zugfahrzeugs haben. Sind nach meinem Verständnis 691,5 kg, oder hat sich das mit der Mathematik in der letzten Zeit geändert?

Das Wohnmobil hingegen hat ein Leergewicht von knapp über 2.500 kg, da passt es.

Also mit dem Womo 100 km/h mit Anhänger erlaubt, mit dem Touareg hingegen nicht. Kann ihn natürlich an den Touareg hängen (da stimme ich dir zu), auch an unseren Golf, nur bleibt es dann bei 80 km/h.

Ja schon etwas "seltsam" mit dem 100er Aufkleber.
Als ich meinen WW gebraucht gekauft habe waren die Reifen sieben Jahre alt, 100er Aufkleber drauf und im HU Bericht stand sowas wie "Achtung Reifenalter beachten nur 80 km/h....."

Edit.

Und das ist ja das Schöne dabei. Wer hält mich denn bei Tempo 100 an und überprüft die Voraussetzungen?

@PeterBH
Du hattest nicht erwähnt, dass der Anhänger keine hydraulischen Stoßdämpfer hat.
So stimmt das dann natürlich.

ch habe den Eindruck, dass heute nicht dein bester Tag ist 😉
Was du da beschreibst kann nicht zutreffen.
Irgend etwas bringst du da durcheinander.
Selbstverständlich kann man einen 750 kg-Anhänger, der eine 100 km/h-Zulassung hat, hinter einen Touareg oder ein Wohnmobil hängen.
Es kommt auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers an, die in beiden Fällen passend ist.

Hallo Oetteken,
formal hast Du recht.
Ich vermute beim genannten 750 kg Hänger liegt ein anderer Fall vor:

Bei der Einführung der 100 Km Ausnahme (vor Urzeiten) bekamst Du eine Einzelabnahme für ein beim TÜV vorgestelltes Gespann. So wurde die Ausnahme papiertechnisch erstellt.
In den Anhängerpapieren erfolgte kein Eintrag, weil es die heutige Regelung (..entspricht der Ausnahmeverordnung für 100 km/h etc.pp.) so noch nicht gab.

Wenn Du diesen Anhänger hinter den gleichen Fzg.Typ, aber anderes Kennzeichen, gehängt hast, hattest Du keine 100er Zulassung mehr.
Wir haben das Spielchen durch in der Familie: Der Wowa bekam wg. Fzg. Wechsel dann beim fälligen TüV den heute üblichen Eintrag.

Der beschriebene 750 kg Anhänger hat vermutlich noch keinen Eintrag in den Fzg. Papieren sondern die uralte Einzelgespannabnahme.

Gruss
Jazzer2004

Nee, der Anhänger ist ungebremst und hat keine Stoßdämpfer, daher das Missverständnis.
Der dürfte also nur 30 % vom Leergewicht des Zugfahrzeugs haben, um 100 km/h zu fahren.

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