Reifenalter und 100 km/h-Zulassung

Hallo,

für die 100 km/h-Zulassung dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein, Ausschlag gebend ist die DOT-Nummer.

Aber was bedeutet das jetzt konkret?
Darf ich ab dem Tag an dem der Reifen 6 Jahre alt wird nur noch 80 km/h fahren, oder gilt das ab dem Tag an dem der Reifen 7 Jahre alt wird?

Beispiel aus der Praxis, meine Reifen sind Bj. KW25 2015. Also 6 Jahre und 5 Wochen.
Dürfte ich noch 100 km/h fahren, oder nicht?

Und bevor jetzt wieder Sprüche kommen von wegen an Reifen spart man nicht usw., der Urlaub ist vorbei, dieses Jahr steht nichts mehr an und die Fahrt zum Abstellplatz ist Innerorts, und nächstes Jahr kommen eh neue Reifen drauf.

Leider findet man überall dieselben Formulierungen, ohne auf die Details einzugehen. Oder ich bin einfach zu blöd es zu verstehen.

91 Antworten

Zitat:

@campyknaus schrieb am 26. August 2021 um 15:06:36 Uhr:


... hatte jetzt TÜV gehabt, habe neue Reifen wieder aufgezogen, die alten waren 6,5 Jahre.
Den TÜV Mensch (Bin ich eigentlich immer mit den Fz aus der Familie) gefragt nach dem Thema Reifenalter.

Auskunft: Bei der Erstzulassung wird auf das Reifenalter geschaut ... jetzt interessiert ihn das nicht mehr.

A: Der Halter ist verantwortlich, sollte was passieren und irgend einer schaut auf die Reifen, kannst dann alles bezahlen ...
B: Nur dann 80 fahren reicht nicht, da der WoWa eine 100er Zulassung hat
C: Ist das zur eigenen und der Familie Sicherheit, wenn die Reifen nicht älter sind
Richtig! Meine Sicherheit und der anderen ... Und die Euro in 6 Jahren, fällt nicht ins Gewicht ...

Moin,
A - ist immer richtig, hat aber nicht nur etwas mit den Reifen zu tun
B - 80 KM/h reichen bei der 100er Zulassung aus
C - Logisch, das muss jeder selbst entscheiden

Insgesamt ist das Reifenalter bei Fahrzeugen uninteressant.
Erst ab 10 Jahre werden die Prüfer unruhig
Es werden nur Reifen bemängelt, die Beschädigungen aufweisen.

Wie gelesen werden konnte, bestehen die Prüfer hier bei einem Fahrzeug mit Eintrag nach 9. Ausnahmeverordnung auf passende Reifen. Wie ich lese, auch anderorts. Wie ich auch lese, nicht überall oder nicht bei allen Prüforganisationen.

Alles andere entnimmt man grundsätzlich der 9. Ausnahmeverordnung und nicht irgendwelchen Privatmeinungen. Selbstverständlich ist nicht jedem selbst überlassen, ob er Gesetze und/oder Verordnungen als bindend ansieht.

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