Reifenalter und 100 km/h-Zulassung
Hallo,
für die 100 km/h-Zulassung dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein, Ausschlag gebend ist die DOT-Nummer.
Aber was bedeutet das jetzt konkret?
Darf ich ab dem Tag an dem der Reifen 6 Jahre alt wird nur noch 80 km/h fahren, oder gilt das ab dem Tag an dem der Reifen 7 Jahre alt wird?
Beispiel aus der Praxis, meine Reifen sind Bj. KW25 2015. Also 6 Jahre und 5 Wochen.
Dürfte ich noch 100 km/h fahren, oder nicht?
Und bevor jetzt wieder Sprüche kommen von wegen an Reifen spart man nicht usw., der Urlaub ist vorbei, dieses Jahr steht nichts mehr an und die Fahrt zum Abstellplatz ist Innerorts, und nächstes Jahr kommen eh neue Reifen drauf.
Leider findet man überall dieselben Formulierungen, ohne auf die Details einzugehen. Oder ich bin einfach zu blöd es zu verstehen.
91 Antworten
Zitat:
musst dann letztendlich auch den 100er Aufkleber entfernen (oder Überkleben), da du die Voraussetzungen nicht erfüllst.
Das halte ich jetzt aber für ein Gerücht.
Den müsste ich dann auch entfernen wenn ich das falsche Zugfahrzeug dran habe.
Ist tatsächlich ein Gerücht.. sorry. Auch wenn es keinen Sinn macht kann der Aufkleber bleiben auch wenn das maximale Alter überschritten ist…
Zitat:
@Oetteken schrieb am 29. Juli 2021 um 21:54:31 Uhr:
@PeterBH
Du hattest nicht erwähnt, dass der Anhänger keine hydraulischen Stoßdämpfer hat.
So stimmt das dann natürlich.
Sorry, mein Fehler. Kenne keinen normalen 750 kg mit hydraulischen Stoßdämpfern, so dass ich es nicht der Erwähnung wert fand.
Ist ein Stema Green Keeper, ab Werk zwar der Hinweis, dass für 100 km/h ausgelegt, musste aber trotzdem noch vom TÜV bestätigt und dann in die Papiere eingetragen werden.
Macht nix, hat sich ja geklärt.
Die sind zwar nicht so häufig, weil teurer, es gibt aber welche mit Stoßdämpfern und manche auch gebremst.
Dabei sind einige Ausführungen die, je nach Wunsch, unterschiedliche zulässige Gesamtgewichte eingetragen bekommen, also quasi abgelastet werden.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Juli 2021 um 21:52:58 Uhr:
Und das ist ja das Schöne dabei. Wer hält mich denn bei Tempo 100 an und überprüft die Voraussetzungen?
Die Rennleitung (ja, das kommt tatsächlich vor). Und im Ernstfall der Gutachter der Versicherung...
Ähnliche Themen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. Juli 2021 um 07:18:50 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 29. Juli 2021 um 21:54:31 Uhr:
@PeterBH
Du hattest nicht erwähnt, dass der Anhänger keine hydraulischen Stoßdämpfer hat.
So stimmt das dann natürlich.Sorry, mein Fehler. Kenne keinen normalen 750 kg mit hydraulischen Stoßdämpfern, so dass ich es nicht der Erwähnung wert fand.
Ist ein Stema Green Keeper, ab Werk zwar der Hinweis, dass für 100 km/h ausgelegt, musste aber trotzdem noch vom TÜV bestätigt und dann in die Papiere eingetragen werden.
Solange der 750kg-Anhänger keine eigene Bremse hat, ist das Vorhandensein von Stoßdämpfern bezüglich der 9.AVO ohnehin egal.
750kg-Anhänger sind i.d.R. deshalb 750kg-Anhänger weil man sich dort die Bremse sparen möchte.....
Wenn man einen solchen Anhänger mit 100km/h-Schild und Eignung gem. 9.AVO mit einem normal schweren Pkw zieht, ist mindestens eine Voraussetzung, mit dem Gespann 100km/h fahren zu dürfen, nicht erfüllt. Obwohl dann nur 80km/h gefahren werden darf, wird niemand verlangen wollen, dass das 100er-Schild vom Anhänger abgekratzt wird.
Die 9.AVO verlangt das ohnehin an keiner Stelle.
---------
M.E. wird das 100er-Schild bei einigen solcher ungebremster Anhänger missbraucht.
Es steht z.B. gar kein Zugfahrzeug zur Verfügung, welches diesen Anhänger mit 100km/h ziehen dürfte.
Trotzdem wird die Eignung gem. 9.AVO beantragt.
Es ist mit 100er-Schild hinten dran schlichtweg etwas schwieriger auf den ersten Blick zu erkennen, dass keine 100km/h gefahren werden dürfen.
Da muss man "beim Vorbeifahren" schon ca wissen, wie hoch das Leergewicht des Zug-Fz ca sein könnte, man müsste sich einigermaßen sicher sein, dass der Anhänger auch tatsächlich fast das maximal zul. Gesamtgewicht ungebremster Anhänger hat und man müsste natürlich darauf achten, ob der Anhänger zumindest eine Bremse hat.
Somit ist die Gefahr, dass auf den ersten Blick zu erkennen ist, dass das Gespann nicht 100km/h fahren darf, deutlich geringer, als wenn der Anhänger kein 100km/h-Schild hätte.
Es müsste von der Polizei also erst einmal während der Fahrt kontrolliert werden, ob das Gespann schneller als 80km/h fährt.
Dazu müssten noch während der Fahrt stärkere Zweifel aufkommen, dass das Gespann, trotz 100er-Schild am Anhänger, keine 100km/h fahren darf und dann müsste man dieses Gespann heraus winken und anhand der Papiere kontrollieren.
Es besteht m.E. berechtigter Grund zu der Annahme, dass dieser Aufwand von der Polizei eher recht selten getrieben wird.....
Das interessanteste an den 750 kg Anhängern ist, dass die mit der FS-Klasse B gezogen werden dürfen.
Wer dann mit 100 km/h fahren will, muß eben einen gebremsten mit Stoßdämpfern kaufen.
Wie @navec so schön schreibt, es ist auf einen Blick nicht zu erkennen, ob das Gespann alle Voraussetzungen für die 100 km/h erfüllt. Und damit ist das Risiko einer Kontrolle deutlich reduziert.
Worauf man allerdings achten sollte, die 100 km/h dürfen nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gefahren werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
Das Thema war doch:
Reifenalter und 100 km/h-ZulassungWas wird den hier über 750 kg Anhänger geschwetzt?????????????????????
Themenentführung wie in 4 von fünf Themen bei MT. Schade Schade Schade 🙂🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁
Die Frage des TE wurde bereits auf der ersten Seite hinreichend beantwortet.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 30. Juli 2021 um 23:01:11 Uhr:
Die Frage des TE wurde bereits auf der ersten Seite hinreichend beantwortet.
Genau so ist es.
Ich verstehe das ganze nachhaltige Geschwätz auch nicht. 🙁🙁🙁
„Talk“ heißt sich unterhalten, genau das geschieht hier.
Zitat:
@Oskar78 schrieb am 30. Juli 2021 um 22:58:35 Uhr:
Das Thema war doch:
Reifenalter und 100 km/h-Zulassung
Was wird den hier über 750 kg Anhänger geschwätzt?????????????????????
Themenentführung wie in 4 von fünf Themen bei MT. Schade Schade Schade 🙂🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁🙁
Eine extra große Schrift und dann noch eine Invasion von Fragezeichen.
Eine schon etwas übertriebene Reaktion.
Aber da die Frage doch schon lange beantwortet ist, fängt halt der Talk, schließlich sind wir hier bei Motor-
Talkund nicht in einem reinen "Nur Frage und Antwort-Forum" und das finde ich gut, denn so gibt es hier viel mehr zu lesen.
Warum ignorierst du es nicht einfach, wenn es dich doch so aufregt?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 30. Juli 2021 um 21:37:13 Uhr:
Das interessanteste an den 750 kg Anhängern ist, dass die mit der FS-Klasse B gezogen werden dürfen.
Das dürfte schon seit Jahren für Fahrer gewöhnlicher Pkw mit lediglich FS B eher kein Grund sein, sich einen ungebremsten 750kg-Anhänger zu kaufen, denn mit FS B plus mittleren oder kleineren Pkw (z.B. Golf) können i.d.R. durchaus Anhänger bis zu ca 1500kg zul. GG gezogen werden und das, sofern eine 9.AVO-Eignung des Gespanns gegeben ist, auch bis 100km/h.
Das interessanteste am ungebremsten 750kg-Anhänger ist der geringere Kaufpreis gegenüber gebremsten Versionen, gefolgt von weniger Aufwand bei Wartung und geringeren TÜV-Kosten.
Nachteil ist, dass die 750kg zul GG mit kleineren und mittleren Pkw häufig nicht vollständig ausgenutzt werden können.
Was ist „FS B Plus“, meinst du BE oder B96?
Offensichtlich weder, noch! FS B und (plus oder +) mittl. .... .