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Reifen steht vor Felge / Felge breiter als Reifen

Themenstarteram 27. Juni 2017 um 20:37

Hallo zusammen,

ich habe heute den Brock B34, 8,5Jx19EH2 für meinen BMW 3er, Baujahr 2012 bezogen.

Die Reifen auf den Felgen sind Continental SportContact 6, 225/35 ZR 19 XL.

Die Felge steht aber deutlich den Reifen über. Ein Felgenschutz durch den Reifen ist also nicht möglich.

Anbei Bilder

Meine Frage: Ist der Reifen überhaupt für die Felge zugelassen und passend?

Wie ist Eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Sollte im Felgengutachten stehen, was alles so zulässig ist.

Ob das jeweils Zulässige dann alles noch schön oder sinnvoll ist, muß jeder für sich selbst entscheiden ;-)

Meine Meinung dazu (war ja auch gefragt) :

Es sieht albern aus.

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Sollte im Felgengutachten stehen, was alles so zulässig ist.

Ob das jeweils Zulässige dann alles noch schön oder sinnvoll ist, muß jeder für sich selbst entscheiden ;-)

Meine Meinung dazu (war ja auch gefragt) :

Es sieht albern aus.

Manche Rad-Reifen-Kombinationen sind tatsächlich möglich.

Vor Jahren das NonplusUltra in der Tuning Szene. Besonders Golf und Polo. Aber auch Civic und so 3er BMW. Für meine Augen pottenhäßlich. Das liegt aber immer im Auge des Betrachters. Manche finden das Todchic. https://www.dasquadforum.de/index.php?...

http://reki-c.tripod.com/id64.html

Einem Freund am Mercedes hat es mal über einen Huckel den Reifen abgezogen. Bestimmt ist er im blöden Winkel herangefahren und die Luft ist entwichen. Durch fehlenden Innendruck und Walkarbeit des Reifens flutschte er von der Felge innen. Zum Glück ist nichts passiert.

Sollte im Gutachten stehen ob die Rad/Reifenkombi zulässig ist...

Ich gehe aber davon aus das dem so ist. Es gibt von Keskin auch solche Felgen wo das Felgenhorn breiter ist. Sieht optisch genau so aus wie bei dir, wurde vom TÜV/Dekra so abgenommen, bzw. steht so im Gutachten.

Ich hatte damals an meinem w211 auf einer 9,5 Felge einen 275 Reifen drauf, dass fand ich viel zu schmal in meinen Augen sah/sieht das unschön aus. Jetzt Fahre ich dieselbe Felge mit einem 285 Reifen auf einem R129, in meinen Augen ein Unterschied wie Tag und Nacht, sieht viel stimmiger aus.

Aber jedem so, wies ihm gefällt.

Der Bordstein beim einparken ist jetzt dein Größter Feind...

Moin!

Das kann erlaubt sein, es gibt Leute, die so etwas fahren. Selbst würde ich so nicht fahren, die Reifenschutzkante sollte mindestens bis über das Felgenhorn reichen.

G

Der Continental baut ziemlich schmal, mit einem Yokohama oder einem Semi Slick schaut das in der selben Dimension ganz anders aus.

Auf einer 8,5" Felge wäre auch noch ein 215/35 mit Freigabe möglich.

Mir gefällts auch nicht , und Felgenschutz gleich null......................aber schon öffter gesehen

in NL noch extremer verbaut

Die Felge schützt hier den Reifen. Würde so niemals fahren.

"Felgenschutzleiste" wird so wie so überbewertet.

Das hilft eventuell mal beim leichten Berühren vom Bordstein, aber sonst nichts.

Zitat:

@Natkon schrieb am 27. Juni 2017 um 22:37:34 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe heute den Brock B34, 8,5Jx19EH2 für meinen BMW 3er, Baujahr 2012 bezogen.

Die Reifen auf den Felgen sind Continental SportContact 6, 225/35 ZR 19 XL.

Die Felge steht aber deutlich den Reifen über. Ein Felgenschutz durch den Reifen ist also nicht möglich.

Anbei Bilder

Meine Frage: Ist der Reifen überhaupt für die Felge zugelassen und passend?

Ja

> allerdings nur auf der Vorderachse

siehe Gutachten zur ABE

https://brock.de/.../B34%208,5x19%205x120%20ET35%20W5%2067,1.pdf

Der 225/35/19 Reifen ist auf jeden Fall für den E90/91 zugelassen zumindest vorne und in Kombination mit 255/30 auf der HA.

Auf der 8,5 ist der ebenfalls frei gegeben wobei die Messfelge für diese Dimension 8 Zoll ist.

Abhilfe könnte ein Syron F1 Race, Nexen N8000 oder diverse oder eventuell sogar alle Yokohama Produkte schaffen, die bauen recht breit.

Alles andere kannst nur direkt vergleichen beim Reifenhändler, aber zwischen den verschiedenen Herstellern können schon mal knapp 1cm Unterschied bei gleicher Dimension vorhanden sein.

Den Conti fährt man in der Tuningscene wenn es im Radhaus knapp wird ( für jene die keinen Asiaten wollen)

Themenstarteram 1. Juli 2017 um 18:16

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Beiträge.

Ich habe den Komplettradsatz dem Händler mittlerweile zurückgebracht.

Ich finde nicht, dass der mich damit überhaupt hätte losfahren lassen dürfen.

Ich habe den Radsatz am nächsten Tag zurückgebracht. Noch am selben Tag habe ich ihm eine Mail geschickt.

Natürlich meint er, dass er die Felgen jetzt nicht mehr zurücknehmen kann, da sie ja montiert waren.

Allerdings ist mir im Gutachten aufgefallen, dass die Reifendimension an Achse 2 garnicht hätte montiert werden dürfen!!! Das hat er falsch gemacht.

Er will nun eine andere Reifendimension bestellen. Reifen, die breiter sind als die Felgen.

Dimension 245/35. Allerdings muss ich dann zum TÜV. Da habe ich überhaupt keine Lust drauf!

Was meint Ihr? Wie komme ich aus der Nummer am besten raus?

 

Bei der Reifendimension, die der Händler jetzt montieren will, steht im Gutachten folgendes:

Zitat:

"A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. "

Ich würde auf eine Rückabwicklung bestehen, weil Dein Händler bewiesen hat, dass er der Aufgabe nicht gewachsen ist, sich die Bedingungen und Auflagen geändert haben und weil er das in ihn gesetzte Vertrauen verspielt hat.

Aus dem Stehgreif heraus hätte ich gesagt dass der 245/35 zu hoch ist am E90 da der 225/35 ja schon eine Serienbereifung ist.

Rundum 235/35 könnte gehen.

Sag mir deine Fahrzeugdaten dann sag ich dir was geht, das Felgenmodell wäre auch gut.

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