Reifen nach Ummeldung nicht mehr eingetragen !!! 205/55/16
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem meinen Audi A4 auf meine Frau umgemeldet nun stelle ich heute fest, dass meine original Audi Räder nun nicht mehr eingetragen sind. Es sind 205/55/R16 Reifen auf original Audi Felgen verbaut. Nun habe ich heute schon bei Audi angerufen und es hieß das so etwas leider öfter vorkommen würde mit den neuen Fahrzeugscheinen und das Audi keine Freigaben mehr ausgeben dürfe. Muß ich nun wirklich meine originalen Räder neu eintragen lassen ??? Vielleicht hat ja noch Jemand von euch ne ABE oder ein Gutachten aus der guten alten Zeit als Audi diese noch ausgegeben hat?
Fahrzeugdaten: 8D, Audi A4 2,6
nun nur noch 195/65/R15 89V eingetragen
Beste Antwort im Thema
Hallo,
hatte das gleiche Problem bei Ummeldung des Autos mit den neuen Zulassungsscheinen Teil I u.II. Habe auch ab Werk die 205/55 R16 mit 16 Zoll Rädern. Mich hat vor zwei Jahren auch der Dekra-Prüfer blöd von der Seite angemacht, und mir die fehlende Rad-und Reifengröße als Mangel in den HU-Bericht geschrieben. Ich bin dann nach Hause gefahren und habe meinen alten Kfz-Brief geholt und vorgelegt. Er entgegnete mir darauf, ich wäre selbst Schuld und hätte bei der Ausstellung des neuen Briefes auf eine vollständige Übertragung aller Sondereintragungen, welche bei mir jedoch fast das ganze untere Feld ausfüllen, bestehen sollen.
Ich habe mir eine andere Werkstatt gesucht, da kommt der TÜV, der hat nichts bemängelt.
Nach Auskunft meiner Zulassungsstelle können die noch fehlenden Eintragungen in den neuen Brief jederzeit nachgeholt werden, nur der Zulassungsschein müsse neu erstellt und natürlich bezahlt werden. Dürfte dann also kein Problem darstellen, wenn du den Original-Brief noch besitzt.
Gruß Jenzer
10 Antworten
ich fahre die selbe größe und laut schein darf ich auch nur die 195er. mach dir kein kopf und fahre beruhigt weiter. es reicht, dass es diese felgen für dein auto gab. schau mal in deinen tankdeckel, da ist diese größe wahrscheinlich auch aufgeführt. ich glaube nicht, dass du jemals deswegen angehalten wirst. denn dieses problem mit den neuen scheinen ist bekannt.
Bei mir maxmal im Schein 195/65 R 15 aber habe 205/60 R 16 drauf, interresiert keine Sau, niemals deswegen angehalten, auch bei Routinekontrolle hat niemand drauf geachtet.
Fahr beruhigt weiter.
Mfg, Papjack
Hallo,
hatte das gleiche Problem bei Ummeldung des Autos mit den neuen Zulassungsscheinen Teil I u.II. Habe auch ab Werk die 205/55 R16 mit 16 Zoll Rädern. Mich hat vor zwei Jahren auch der Dekra-Prüfer blöd von der Seite angemacht, und mir die fehlende Rad-und Reifengröße als Mangel in den HU-Bericht geschrieben. Ich bin dann nach Hause gefahren und habe meinen alten Kfz-Brief geholt und vorgelegt. Er entgegnete mir darauf, ich wäre selbst Schuld und hätte bei der Ausstellung des neuen Briefes auf eine vollständige Übertragung aller Sondereintragungen, welche bei mir jedoch fast das ganze untere Feld ausfüllen, bestehen sollen.
Ich habe mir eine andere Werkstatt gesucht, da kommt der TÜV, der hat nichts bemängelt.
Nach Auskunft meiner Zulassungsstelle können die noch fehlenden Eintragungen in den neuen Brief jederzeit nachgeholt werden, nur der Zulassungsschein müsse neu erstellt und natürlich bezahlt werden. Dürfte dann also kein Problem darstellen, wenn du den Original-Brief noch besitzt.
Gruß Jenzer
@Jenzer
Hallo und vielen Dank für die wirklich brauchbare Antwort. Leider habe ich auch einen neuen KFZ Brief bekommen jedoch habe ich mir eine Kopie meines alten Briefes besorgen können, da ich diese damals bei meiner Versicherung hinterlegt hatte dann muß ich wohl damit mal zum Strassenverkehrsamt. Aber eins steht fest und zwar das für jede Eintragung richtig Kohle genommen wird und dann nichtmals das Strassenverkehrsamt ordentlich arbeitet. Wenn ich so in eine Verkehrskontrolle komme drohen mir noch 3 Punkte in Flensburg obwohl es die originalen Räder sind das ist doch mal wieder typisch deutsche Bürokratie.
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Hallo,
es ist leider so in der "Bunte Republik". Die legen sich Ihre Gebühren und Gehälter selbst fest. Frei nach dem Motto: Viel Kassieren, wenig leisten. Die stehen mit Niemandem im Wettbewerb.
Und die größte Frechheit ist dabei, die einzelnen Behörden erkennen die Fehler der anderen Behörden ja nicht mal an. Da wird der unwissende Bürger gleich verantwortlich gemacht, bestraft und abgezockt.
Gruß Jenzer
Da kann ich mich Jenzers erstem Beitrag nur anschließen.
Bei mir ist es auch so, dass fehlende Eintragungen aus dem altem Brief noch nachgeholt werden können. Ich habe auch den neuen Schein und Brief ausgestellt bekommen, habe jedoch noch den alten Original da. In diesem steht, dass ich auch die "großen" Reifen drauf machen darf. Wurde damals leider ebenfalls vergessen.
Zu den anderen beiden "Beiträgen" kann ich nur sagen, dass ihr froh sein solltet, dass ihr noch nicht kontrolliert wurdet bzw. es bei einer Kontrolle noch nicht aufgefallen ist. Wenn es auffällt, erlischt die Betriebserlaubnis für euer Kfz und ihr bekommt 3 Punkte sowie einen ziemlich hohen Bußgeldbescheid... vorausgesetz es ist kein Unfall passiert, denn dann wird es noch teurer.
So würde ich definitv nicht länger weiterfahren.
@mra4man
Hallo, ich sehe das wohl ziemlich genauso und fühle mich nicht wirklich wohl so zu fahren van daher werde ich auch versuchen es noch diese Woche zum Strassenverkehrsamt zu schaffen jedoch bin ich eigentlich nicht bereit für deren Fehler noch eine Gebühr zu zahlen aber wenn es nicht anders geht werde ich wohl auch nicht drum herum kommen. Sche... Behörden in Deutschland. Da ist man ständig hinterher und pflegt seinen Wagen beachtet jede noch so bescheuerte neue Regel wie Warnweste usw. und dann ist das Fahrzeug nach einer Ummeldu ng nicht mals mehr zulässig.
Hallo!!!
Bei mir wars damals genauso beim Autokauf. Als ich die nette Frau darauf hingewiesen habe, sagte sie mir, ich soll eine Kopie vom alten Fahrzeugbrief machen und die gilt dann als Nachweis für 16Zoll Räder. Habe ich auch gemacht! Ich fahre das Auto seit länger als 2 Jahre. Hab mit den 16 Zoll auch die TÜV-PLakette bekommen. Keiner hat irgendwann auf die Räder geschaut. Sind ja Original Audi!
Gruß
Der TÜV, Dekra,usw haben eine Datenbank wo die Zugelassenen Grössen für alle gängigen Fahrzeuge vermerkt sind . Wenn die Rad/Reifen vom Werk aus verbaut wurden, ist es kein Problem auch wenn sie nicht im neuen Fahrzeugschein vermerkt sind
So nun habe ich heute morgen schon mit dem Tüv Rheinland gesprochen um mich über die rechtliche Situation zu informieren. Leider sei dies normal hieß es und man dürfe auch ohne Eintragung weiter die entsprechende Serienbereifung fahren. Somit ist die Polizei verpflichtet dies im Rahmen einer Verkehrskontrolle zu ermitteln. Leider tut dies die Polizei wohl nicht in allen Fällen und dann hat man erst mal den Ärger. Direkt beim Tüv erhält man jedoch eine offizielle Bestätigung mit Stempel welche Serienbereifung eintragungsfrei gefahren werden darf dies kostet dann eben 9,50 euro und man ist danach auf der sicheren Seite. ich werde mir auf jeden Fall sobald ich es zeitlich schaffe diese Bescheinigung holen, da ich keine Lust habe im schlimmsten Fall erst vor Gericht ziehen zu müssen um Recht zu bekommen.