Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindes durch Fachhändler montiert
Hallo,
bei der heutigen HU ist aufgefallen, dass die Reifen auf meinem Fahrzeug den Geschwindigkeitsindex "V", also bis 240 km/h, aufweisen. Im Fahrzeugschein ist aber eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h eingetragen. Die Reifen wurden im April 2022 durch einen Reifenfachbetrieb aufgezogen. Bei der vorletzten HU ist dies nicht aufgefallen. Die Reifen haben immer noch gutes Profil, da ich sehr wenig fahre. Ich habe nun den Reifenhändler angerufen, der mir bestätigte, dass seinerzeit Reifen mit Geschwindigkeitsindex "V" montiert wurden. Man schlug mir vor, einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h anzubringen, aber dies ist meines Wissens bei Sommerreifen nicht zulässig. Wie beurteilt Ihr meine Chancen, dass mir der Händler beim Kauf neuer Reifen entgegen kommt?
33 Antworten
Praktisch hat der Kollege aber Neuware erworben und bezahlt, weshalb sollte er sich dann mit Gebraucht-Ware, deren Nutzung und mutmaßliche Mängel er nicht kennt, zufrieden geben?
PS: um welche Nachprüfung geht es denn, die erstattet werden soll?
Im richtigen Leben wäre ein Kompromiß angezeigt: 4 neue Reifen (auf gebrauchte würde ich mich auch nicht einlassen) und eine geringe (!) Aufzahlung dafür, daß es jetzt ja neue Reifen sind.
Die bisherigen Reifen hatten ja bereits einen Nutzen erbracht, auch wenn sie unzuälssig waren.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Juni 2025 um 15:56:00 Uhr:
Dass das bei der HU nicht aufgefallen ist, ist logisch. Hab noch nie erlebt, dass die die Eintragung in der ZBI mit dem Reifen verglichen haben.
Mein Sohn war mit seinem Mercedes mit Winterreifen beim TÜV niedriges Geschwindigkeitindex und dem Prüfer ist aufgefallen das mein Sohn vergessen hatte das im Menü ( geht bei Mercedes ) das zu ändern. Er hat trotzdem eine Fehlerfrei HU bekommen.
@nogel
Ja, so einfach könnte eine logische und nachvollziehbare Lösung aussehen, aber die kommt eben nur im richtigen Leben vor und ist viel zu simpel für die digitale Welt.
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Zitat:
@Maddin5e schrieb am 18. Juni 2025 um 16:44:21 Uhr:
Also rein theoretisch wäre der Anspruch:
• Händler liefert dir vier Reifen gleicher Qualität in den richtigen Spezifikationen
• Alter der Reifen 4 Jahre Laufleistung / restprofil ungefähr vergleichbar mit deiner
• Ummontage erfolgt kostenlos
• Händler kümmert sich um die Nachprüfung bzw. erstattet diese
Meines Wissens verkaufen Reifenhändler grundsätzlich keine gebrauchten Reifen, weil die Gefahr einer Haftung bei einem verborgenen Schaden zu hoch ist. Ich werde jedenfalls auf Neureifen bei entsprechendem Wertausgleich bestehen.
Zu welchem Ergebnis führte denn die Unterredung mit Deinem Höker?
Verlassen kann man sich da auf gar nichts mehr. Ich mussten beim Ersatz von zwei Reifen auch schon Stopp rufen, als sie mir statt 225/50 R17 XL solche ohne XL drauf getan haben. Wo der A6 Kombi damals doch die XL brauchte.
Wenn der Hobel erstmal fliegt, dann wird es nach meiner Erfahrung meist ungehobelt weitergehen. Daher sollte man bei der Fluchtgeschwindigkeit definitiv auf den Speedindex achten.
Zumindest solange, bis der TE sich meldet, sonst kommt da noch ein Schloss dran. 😀
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 24. Juni 2025 um 19:44:44 Uhr:
@PeterDoof
Zu welchem Ergebnis führte denn die Unterredung mit Deinem Höker?
Magst Du denn die beteiligten Kollegen noch über den Ausgang informieren und kurz ausführen, ob Du deinen Anspruch durchsetzen konntest?
Glück gehabt! Mein Gummihöker hat mir kostenlos einen Satz unbenutzter Reifen der gleichen Qualität und der nötigen Geschwindigkeitsklasse montiert. Der kleine Wermutstropfen ist, dass die 6 Jahre bei ihm im Lager gelegen haben. Aber da sie keinem UV-Licht ausgesetzt waren, dürften sie wohl ein angemessener Ersatz sein für die "falschen" , die geschätzt bereits 40% Profil verloren haben. Ich bin mit der Lösung zufrieden, zumal ich eh kaum mal 190 fahre.
Danke für Deine Rückmeldung!