Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindes durch Fachhändler montiert

Hallo,

bei der heutigen HU ist aufgefallen, dass die Reifen auf meinem Fahrzeug den Geschwindigkeitsindex "V", also bis 240 km/h, aufweisen. Im Fahrzeugschein ist aber eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h eingetragen. Die Reifen wurden im April 2022 durch einen Reifenfachbetrieb aufgezogen. Bei der vorletzten HU ist dies nicht aufgefallen. Die Reifen haben immer noch gutes Profil, da ich sehr wenig fahre. Ich habe nun den Reifenhändler angerufen, der mir bestätigte, dass seinerzeit Reifen mit Geschwindigkeitsindex "V" montiert wurden. Man schlug mir vor, einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h anzubringen, aber dies ist meines Wissens bei Sommerreifen nicht zulässig. Wie beurteilt Ihr meine Chancen, dass mir der Händler beim Kauf neuer Reifen entgegen kommt?

33 Antworten

Du wirst es live erfahren, wenn Du das Gespräch mit ihm führst.

Stellt sich (für mich) die Frage: will der Dich bescheißen oder ist der tatsächlich so planlos?

Nimm Dir einen Zeugen mit und fordere den kostenneutralen Ersatz aller vier Reifen, in einer Ausführung, die den Vorschriften entspricht.

Mir drängt sich da die Frage auf, warum der TE dies nicht vorher bemerkt hat. Ich nenne jedenfalls immer die Reifen genau, die montiert werden sollen und schaue auch nach, was geliefert wurde. Auf der Rechnung sollte doch der Reifen genau bezeichnet sein. Und irgendwo dürften auch die AGB's vom Händler stehen, besonders hinsichtlich der Gewährleistung.

Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Juni 2025 um 15:23:51 Uhr:
Mir drängt sich da die Frage auf, warum der TE dies nicht vorher bemerkt hat. Ich nenne jedenfalls immer die Reifen genau, die montiert werden sollen und schaue auch nach, was geliefert wurde. Auf der Rechnung sollte doch der Reifen genau bezeichnet sein. Und irgendwo dürften auch die AGB's vom Händler stehen, besonders hinsichtlich der Gewährleistung.

Muss ich mich da auskennen? Ich bin Autofahrer und Verbraucher. Der Fachhändler hat m. E. die Verpflichtung, korrekte Arbeit zu leisten. Auf der Rechnung steht tatsächlich der Geschwindigkeitsindex V.

Zwischen einer Falschlieferung und der gesetzlichen Gewährleistung sehe ich den Zusammenhang jetzt nicht.

als Endverbraucher darf ich erwarten, dass mein Fahrzeug nach Verlassen der Werkstatt den Vorschriften entspricht, unabhängig davon, welche Reifen ich (möglicherweise) falsch bestellte.

Sorgfaltspflicht eines Fachbetriebes, das zu prüfen.

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Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 18. Juni 2025 um 15:13:03 Uhr:
Nimm Dir einen Zeugen mit und fordere den kostenneutralen Ersatz aller vier Reifen, in einer Ausführung, die den Vorschriften entspricht.

Nun ja, die Reifen sind jetzt gut 3 Jahre drauf und haben noch ca. 60% Profil. Ich wäre bereit, für Neureifen einen kleinen Anteil mit zu tragen.

Neupreis minus 40 % Nutzungsdauer, dann passt das doch.

Bei dem Deppen mußt Du vermutlich aber zunächst mehr fordern, damit Du das bekommst, was Du möchtest.

Nix wie hin da, zu verlieren hast Du ja nichts… viel Erfolg.

Genau, laß dir keine Mitschuld aufschwatzen. "Wir" hier im Forum (Spezialisten in verschiedenen Bereichen) wissen das und prüfen das evtl. auch nach, aber der Otto-Normalverbraucher (*) muß sich da nicht auskennen und darf auf den Fachhandel vertrauen.

(*) wer anderer Meinung ist, befrage mal seine Frau/Mutter/Oma und dgl. Ist kein Sexismus, aber die wüßten es bestimmt auch nicht und sind auch "Verbraucher"

Bei der ersten brauche ich nicht fragen, da weiß ich, dass die keine Ahnung hat. Mutter und Oma liegen bereits seit Jahren, die kann ich nicht mehr fragen.

Dass das bei der HU nicht aufgefallen ist, ist logisch. Hab noch nie erlebt, dass die die Eintragung in der ZBI mit dem Reifen verglichen haben.

Na klar, ich kann davon ausgehen, dass mir die korrekte, ausgesuchte Ware geliefert wird. Nur was hat der Kunde ausgesucht? Der Händler kann durchaus auf die Idee kommen, die Verantwortung abzuschieben. Ob berechtigt oder nicht, das wäre dann eine Rechtsfrage und die sollen hier nicht diskutiert werden.

Da gibt es auch keine Diskussion. Ein Händler der bei Verstand ist, wird doch einem Endverbraucher keine Reifen ans Fahrzeug montieren, die nicht den Vorschriften entsprechen und sagen: auf Deine Verantwortung.

Vermutlich bin ich schon zu alt, habe den verkehrten Umgang oder schaue nicht die entsprechenden Fernsehsender um vieles auf diesem Planeten noch zu begreifen.

Alleine die Frage in einem Forum zu stellen, bevor man bei solch einer einfachen Angelegenheit mit dem Verkäufer gesprochen hat, ist komisch.

Deine Chancen liegen bei 1:6,53959. 😇

Das läuft heute so…🤷‍♂️

Anstatt den Wetterbericht zu sehen, oder in den Himmel zu schauen, werden die Sozialen Medien befragt: was glaubt ihr Lieben denn, wie das Wetter heute wird?

Schau mal in die Wetterapp, ob es hier regnet...

Aber wenn in den Beitrag richtig gelesen habe, hat der TE erst den Reifenhändler angerufen, der die Sache mit einem Sticker erledigen wollte.

Richtig, dass hier aber niemand vorhersagen kann wie der Händler tickt und ob ein Entgegenkommen zu erwarten ist, ist doch klar, ebenso wie der Sachverhalt, dass nicht jede Wolke ein Unwetter auslöst.

Der Reifenhändler müsste eigendlich wissen, wenn die Reifen keine M&S Kennzeichung haben bzw. neuerdings mit dem Alpin-Symbol ausgestattet sind, dann gibt es diese Ausnahmeregelung nicht!

Kommen wir zum Schaden!

theoretisch wäre der Schadensersatz in der Höhe zu leisten wie der Unterschied zwischen den falschen und den richtigen Reifen liegt nebst den (um) Montagekosten und ggf. der Nachprüfungsgebühr.

Also rein theoretisch wäre der Anspruch:

  • Händler liefert dir vier Reifen gleicher Qualität in den richtigen Spezifikationen
  • Alter der Reifen 4 Jahre Laufleistung / restprofil ungefähr vergleichbar mit deiner
  • Ummontage erfolgt kostenlos
  • Händler kümmert sich um die Nachprüfung bzw. erstattet diese
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