- Startseite
- Forum
- Auto
- Oldtimer
- Reifen Eintragung H-Zulassung...
Reifen Eintragung H-Zulassung...
Hallo Zusammen
Ich habe folgendes Problem:
Bei meinem Alfa Bj `71 sind 165er Reifen im Schein eingetragen.
Außerdem stehen im alten (entwerteten) Brief 195er.
Ich würde nun gerne 185er (gleicher Querschnitt) fahren und eintragen lassen.
Heute war ich beim TÜV wegen eines anderen Autos und habe bei der Gelegenheit mal nachgefragt. Der TÜVler kannte sich laut eigener Aussage nicht sehr gut aus mit Oldtimern, behauptete aber, dass eine nachträgliche Eintragung, bzw. Änderung bei H-Kennzeichen nicht möglich sei.
Also nicht nur auf Reifen bezogen, sondern generell könnten bei Klassikern in die Papiere nicht nachträglich Eintragungen, bzw. Veränderungen gemacht werden.
Stimmt das?
Gruß,
jo
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
nein !
Änderungen , die in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich waren , sind eintragungsfähig.
Zitat:
165er Reifen im Schein
Durchmesser ? Querschnittsverhältnis ?
Zitat:
alten (entwerteten) Brief 195er
Durchmesser ? Querschnittsverhältnis ? Felge ? Sondereintragung ? wenn ja , in den ersten 10 nach EZ erfolgt oder möglich gewesen ?
Zitat:
185er (gleicher Querschnitt)
Begründung ? Abrollumfang, Tragfähigkeit ?? Felgenbreite/ Gutachten ?
MfG Volker
Ähnliche Themen
11 Antworten
Moin Moin !
nein !
Änderungen , die in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich waren , sind eintragungsfähig.
Zitat:
165er Reifen im Schein
Durchmesser ? Querschnittsverhältnis ?
Zitat:
alten (entwerteten) Brief 195er
Durchmesser ? Querschnittsverhältnis ? Felge ? Sondereintragung ? wenn ja , in den ersten 10 nach EZ erfolgt oder möglich gewesen ?
Zitat:
185er (gleicher Querschnitt)
Begründung ? Abrollumfang, Tragfähigkeit ?? Felgenbreite/ Gutachten ?
MfG Volker
und glaub mal gelesen zu haben
das es max um 2 größen breiter gehen kann wäre hier 185
so abrollumfang passen+vor allem die felgen
Zitat:
Änderungen , die in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich waren , sind eintragungsfähig.
Das war die Antwort, die ich wissen wollte.
Die spezielle Reifengröße spielte bei meiner Frage zunächst mal keine Rolle.
Mir geht es ums Prinzip. Daher habe ich das weg gelassen.
Die einzutragende Reifengröße ist 185/70 R 14
Die eingetragenen Reifen haben gleichen Umfang und Querschnitt (70 R14).
Dank&Gruß
jo
Nicht ganz das selbe, aber vielleicht interessant für dich: bei mir wurde im Zusammenhang mit Vollabnahme und H-Gutachten zum selben Zeitpunkt auch eine Änderung der Reifengröße eingetragen: Zusätzlich zu 5,5-12 wurde auch 155R12S eingetragen. AUto ist von 1970, und das Kriterium "innerhalb der ersten 10 Jahre ab EZ" ist hier auch erfüllt.
Zitat:
@MannHey schrieb am 14. Juli 2017 um 08:00:13 Uhr:
Zitat:
Änderungen , die in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich waren , sind eintragungsfähig.
Das war die Antwort, die ich wissen wollte.
Die spezielle Reifengröße spielte bei meiner Frage zunächst mal keine Rolle.
Mir geht es ums Prinzip. Daher habe ich das weg gelassen.
Die einzutragende Reifengröße ist 185/70 R 14
Die eingetragenen Reifen haben gleichen Umfang und Querschnitt (70 R14).
Dank&Gruß
jo
wenn du jetzt 165/70-14 hast abrollumfang 1805mm durchmesser 602mm
geht 185/70-14 auf keinen fall abrollumfang1905mm durchmesser 635mm
weil der reifen nicht nur breiter sonder auch im durchmesser größer wird
da kämme evtl,so der tüv mitmacht,nur 185/60-14 infrage mit abr umfang 1765mm+ 587mm durchmesser
Zitat:
wenn du jetzt 165/70-14 hast abrollumfang 1805mm durchmesser 602mm
geht 185/70-14 auf keinen fall abrollumfang1905mm durchmesser 635mm
weil der reifen nicht nur breiter sonder auch im durchmesser größer wird
da kämme evtl,so der tüv mitmacht,nur 185/60-14 infrage mit abr umfang 1765mm+ 587mm durchmesser
Wie bereits gesagt, sind ja 195/70 14 eingetragen und die sind auch drauf.
Außerdem gibt es da meines Wissens beim Abrollumfang eine 10%ige Toleranz.
Sollte also eigentlich kein Problem sein.
Schönes Wochenende!
jo
Zitat:
@MannHey schrieb am 15. Juli 2017 um 09:17:19 Uhr:
Zitat:
wenn du jetzt 165/70-14 hast abrollumfang 1805mm durchmesser 602mm
geht 185/70-14 auf keinen fall abrollumfang1905mm durchmesser 635mm
weil der reifen nicht nur breiter sonder auch im durchmesser größer wird
da kämme evtl,so der tüv mitmacht,nur 185/60-14 infrage mit abr umfang 1765mm+ 587mm durchmesser
Wie bereits gesagt, sind ja 195/70 14 eingetragen und die sind auch drauf.
Außerdem gibt es da meines Wissens beim Abrollumfang eine 10%ige Toleranz.
Sollte also eigentlich kein Problem sein.
Schönes Wochenende!
jo
sorry
das passt nie+nimmer zusammen
Bei meinem Alfa Bj `71 sind 165er Reifen im Schein eingetragen.
Außerdem stehen im alten (entwerteten) Brief 195er.
selbst wenn du 165-14 drauf hast,abrollumf1895mm und 633 durchmesser
vielleicht ist es dir möglich mal genaueres zu schildern
alfa bj 71,welches modell
welche exakte reifengrößen
und die gewünschten reifengrößen müssen auch zur felge passen
Zitat:
sorry
das passt nie+nimmer zusammen
Liebe Transe,
anbei ein Foto meines alten Briefs.
Aber ganz am Rande bemerkt: Dies war überhaupt nicht die eingangs gestellte Frage.
P.S. und bevor jetzt Einwände zum Querschnitt kommen:
Heute gibt es keine Reifen mehr über 70er Querschnitt (außer sehr teure Oldtimer-Reifen mit 80er Querschnitt) und daher stehen in meinem modernen KFZ-Schein 165/70 eingetragen)
diese bildchen gleich zu anfang
hätte alles einfacher gestaltet
185/70-14 paasen von den abmessungen 1:1 mit deinen 165ern
Moin Moin!
Zitat:
185/70-14 paasen von den abmessungen 1:1 mit deinen 165ern
nein ,was die 195/70er zu gross sind , sind diese zu klein.
https://www.reifendirekt.de/.../rshop.pl?...Zitat:
Heute gibt es keine Reifen mehr über 70er Querschnitt (außer sehr teure Oldtimer-Reifen mit 80er Querschnitt)
Also 37,20 E finde ich nun nicht gerade sehr teuer
Zitat:
daher stehen in meinem modernen KFZ-Schein 165/70 eingetragen)
das wiederum kann nicht sein oder sind das jetzt 15-Zöller?
Zitat:
Außerdem gibt es da meines Wissens beim Abrollumfang eine 10%ige Toleranz.
nein ,das kann man grundsätzlich nicht sagen. Da spielen noch andere Dinge wie Fahrgeräusch, Bremse eine Rolle und der Tacho muss innerhalb der geforderten Anzeigegenauigkeit liegen.
MfG Volker