Regulierungsdauer eines KH Schaden durch die Allianz

Kurze Info in die Runde

Unfall mit Unfallgegner der Allianzversichert ist.

Vorfahrt genommen Unfall, Schuldfrage klar Polizei vor Ort, es gab ein Schuldeingeständniss des Unfallgegners, mündliche Belehrung der Strafe die kommt für den Unfallverursacher.

Da " gebranntes Kind " mit der Allianz alle nervigen Sachen dem Anwalt übergeben.

Die Arroganz.....hat es echt geschafft, wie es der Anwalt verhergesagt hat die Regulierung die wohl gesetzlich erlauten 6 Wochen ab zuwarten und genau am Stichtag der 6. Woche eine Kostenübernahme der Reparatur zuzustimmen.

D...Verein....Sie wissen das sie Ersatzpflichtig sind und zögern es auf die "erlauben" 6 Wochen raus,

Unfall war am 15.2. , Reparaturfreigabe nun am 29.3. Reparatur beginnt am 3.4..

Dr....Laden dort..

Am besten schauen das der Wagen nach dem Unfall nicht fahrfähig ist.

Allianz darf nun 8500 Euro Schaden, Gutachter 1100 Euro und den Anwahl zahlen..

Im Gutachten stand drin " fahrbereit" aber ein Hinweis auf den Schlossträger"...da er evlt verbogen war nach dem Frontcrash,. Wir sind nicht mehr gefahren da keine Lust das die Haube aufspringt und noch mehr Schaden verursacht.

Daher:

Hoffentlich nicht Arroganz versichert. Die sitzen alles aus !"!"!"

Frontcrash
Vorfahrt genommen
8000 Euro crash
40 Antworten

Zitat:

@beachi schrieb am 1. April 2023 um 21:44:39 Uhr:


Was genau ist jetzt die Intention? Sowas kommt bei jeder Versicherung vor. Man kennt doch hier in deinem speziellen Fall gar nicht die genauen Hintergründe, warum es so lange dauerte. Da können viele Faktoren eine Rolle spielen. Das die Allianz hier bewusst die Vorgänge einfach 6 Wochen liegen lässt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich kann das am eigenen Bsp. widerlegen.
In meinem Familienkreis wurde auch mal jemand durch einen Allianz Versicherten geschädigt. Ich habe mich der Sache angenommen und 2 Mails und keine 3 Wochen später wurde die Forderung ohne jegliche Kürzungen beglichen. Es kann also auch anders laufen. 🙂

Im Übrigen würde ich empfehlen, die Person auf dem 2. Foto zu verpixeln.

Sehr wohl hat die Allianz Ihren Zeitraum fürs regulieren genau auf den Tag ausgereizt.
Genau 6 Wochen !!

- Gutachten lag zeitnah vor
- Schuldfrage war klar, Polizeiaktenzeichen war bekannt.

Es wird halt intern wohl buchhalterisch so agiert alles maximal zu schieben , egal welche beeinträchtigungen der Geschädigte hat.

Ist an dem Wagen ...pech pech der 3. Unfall wo der Gegner bei der Allianz ist. 2x nicht fahrbereit 2 x innerhalb 2 Wochen reguliert. Dennoch übliches schinden der Tage für Nutzungsausfall, KFZ Klasse, Pauschale für Telefon, fax etc.

Werkstatt und Anwalt haben sich alle 2 Tage bei der Allianz erkundigt ob der Schadenregulierung. Sie wollten nicht da der Wagen wohl Fahrfähig war. Verkehrsanwälte wissen ob deren Regulierung.

Ächz, und ich hab am 12.4. Gerichtstermin und mein Anwalt übergab mir am Freitag neuen Schriftwechsel der Allianz - es wird alles bestritten. Mein Anwalt schlägt vor, ich soll Forderungen streichen und so EVENTUELL die Anwälte der Allianz zur Anerkennung und wenigstens Teilzahlung "überzeugen". Bettelei und Bittstellertum? Ich hab jetzt schon die Nase voll ...
Endlosschleife, permant dieselben Texte "es wird bestritten" und "es wird mit Nichtwissen bestritten" egal was man vorlegt.

Zitat:

@MB-Stgt schrieb am 1. April 2023 um 23:21:19 Uhr:



Ist an dem Wagen ...pech pech der 3. Unfall ...

Vielleicht ist genau das der Punkt weshalb die Schadensregulierung länger gedauert hat. Kann mir vorstellen das Versicherungen bei so einer Situation prüfen ob es wirklich Pech oder ein Geschäftsmodell des Geschädigten ist.

Zitat:

@MB-Stgt schrieb am 1. April 2023 um 23:21:19 Uhr:


Sehr wohl hat die Allianz Ihren Zeitraum fürs regulieren genau auf den Tag ausgereizt.
Genau 6 Wochen !!

2 x innerhalb 2 Wochen reguliert.

- Schuldfrage war klar, Polizeiaktenzeichen war bekannt.

Na also, dann kann man nicht von "System" spekulieren.

Die Polizei nimmt nur die Sachlage NACH dem Unfall auf, da sie nicht dabei war.
Was der Gegner seiner Versicherung mitteilt steht auf einem anderen Blatt.

Und nein, ich bin nicht bei denen versichert und habe auch sonst nie mit denen zu tun gehabt.
Aber, es hat alles zwei Seiten.

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Zitat:

@MB-Stgt schrieb am 1. April 2023 um 23:21:19 Uhr:



Zitat:

@beachi schrieb am 1. April 2023 um 21:44:39 Uhr:


Was genau ist jetzt die Intention? .........................

.........................
Ist an dem Wagen ...pech pech der 3. Unfall wo der Gegner bei der Allianz ist. 2x nicht fahrbereit 2 x innerhalb 2 Wochen reguliert. Dennoch übliches schinden der Tage für Nutzungsausfall, KFZ Klasse, Pauschale für Telefon, fax etc.

Befasse Dich mal mit dem HIS (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft).
Schau dort mal unter häufige Fragen, was Gründe für so eine lange Bearbeitungsdauer sein können.

Punkt 6 Welche Sachverhalte führen zu einer Meldung an das HIS:

Meldungen an das HIS erfolgen nach vordefinierten, feststehenden Meldekriterien, die sich in die folgenden Kategorien eingruppieren lassen:

atypische Schadenhäufigkeiten

besondere Schadenfolgen

erschwerte Risiken

Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall.

Konkret sind dies:
..............
Atypische Schadenhäufigkeiten sind in den verschiedenen Versicherungssparten unterschiedlich gewichtet. Erfasst wird jeweils eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Schadenhäufung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. In der Kraftfahrtversicherung ist danach bspw. eine Meldung möglich, wenn drei und mehr Versicherungsfälle innerhalb eines Zeitraums von 24 Kalendermonaten eingetreten sind.
.................

Kann es sein, dass Deine Schadenfälle auch darunter fallen. Du kannst dort eine Selbstauskunft beantragen.

Zitat:

@MB-Stgt schrieb am 1. April 2023 um 19:50:33 Uhr:


Ist der 3. unverschuldete Unfall mir der Karre und immer Allianz die gegnerische Versicherung.

Hm.

Irgendwann muss doch mal ein Lerneffekt eintreten. Such dir doch einfach anderweitig versicherte Unfallgegener.

Sicherlich ist der Zeitraum nicht optimal im Sinne des Geschädigten, aber wenn der Gutachter (war hoffentlich "deiner"😉 fahrbereit bescheinigt, dann kann man das Auto auch nutzen.
Alternativ Gutachten nachbessern lassen.

So wie die Kiste aussieht ist die mit Sicherheit fahrbereit. Wie soll es bei dem Kratzer den Schlossträger zerstören?

Der Schlossträger hier ist nicht "zerstört" er ist (wenn) gebrochen.

Er ist Teil des passiven Unfallschutz am Fahrzeug und dafür auch so Konstruiert

Falls diesen Thread mal jemand in der Zukunft ausgraben sollte, die vom TE behauptete Frist von sechs Wochen gibt es nicht.

Also ich geb auch mal meinen Senf dazu: Auch wenn es zunächst „eindeutig“ erscheint, Vorfahrt verletzt muss nicht immer eindeutig sein. Da wäre zB das Thema Gefährdungshaftung, Mindesthaftung 25%, darauf pochen viele VU. Eine 100%-Haftung der Gegenseite ist nur dann anzunehmen, wenn msn selbst schlüssig darlegen kann, dass trotz aller Sorgfalt der Unfall für einen selbst völlig unabwendbar war. Und das dürfte hier schon mal schwierig werden. Dann kommt hinzu, dass Bürger in Uniform den Schaden aufgenommen haben. Die haben übrigens überhaupt keine Wertung hinsichtlich der Haftung abzugeben sondern lediglich den Unfall aufzunehmen und die Daten der Beteiligten auszutauschen sowie ggf ihre Verwarnungsgelder zu kassieren. Und da liegt das Problem: Waren die da, dann gibt es eine Ermittlungsakte, und die möchte eine Versicherung eben gerne einsehen. Oftmals ist es aber so, dass ebendiese Akten eben wochenlang „auf Reisen“ sind. Es sind also mitnichten nur die VU schuld an den Verzögerungen. Allgemein gilt: Wer meint, wegen jeder Lapalie die Rennleitung hinzuziehen und deswegen oftmals auch noch ein unnötiges Verkehrs-Chaos veranstalten zu müssen, dem geschieht es Recht, lange warten zu müssen. (Gilt jetzt nicht für diesen Fall). Ich spreche da aus Erfahrung da ich aus der Branche komme.

Typisches gebaren der Allianz Versicherung, ich hatte selber mit der Allianz zu tun.

In meinem Fall ist der Unfallgegner mitten in der Nacht in mein geparktes Auto gekracht.
Schuldfrage hier vollkommen und zu 100% klar, was auch nicht der Punkt war und nie bestritten wurde.
Alles andere was folgte jedoch schon, egal ob es die Abschleppkosten, die Kosten für den Gutachter, Standgebühren beim Autohaus ectr waren, alles ein ewiges geeier und gekämpfe mit denen von der Allianz.
Es folgten insgesamt mehrere Jahre Klage gegen die Allianz mit dem Ergebnis das die auf ganzer Linie verloren haben.

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Zitat:

@A4-Fan schrieb am 5. April 2023 um 04:13:14 Uhr:


Wer meint, wegen jeder Lapalie die Rennleitung hinzuziehen und deswegen oftmals auch noch ein unnötiges Verkehrs-Chaos veranstalten zu müssen, dem geschieht es Recht, lange warten zu müssen.

Tja, ich MUSS wegen jeder Lappalie die Polizei hinzu ziehen und den Unfall aufnehmen lassen - weil es ein Dienstwagen ist und mir dies vorgegeben wird.

Zitat:

@A4-Fan schrieb am 5. April 2023 um 04:13:14 Uhr:


Allgemein gilt: Wer meint, wegen jeder Lapalie die Rennleitung hinzuziehen und deswegen oftmals auch noch ein unnötiges Verkehrs-Chaos veranstalten zu müssen, dem geschieht es Recht, lange warten zu müssen. (Gilt jetzt nicht für diesen Fall). Ich spreche da aus Erfahrung da ich aus der Branche komme.

Allgemein gilt, wer sich nicht absichert, muss damit leben wenn es ihn dumm erwischt.

Ich würde/werde IMMER die Polizei einschalten, egal ob ich Schuld habe oder eben nicht.

@CivicTourer

Was du mit deinem AG wegen des Dienstwagens vereinbart hast, ist aber nicht für die Polizei bindend. Ein 0815-Unfall bleibt ein 0815-Unfall. Personalienaustausch und die Daten von Augenzeugen notieren sowie Fotos aus verschiedenen Perspektiven zur Verkehrssituation und der Stellung der Fahrzeuge kann man auch ohne Polizei machen.

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