Regressforderung aufgrund Obliegenheitsverletzung

Hallo Zusammen,

Ich bräuchte mal bitte bei nachstehendem Fall Hilfe.
Folgendes ist im Jahr 2017 passiert:

- Fahrzeugbesitzer (= Versicherungsnehmer) gibt seinen Wagen an Person B (Fahrer)
- Fahrer verursacht Unfall (Blechschaden) und entfernt sich unerlaubt, wird dabei aber beobachtet und an Polizei gemeldet
- Versicherungspolice war NICHT für Fremdfahrer zugelassen

Versicherung reguliert den Schaden am Fremdfahrzeug, stuft den Fahrzeugbesitzer hoch und lässt ihn rückwirkend nachzahlen.

Ende Dezember 2018 (also fast anderthalb Jahre nach dem Unfall) meldet sich nun die Versicherung beim Fahrer mit folgendem Wortlaut "...weil Sie gegen die AGBs in Ihrem mit uns abgeschlossenen Vertrag verstoßen haben, fordern wir Sie auf, die Regressforderung in Höhe von x Euro innerhalb von 3 Wochen zu zahlen."

1.) der Fahrer steht doch in gar keinem Vertragsverhältnis mit der Versicherung. Wie kann sich dann die Versicherung darauf berufen?

2.) Laut Google-Ergebnissen muss die Versicherung Regressansprüche spätestens 4 Wochen nach dem Schadensereignis geltend machen. Jetzt sind fast 1,5 Jahre vorbei.

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob, und wenn ja, was genau zu tun ist?

Vielen Dank!
Martin

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Unfallflucht zur Verdeckung des Unfalls ist einer Alkohol- oder Drogenfahrt gleichzusetzen, daher genauso strafbewehrt und i.d.R. genauso bewertet beim Thema Regress.

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Ich meine mal in meinen Bedingungen gelesen zu haben, dass der Fahrer durch führen des Fahrzeugs automatisch den Versicherungsbedingungen unterliegt, zumindest bei Vorsatz. Durch die Prämiennachzahlung fuhr er das Auto ja letztendlich mit Zustimmung der Versicherung.

Alternativ müsste sich die Versicherung das Geld beim Versicherungsnehmer holen, der dann den Fahrer in Regress nehmen könnte.
Noch besser wäre es, wenn die Vers. auch gleich die höhere Einstufung mit fordern würden, denn eigentlich hat der VN bei Vorsatz gute Chancen die ihm entstehenden Mehrkosten beim Fahrer ebenfalls geltend machen zu können.

Aber das ist alles nicht gesichert, habe es jetzt nicht nachgelesen, nur aus meiner Erinnerung.

Zitat:

@dgi013 schrieb am 15. Januar 2019 um 00:39:57 Uhr:


Ich meine mal in meinen Bedingungen gelesen zu haben, dass der Fahrer durch führen des Fahrzeugs automatisch den Versicherungsbedingungen unterliegt, zumindest bei Vorsatz.....

Ich hoffe doch mal nicht das es rechtens ist das andere Leute Verträge abschliessen können die für mich irgendeinerlei Verpflichtung entfalten, selbst wenn ich mir deren Auto leihe.

Das die Versicherung es aber einfach mal versucht fände ich als Versicherungsnehmer aber sogar gut, mehr als nein sagen kann der Fahrer ja nicht, dann wird die Versicherung bei mir als VN anklopfen. Ob der VN dann den Fahrer verklagt kann der Versicherung ja egal sein.

Er war berechtigter Fahrer und somit hat er die Pflichten wie mitversicherte Personen.
Weiteres kann in den jeweiligen AKB nachlesen.

Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss nimmt die Versicherung doch auch Regress beim Fahrer und nicht dem Versicherungsnehmer, oder? Von daher dürfte das nicht auf den Vertrag, sondern zivilrechtlich dem verursachten Schaden basieren. Daher gibt es sehr wohl eine Beziehung zwischen Unfallfahrer und Versicherung. Allerdings ist dann die Formulierung des Briefes missverständlich.

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Zitat:

@MartinSHL schrieb am 14. Januar 2019 um 21:21:29 Uhr:


Wenn man spitzfindig sein will:
Da aber nur zwischen Besitzer und Versicherung ein Vertrag besteht, hat sich auch nur der Besitzer dazu verpflichtet, keine Obliegenheitspflichtverletzung zu begehen. Aber nicht der fremde Fahrer gegenüber der Versicherung.

Da braucht man nicht spitzfindig sein, das ist definitiv so, nur der Versicherungsnehmer kann gegen die AGB verstoßen.

Anders betrachtet wird natürlich der Halter angeschrieben wenn der Fahrer nicht zahlt (möge der Fahrer selbst entscheiden bzw. mit dem Halter absprechen).

Allerdings hat der Halter auch keine Verletzung begangen (zumindest keine die noch "strafbar" ist, denn die Weitergabe an dritte ist mittlerweile ja "verjährt"😉.
Auf dieser Basis würde ich mal gar nix zahlen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@beachi schrieb am 14. Januar 2019 um 21:22:08 Uhr:


.... und der wird dafür bezahlen, ob im vertrag mitversichert oder nicht.

Aufgrund des Vertrages zwischen zwei anderen? Sicher nicht!

Gruß Metalhead

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 14. Januar 2019 um 22:41:55 Uhr:


Vielleicht wurden vom VN, ohne es zu wissen, die Forderungen an den Fahrer abgetreten.

Cool, das mach ich bei der nächsten Steuernachzahlung auch, ich trete die Forderungen mir gegenüber an gummikuh72 ab. Geile Idee. 😁

PS. Natürlich können Gläubiger Forderungen abtreten, aber doch nicht Schuldner (außer an die Erben). 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@aspergius schrieb am 15. Januar 2019 um 00:01:55 Uhr:


Nun kann doch B von A Schadenersatz mit Recht fordern, also vom Fahrer des Autos.

Kann er, ob das zu zahlen ist entscheidet aber ein Richter und nicht irgendeine AGB.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Januar 2019 um 08:33:58 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 14. Januar 2019 um 22:41:55 Uhr:


Vielleicht wurden vom VN, ohne es zu wissen, die Forderungen an den Fahrer abgetreten.

Cool, das mach ich bei der nächsten Steuernachzahlung auch, ich trete die Forderungen mir gegenüber an gummikuh72 ab. Geile Idee. 😁
...

Du warst das also 😉

Du wirst lachen, sowas ähnliches hab ich grad hinter mir - da hat allerdings meine Bank einen gravierenden und sehr peinlichen Fehler gemacht.

Zum Glück weiss ich ja aber jetzt dass du den gleichen Namen wie ich hast und deine Kfz-Steuer nicht gezahlt hast.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. Januar 2019 um 09:15:57 Uhr:


Du warst das also 😉
Du wirst lachen, sowas ähnliches hab ich grad hinter mir -

😁😁😁😁😁 Neeinn, würde ich mir nie erlauben. 😁😁😁😁😁

Zitat:

Zum Glück weiss ich ja aber jetzt dass du den gleichen Namen wie ich hast und deine Kfz-Steuer nicht gezahlt hast.

Pssst, nicht verraten. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Januar 2019 um 08:32:36 Uhr:



Zitat:

@beachi schrieb am 14. Januar 2019 um 21:22:08 Uhr:


.... und der wird dafür bezahlen, ob im vertrag mitversichert oder nicht.

Aufgrund des Vertrages zwischen zwei anderen? Sicher nicht!

Gruß Metalhead

Aber sicher doch....

Der Fahrer haftet nach § 18 StVG (i.V. § 823 BGB) für den Schaden. Da die KFZ-Versicherung als Pflichtversicherung für ihn einspringen muss, wird er zur versicherten Person und unterliegt damit den Regularien des Versicherungsvertrags.

Wenn man deinen Überlegungen folgt, hätte der Fahrer hier von Anfang an den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen. Alternativ (und da das Pflichtversicherungsgesetz etwas dagegen hat) wird er der Versicherung gegenüber regresspflichtig. Was definitiv nicht sein kann, ist, dass ich aus einer solchen Nummer (egal, ob Unfallflucht, Alkohol, Drogen....) rauskomme, weil ich nicht der Fahrzeughalter bin.

Zitat:

Da die KFZ-Versicherung als Pflichtversicherung für ihn einspringen muss, wird er zur versicherten Person und unterliegt damit den Regularien des Versicherungsvertrags.

Das kann man aber beliebig weiter spinnen.

Nehmen wir an du hast dein Fahrzeug mit einem Telematik-Tarif versichert und dich vertraglich verpflichtet nicht schneller als 130km/h zu fahren (incl. Vertrgsstrafe bei Zuwiderhandlung).

Jetzt leihst du mir dein Auto und ich fahre damit auf der Autobahn 200. Dann muß ich also die von dir vereinbarte Vertragsstrafe zahlen?

Ok, zugegeben, ist etwas konstruiert da ja niemand behaupten kann er wusste nicht daß Fahrerflucht nicht erlaubt ist. Aber unter dem Strich wäre sowas möglich.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 15. Januar 2019 um 09:53:47 Uhr:


Wenn man deinen Überlegungen folgt, hätte der Fahrer hier von Anfang an den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Nee, warum? Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Halter.

Der Halter könnte IMHO aber schon vom Fahrer Schadensersatz fordern.

Gruß Metalhead

@metalhead79:

Regress ist ungleich Vertragsstrafe!

Regress bedeutet, dass der Versicherer seine regulierten Schäden aufgrund der Obliegenheitsverletzung erstattet haben möchte.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Januar 2019 um 10:27:07 Uhr:


@metalhead79:

Regress ist ungleich Vertragsstrafe!

Regress bedeutet, dass der Versicherer seine regulierten Schäden aufgrund der Obliegenheitsverletzung erstattet haben möchte.

Gut dann definieren wir halt <=130km/h als Obliegenheit.

Gruß Metalhead

Nochmal: Der Versicherer reguliert den Haftpflichtschaden, den der Fahrer verursacht hat. Hat dieser Fahrer seine Obliegenheiten verletzt, obwohl er gar keinen direkten Vertrag mit dem Versicherer hat, so kann der Versicherer natürlich dafür Regress fordern. Die Frage wäre eher, ob dein Beispiel eine schwerwiegende Obliegenheitsverletzung darstellt, die einen Regress zulässt. Üblicherweise gilt dies ja bei Alkohol, Drogen oder eben Fahrerflucht wie im Falle des TE als grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen.

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