Regeln bei Laser-Geschwindigkeitsmessung
z.B. kann in Kurven gemessen werden?
kann gemessen werden wenn die hälfte der Strecke eine andere Höchstgeschwindigkeit hat?
wie weit muss das Fahrzeug mind. & max. entfernt sein
bitte auch eventuelle Messfehler
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Stromer78
60 km/h waren erlaubt, mit 111 wurde er gemessen,auf der Autobahn.
Ziemlich knapp, aber da versuchen die Behörden die
Gesetze durchzusetzen und werden auch noch unverschämt.
Ja also wirklich! Die Polizei heutzutage! Die spinnen wohl auf der AB 60er Schilder hinzustellen! Das ist ja wohl mal total sinnlos, da kann man eigentlich überall auch 130 fahren! Und dann auch noch wegen 51 km/h zu viel ein Faß aufmachen! Ging mir neulich genauso, da bin ich besoffen mit 100 durch die 30er Zone und die Bullen wollten mir den Lappen wegnehmen, aber nicht mit mir und meinem Anwalt!
47 Antworten
... Du bist so passiv Elk_EN... DAS löst das Problem nachhaltiger:
http://www.af.mil/factsheets/factsheet.asp?id=78
😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Naja in dem Fall stimmt das schon, so gut kenn ich ihn. Zum Beispiel haben sie ihn zweimal an einem Tag wegen eines Gurtverstoßes erwischt und er musste nur einen zahlen, weil er gesagt hat er habe es vorsätzlich getan, es sich also um eine Tat handelte.
Also wenn das wirklich wahr ist, hätte er ein Bußgeld von mindestens 60 EUR (mindestens eine Verdoppelung bei Vorsatzhandlung) und einen Punkt bekommen müssen + Gebühren und Auslagen (z. Z. 23,50 EUR). Von daher ein Schuss in den Ofen und reine Dummheit. Wenn nicht, stimmt die Geschichte nicht.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
... Du bist so passiv Elk_EN... DAS löst das Problem nachhaltiger:
O.k., nachhaltiger ist´s schon. Allerdings ist dann gleich die Fahrbahn mitbeseitigt, die man doch eigentlich noch befahren wollte. 😰🙁😮
Und irgendwie, na, ich weiß nicht, mit ´ner Sidewinder auf´n Messbeamten mit ´nem Riegl...
Nee, dann lieber auf die subtile, tricky Art mit dem schwarzen Loch. Merkt keiner. Wundern sich alle nur, wo er hin ist, der gute alte Laserstrahl, und schicken das Riegl pausenlos zur PTB...
😁😉
Wer zu schnelle fährt ist immer selber Schuld.
Aber, die Laser Pistolen werden alle nur zugelassen weil der Staat Geld braucht.
Das beste Beispiel sind immer Motorräder.
- Bei flaternder Kleidung dürfte keine Messung ein genaues Ergebnis liefern da durch das Flatern der "Laserstrahl" schneller/langsamer zurück "geworfen" wird. Somit erhält man eine falsche Messung.
- Motorradfahrer fahren meist schräg nebeneinander (der eine mehr rechts auf der fahrebahn der andere mehr links), wobei der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Der Laser wird immer größer auf die Entfernung, so da man wohl eine Fläche des "Laserstrahls" von etwas einer PKW-Front hat. So jetzt bitte welcher fahrer wurde gemessen ?
Auch bei PKW ist das beispiel der Messung des Hintermanns durch die Scheiben beschrieben worden.
Für viele Lasermessgeräte ist es ja schon ein Problem wenn das Auto zu Flach ist. (Wobei da einfach eine Messung statt findet).
Und ob die Dinger richtig aufgestellt sind am Ort der Messung ist auch so ne Sache für sich. (Schulung hin oder her).
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@ HighspeedRS:
sorry freund - du hast KEINE ahnung!
dein gesamter beitrag passt gut in die rubrik: ...der entfernte bekannte vom schwager meiner arbeitskollegin hat gesagt...^^
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Wer zu schnelle fährt ist immer selber Schuld.Aber, die Laser Pistolen werden alle nur zugelassen weil der Staat Geld braucht.
Das beste Beispiel sind immer Motorräder.
- Bei flaternder Kleidung dürfte keine Messung ein genaues Ergebnis liefern da durch das Flatern der "Laserstrahl"Das war einmal, auserdem gehen die nicht auf die Kleidung sondern auf das Licht oder Verkleidung.
schneller/langsamer zurück "geworfen" wird. Somit erhält man eine falsche Messung.
- Motorradfahrer fahren meist schräg nebeneinander (der eine mehr rechts auf der fahrebahn der andere mehr links), wobei der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Der Laser wird immer größer auf die Entfernung, so da man wohl eine Fläche des "Laserstrahls" von etwas einer PKW-Front hat. So jetzt bitte welcher fahrer wurde gemessen ?Stimmt auch nicht es ist ein gebündelter Strahl der da losgeschickt wird.
Auch bei PKW ist das beispiel der Messung des Hintermanns durch die Scheiben beschrieben worden.
Für viele Lasermessgeräte ist es ja schon ein Problem wenn das Auto zu Flach ist. (Wobei da einfach eine Messung statt findet).Die messen auf das Nummernschild und das ist relativ gerade.
Und ob die Dinger richtig aufgestellt sind am Ort der Messung ist auch so ne Sache für sich. (Schulung hin oder her).
Die Beamten haben gute Ausbildungen denn sie werden jeden Tag mit Kunden konfrontiert die alles besser wissen wie mache hier. Ich habe auch gedacht, das man mal zum Anwalt geht und die Sache ist erledigt. Vorallem der von mir war ein Fachanwalt für Verkehrsangelegenheiten und hat bei uns in der Gegend einen super Ruf. Der Gutachter hat mir bei Gericht ganz genau erklärt wie das Gerät arbeitet und das die Messung von mir in Ordnung ist. Der hat sogar Bilder gehabt von der Position des Fahrzeuges und der Messstrecke.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Ein "schwarzes Loch" draufkleben, das müsst´ funktionieren ...Zitat:
Original geschrieben von FoFoMk198_Venice
kann ich mir net einfach irgendwas auf die haube und den lack kleben
was die strahlen absordbiert ..
😁
beseitigt auch eventuelle spuren wenn man einen fußgänger umnietet 😉
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Wer zu schnelle fährt ist immer selber Schuld.
In gewisser Weise hast da Recht. Gilt aber auch nicht pauschal.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Aber, die Laser Pistolen werden alle nur zugelassen weil der Staat Geld braucht.
Sehr BILD-hafte Äußerung. Mehr sag ich nicht dazu.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Das beste Beispiel sind immer Motorräder.
- Bei flaternder Kleidung dürfte keine Messung ein genaues Ergebnis liefern da durch das Flatern der "Laserstrahl" schneller/langsamer zurück "geworfen" wird. Somit erhält man eine falsche Messung.
Da die Motorradkleidung so gut wie nicht reflektiert (außer sie hat reflektierende Stücke dran), wird GAR KEIN Laserstrahl zurückgeworfen. Beim Motorrad wird der Lichtkasten anvisiert.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
- Motorradfahrer fahren meist schräg nebeneinander (der eine mehr rechts auf der fahrebahn der andere mehr links), wobei der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Der Laser wird immer größer auf die Entfernung, so da man wohl eine Fläche des "Laserstrahls" von etwas einer PKW-Front hat. So jetzt bitte welcher fahrer wurde gemessen ?
Kommt auf das Lasermessgerät und die Entfernung an. Die Geräte haben gerichtsverwertbare Messbreiche von 400 - 1000 m. Motorräder werden aber im allgemeinen näher gemessen. Vor allem, wenn dahinter andere Fahrzeuge sind. Da aber die wirklich zu schnellen Motorräder diese weit hinter sich lassen, auch kein Problem. Neben dem erzielten Messergebins zählt noch die sog. Plausibilitätsprüfung.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Auch bei PKW ist das beispiel der Messung des Hintermanns durch die Scheiben beschrieben worden.
Für viele Lasermessgeräte ist es ja schon ein Problem wenn das Auto zu Flach ist. (Wobei da einfach eine Messung statt findet).
Egal wie flach ein Auto ist, das Kennzeichen ist (bzw. sollte) meistens maximal im 30°-Winkel nach vorne angebracht sein. Von daher ist es egal. Der Laserstrahl wird zurückreflektiert.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Und ob die Dinger richtig aufgestellt sind am Ort der Messung ist auch so ne Sache für sich. (Schulung hin oder her).
Was heißt richtig aufgestellt? Da gibts kaum Möglichkeiten, dass falsch zu machen. Nach vorne; auf einem Stativ; oder mit der Schulter, aufgestützt auf der Handschuhablage; Des weiteren haben Glasscheiben keinerlei Auswirkung auf die Verfälschung das Laserstrahles.
Und noch eines: Sollte eine Fahrzeug einmal schräg gemessen werden (z. B. in einer Kurve) ist das angezeigte Ergebnis zugunsten des Fahrers, sprich, es wird durch den Cosinus-Effekt weniger angezeigt, als er tatsächlich fährt....
Ehrlich gesagt strotz der Beitrag von HighspeedRS nur so von Halbwissen.
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Also wenn das wirklich wahr ist, hätte er ein Bußgeld von mindestens 60 EUR (mindestens eine Verdoppelung bei Vorsatzhandlung) und einen Punkt bekommen müssen + Gebühren und Auslagen (z. Z. 23,50 EUR). Von daher ein Schuss in den Ofen und reine Dummheit. Wenn nicht, stimmt die Geschichte nicht.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Naja in dem Fall stimmt das schon, so gut kenn ich ihn. Zum Beispiel haben sie ihn zweimal an einem Tag wegen eines Gurtverstoßes erwischt und er musste nur einen zahlen, weil er gesagt hat er habe es vorsätzlich getan, es sich also um eine Tat handelte.
Den obigen Beitrag habe ich nicht verfasst.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Den obigen Beitrag habe ich nicht verfasst.
Ups, seh ich auch grad, dass mir da ein Fehler unterlaufen ist. Sorry. Verfasst hat in Wintersaint.
Ich würde vorher auf jeden Fall mit meiner Rechtsschutz klären, was sie im speziellen Falle übernimmt & auf "ich kenn da einen Story`s, klappt garantiert" nichts geben, zu mal fast jeder Fall anders gelagert ist...
Es kann klappen, muss aber nicht... Sieh es sportlich: Mal gewinnt die Rennleitung, mal Du😁
passender Link dazuZitat:
Original geschrieben von wintersaint
Naja in dem Fall stimmt das schon, so gut kenn ich ihn. Zum Beispiel haben sie ihn zweimal an einem Tag wegen eines Gurtverstoßes erwischt und er musste nur einen zahlen, weil er gesagt hat er habe es vorsätzlich getan, es sich also um eine Tat handelte.
Hier ein (langer) Post von mir aus einem anderen Beitrag. Vielleicht nützlich hier, auch wenn er lang ist. Für alle interessierten:
Jedes Bundesland hat ein wenig andere Vorschriften. Hier mal ein paar Einblicke, die sicherlich in jedem Bundesland annähernd gleich sein dürften:
1. Kein Recht das Ergebnis oder die Eichurkunde oder sonst was vor Ort anzusehen. Es sollte wenn möglich gewährt werden - dann sehen es viele auch vor Ort schon ein und nehmen das Bußgeld eher an. Es muss aber nicht. Es gibt oft abgesetzte Messstellen wo es gar nicht möglich ist.
2. Wenn Eichurkunde oder das Messprotokoll eingesehen werden will, Widerspruch einlegen und über Bußgeldstelle, Anwalt bzw. letzlich vor Gericht diese vorzeigen lassen. Vor Ort wird die Eichurkunde gar nicht mitgeführt. Diese ist i.d.R. auf der Dienststelle beim zuständigen Beamten oder in einem Ordner im Geschäftszimmer oder wo auch immer hinterlegt.
3. Es messen immer zwei Beamte. Der Messende muss geschult sein. Der "Schreiber", also Zeuge, muss nicht geschult sein. Beide müssen das Messergebnis ablesen und der Schreiber muss es im Protokoll vermerken. Beide müssen sich im klaren sein, welches Fahrzeug sie gemsessen haben (Kennzeichen usw.). Einer der Beiden gibt dies dann dem Angalteposten durch (falls dieser leicht abgesetzt stehen sollte - nicht die Regel). Es wird also nicht nur durchgegeben, welches Kennzeichen, sondern welcher Fahrzeugtyp und meist noch der Hinweise wie "der vor dem roten Fiat" oder was auch immer.
4. Im Protokoll wird die Messtelle, das Wetter, die Verkehrsdichte, die Mess- und Anhaltebeamten und die Daten vom Messgerät notiert.
5. Auf der Rückseite des Protokolls (bei uns die Rückseite) wird Uhrzeit des Verstoßes, Kennzeichen, Messentfernung, Geschwindigkeit und Sachbearbeiter zu jeder Messung notiert. Auch wird notiert, ob es sich um ein Einzelfahrzeug handelt oder ob das Fahrzeug in einer Kolonne fuhr.
6. Vor und vor allem auch nach jedem Aufbau des Gerätes werden mehrere Tests durchgeführt. Das Gerät testet sich in einem Testlauf selbst (Display, Laser, Temperatur, Strom). Im Anschluss wird ein sog. Align-Test durchgeführt, bei dem sichergestellt wird, dass der Laser auch das anvisierte Ziel trifft und nicht 5m daneben. Der Test gibt das gut wieder. Dann wird anhand eines Nulltests (Eine Messung auf stehendes Ziel - z.B. Verkehrszeichen) getestet, ob das Gerät richtig misst. Erst dann darf das Gerät verwendet werden. Ergeben sich hier irgendwelche abweichungen, darf das Gerät nicht verwendet werden. Bringt dann auch nichts, da es aufgrund der Vielzahl an Widersprüchen zu riskant wäre trotz eines Defektes zu messen. Das Gerät muss ja dann in Reperatur, was im Protokoll des Gerätes niedergeschrieben wird - wäre ne Anfechtung wert für den Anwalt, wenn er die Unterlagen nen Monat später anfordert.
7. Wenn einen eins eingehämmert wird im Lehrgang, dann, dass es kein Massenmessverfahren ist. Der Leitspruch lautet: Lieber bei einer einstündigen Kontrollstelle "nur" eine Anzeige die zweifelsfrei beweissicher vor Gericht standhält, als grenzwertige Messungen oder Massenmessungen, die bei Anzweiflung je nach dem eingestellt werden müssen. Für Massenmessungen ab 10,- Euro Bußgeld sind die Blitzer der Kommunen da und nicht die Laser der Polizei. Bei uns zumindest wird das auch so angewandt. Ich hab noch keine ein oder zweistündige Kontrollstelle erlebt, bei der mehr als 5 Fahrzeuge am Schluss auf dem Protokoll standen. Es wurden nur die genommen, die auch zweifelsfrei aufgrund der jeweiligen örtlichen Lage und Wetterverhältnisse zweifelsfrei dabei waren. Und man muss bedenken, dass man da so einige "zu schnelle" durchfahren lassen muss. Bringt mir nichts, in 500m einen zu messen, wenn hinter ihm in 5m Entfernung nen LKW fährt. Da kommt aufgrund der Rechtslage eigentlich mit Recht der Zweifel der Anwälte, ich hätte ja am Pkw vorbei den Lkw gemessen. Ist die Kolonne aber näher dran, siehts je nach dem anders aus.
8. Die Messgeräte wurden seit den massenhaften Verhandlungen und Gutachten in den 90ern mehrfach verändert und die Software angepasst. Wenns jemanden interessiert, kann ich hier irgendwann noch ein paar angebliche Fehler darstellen. Teilweise gab es die Fehler nur in der Theorie und wurden in der Praxis noch nie nachgewiesen (teilweise auch durch den ADAC bestätigt), zum anderen wurden bei nachgewiesenen Fehler die Software und die Verfahrensweise angepasst. Was meint ihr wieso man den o.g. Align-Test machen muss. War irgend nen Urteil in den 90ern. Die frühen Fehler werden teilweise von den Kritikern aber immer noch aufgeführt, obwohl schon längst abgeschafft.
9. Man bedenke, dass es verschiedene vor allem neue und alte Geräte gibt. Die neuen haben ein Zoomobjektiv, bei dem ich alle Daten im Display und sogar an den Zoom angepasst die Größe des Laserpunktes sehe (dieser weitet sich ja aus - siehe 12.). Mit einem guten Stativ ist da eine Messung eines Einzelfahrzeugs in 1km Entfernung gut und beweissicher möglich. Deshalb sind diese auch bis zu mehreren Km (je nach dem bis zu 3km) zugelassen. Unser altes Rigl ist nur bis 500m zugelassen, aber die Messungen erfolgen eh meist (da kein Zoomobjektiv und am beweissichersten) zu 99,9 % im Bereich 100 bis maximal 300m.
10. Betrifft eigentlich noch 8.: Unser Riegl misst innerhalb Millisekunden zwei Mal die Entfernung zum Ziel (PKw) um die Geschwindigkeit zu ermittel. Also Laserentfernungsmessung 1 und 2 ermitteln anhand schlichter Entfernungs- und Zeitberechnung die Geschwindigkeit des PKW. Die Meisten denken nur so weit und meinen das dies ja höchst angezweifelt werden könnte. Die beiden "Laserstrahlen" hätten ja auf den Nachfolgenden treffen können oder man hat verwackelt usw. ABER: Innerhalb der nächsten Millisekunden folgen sage und schreibe 28 Folgemessungen, also 28 Laserentfernungsmessungen innerhalb i.d.R. max. einer Sekunde (will mich nicht genau festlegen), die das Ergebnis der Messung 1 und 2 bestätigen müssen.
Weicht nur ein "Strahl", also eine Messung von den beiden ersten ab (in einer software vorgegebenen Relation), wird die Messung annuliert und es wird kein Wert angezeigt. Das nicht mal nen Wert angezeigt wird ist sehr wichtig. Sonst könnte es ja sogar sein, dass der Beamte den Fehlwert nimmt und die eigentliche Fehlmessung verleugnet. Es wird also nicht mal nen Wert angezeigt, obwohl bei der Messung "Laserstrahl" 1-29 viellichet Geschwindigkeit X zweifelsfrei ermittelt hätten. Wenn aber "Laserstrahl" 30 auf das Fahrzeug dahinter trifft (also plötzlich abweichende Entfernung in Entfernungsmessung 30), wird annuliert und kein Ergebnis angezeigt. Deshalb wird pro Pkw sicher 2-3 Mal anvisiert/gemsessen, bis man ein Ergebnis aufm Display hat. Zumindest bei unserem Riegl ohne Objektiv. Manche kriegt man auch ums verecken nicht, weil das Kennzeichen nicht reflektiert und sich keine Fläche finden lässt, an der der Laser zurückstrahlen würde (30 Mal). Da kommen nur Annulationen bis der Pkw an einem vorbeirauscht und sich seines Lebens erfreut.
11. z.B. Kritikpunkt Kolonnenmessung: Man kann sich alleine schon wegen 9. denken, dass es eigentlich nicht möglich ist, dass alle 30 Lasermessungen durch den anvisierten Pkw durchgehen und nur den z.B. Lkw dahinter messen. Denn trifft nur ein "Strahl" den Pkw (am Spiegel, am Dachhimmel, an der Innenseite der Heckklappe oder wo auch immer) und die 29 anderen das Fahrzeug dahinter wird ja wie erwähnt annuliert. Und der "Laserpunkt" hat in z.B. 300m Entfernung einen Durchmesser von 90cm. Wie soll das gehen? Egal.
12: Es sind schon so viele Toleranzen vorgegeben worden u.a. durch Gerichtsurteile und findige Gutachter, dass man sich i.V. mit der softwaremäßigen Annulierung der Messfehler (die meist wahrscheinlich ja auch keine sind, aber halt sicherheitshalber so vorgegeben wurden) und der Toleranz von 3 Km/h bzw. 3% fragt, wass denn noch schief gehen kann.
Denn zudem gibt es noch folgende Toleranz: Der Laser weitet sich pro 100m um 30cm auf (3 mrad). Man muss sich das wie einen Punkt vorstellen, der in 100m einen Durchmesser von 30cm hat. Also in 200m 60cm groß und in 300m 90cm ist usw. Die Bezeichnung lautet physikalisch mrad (Milliradiant). Jetzt kann das PTB aber nicht auf solch eine genaue Ausrichtung eichen, also hat man die Eichtolleranz (Gerät muss jedes Jahr zur Eichung) auf 5mrad hoch gesetz. Heißt: Der 30cm große Laserpunkt muss in 100m Entfernung eichprüftechnisch (also in der Theorie) innerhalb eines Radiusses von 50cm aurtreffen um die Prüfung zu bestehen. Er ist aber de fakto trotzdem nur 30cm groß, da dies ja technisch vorgegeben ist. Beim eichen (also justieren bzw. einstellen) könne (in der Theorie) der Strahl auf 500m aber ein wenig nach links oder rechts / oben oder unten abweichen (so genau geht das wohl nicht), wieso man also die 5mrad eingeführt hat. Jetzt kamen findige Gutachter und nahmen die 5mrad vor Gericht als Maß der Dinge und forderten zusätzlich noch eine Toleranz, die dann mit 7mrad festgesetzt wurde. Also nochmal: Der Punkt hat also in nehmen wir mal 300m Entfernung gesetzlich gesehen 210cm Durchmesser. Messe ich da das vorderste Fahrzeug einer Kolonne, kommen Anwälte und begründen, der Hintermann hätte gemessen werden können, da Laserpunkt ja 210cm groß, Pkw aber nur 140cm breit war. Tatsächlich hatte der Laserpunkt aber nur 90cm in 300m Entfernung. Der Rest ist durch findige Anwälte gemachte Tolleranz - Schema siehe Anlage - Toleranz dort falsch geschrieben, aber egal.
Also Tolleranzen über Toleranzen. Und trotzdem glaubt man oft das Ergebnis nicht. Glaubts mir. Das Teil könnte man einem 10 jährigen in die Hand geben er würde verwertbare Ergebnise lasern. Und zur Beweiskraft: Handyverstöße, Gurtanlegepflicht usw. werden auch nicht durch Bild beweisen, sondern durch Aussagen. Straftaten(Beleidigungen, Körperverletzungen, usw.) werden bis zur langjährigen Gefängnisstrafe teilweise nur anhand von Aussagen verhandelt. Da hört man wenig widerspruch seltsamerweise, wie "es gibt ja gar kein Bild vom Tathergang. Wenns um das geliebte Auto geht, wird gleich behauptet, dass der Beamte lügt.