Reduzierung der Lackierkosten durch gegn. Versicherung rechtens?
Hallo,
es geht um einen unverschuldeten Unfall, bei dem durch einen Gutachter ein Reparaturgutachten angefertigt wurde.
Die dort aufgeführten Summen sind der gegnerischen Versicherung mitgeteilt und als Berechnungsgrundlage herangenommen wurden.
Heute gibt es das Schreiben der gegn. Versicherung, wo u.a. die Lohnkosten für Lackierarbeiten mit Verweis auf eine Vergleichswerkstatt um mehr als 100€ reduziert wurden.
Ebenso wurden die Lohnkosten für Karosserie- und mechanische Arbeiten mit selbiger Begründung reduziert.
In der Suche habe ich Beiträge gefunden, wo (zumindest auf die Stundensätze bezogen) dies als nicht rechtens dargestellt wird.
Ist dem tatsächlich noch so (waren ältere Beiträge)?
Wenn ja, würde hier also eine Nacherstattung erfolgen müssen durch die gegn. Versicherung?
Gibt es hierzu Rechtsurteile, auf die man sich berufen kann und welche der gegnerischen Versicherung mein berechtigtes Anliegen (evtl. auch ohne Einschaltung eines Anwalts) klar und deutlich aufzeigen?
Danke und Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Wir nichts nutzen. Das einzige was Eindruck macht ist Fristsetzung und Klageandrohung durch einen qualifizierten Anwalt.
😮😮
Genau, die Sachbearbeiterin wird sich vor lauter Angst sogleich in das Höschen machen!
Wann kommt denn endlich der "Geh zum Anwalt"-Button?
Dann können sich einige Leute hier Zeit sparen für ihre immer gleiche Leier (weil sie sonst fachlich nicht mehr zu bieten haben z.B.).
Doch nochmal zum Thema:
Die Aussage der Sachberarbeiterin mit dem Reduzieren "wie es ihr beliebt" ist dann wohl leicht neben der Sache.
Thema Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung:
Hier tendiert die Rechtsprechung unterschiedlich.
In einigen Amtsgerichtsbezirken ist es üblich, dass die Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zugesprochen werden, in anderen nicht.
Wenn das im vorliegenden Amtsgerichtsbezirk nicht der Fall ist, wird auch die "Drohung" mit dem "qualifizierten Anwalt" recht schnell und wirkungslos verpuffen.
Wie wird es hier weitergehen:
Man wird sich gegenseitig die positiven und negativen Urteile um die Ohren hauen, letztlich wird der Geschädigte hier nur den Rechtsweg beschreiten können, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will - und da stehen die Chancen dann 50/50.
Da der Streitwert unterhalb der Berufungsgrenze liegt, ist dann auch ein amtsgerichtliches Urteil endgültig und nicht mehr anfechtbar.
108 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Nee, "mein" Kurt ist nicht doof und beanprucht zu Recht die gezahlte Mehrwertsteuer und den Nutzungsausfall von der Versicherung, weil er weiß, dass er sach- und fachgerecht repariert hat.
Und wie weise ich in meinem konkreten Falle nach, dass ich selber repariert habe?
Der wagen soll jetzt evtl. - teilweise - beklebt werden durch einen folierer, dürfte dies ebenfalls nachträglich als "Lackierkosten" angesetzt werden?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Und wie weise ich in meinem konkreten Falle nach, dass ich selber repariert habe?
Foto mit Tageszeitung oder Nachbericht des SV (Kostet aber Moos 😁)
Zitat:
Der wagen soll jetzt evtl. - teilweise - beklebt werden durch einen folierer, dürfte dies ebenfalls nachträglich als "Lackierkosten" angesetzt werden?
War er denn vorher auch schon foliert?
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
War er denn vorher auch schon foliert?
nein, war er nicht.
ist jetzt halt die überlegung, die teilfolierung anstelle der lackierung zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Was interessiert mich mein Geschreibsel von gestern.......😁
Ja, so scheint´s. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Nein, mal in Ernst, den Beitrag meinte ich eingentlich nicht........😉
Mal im Ernst, Deinen anderen Beitrag kenne ich auch. Das Geschreibsel interessierte mich aber jetzt nicht. 😁😉
Halten wir fest: Beansprucht ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung unter Vorlage eines Gutachtens u.a. UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zum Lackierer, so werden vom VS mit einem Prozentsatz nach vorsichtiger Schätzung weit oberhalb von 50% diese Beträge nur erstattet, sofern sie konkret bei der Reparatur tatsächlich angefallen sind, wobei nach grober Schätzung der VS 50% der Gerichte bei der fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis einen Anspruch des Geschädigten aber bejahen, auch wenn er womöglich das Fahrzeug gar nicht repariert.
btw
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH sind Verbringungskosten und UPE-Aufschläge grundsätzlich zu erstatten, sofern ein "anerkannter Sachverständiger" in seinem Gutachten ausführt, dass in der Region bei einem entsprechenden Hersteller im Falle einer Reparatur typischerweise diese Kosten/Aufschläge erhoben werden und der VS gegen die Richtigkeit dieser Angaben im Gutachten keine durchgreifenden Einwände erhebt.
😉
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Sind wir also doch noch auf einen grünen Zweig gekommen. 🙂
ps
Das mit dem aktuellen Urteil des BGH war ein Aprilscherz ... 😁😉
Schönen Tag noch.
LG Elk_EN
Hallo TE,
dass, was die gegnerische Versicherung hier abrechnen will, ist gegen geltendes Recht und gegen die überwiegende Rechtssprechung. Dieser Sachverhalt ist der Versicherung bekannt - und immer wieder wird es versucht.
Ich kann Dir hier nur einen einzigen Tipp geben, wenn Du den Dir zustehenden kompletten Schadenersatz bekommen willst - gehe umgehend zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lasse den die Dinge regeln.
Die Mühe mit eigens aufgesetzten Schreiben kannst Du Dir ersparen, da Dich die Versicherung nicht ernst nimmt.
Gruss HCING
Zitat:
Original geschrieben von HCING
dass, was die gegnerische Versicherung hier abrechnen will, ist gegen geltendes Recht
Völliger Müll!
Verstoss gegen geltendes Recht würde bedingen, dass hier gegen Gesetze verstossen würde.
Ein derartiges Gesetz gibt es nicht.
Also mal wieder nichts als billige Polemik (wie immer halt).
Zitat:
Original geschrieben von HCING
und gegen die überwiegende Rechtssprechung.
Und schon wieder Müll!
Auf vier Seiten ist hier nun zu lesen, dass es Urteile sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung gibt.
Aber da muss ja wieder einer der Schlaumeier aus seinem Loch gekrochen kommen und hier auf die K.... hauen.
Den obigen Satz nehme ich genau dann zurück, wenn hier eine DETAILLIERTE und vollständige Aufstellung SÄMTLICHER Urteile "Pro" und "Contra" erscheint, dass man nachvollziehen kann, was denn die "überwiegende" Rechtsprechung zu diesem Thema ist.
SÄMTLICHE Urteile, nicht nur ein paar........
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Ich kann Dir hier nur einen einzigen Tipp geben, wenn Du den Dir zustehenden kompletten Schadenersatz bekommen willst - gehe umgehend zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lasse den die Dinge regeln.
😮😮
Wenn man sonst nichts fachliches oder sachliches beitragen kann, für diesen Satz reicht es immer.....mehr hat hier auch niemand erwartet.
Hallo Twelferider,
1. es gibt das Schadenersatzrecht - dies macht keinen Unterschied zwischen tatsächlich durchgeführter Reparatur (außer MwSt.) und fiktiver Abrechnung.
2. Die überwiegende Mehrheit der gefällten Urteile steht im Gegensatz zu der hier versuchten Abechnung.
Leider ist es in diesem Forum nicht möglich einen Hinweis auf andere Foren zu geben, welche sich in erster Linie mit dem Regulierungsgebahren der Versicherungswirtschaft beschäftigen. Hier wäre dies deutlich nachzulesen.
Deshalb kann ich mich nur wiederholen - Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen!
Gruss HCING
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Halten wir fest: Beansprucht ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung unter Vorlage eines Gutachtens u.a. UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zum Lackierer, so werden vom VS mit einem Prozentsatz nach vorsichtiger Schätzung weit oberhalb von 50% diese Beträge nur erstattet, sofern sie konkret bei der Reparatur tatsächlich angefallen sind, wobei nach grober Schätzung der VS 50% der Gerichte bei der fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis einen Anspruch des Geschädigten aber bejahen, auch wenn er womöglich das Fahrzeug gar nicht repariert.
btw
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH sind Verbringungskosten und UPE-Aufschläge grundsätzlich zu erstatten, sofern ein "anerkannter Sachverständiger" in seinem Gutachten ausführt, dass in der Region bei einem entsprechendenHerstellerVertragshändler oder Instandsetzungsbetrieb im Falle einer Reparaturtypischerweisekonkret diese Kosten/Aufschläge erhoben werden und der VS gegen die Richtigkeit dieser Angaben im Gutachten keine durchgreifenden Einwände erhebt.😉
Wenn wir schon Klugscheißern, dann richtig.......😉
Vielen Dank, wusste ich noch gar nicht......🙄
Du kannst die Quellen deiner vorsichtigen oder groben Schätzungen doch hier sicherlich benennen oder ? 🙂
Wäre für alle hier sicher von Interesse 😎
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Leider ist es in diesem Forum nicht möglich einen Hinweis auf andere Foren zu geben, welche sich in erster Linie mit dem Regulierungsgebahren der Versicherungswirtschaft beschäftigen. Hier wäre dies deutlich nachzulesen.
Deshalb kann ich mich nur wiederholen - Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen!
Gruss HCING
Wenn sich alle Zivilprozesse bezüglich des Schadenersatzrecht in der Bundesrepublik Deutschland nur auf "deine" Datenbank fokussieren würden, dann hätten wir in der Tat wohl keine Probleme diesbezüglich und eine eindeutige Rechtsprechung.
Nur, so ist es nun mal nicht
Wenn man nicht weis, wie viele Prozesse bundesweit überhaupt diesbezüglich geführt werden- von den Usern die hier Posten weis das keiner, ich eingeschlossen- kann man auch nicht einfach so behaupten, dass diese die "Mehrzahl" darstellen.
Also nicht so dick auftragen.
Ihr auf eurerem Holzkahn müsstet doch langsam mal mitbekommen haben, dass eurer Weisheiten, zusammengeschrieben von Hobbyjuristen, nicht der Nabel der Schadenwelt sind.
Die Beiträge der richtigen Juristen sind hiervon selbstverständlich ausgeschlossen, aber die wissen ja schließlich auch, wo von Sie sprechen, im Gegensatz zu den anderen Leichtmatrosen an Deck.
In diesem Sinne.....immer eine Handbreit Wasser unter dem, hoffentlich noch nicht ganz so morschen Kiel
Ahoi
Delle
Passiert halt, bei zuviel Eigenwerbung........😁
Helfen kann man auch diskret, wenn man das wirklich möchte Stimmt`s 😉
Gruß
Delle