Rechtsstreit Neuwagenkauf
Hallo,
ich habe einen Neuwagen bekommen und zwar ein VW Touran. Beim Abholen des VW in Wolsburg stellte ich fest, das ein Zubehör am Auto fehlte, was aber vorher im Kostenvoranschlag stand. Was komisch ist, die Endsumme im Kostenvoranschlag ist die gleiche wie im Endvertrag, obwohl das Zubehör fehlt.
Es geht um eine Summe von 260 € (Zubehör), d.h. doch wenn ich ein Teil weniger bekommen habe, dann muß ich dafür doch auch nicht bezahlen. Die Vertragswerkstatt müßte mir doch die Summe als Gutschein geben, das Teil nachrüsten (was aber technisch nicht machbar ist) oder die Endsumme müßte dann kleiner ausfallen !?
Laut VW-Werkstatt sagte man mir, "...sie haben den Wagen ja schon so günstig bekommen, da können wir Ihnen nicht noch weiter entgegen kommen..." !!!
Ist das so rechtens !!!
Gruß
Dorfmax
26 Antworten
Der Fall von fundive tirfft hier ja ned zu, weil das MFL weder vorher noch nach der Bestellung in einem Packet enthalten war.
Ich denke auch, daß du eher schlechtere Karten hast. Denn bei dem Preis im VKA waren bestimmt paar Prozente Nachlaß dabei, oder?
Und dieser Nachlass wurde halt im Endvertrag weniger. (So wird im Falle des Falles der Verkäufer argumentieren). Damit kann er erklären, warum der Preis trotz nicht mehr aufgeführter MFL gleich geblieben ist.
Keine Frage: ärgerlich ist sowas allemal.
Eine eindeutige Schuldzuweisung wird schwierig sein. Denn im VKA war das MFL noch extra, im Vertrag nicht mehr. Hättest du deine Verwunderung nicht nur gedacht sondern ausgesprochen, dann... naja lassen wir das, is etz vorbei. Genausso gut hätte der Verkäufer dich fragen können, ob du es nicht mehr willst. Klar: es hätte beiden auffallen müssen. Dir ist es aufgefallen, beim Verkäufer weiß man es nicht.
Ob man bei dir von gutem Glauben, daß das MFL dabei ist, weil der Preis der gleich war, reden kann, wird dir dein Anwalt, spätestens aber das Gericht sagen können, falls du klagen solltest.
wenn der kunde auf Grundlage eines "unverbindlichen" "Angebots" einen Antrag anbiettet so gilt die Grundlage dieses angebots als Vetragsbestamdteil. Eine vereinbarung über den kauf bestand vor der unterzeichnung des vertrages. eine Änderung des Vertrsbestandteils bedarf der zustimmung des Vertragspartners.
Meiner Ansicht nach galten die im Angebot gelisteten Eigenschaften als vereinbart.
Anwalt für 260€? Also ich würed es vermutlich sein lassen, ist den Ärger nicht Wert. musst ja keinen VW mehr kaufen, was ich meinem händler durchaus auch mitteilen würed. ebenso keine Inspektionen oder ähnliches bei deisem durchführemn lassen.
Dann wird sicher eine Möglichkeit zur einigung auftauchen.
Muss natürlich etwas dezenter formuliert werden,...
@fundive,
wenn etwas aus dem Paket heraus genommen wird,
dann sieht es allerdings anders aus.
Hier hätte eine entsprechend ausgedruckte Konfiguration ("Kostenvoranschlag"😉 durchaus Beweiskraft und wäre Vertragsbestandteil.
Hatte ich in meinem dritten Post auch so geschrieben.
Das löst zumindest eine Hinweispflicht aus,
damit der Kunde das gewünschte Extra einzeln bestellen kann.
Sofern noch erhätllich - aber das ist beim MFL kein Thema.
Liegt zwischen Bestellung und Lieferung nur eine kurze Zeit,
so ist der Anbieter durchaus auch daran gebunden.
Das Thema Preiserhöhung zwischen Bestellung und Lieferung hat ja hinreichend die Gerichte beschäftigt.
Bei Dorfmax bin ich mir unverändert nicht klar, wie es gelaufen sein könnte:
Zitat:
wo jedes kleine Detail einzeln aufgeführt war von den Paketen auch das MFL.
Nach dieser Formulierung ist das MFL in einem Paket drin.
Zitat:
ich dachte das das MFL im Paket mit enthalten sei.
Nach dieser Formulierung ist das MFL in keinem Paket drin, Dorfmax sagt damit: "Mein Irrtum".
Deswegen hatte ich ihn ja gebeten die Geschichte nochmals zu sortieren und dann die tatsächlichen Fakten zu posten.
Dazu auch noch Bestelltermin und Auslieferungstermin.
Zitat:
Original geschrieben von fundive
Das ging mir bei meiner Bestellung eines Autos vor Jahren auch so. Der Konzern hatte einfach ein Sonderpaket bei gleichem Preis inhaltlich abgespeckt.
Allerdings war mein Händler damals so "nett" mich darauf hinzuweisen, wollte aber partout sich nicht dafür einsetzen, dass ich inhaltlich das gleiche bekomme wie ich vor hatte zu bestellen.
Da auf der Bestellung nur der Name des Extrapaketes ("Edition"😉 aufgeführt war, hatte ich natürlich rechtlich gesehen sehr schlechte Karten, da ja nirgens vertraglich fixiert war, welche Ausstattung das Paket auch enthält. Und in den AGB steht ein kleiner aber wichtiger Passus, dass der Hersteller sich jederzeit das Recht vorbehält die Ausstattung "im Kundeninteresse" zu ändern...Ach ja: das war der gleiche Hersteller aus W.
Hallo fundive,
hast du danach nichts weiter gemacht, d.h. Rechtsanwalt eingeschaltet. Was hat er sonst dazu gesagt !!
Gruß Dorfmax
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Hallo Jungs,
ist doch alles nicht so einfach wie ich das sehe.
Vielleicht habe ich auch ein bißchen überreagiert in den letzten Beiträgen !
Sollte sich einer auf dem Schlips getreten fühlen, möchte ich mich dafür entschuldigen aber trotzdem finde ich das eine Sauerei was die mit den "kleinen" Leuten heutzutage alles
machen können !!
Ach ja, MFL gehörte nicht zu einem Paket ! Deswegen,MFL erst enthalten, nachher nicht mehr, trotzdem gleicher Preis.
Letzter Beitrag von "hirsetier" trift fast zu, einziger Unterschied, ich habe es glatt übersehen und der Verkäufer wollte mich wahrscheinlich nicht drauf aufmerksam machen !
Dumm gelaufen, trotzdem versuche ich die 260 € irgendwie an Bord zu ziehen.
Werde wieder schreiben, wenn ein Ergebnis vom RA vorliegt.
Vielleicht wird es mir ergehen wie "fuchs755" es beschrieben hat !
Grüße an Alle und bis dann...
Dorfmax
..... und ich sage immer wieder, laßt euch nicht unterkriegen !!
Zitat:
Original geschrieben von Dorfmax
Hallo fundive,
hast du danach nichts weiter gemacht, d.h. Rechtsanwalt eingeschaltet. Was hat er sonst dazu gesagt !!
Gruß Dorfmax
Ich hab ziemlichen Ärger gemacht und da ich über meine Firma (Großkunde) gekauft hatte und mit generellem Wechsel zu anderer Firma gedroht hab (was gar nicht in meinem Kompetenzbereich gelegen wäre, aber egal) hat der Händler klein beigegeben und irgendwie haben die das dann doch so hinbekommen, dass all das was ich in dem Paket erwartet hab auch drin war.
(Konkret ging es um die elektr. Außenspieleg beim Golf IV im Jahr 2001, die sind nämlich aus dem Editionspaket einfach so "verschwunden" und ins Technikpaket gewandert, was ich eigentlich nicht bestellt hatte).
Der Händler hat mich in Folge noch weiter geärgert durch inkompetente Wartung (auf Garantie) und hat dann kurz darauf Konkurs angemeldet, was mich nicht wirklich verwundert hatte, bei dem "Nicht-Service".
Ich fahr übrigens seit letzter Woche Toyota 😉
Zitat Dorfmax:
"Dort sind wir nochmal oberflächlich die Bestellpunkte (Zubehör, usw.) durchgegangen, d.h. die einzelne Pakete hat er mir nicht nochmal tiefer erläutert.
Jetzt bin ich davon ausgegangen, das das besagte Lenkrad im Comfort & Style Paket drin´enthalten ist ."
Daher bin ich davon ausgegangen, daß dir es beim unterschreiben irgendwie aufgefallen ist. Aber scheints war der Zeitpunkt des Auffallens bei dir später.
Das mit den vorvertraglichen Regelung trifft, wie Madcruiser schon schrieb, höchstens nur bei fundive zu. Denn hier wurde ja das Packet geändert, ohne das man es aus dem Kaufvertrag rauslesen konnte.
Hallo nochmal
habe mal mein Problem meinem RA vorgetragen und er meint das man da nichts machen kann, weil ich den Vertag unterschrieben habe.
Sicherlich ist das Richtig wenn man behauptet, für etwas bezahlen zu müssen was man aber nicht bekommen hat ist nicht in Ordnung, doch leider habe ich unterschrieben.
Ich sollte mich nochmal an meinem Händler wenden und versuchen ob er mir nicht doch noch etwas entgegen kommen kann.
Vielleicht war es ja Absicht, das Lenkrad im Vertrag wegzulassen, in der Hoffnung, der Kunde sieht es ja nicht und dafür mindern wir unseren Rabatt den wir unseren Kunden eingeräumt haben. Doch möchte ich das meinem Verkäufer nicht unbedingt unterschlagen.
Tja, Pech gehabt, werde mal gucken ob ich weiterhin zu ihn gehe !
Gruß Dorfmax
@rippchen: Irgenwie muß ma ja den Zähler hochtreiben, gelle 😁
@dorfmax: Tja, dann wird dir leidr nix übrigbleiben und die unter der Kathegorie "Lebenserfahrung" abuzhacken. Beim nächsten mal wirst bestimmt besser hinschaun 😉
Hoffentlich hast trotzdem Freude an deinem neuen Wägelchen.
Allzeit knitterfrei Fahrt!
Klaro Leute,
so schnell gibt´n alter Dickschädel nicht auf...
Wünsche euch auch Hals und Achsenbruch für viele viele Kilometerchen !!
Im nächsten Kino sehen wir uns wieder.
Bis denne...
Dorfmax
Hallo zusammen,
ich glaube hier ist sich jeder für sich seiner Meinung sicher.
Ich denke Ihr habt beide Recht und genau dafür ist ein Anwalt heran zu ziehen denn merkwürdig ist das schon das der Endbetrag jeweils gleich ist und das wird der Anwalt sicherlich auch so sehen.
Rechtlich gesehen ist es wohl sehr schwammig da macht sich wohl ein guter Anwalt bezahlt der mit sicherheit, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, mehr als 260 Euronen kostet.
Mit Rechtschutzversicherung würde ich es auf jeden Fall drauf ankommen lassen, ohne würde ich Zähneknirschend Abstand nehmen... zu Kostspielig.
Gruß
Krompe