Rechtsstreit Neuwagenkauf

Hallo,

ich habe einen Neuwagen bekommen und zwar ein VW Touran. Beim Abholen des VW in Wolsburg stellte ich fest, das ein Zubehör am Auto fehlte, was aber vorher im Kostenvoranschlag stand. Was komisch ist, die Endsumme im Kostenvoranschlag ist die gleiche wie im Endvertrag, obwohl das Zubehör fehlt.
Es geht um eine Summe von 260 € (Zubehör), d.h. doch wenn ich ein Teil weniger bekommen habe, dann muß ich dafür doch auch nicht bezahlen. Die Vertragswerkstatt müßte mir doch die Summe als Gutschein geben, das Teil nachrüsten (was aber technisch nicht machbar ist) oder die Endsumme müßte dann kleiner ausfallen !?
Laut VW-Werkstatt sagte man mir, "...sie haben den Wagen ja schon so günstig bekommen, da können wir Ihnen nicht noch weiter entgegen kommen..." !!!
Ist das so rechtens !!!

Gruß
Dorfmax

26 Antworten

Natürlich dürfen die dir so nicht kommen. Ansonsten bestellen sie dir einen kleineren Motor und sagen dann noch "ja, wir haben ihnen doch schon Rabatt gegeben". Wenn du also im Vertrag mehr drin hast, als du tatsächlich hast, dann müssen sie dir entweder das Geld zurückgeben oder das Teil nachrüsten oder du rüstest nach und gibst die Rechnung dann weiter. Dir steht da quasi Schadenersatz zu, weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Ich bin kein Rechtsanwalt und das ist meine eigene unverbindliche Meinung 🙂

Bezug zum Thema Sicherheit?
Keiner.

Kaufrecht und damit Rechtsberatung.

Sofern Du bei Abnahme oder unverzüglich danach reklamiert hast, solltest Du die 260 EUR abgezogen bekommen.

Ein Fall für einen RA - falls der Verkäufer nicht von sich aus eine Minderung vornimmt.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser



Sofern Du bei Abnahme oder unverzüglich danach reklamiert hast, solltest Du die 260 EUR abgezogen bekommen.

ja habe ich, doch ist es vielleicht etwas komplizierter !

Da VW immer wieder mit Gesamtpaketen im Zubehör rumhantiert, weiß man zum Schluß bald nicht mehr, was welches Paket beinhaltet.

Im Kostenvoranschlag stand das Multifunktionslenkrad noch einzelt aufgelistet dabei. Weiter hatte ich das Comfort & Style Paket sowie Winterpaket geordert.

Nun verstrich eine gewisse Zeit bis ich zum Händler mußte um den Vertrag zu unterschreiben. Dort sind wir nochmal oberflächlich die Bestellpunkte (Zubehör, usw.) durchgegangen, d.h. die einzelne Pakete hat er mir nicht nochmal tiefer erläutert.

Jetzt bin ich davon ausgegangen, das das besagte Lenkrad im Comfort & Style Paket drin´enthalten ist .

Hätte mich nicht der Verkäufer darauf aufmerksam machen müssen, das dieses Lenkrad im Endvertrag nicht mehr aufgelistet ist ?

Dieses bemerkte ich erst in Wolfsburg bei der Abholung !!

Was sagt ihr dazu, ist es allein meine Schuld gewesen !
Das die Nachrüstung Probleme bereiten kann wegen den Anschlüssen versteh ich, aber dann w.o. beschrieben müßten sie mir doch eigentlich entgegen kommen, oder !

Gruß
Dorfmax

wenn Du nix schriftliches zum Multifunktionslenkrad hast, hast Du schlechte Karten

Deine Aussage "bin davon ausgegangen" hilft leider gar nix

sonst könnte ich ja auch behaupten, daß ich bei der Abholung meines Ford KA aber eigentlich davon ausgegangen bin, daß das Auto wie ein Porsche aussieht ...

Pech

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...

... außerdem spricht er immer vom "Kostenvoranschlag". Ist das die ausgedruckte Konfiguration?
Rechtskräftig ist doch die Bestellung (mit allen Positionen), die er unterschrieben hat.

Ansonsten - wie oben schon erwähnt - als Rechtsstreit ein Fall für den Anwalt und nicht für MT!

...tschuldigung, warum ist das Thema nicht für MT, bin ich nicht hier im "Rat & Tat" Foren, darf man es nicht mal kurz anschneiden um zu gucken wie die anderen darüber denken !?

Kostenvoranschlag war mit MFL und auch letzter aktueller Ausdruck für die Bestellung, trotzdem kann ich als Kunde doch auch mal was übersehen. Dafür sind die Verkäufer da um einen dann aufzuklären wenn man was vergessen hat, obwohl man vorher noch über das MFL gesprochen hat !

Ich habe auch eine beratene Tätigkeit im Außendienst und meine Kunden verlassen sich halt auf mich.

Also werde ich mein RA einschalten, so lasse ich es nicht auf mir sitzen !!

Gruß
Dorfmax

So wie Du es jetzt schilderst hast Du schlechte Karten.
Entscheidend ist was verbindlich bestellt wurde.

Ist das Multifunktionslenkrad enthalten, dann gilt das als vereinbart,
andernfalls ist es nicht bestellt und Du hast auch keinen Anspruch darauf.

Du bist selbst im beratenden Außendienst:
Woher sollte der Verkäufer wissen, was so alles in Deinem Kopf herumgeht?
Hoffentlich wollen Dich Deine Kunden nicht für jeden Ihrer Fehler verklagen. 😉

Rat und Tat hat die vier Unterpunkte Bücher, Finanzierung, Versicherung und Sicherheit.

Dein Thema passt zu keinem der Rat und Tat Punkte.
Da wird man hoffentlich noch darauf hinweisen dürfen.

Was heißt, "...in meinem kopf so herumgeht" !
Der Verkäufer hat dieses Endangebot was zum Vertrag führte, in seinem PC selber abespeichert, wo jedes kleine Detail einzeln aufgeführt war von den Paketen auch das MFL.
Im Bestellschein des PKW waren die Punkte nicht
einzeln aufgeführt, d.h. nur die Pakete als Name, ich dachte das das MFL im Paket mit enthalten sei. Soll ich jetzt noch ein auf Autoverkäufer machen, dafür sind sie doch da.
Meine Kunden haben sich noch nicht Beschwert und wenn einer mal ein Fehler macht (auch ich) dann kommt man den Kunden entgegen und stellt nicht auf "...du kannst mich mal..." !!

Letztendlich geht es mir nicht um das MFL, da habe ich mich schon mit abgefunden. Es geht mir um den Endbetrag den ich dann ja bezahlen muß (Siehe ersten Kommentar von mir). Ich muß also für ein MFL zahlen, obwohl ich es garnicht bekommen habe, um das geht es doch !

Zitat vom ersten Kommentar von mir:
Laut VW-Werkstatt sagte man mir, "...sie haben den Wagen ja schon so günstig bekommen, da können wir Ihnen nicht noch weiter entgegen kommen..." !!!

Das muß doch wohl nicht sein .

Gruß Dorfmax

In welchem Paket sollte denn angeblich das MFL drin sein?

Du hast jetzt drei Beiträge geschrieben, jeder davon hat einen geänderten Sachverhalt.
Vielleicht sortierst Du Deine Gedanken erst, und postet dann?

Wenn das MFL zu einem der Pakete gehört, dann hast Du auch einen Anspruch.
Hast Du einen entsprechenden Ausdruck, dann hast Du auch einen Beweis dafür.

Wenn das MFL dagegen nicht zu einem Paket gehört, dann hast Du Dich geirrt und Pech.

Ist doch ganz einfach?

Der Sachverhalt wäre auch für Dich sehr einfach zu klären gewesen:

Zitat:

Comfort & Style Paket:
Sportfahrwerk, ca. 15 mm tiefer gelegt
Dämpfung vorn
Parkpilot Abstandswarnung nach hinten durch akustisches Warnsignal
4 Leichtmetallräder "Nardo" 7 J x 17
Reifen 225/45 R 17
Netztrennwand
Mobiltelefonvorbereitung

Winterpaket plus Stahlräder mit Radabdeckungen:
Scheibenwaschdüsen vorn beheizbar
Vordersitze beheizbar
Scheinwerfer-Reinigungsanlage
Warnleuchte für Waschwasserstand
Winterreifen 195/65 R15 91H M+S mit Stahlrad 6J x 15 ET47 mit Radvollblende

Kein MFL ...

Ich habs etz so verstanden:
Der "Kostenvoranschlag" führt das MFL extra auf.

In der Bestellung ist es nicht mehr extra, aber der Endpreis is aber bei keiner sonstigen Veränderung zum "Voranschlag" gleich.
Richtig?

Wenn das so ist, dann kann was ned stimmen.

Hallo hirsetier & joscha2,

endlich welche die mich verstehen. Ich glaube für madcruiser war es ein bißchen zu viel was ich geschrieben habe.

Also kurz für alle die es sonst nicht verstehen.

Beispiel:
Kostenvoranschlag incl. MFL = 30.000 €
Endvertrag ohne MFL = 30.000 €

Bezahle also für etwas, was ich nicht bekommen habe !!!

Ist das so schwer oder schreibe ich so schwer ??!!
Nichts anderes steht in meinen Beiträgen oben....

Gruß Dorfmax

Das ging mir bei meiner Bestellung eines Autos vor Jahren auch so. Der Konzern hatte einfach ein Sonderpaket bei gleichem Preis inhaltlich abgespeckt.
Allerdings war mein Händler damals so "nett" mich darauf hinzuweisen, wollte aber partout sich nicht dafür einsetzen, dass ich inhaltlich das gleiche bekomme wie ich vor hatte zu bestellen.
Da auf der Bestellung nur der Name des Extrapaketes ("Edition"😉 aufgeführt war, hatte ich natürlich rechtlich gesehen sehr schlechte Karten, da ja nirgens vertraglich fixiert war, welche Ausstattung das Paket auch enthält. Und in den AGB steht ein kleiner aber wichtiger Passus, dass der Hersteller sich jederzeit das Recht vorbehält die Ausstattung "im Kundeninteresse" zu ändern...

Ach ja: das war der gleiche Hersteller aus W.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


So wie Du es jetzt schilderst hast Du schlechte Karten.
Entscheidend ist was verbindlich bestellt wurde.

Ist das Multifunktionslenkrad enthalten, dann gilt das als vereinbart,
andernfalls ist es nicht bestellt und Du hast auch keinen Anspruch darauf.

"Kostenvoranschlag" = unverbindliche Vorüberlegung

verbindliche Bestellung = zu erfüllender Vertrag

Man könnte noch darüber spekulieren, ob das MFL lediglich irrtümlich vergessen wurde aber dennoch im Preis enthalten sein sollte.
Dann wäre das MFL ebenfalls als vereinbart anzusehen.
Der Beweis dürfte Dir schwer fallen, da hier Aussage gegen Aussage steht.

Man sollte auch "gönne könne".
Nicht nur fette Rabatte einstreichen,
sondern auch mal 0,8 % auf den KP verlieren können.

P.S.:
Bereits im zweiten Post hatte ich Dir die o.a. Antwort gegeben.
Überlesen?
Erinnert irgendiwe an das MFL, dass Dir ebenfalls im Eifer des Gefechts untergegangen ist. 😉

Zukünftig weniger Hektik und mehr Ruhe.
Dann passiert so etwas nicht mehr.

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