Rechtsschutzverischerung abgelehnt....

Hallo liebe Mitglieder,

habe folgendes Problem. Ich hatte am 04.11.2010 einen Verkehrsunfall und werde als der Schuldige dargestellt.
Naja, gut dass ich versichert bin, dachte ich mir. Doch leider hat die Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt,
weil ich ungewollt die Beiträge nicht bezahlt habe.

Bin nun seit 5 Jahren versichert bei der BBV und habe meine Beiträge immer rechtzeitig bezahlt. Doch am Tag des Unfalles,
habe ich einen Brief erhalten vom Amtsgericht, einen Mahnbescheid das ich die letzten Beiträge nicht bezahlt habe.
Habe natürlich noch am selben Tag das Geld überwiesen und gehofft, dass die Versicherung die Rechtskosten bezahlen
wird, was sie nicht tat.

Meine Frage jetzt:
Ich habe von der Versicherung normalerweise immer eine Zahlungsaufforderung bekommen mit einem Überweisungsschein etc.,
doch für die letzten Beiträge habe ich weder eine Aufforderung, noch eine Mahnung erhalten und somit habe ich auch die
Beiträge nicht bezahlen können. Was kann ich dagegen tun oder sieht es nach einem hoffnungslosem Fall aus.

Beste Antwort im Thema

Quartal 3 beginnt am 01.07, guten morgen !

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Ich verstehe den Eingangspost nicht.
Erst schreibst du, du hast immer rechtzeitig bezahlt (seid 5 Jahren).
Dann schreibst du, du hast die letzten Beiträge nicht bezahlt.
Also, was stimmt denn nun ?

Wenn du nicht bezahlt hast, hast du wohl Pech gehabt...

@aldirosso

Danke für diesen Beitrag Martin, du triffst hier den Nagel hier zu 100% auf den Kopf. 

Deinen Ausführungen ist eingentlich nichts mehr Hinzuzufügen

Gruß

Delle

pacta sunt servanda :-)

Anscheinend haben mich manche Mitglieder hier nicht richtig verstanden.

Ich sage ja nicht, dass ich im recht bin oder ich keine Schuld habe. Woltte nur um paar hilfreiche Tipps von euch bitten.
Aber werde ja nur fast attackiert. Das ich in Zahlungsverzug geraten bin, was auch mein Fehler war, weiß ich zu schätzen.

Ich hatte in letzter Zeit sehr viel um die Ohren. Semesterklausuren, Arbeit, Umzug usw...
Natürlich sind es keine Ausreden, aber bin halt auch nur ein Mensch und Fehler sind da, um sie zu machen oder?????

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Vielleicht kann ja dein Vermittler ein gutes Wort für dich einlegen - ggf. gibt es Gründe die ein Einlenken des VU ermöglichen...

Zitat:

Original geschrieben von ibopasa


und Fehler sind da, um sie zu machen oder?????

Eigentlich sollte man lieber versuchen, leicht vermeidbare Fehler nicht zu begehen. Hast du denn nun endlich mit deiner Versicherung direkt (oder wer dort immer dein Ansprechpartner ist) gesprochen? Da renkt sich nichts von alleine ein, falls überhaupt noch eine Chance besteht.

Falls ich nicht alles falsch verstehe, sind schon wieder 3 Wochen tatenlos ins Land gegangen.

Zitat:

Original geschrieben von Krischy15711


Vielleicht kann ja dein Vermittler ein gutes Wort für dich einlegen - ggf. gibt es Gründe die ein Einlenken des VU ermöglichen...

das ist das

allererste

was der TE hätte machen sollen! der vermittler hat wohl das gewichtigste wort und möglichkeit überhaupt etwas in sachen kulanz zu bewegen. sofern es der erste schadensfall in den 5 jahren ist und ansonsten tatsächlich die beiträge immer fristgerecht gezahlt worden sind, stehen zudem die chancen nicht schlecht auf eine kulanzlösung. hängt natürlich auch davon ab wie kulant die BBV in solchen sachen ist. vielleicht ist hier ein vermittler oder kunde der mit der BBV zusammenarbeitet und seine erfahrung in sachen kulanz mal posten kann.

kulanz übrigens sieht i.d.R. vor, dass das VU 50% der kosten übernimmt.

du hättest sofort bei deinem vermittler anrufen und ihm alles erklären sollen warum es zum zahlungsverzug kam, damit er sich sofort für dich einsetzen kann. so wäre das auch ein zeichen von reue oder zeigbare einsicht gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von ibopasa


Ich sage ja nicht, dass ich im recht bin oder ich keine Schuld habe. Woltte nur um paar hilfreiche Tipps von euch bitten. Aber werde ja nur fast attackiert......

Du wirst weder "attakiert", noch wird auf Dich "eingeprügelt", wie man einem Beitrag auf Seite 1 dieses threads entnehmen kann.

Die Kommentare must Du halt hinnehmen - ein solches Forum ist kein Yogakurs. Es gibt sinnvolles und weniger sinnvolles, aber ich kann in keinem Beitrag die für ein "Einprügeln" notwendige Agressivität erkennen.

Chefdackel

Zitat:

Aber werde ja nur fast attackiert.

Hallo ibopasa,

ich denke der etwas deutlichere Ton in dem ein- oder anderen Beitrag (z.B. auch von mir) bezieht sich eher auf die Beiträge von bkj5, also nimm es nicht persönlich.

Hinsichtlich Deines Problems wurde hier eigentlich alles gesagt:

1. sprich mit Deinem Versicherungsvermittler und/oder Deiner Versicherung

wenn Du da nicht weiterkommst kannst Du - je nach Einschätzung der Lage:

2. zu einem Anwalt gehen und die Frage der Gültigkeit der Versicherung klären lassen
(und dann bei bestehendem Versicherungschutz der anderen Sache ruhig entgegensehen)

3. Ohne Versicherung auf eigene Rechnung zu einem Anwalt gehen und Dich in der ursprünglichen Streitfrage beraten lassen, dann entscheiden, ob Klage etc. sinnvoll ist, das Prozesskostenrisiko liegt dann natürlich bei Dir

4. Auf einen Rechtsstreit verzichten und einlenken (d.h. den fremden Schaden über Deine Haftpflicht laufen lassen, einen eventuellen eigenen Schaden über Vollkasko oder selbst zahlen)
Deine Haftpflicht wird ja in jedem Fall auch zur Schuldfrage eine Meinung haben.

Bei der Abwägung spielt (neben der juristischen Bewertung hinsichtlich der Aussicht auf Erfolg) m.E. vor allem die Streitsumme eine wesentliche Rolle, die hier keiner ausser Dir kennt.

Gruss

Martin

P.S.:

Zitat:

und werde als der Schuldige dargestellt.

Nur der Vollständigkeit halber: von wem eigentlich? (Vermutlich vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung?)

Oder ist ein Zeuge oder sogar eventuell die Polizei der Meinung Du seist schuld?

(Das macht in der Bewertung der ganzen Sache natürlich einen grossen Unterschied)

Zitat:

Original geschrieben von bullrider



kulanz übrigens sieht i.d.R. vor, dass das VU 50% der kosten übernimmt.

Als Kulanz bezeichnet man eine freiwillige Leistung und stellt in der Regel eine Maßnahme zur Kundenbindung bei.

Wie hoch eine Kulanzentschädigung ausfällt, entscheidet der Vertragspartner, der sie gewährt und sieht keinesfalls vor, dass "i.d.R." ein Versicherer 50% der Kosten übernimmt.

die definition von "kulanz" ist selbstredend.
die höhe war von mir in der höhe genannt, die ich aus 15 jahre vermittlung kenne.

Zitat:

Original geschrieben von aldirosso



Zitat:

und werde als der Schuldige dargestellt.

Nur der Vollständigkeit halber: von wem eigentlich? (Vermutlich vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung?)
Oder ist ein Zeuge oder sogar eventuell die Polizei der Meinung Du seist schuld?
(Das macht in der Bewertung der ganzen Sache natürlich einen grossen Unterschied)

nö, das macht keinerlei Unterschied, weil keiner von denen das zu entscheiden hat.

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