Kündigung abgelehnt
Ich wollte meine Versicherung wechseln. Derzeit bin ich bei Directline und ich habe vor einigen Tagen meine Versicherung gekündigt. Mein Anliegen wurde jetzt seitens der Versicherung abgewiesen.
Begründung: der Zeitpunkt wäre zu spät, da meine Versicherung sich wohl Mitte Dezember verlängert.
OK, hatte ich mir schon gedacht. Ich hatte aber im Oktober ein Schreiben der Versicherung bekommen, in dem eine Beitragserhöhung angedeutet wurde. Auf Grund dieses Schreibens habe ich dann eigentlich auch gekündigt.
Ein richtige Beitragsrechnung liegt miraber bis jetzt nicht vor! Meine Frage ist, ist dieses Schreiben der Versicherung über eine wahrscheinliche Beitragserhöhung ausreichend um als angekündigte Beitragserhöhung durchzugehen? Also reicht es wenn die Versicherung schreibt... ihr Beitrag wird erhöht, oder müss auch eine Aufstellung über die Beträge vorhanden sein?
Beste Antwort im Thema
Man muss nicht alle glauben was hier geschrieben wird.
Der Versicherungsvertrag endet immer an dem Tag, der im Versicherungsschein (Ablauf der Versicherung)steht, das kann an jedem Tag im Jahr sein
45 Antworten
Nein, die Andeutung einer Beitragserhöhung ist noch keine Beitragserhöhung. Da musst du der Form wegen bis Mitte Dezember warten, wenn deine neue Beitragsrechnung kommt.
Bis wann muss ich die Rechnung erhalten? Meine Versicherung endet bzw. verlängert sich am 13.12.
Das Problem ist, dass ich natürlich schon eine neue Versicherung abschlossen habe. Diese müßte ich dann innerhalb der nächsten 2 Wochen kündigen.
Irgendwo hatte ich mal gelesen das die Versicherung nur dann bis November ihre Beitragsrechnung stellen, wenn es zu Beitragserhöhungen kommt. Ansonsten würde wohl auch der Dezember reichen
Da die ca. 13.12. den Beitrag abbuchen wollen, wirst du die Rechnung in den nächsten Tagen erhalten müssen. Bei manchen Versicherungen kannst du auch online die Rechnung einsehen und ausdrucken. Meine z.B. schickt mir eine Mail, wenn eine neue Rechnung im Postfach bei der Vers. hinterlegt ist.
Anrufen und fragen, wann Du die neue Beitragsinfo erhälst und ob diese ggf bereits erfolgt ist.
Ansonsten solltest Du in der Kdg den Grund vermerken (oder bei der bereits erfolgten Kündigung vermerkt haben, warum diese erfolgt ist, also entweder fristgerecht zum Ablauf oder wegen der Erhöhung des Beitrages), warum Du kündigst.
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Das macht die Gothar auch so, erst mal eine Info schicken über den neuen Gesamtbeitrag und Wochen später die Beitragsrechnung.
Man sollte dies mal lesen : http://www.kfzversicherungrechner.org/...e-preiserhohungen-achten.html
Oft ist ein niedriger Beitrag doch eine Preiserhöhung
Zitat:
@spacewalker1321 schrieb am 2. Dezember 2016 um 19:12:09 Uhr:
Bis wann muss ich die Rechnung erhalten? Meine Versicherung endet bzw. verlängert sich am 13.12.
Bis 30.11. sollte die Beitragsrechnung für das nächste Jahr zugegangen sein. Falls dem nicht so ist und die Beitragsrechnung später übersandt wird, kannst du das Sonderkündigungsrecht nutzen und später (nach dem 30.11.) kündigen.
Der Versicherungsvertrag läuft immer 12 Monate, beginnt am 01.01. und endet am 31.12. 0.00 Uhr - egal ob man sein KFZ mitten im laufenden Jahr erwirbt, zulässt und somit neu versichert.
Man muss nicht alle glauben was hier geschrieben wird.
Der Versicherungsvertrag endet immer an dem Tag, der im Versicherungsschein (Ablauf der Versicherung)steht, das kann an jedem Tag im Jahr sein
Zitat:
@racer4679 schrieb am 3. Dezember 2016 um 15:30:31 Uhr:
Zitat:
@spacewalker1321 schrieb am 2. Dezember 2016 um 19:12:09 Uhr:
Bis wann muss ich die Rechnung erhalten? Meine Versicherung endet bzw. verlängert sich am 13.12.Der Versicherungsvertrag läuft immer 12 Monate, beginnt am 01.01. und endet am 31.12. 0.00 Uhr - egal ob man sein KFZ mitten im laufenden Jahr erwirbt, zulässt und somit neu versichert.
Nö die hauptfälligkeit kann auch 12.12 oder 4.5 oder sogar 6.7 sein.. am jeden tag 😉
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 3. Dezember 2016 um 15:50:07 Uhr:
Nö die hauptfälligkeit kann auch 12.12 oder 4.5 oder sogar 6.7 sein.. am jeden tag 😉
Widerspruch!
Der Versicherungsvertrag endet am 31.12.
Ich habe das auch seit 20 Jahren nicht anders erfahren, hatte bereits schon verschiedene Versicherer.
Die Abbuchung der Beiträge kann durchaus variieren aber der Vertrag endet am 31.12., 0.00 Uhr!
http://www.kfz-versicherung724.de/fragen/vertragslaufzeit/kuendigung
Nein. Du irrst dich da gewaltig. Die hauptfälligkeit kann am jedem tag liegen. Und endet auch auch diesen datum. Der 31.12 ist nicht in jedemfall der vertrags ende
Zitat:
Zum Beispiel kann der Versicherungsbeginn der 14. Oktober 2012 gewesen sein. Als Kündigungsdatum wäre hierbei der 13. Oktober 2014 möglich. Die Kündigungsfrist liegt 4 Wochen vor dem 13. Oktober 2014, also der 13. September 2014.
http://www.kfz-versicherungen.cc/.../...icherung-kuendigungsfrist.html
Zitat:
COMPUTER BILD.
Kfz-Versicherung kündigen © Marco2811 - Fotolia.com
Nicht den 30.11. verpassen: Bis zu diesem Tag können die meisten Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung kündigen und wechseln.
Den Kfz-Versicherer zu wechseln, kann sich richtig lohnen. Einsparungen von bis zu 850 Euro sind möglich, hat das unabhängige Verbraucherportal Check24 ermittelt. Doch wer eine neue Police unterschreiben möchte, muss zuerst die alte kündigen – und dabei spielt der 30. November eine entscheidende Rolle.
TARIFRECHNER
Die beste Kfz-Versicherung findenKfz-Versicherung kündigen: Stichtag beachten
Denn Kfz-Versicherungen werden in der Regel immer für ein Kalenderjahr abgeschlossen und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Möchten Sie also am 31. Dezember raus aus dem aktuellen Vertrag, müssen Sie bis zum 30. November gekündigt haben. Ganz konkret: Spätestens an diesem Tag muss der Versicherung Ihre Kündigung vorliegen. Andernfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
» Kfz-Versicherung: Jetzt den günstigsten Tarif finden
Nicht jede Kfz-Versicherung endet am 31.12.
Bei einem Vertrag, den Sie während des laufenden Jahres abgeschlossen haben, weil Sie etwa einen Neuwagen gekauft haben, kommt es auf das Kleingedruckte in den Unterlagen an. Entweder läuft die Versicherung bis zum Jahresende, so dass Sie bis zum 30. November fristgerecht kündigen können. Oder die Versicherung läuft über zwölf Monate, so dass Sie während und nicht zum Ende des Jahres kündigen müssen. Beginnt der Versicherungsschutz beispielsweise am 1. Mai, müssen Sie bis zum 31. März des folgenden Jahres kündigen, um wechseln zu können.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 3. Dezember 2016 um 16:13:36 Uhr:
Nein. Du irrst dich da gewaltig. Die hauptfälligkeit kann am jedem tag liegen. Und endet auch auch diesen datum. Der 31.12 ist nicht in jedemfall der vertrags endehttp://www.kfz-versicherungen.cc/.../...icherung-kuendigungsfrist.html
Ok, da scheint eine Änderung vorgenommen wurden zu sein.
Aber wie bereits erwähnt, ich habe es noch nicht anders erfahren.
P.S. man kauft ja nicht sein Auto am 01.01.
Kaufen kann man es jeden Tag, zulassen ist das Problem.
Im Moment ist der Ablauf 01.01. 0000Uhr noch der meist verbreitete, aber das ändert sic h immer mehr.
Alles nur um den VN zu verwirren und zum mitdenken anzuregen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Dezember 2016 um 16:22:21 Uhr:
Kaufen kann man es jeden Tag, zulassen ist das Problem.
Im Moment ist der Ablauf 01.01. 0000Uhr noch der meist verbreitete, aber das ändert sic h immer mehr.
Alles nur um den VN zu verwirren und zum mitdenken anzuregen
Das wäre eine vertretbare Variante und dem bürokratischen D durchaus zutraubar.
Zitat:
@racer4679 schrieb am 3. Dezember 2016 um 15:30:31 Uhr:
Zitat:
@spacewalker1321 schrieb am 2. Dezember 2016 um 19:12:09 Uhr:
Bis wann muss ich die Rechnung erhalten? Meine Versicherung endet bzw. verlängert sich am 13.12.Bis 30.11. sollte die Beitragsrechnung für das nächste Jahr zugegangen sein. Falls dem nicht so ist und die Beitragsrechnung später übersandt wird, kannst du das Sonderkündigungsrecht nutzen und später (nach dem 30.11.) kündigen.
Der Versicherungsvertrag läuft immer 12 Monate, beginnt am 01.01. und endet am 31.12. 0.00 Uhr - egal ob man sein KFZ mitten im laufenden Jahr erwirbt, zulässt und somit neu versichert.
Nein, bei 31.12. 0:00 felht ein Tag, wenn schon müßte es heißen 31.12. 24:00 (was man allerdings niemals in den Police lesen wird, dort steht dann immer der 01.01.2017 0:00 im Ablaufdatum).
Und weiterhin falsch, nicht jeder Vertrag beginnt am 01.01. 0:00 sondern dann, welcher Tag in der Police angegeben ist und welcher Tag als Ablauf angegeben ist.
Wenn jemand zum 31.12. 0:00 kündigt, wird der Versicherer wohl die Kdg ablehnen, da der richtige Ablauftermin der 31.12.2017 24:00 wäre oder eben der 01.01.2017 0:00 .
Gleichwohl braucht man gar kein Ablaufdatum schreiben, sonder einfach zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (oder mit Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung) und um Bestätigung bitten.
In der Bestätigung steht dann schon, wann der Versicherungsschutz abläuft (auf jeden Fall steht da nicht der 31.12.2016 24:00 als Ablaufdatum)