Rechtsrat bei Reifenkauf

VW Passat B6/3C

Hallo,

für unseren 3c Variant habe ich Ende Oktober Reifen gesucht.Telefonisch bin ich bei einer Reifenkette fündig geworden, da man ja für den Passat 205 55 R16 94 H braucht, und nicht die 91 H, So ich habe mir die also reservieren lassen und meinem Mann eine Woche später zum vereinbarten Termin geschickt. Jetzt hat der Chef des Ladens uns die 91 H Reifen andrehen wollen und hat irgend so eine E-Mail Kopie vorgelegt. Ich habe mich beim VW Händler erkundigt, die 91 H Reifen dürfen nicht montiert werden. ICh habe mich dann bei der Hotline beschwert, dass es eine Niederlassung gibt, die Kunden reihenweise die falschen Reifen montiert. Wir haben die Reifen natürlich nicht gekauft, ich habe mir diese am Telefon nur reservieren lassen, und mußte dort halte meinen Namen und Adresse hinterlassen. So nun haben die von der Hotline, dem Händler wohl den Marsch geblasen, so dass der mächtig sauer auf uns ist und uns nun heute eine Rechnung über den Gesamtbetrag schickt. Wir haben nie etwas unterschrieben, wohlgemerkt, Den Auftrag, den er schickt, trägt auch keine Unterschrift, außer die seinige. Die von der Hotline haben sich entschuldigt, aber was muß ich jetzt machen? Ich habe versucht mit ihm zu telefonieren, der hat nur aufgelegt, nachdem er mit Gericht drohte. ???
Ich habe eine Rechtsschutz, das ist nicht das Problem, Ich kann ihm jetzt schreiben und eine Frist auf Gutschriftserstellung schicken...? Was meint ihr?

summsumm
PS das Auto gehört offiziell eh meinem Vater...

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Das mit der Rechnung ist doch eigentlich ganz einfach: Es wurde per T.elefon bestellt. Durch diese Bestellung ist schon ein rechtsgültiger Vertrag entstanden, die Rechnung ist also ersteinmal rechtens ... Soweit so gut/schlecht.
Aber:
1. Die Leistung wurde aber noch nicht erbracht, also kein Grund zur Rechnungsstellung.
2. Bei Bestellungen via Telefon gilt das Fernabsatzgesetz und das beinhaltet ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht bzw. Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Bei Gegenständen mit Verschleiß (im Falle von "gefahrenen" Reifen) könnte ein Anteil des Preises einbehalten werden. Da die Reifen aber nicht montiert wurden, ist das also kein Problem.

Wenn man jetzt als Kunde ganz Böse sein möchte, könnte man den Strick bestimmt umdrehen: Der Reifenhändler hat es unter Garantie versäumt, den Kunden auf dieses Rücktrittsrecht hinzuweisen (eventuell steht das auf der Rückseite der "Rechnung"😉.

Ich würde folgendes machen: 1. dem Reifenhändler einen freundlichen Brief/Fax schicken, und gegen die Rechnung einspruch erheben.
2. Der Zentrale der Kette ebenfalls per Brief/Fax über diesen Sachverhalt aufklären.
____________________________________________________________

Hallo summsumm,

im Großen und Ganzen würde ich hornmic zustimmen. Aber statt Einspruch gegen die Rechnung zu erheben, würde ich sie (im Original) "....zu meiner Entlastung zurückgeben ... ". Wenn die telefonische Bestellung nicht länger als 14 Tage zurückliegt, dürfte der Händler kaum anfangen darüber mit Dir zu streiten.

Gruß Rik

Zitat:

Original geschrieben von markf77


@ledewo
wenn es mit der Geschwindigkeit zusammen hängt, wirds richtig kompliziert - zumindest ab BBH 210. Ich denke aber, du kannst durchaus Recht haben.
Rechnen wir mal beim V 93 dann ergibt 91% von 1300 KG = 1183KG. Reicht für den 2.0TDI aus (1100KG bzw. 1130KG mit DSG). Berücksichtigt man noch, dass der 2.0TDI 125KW keine 240 schafft und wir bei ca.225KM/h bei vielleicht 95% oder mehr liegen, reichts also dicke.
Interessant finde ich jedoch, wenn ich diese Rechnung beim V6 mit V94 Reifen anwende: LI94=1340KG*91%=1219.4KG und der V6 hat eine zul. Achslast von 1220KG, bleiben zumindest keine Reserven ...
Aber sind wir mal ehrlich, hier geht es eigentlich nur um die Theorie. Bei einer BBH unter 210 könnte ich beim Passat immer LI91 fahren, aber wenn 94 im Schein steht, dann kauf ich halt 94, der Preisunterschied ist minimal. Ich habe übrigens eine E-Mail an Goodyear geschrieben, die sollen mir den Zusammenhang mit LI und SI nochmal erläutern.

Gruß,
Mark

@markf77

Dass ein 93'er LI reicht war mir von Anfang an bewußt (die 215'er sind glaube ich auch mit 93'er LI eingetragen.).
Dass der 91'er LI häufig (IMHO aber nicht immer) ausreicht, war mir nach einigen Beiträgen hier auch schnell klar. Hab' mich aber rausgehalten, da ich meine WR ab Werk bestellt hatte 🙂.

Ich persönlich würde mich aber immer für 94'er LI entscheiden (zum einen aus Sicherheitsreserven -ich fahre sehr häufig die 210 km/h- und zum anderen um Diskussionen mit unseren Freunden und Helfern aus dem Weg zu gehen).

@Wolfgang
I know - ich hab im Winter 17 Zöller und bei 17 Zoll steht eh 93 im Schein (205). Fand deinen Einwand jedoch trotzdem sehr interessant, mal sehen was mir Goodyear schreibt.

Gruß,
Mark

Hallo Summsumm !

Für die Ablehnung der Rechnung geht es eigentlich nur zweitrangig darum, welche Reifen nun erlaubt sind oder nicht.
Fakt ist doch, Ihr habt etwas ganz bestimmtes bestellt, und etwas anderes wurde geliefert. Aus Ende. Ohne vorherige Rücksprache mit Euch kann er nicht einfach "irgendwas" anderes bestellen, und davon ausgehen Ihr nehmt das dann schon. Wenn ich einen Dunlop Reifen bestelle, will ich auch keinen "Metzbridgefuldafalken" haben, und wenn der 100 mal auf meinem Fahrzeug freigegeben wäre. Ihr wolltet die 94er und basta, wieso, weshalb, warum ist völlig unerheblich.
Aber ich würde das nicht einfach wie angesprochen in den Müll werfen, sondern die Rechnung mit Einspruch zurückschicken.
Für spätere, eventl. folgende Streitfragen, seit Ihr dann auf der sicheren Seite.

Viele Grüße,
Jürgen

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...jetzt muss ich auch noch meinen senf dazu geben...die sache ist sooo haarstäubend!

ich finde ja die ganze diskussion um 91 oder 94 ganz lustig, aber sie ist völlig irrelevant.
wenn 94er bestellt und reserviert wurden und diese nicht geliefert werden kommt kein vertrag zustande, auch wenn vw die 91er freigegeben hätte....wo kämen wir denn da hin, wenn ich mir etwas aussuche, aber der händler letztendlich bestimmt was ich zu nehmen habe und dann auch noch eine rechnung für die falschlieferung legt....

wenn ich pirelli bestelle muss ich auch nicht continental nehmen, auch wenn sie passen würden...

lg,
donaugold

Zitat:

Original geschrieben von Donaugold


...jetzt muss ich auch noch meinen senf dazu geben...die sache ist sooo haarstäubend!
ich finde ja die ganze diskussion um 91 oder 94 ganz lustig, aber sie ist völlig irrelevant.
wenn 94er bestellt und reserviert wurden und diese nicht geliefert werden kommt kein vertrag zustande, auch wenn vw die 91er freigegeben hätte....wo kämen wir denn da hin, wenn ich mir etwas aussuche, aber der händler letztendlich bestimmt was ich zu nehmen habe und dann auch noch eine rechnung für die falschlieferung legt....
wenn ich pirelli bestelle muss ich auch nicht continental nehmen, auch wenn sie passen würden...
lg,
donaugold

Hallo Donaugold,

das wissen wir. Die Diskussion 91 oder 94 steht auch nicht im Zusammenhang mit der Falschlieferung - das Thema 91 oder 94 kam dadurch nur wieder auf.

Natürlich muß der Händler das liefern, was bestellt wurde - aber wie gesagt, darum ging es bei der Diskussion nicht.

Gruß,
Mark

Hallo,

im Prinzip ist schon alles gesagt. Einspruch an den Händler, Beschwerdebrief und Kopie an die Zentrale. Ich würde meinerseits noch eine eigene Rechnung aufstellen. KM-Pauschale für unnötige An- und Rückfahrt plus Entschädigung für Zeitaufwand. Schließlich sollte geliefert bzw abgeholt werden und die bestellte Ware war nicht da. Würde ich alles an die Zentrale schicken.

Ich habe Lastindex 94. War zwar teurer, habe aber auch keine Lust auf Diskussionen mit der Rennleitung. Bei den gekürzten Eintragungen im KFZ-Schein sind die ja sowieso vorprogrammiert.

Gruß

Dandy

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