Rechtshilfe ?
Hallo,
mir ist folgendes passiert. Und zwar war ich auf dem 70. Geburtstag der Oma meiner Freundin und bekam plötzlich einen Anruf dass die Polizei bei mir gewesen wäre, ich hätte Fahrerflucht begangen. Hab sofort die Festlichkeiten mit meiner Freundin verlassen und wir sind zur Polizei gefahren. Dort wurde dann meine Aussagen und die meiner Freundin aufgenommen, dass ich von 17 Uhr an (die Fahrerflucht soll gegen 18:30 Uhr gewesen sein) auf dem Geburtstag war und diesen auch nicht verlassen hätte. Danach wurde mein Auto untersucht und keinerlei Schäden festgestellt. So, nun bekomme ich heute von meiner Versicherung einen Bogen dass ich dazu Stellung nehmen soll ...
Kriegt der Gegner über mein Kennzeichen sofort meine Versicherungsdaten ? Ich sage der Versicherung dass da wohl ein Missverständnis vorliegt und schilderer ihr den Fall, oder gibt es da einen besseren Weg ? Mittlerweile nervt mich das so gewaltig dass ich bald mal Gegenanzeige erstatte ...
Kennt sich jemand mit sowas genauer aus und weiss welche rechtlichen Schritte man da unternehmen sollte ?
so long,
Alex
14 Antworten
Du solltest am Besten mit der ganzen Angelegnheit zum Rechtsanwalt gehen und dort dein weiteres Vorgehen mit ihm besprechen. Der Anwalt kann in der Regel alle Daten einsehen und Dir so besser weiterhelfen.
Würde ich dir auch empfehlen, schick nix irgendwo hin, mach alles über den Anwalt und ja anhand vom Kennzeichen bekommt er deine Versicherung und deine Versicherungsnummer raus. Allerdings muss er dazu auch deinen Namen wissen wenn ich mich nicht irre.
Versicherung bekommt man RuckZuck raus: (ist gut, daß es das gibt)
Eine Person mit berechtigtem Interesse (z. B. ein Geschädigter) kann bei Unkenntnis den Haftpflichtversicherer des Schädigers über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Die bundesweit einheitliche Servicenummer lautet 0180/25026.
Adresse: Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel: 0180/25026
Fax: 040/33965401
PS: bei was für nen Unfall soll den das gewesen sein? Personenschaden, Autoschaden....ich meine, wenn man am Auto nix sieht, was soll Dir schon gross passieren?
zetterick
Also strafrechtlich gesehen solltest du eigentlich keine größeren Probleme kriegen. Wenn du ein Alibi hast, und gleich von mehreren Zeugen dieses bestätigt werden kann, bist du aus dem Schneider.
Wenn dir das nachgewiesen werden kann, dass du das gar nicht gewesen sein kannst, kannst du auf jedenfall nach § 186 StGB (Üble Nachrede) Anzeige gegen den Anzeigenerstatter gegen dich erstatten.
Wenn er bewußt fälschlicherweise behauptet hat, dass du Fahrerflucht begangen hast, es also kein Versehen war, sondern absichtlich, dann könnte er sich auch gem § 187 StGB (Verleumdung) strafbar gemacht haben.
Näheres dazu kann dir nur ein Anwalt sagen.
Zivilrechtlich weiß ich leider nicht genau was das in deinem Fall für Folgen haben kann.
Rechtsanwalt einzuschalten ist auf jedenfall nicht die schlechteste Lösung.
servus,
umgehend rechtsanwalt einschalten - der kann sich alle daten der polizei besorgen und alles weitere
veranlassen. aber in deinem geschilderten fall würde ich mir weniger sorgen machen. doch reagieren mußt du auf jeden fall.
gruß will
Hallo,
ich soll mit mehr als 30 km/h ein Auto gerammt haben und bin dann davon gefahren. Und das würde man definitiv sehen. Die haben fast mit der Lupe geguckt und ich hab mir gedacht dass bei 30 km/h der Schaden erheblich größer wäre 🙂
Gedanken mache ich mir deswegen auch nicht, aber nach so mancher Erfahrung habe ich das Vertrauen ins deutsche Gesetz verloren ...
so long,
Alex
Zitat:
Original geschrieben von silk
Gedanken mache ich mir deswegen auch nicht, aber nach so mancher Erfahrung habe ich das Vertrauen ins deutsche Gesetz verloren ...
Was für Erfahrungen denn?
Nichts ist perfekt, man muss nur nach dem geringsten Übel streben! 😉
Man kann aber auch die Kirche im Dorf lassen! (Verleumdung etc.)
In solchen Situationen passiert es eben manchmal dass Zeugen, das falsche Kennzeichen übermitteln. Wenn sich das herausstellt, dann sieh mal locker darüber hinweg! Es ist gut, daß sich überhaupt Zeugen melden. Wenn jeder Zeuge mit ner kleinlichen Anzeige rechnen muß, dann wird sich keiner Arsch mehr als solcher anbieten, und vielleicht Bist gerade DU derjenige (ich meine jetzt alle Leser), der irgendwann mal auf einen Zeugen angewiesen ist!
Ich geb natürlich zu, daß sowas scheiss ärgerlich ist!
Sicherlich ist noch von Bedeutung, was für ne Autobeschreibung der Zeuge abgegeben hat! Wenns auf sein Auto passt wär das sicherlich ein grpßer Zufall.
Gib doch endlich mal ne info, was genau passiert sein soll!!!!
Hallo,
ich fuhr mal Nachts auf der A4 von Aachen Richtung Köln, da ist die Geschwindigkeitsbegrenzung teilweise aufgehoben und die Autobahn 3-spurig. Ich fuhr etwa 190-200 damals und ein Mann fuhr mit ca. 120-130 die ganze Zeit links, obwohl alle anderen Spuren frei waren. Also bremste ich und gab ihm kurz die Lichthupe, er fuhr aber etwa 3 Km lang nicht herüber, ich gab sie ihm nochmal und musste schlussendlich rechts überholen. Er hatte mich wegen Nötigung angezeigt und scheinbar zählte das Alter der Personen mehr als der wirkliche "Tathergang" und ich musste 200€ bezahlen ...
Ich kann keine genauere Info geben, weil mir niemand etwas sagte. Soll wohl ein Unfall gewesen sein mit PKW-Schaden. Ich wäre mit 30 km/h in ein parkendes Auto gefahren und danach abgehauen. Es wurde Audi genannt und BM:XX, aber kein komplettes Kennzeichen ...
so long,
Alex
Dazu kann ich auch ne Story erzählen:
Vor einigen Monaten flatterte meinem Freund eine Vorladung ins Haus, er sollte bei der Polizei wegen Versicherungsbetrug aussagen. Er hat dann natürlich sofort dort angerufen und nachgefragt. Es stellte sich heraus, daß es um einen Fall ging, der schon etliche Jahre zurück lag. Damals warteten wir vor einer roten Ampel, hinter uns stand noch ein Fahrzeug. Ein weiteres Fahrzeug kam angefahren, bretterte dem hinter uns stehenden hinten drauf und schob dieses noch mit auf unseren PKW.
Wie sich herausstellte, war dieser Verkehrsunfall von den zwei Fahrzeugen hinter uns getürkt. Da wir nun zufällig auch vor dieser Ampel standen und leider mit in diese Sache reingezogen wurden, zählten wir zu den Verdächtigen. Es handelte sich wohl um eine ganze Bande, die insgesamt hunderte von Verkehrsunfällen insziniert hatten, oft mit Leihwagen.
Dabei blieb es nicht aus, daß ab und zu auch Unbeteiligte in die Sache mit hineingezogen wurden, so wie wir.
Aber das war ein Akt, denen unsere Unschuld zu beweisen! Glücklicherweise haben sie es irgendwann geglaubt.
Nebenbei: Wir sind wirklich gegen alles gut versichert, vom Kfz über Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall etc. und haben noch nicht einmal einen Schaden gehabt.
Naja, von wegen es ist überhaupt gut, dass sich Zeugen melden. Einem Freund von mir ist mal folgendes passiert: Er bringt im Sommer am späten Nachmittag, es war also noch hell, seine Tante nach Hause. Daraufhin wendet er vom Bürgersteig aus um wieder zurück zu fahren. Kurz darauf bekommt er ein Schreiben, das er wegen Fahrerflucht angezeigt wurde. Vorwurf war, er soll einem vor ihm stehenden Wagen beim Wenden gestiefen haben, was ein Bewohner eines an der Straße liegenden Mietshauses aus dem 3 Stock gesehen haben will. Nach einem längeren Trallalla mit Sachverständigen usw. ging das Ganze dann vor Gericht wo mein Freund u.a. noch wegen der Probezeit zu Sozialstunden und ner Geldstrafe von damals noch 500 Mark verdonnert wurde. Außerdem natürlich noch Gerichtskosten und die Repartur des vermeindlichen von ihm verursachten Schadens.
Nur wegen der Zeugenaussage dieses blöden Fensterspanners. Toller Rechtsstaat. Für meine Begriffe gibt es in diesem Land zu viele Menschen in hohen Instanzen denen zuviele Gesetze und Vorschriften zur Verfügung stehen mit denen sie nach belieben um sich werfen können.
In Deinem Fall sieht die Rechtslage anders aus da Du, laut diverser Zeugen, nicht da gewesen sein kannst. Wäre das mit den Zeugen nicht der Fall, hättest Du also alleine zu Hause gesessen, könntest Du jetzt ohne weiteres dran sein. Schön, oder?
Hallo,
ja, so ist es wirklich. Da kann man sich auch mit 3 Kumpels in ein Auto setzen und an der Ampel den Rückwärtsgang einlegen und 'nem anderen rückwärts draufknallen, hat derjenige auch schlechte Karten ...
Das Problem ist einfach dass zuviel passiert und die Staatsanwaltschaft zuviel zu tun hat, also wird einfach nur ein Schema durchgegangen und danach geurteilt, habe ich manchmal das Gefühl ...
so long,
Alex
Zitat:
Original geschrieben von silk
Hallo,
ja, so ist es wirklich. Da kann man sich auch mit 3 Kumpels in ein Auto setzen und an der Ampel den Rückwärtsgang einlegen und 'nem anderen rückwärts draufknallen, hat derjenige auch schlechte Karten ...
Das stellt ein Sachverständiger sofort fest, weil das Auto mit Deinen Kumpels hinten hochsteigt und außerdem der "Geschädigte" rücklaufende Reifenabriebspuren hat.
Bleib(t) doch mal ganz locker. Bei einer Unfallflucht werden alle in Frage kommenden Fahrzeuge routinemäßig überprüft. Falls Euch mal einer das Auto rammt und abhaut, seid Ihr auch froh, wenn überhaupt ermittelt wird.
Da an Deinem Fahrzeug kein Schaden ist, wird auch niemand ernsthaft annehmen, Du wärest es gewesen. So stabil ist auch ein A3 nicht 😉 Aber ein Anwalt wäre trotzdem zu empfehlen wg. Deiner Versicherung. Wahrscheinlich hat der Geschädigte sonst niemand gefunden und hält sich jetzt an Dich.
Blöd kann so was werden, wenn Dir einer die Kiste demoliert, wegfährt, und Dich wegen Unfallflucht anzeigt. Ist meiner Frau passiert, nur war der Typ zu dämlich und die Polizisten zu schlau.
mon allerseits (bin noch frisch hier ;-))
Mir ist mal ähnliches passiert: Plötzlich bekomme ich (zuerst) Post von der Versicherung, einige Tage später einen Anhörungsbogen. Tatverdacht: Fahrerflucht. Angeblich war ich beim Aufbiegen auf eine Autobahn etwas früh eingefädelt. Ein Auto auf der rechten Spur mußte darauf zr mittleren Spur wechseln und konnte dort einem sich nähernden Fahrzeug nicht mehr ausweichen. Die Autos berührten sich am Spiegel (das war auch alles). Ich habe nichts davon mitbekommen; die beiden anderen Autofahrer hatten sich mein Nummernschild gemerkt. Ich war zu der fraglichen Zeit tatsächlich dort, habe an den Vorfall aber keine Erinnerung mehr. Auch meine Frau auf dem Beifahrersitz merkte nichts.
Ich gab dies zu Protokoll und machte diese Angaben auch der Versicherung. Die Sache erledigt sich, obwohl der Staatsanwalt daraus eine furchtbar klingende Staatsaffäre machte (Offizialdelikt, Anklage, Strafverfahren, blablabla...).
Das der Anhörunsbogen zuerst da war heißt übrigens nur, daß die Versicherung schneller ist. Die Versicherung ist übrigens verpflichtet, Halterdaten der Polizei zu melden. Trotzdem geschieht dies in der Regel nicht, denn es geht meistens so ab: Der Beschädigte (der Spochtsfroind, der Dich anzeigte) meeldet das Ereignis seiner Versicherung. Die Versicherungen sind untereinander organisiert (z.B. zur vereinfachten Abwicklung von Karambolagen, bei der nur eine Versichewrung alles begleicht), daher stellt Deine Versicherung fest, daß eine andere Versicherung gegen Dich einen Anspruch erhebt, und so gehen die Dinge ihren Gang...
Im übrigen hat mir ein sehr netter Polizist gute Ratschläge gegeben: Solange der Staatsanwalt nicht auf den Plan tritt und keine konkrete Klage auf dem Tisch liegt, sollte man bzgl. des Strafdelikts zunächst keinen Rechtsanwalt einschalten (der einem in der Regel auch kaum weiterhelfen kann). Wohl aber bei den privatrechtlichen bzw. haftungstechnischen Dingen, sprich: Umgang mit der Versicherung. Dort kann man gar nicht schnell gut sein, um den Rechtsanwalt einzuschalten.
Viele Grüße, Thomas
(derzeit noch Passatfahrer, aber der A3 Sportback lässt nicht mehr lange auf sich warten...)