Rechtsfrage - wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Mercedes E-Klasse W211

Moin Gemeinde.
Hier der Sachverhalt:

Ich verdiene meinen Stern auf See und bin am 26.10. in Wilhelmshaven nach mehreren Wochen auf See eingelaufen und freute mich auf meinen Urlaub. Wie üblich und um nach Hause zu kommen, nahm ich dazu am 26.10 gegen Mittag den zuvor reservierten Leihwagen in Empfang (C-Klasse, zum Abgewöhnen) und machte mich auf den 600km langen Heimweg.

Da noch ein Firmenmeeting anstand, gab es noch einen Umweg und ich kam erst am späten Nachmittag in Nordenham richtig auf die Piste. Bis zur AB sind es etliche km über die B212 - in der Rush Hour keine Freude, es ging nur stockend. Dann eine kurzfristige Verbreiterung auf drei Spuren und ich am Überholen, so mit ca. 110-120km/h. Dabei sehe ich im Rückspiegel einen sich schnell nähernden Golf - ein GTI - wie sich rausstellte. Besetzt mit zwei jungen Männern, gefühlte 20 Jahre, schwarzhaarig und mit schwarzen Lederjacken. Die fingen sofort an, an meiner Stoßstange Druck zu machen und das reichlich aggressiv. Da es mit der Überholspur bald wieder vorbei sein würde und ich keine Lust hatte, mich wieder in die langsame Schlange rechts einzuordnen, bin ich etwas mehr aufs Gas gegangen. Der GTI immer schön mit, Abstand fast gar keinen.

Dann kam die Einfädelung, also Zusammenführung beider Spuren, die ich bis zum letzten Meter auch ausreizte. Wenige 100m später ging dann in dem GTI das Blaulicht an…, toll.

Die beiden jugendlichen Rennfahrer erklärten mir dann etwas von über 160km/h, - Video hätten sie leider nicht dabei gehabt - , außerdem wäre ich in der Zusammenführung über die Sperrlinie gefahren, also überholt im Überholverbot. Dass ich wohl zu schnell war, habe ich verbal bestätigt, die Sperrlinie nicht, stimmte auch so nicht – auch wenn’s knapp war. Ich bin völlig sachlich geblieben, hab mir aber den Hinweis auf Nötigung durch ihr Stossstangenkuscheln nicht verbeißen können. Das mochten sie nicht, ließen mich dann allerdings trotzdem unter Androhung drakonischer Folgen weiterfahren.

Ich hab mir dann 600km lang überlegt, auf welchen meiner nächsten Trips ich wohl am besten das unausweichliche Fahrverbot lege…

Dann kam am 10.12. der langerwartete Brief vom Landrat Wesermarsch und – Überraschung! – lediglich eine Verwarngeld wegen überhöhter Geschwindigkeit, festgestellt durch ‚Nachfahren‘ der beiden namentlich erwähnten Polizisten. 30€ für 120km/h nach Tolleranzabzug. Das fand ich recht annehmbar und hab's noch am gleichen Tag bezahlt. Damit hatte sich das für mich erledigt, dachte ich.

Dann heute (29.12.): Wieder Post vom Landrat Wesermarsch, gleich zwei Briefe! Beides Bußgeldbescheide. Wieder meine beiden Freunde namentlich erwähnt, der eine Bescheid wegen Geschwindigkeit. Gleiche Stelle, gleiche Zeit – jetzt aber 128km/h nach Abzug und damit 3 Punkte, plus 103€.

Der zweite Bescheid wegen Überholdelikt – noch 1 Punkt und 100€. Der Knaller ist allerdings, dass dies – obwohl an gleicher Stelle und bezeugt bei meinen beiden Freunden – nicht am 26.10, sondern bereits am 25.10 passiert sein sollte. Da war ich zwar noch auf See und auch das Auto wurde erst am 26. angemietet, aber die werden‘s ja wohl wissen…

Jetzt stellt sich die Frage, wie ich am besten vorgehe. Zunächst wollte ich wutentbrannt zum Telefon greifen, hab mir das aber denn doch vorerst verkniffen. Was denn, wenn die mir daraufhin erzählen, dass z.B. das Verwarnungsgeld falsch war und deshalb ‚nachgebessert‘ werden musste? Aus dem Bauch raus würde ich zwar sagen, dass das nicht gehen kann… aber weiß man’s?

Kann man noch nachträglich wegen gleicher Sache, für die ein Verwarngeld bereits bezahlt wurde, auch noch ein Bußgeld bekommen?

Wegen dem Überholdelikt würde ich aus dem Bauch heraus annehmen, dass es sich hier mindestens um einen groben Verfahrensfehler handelt, - das Datum lässt sich 100%ig nachweisen - , doch was dann? Können die daraufhin einfach daherkommen und sagen: „..sorry, haben wir uns geirrt, wir meinten natürlich den 26.10., ändern tut sich für Sie damit nichts, schön Dank für den Hinweis…“?

Was meint Ihr, wie klar ist dieser Fall? So klar, dass man das selber aus dem Weg räumen kann, oder sollte ich doch lieber gleich meinen Anwalt strapazieren? Das möchte ich eigentlich nicht, da dieser bereits in einer anderen Sache momentan sehr für mich eingespannt ist. Da geht es auch gegen eine Behörde und er stöhnt schon mächtig…

Also, wenn es hier einer genau weiß, wäre ich für Aufklärung dankbar…

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Verdeckte Ermittler oder Zivilfahnder fahren immer mit Privatwagen, oder privatisierten Behördenfahrzeugen umher. Das Blaulicht wird bei Bedarf "aufgepflanzt".

Das ist doch Quatsch. Das sind nie Privatwagen, da dort die nötige Ausrüstung gar nicht installiert ist. Es sind Zivilfahrzeuge, also Polizeifahrzeuge ohne Kennzeichnung, aber keine Privatwagen. Für mich ist ein Privatwagen ein Auto, daß einem der Polizisten gehört.

Gruß
Achim

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Hi,

Soweit mir bekannt kann nur ein Anwalt einsicht in die Akten nehmen und so evtl. fehler der Beamten aufdecken.

Das fängt schon mit der Frage an ob der Wagen der Polizisten überhaupt über eine geeichte Geschwindigkeitsanzeige bzw. Meßanlage verfügt.

Also es hilft nix,um nen Anwalt wirst du kaum rum kommen.

Gruß Tobias

Naja, ich werd meinen Anwalt strapazieren. Ist eigentlich auch ein ganz netter Kerl und Rechtsschutz hab ich auch.

Ist nur irgendwie traurig, dass man bei offensichtlichen Versagen der Behörden gleich zur Kostenbombe greifen muss, nur um deren Versagen auszubügeln...

Wenn ich in meinem Schaffen auf einem Schriftstück einen Fehler mache und bspw., ein Datum verhaue, dann kostet das (mich) richtig Geld. Da sagt keiner: "da schaun wir mal, wir diskutieren das jetzt..., mal sehen..." sondern eher: "Jo, da hast du wohl Scheisse gebaut, - Pech für dich... guckst du halt in die Röhre!" Und das sogar, wenn ich ohne jede Tricks genau das gemacht habe, wofür ich da bin. Was hier ganz sicher nicht der Fall war.

Nochmal Danke für Eure zahlreichen Beiträge.

PS. Ach so, das mag bislang untergegangen sein: Der GTI war ein Privatwagen, die Jungs waren nicht im Dienst. Das Balulicht war so ein Ding vom Zigarettenanzünder. Nach Aussage meiner Holden, die (in anderem Bundesland) seit 20 Jahren an Führerscheinen rumbastelt, dürften die das auch nicht...

Zitat:

Original geschrieben von subocean


PS. Ach so, das mag bislang untergegangen sein: Der GTI war ein Privatwagen, ...

Das wird immer besser. Gib das tatsächlich einem Anwalt. Denn nur der kann wiederum das mit Sicherheit nicht vorhandene Eichprotokoll des Tachos des "Einsatzfahrzeugs" in Augenschein nehmen. Die beiden Vögel wird es so richtig zerlegen. Ich bin mal gespannt, ob Du die gezahlten 30 Euro wieder zurückbekommst.

Gruß
Achim

Wäre schön wenn Du uns den Ausgang der Sache mitteilen würdest😕

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Ja, werde berichten.

Blöd nur, dass ich in drei Tagen für drei Wochen in den Urlaub fliege. Da bleibt mir richtig viel Zeit, dass Thema ins richtige Gleis zu pushen. Weiss der Geier, was mein Anwalt für Silvester plant...

Bitte achte aber auch auf die Einspruchsfristen, ich würde das morgen unbedingt noch vor dem Urlaub angehen.

lg Rüdiger:-)

Hallo,

ist doch eigentlich mit 3 punkten ganz einfach erklärt.

1. verkehrsrechtsschutz (muss man wegen deinen beiden freunden immer haben ;-)
2. anwalt
3. immer sagen, dass man sich nicht äussern möchte, wenn die freunde was fragen

alles andere regelt punkt 2

PS: der polizeipräsident und ich waren auch lange brieffreunde, aber er schreibt zum glück nicht mehr so oft.....

Grüsse

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, du kannst nur für eine Sache belangt werden.....es sei den die Sache ist nicht im Zuge dieses Straftat passiert, z.B. überholen im Überholverbot und nicht angeschnallt....da kann man für beides belangt werden.....aber dieses ist alles im Zuge einer Straftat passiert.....das mit der durchgezogenen Linie und die Geschwindigkeit....daher kann nur eine Sache bestraft werden.......

Bei mir Stand damals offen:

1 überholen in einer geschlossenen Ortschaft
2 Überhöhte Geschwindigkeit

Sie haben sich dann für Nummer 1 Entschieden....Die KM/ H sind auch ohne Nachweis nicht gerichtsverwärtlich.....wie die anderen schon gesagt haben, Anwalt und die Sache vor Gericht laufen lassen.....Bedenke aber bitte, das du innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch einlegst, ansonsten ist die Sache rechtskräftigt und du hast somit die Sache zugegeben......daher schnell zum Anwalt......

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl


Wie gesagt , Rechtsanwalt fragen .
So weit ich weiss , dürfen hier keine Rechtsfragen beantwortet werden 😉

Lisa

Wir sind alle Bürger dieses Staates und berechtigt, unsere unmaßgebliche Ansicht zu einer Sachlage darzustellen. Eine verbindliche Rechtsberatung soll und kann das natürlich nicht ersetzen. Wir sind das Volk !!

Ich hätte alles abgestritten und lediglich dargelegt, dass ich von einem schwarzen Golf verfolgt wurde und ich Angst hatte, dass mir das gleiche passiert, wie der Frau die damals vor "Turbo Rolf" fuhr.

Das Video (wenn vorhanden) muss eigentlich neben der Geschwindigkeit auch den Beweis des zu dichten Auffahrens und damit den der Nötigung erbringen.

"Nachbessern" eines Bußgeldbescheides ist insofern nicht möglich, als dieser mit dem Eingang der Geldbuße bei der Bußgeldstelle Rechtskraft erlangt hat.

Zitat:

Original geschrieben von general1977



Zitat:

Original geschrieben von subocean


PS. Ach so, das mag bislang untergegangen sein: Der GTI war ein Privatwagen, ...
Das wird immer besser. Gib das tatsächlich einem Anwalt. Denn nur der kann wiederum das mit Sicherheit nicht vorhandene Eichprotokoll des Tachos des "Einsatzfahrzeugs" in Augenschein nehmen. Die beiden Vögel wird es so richtig zerlegen. Ich bin mal gespannt, ob Du die gezahlten 30 Euro wieder zurückbekommst.

Gruß
Achim

Verdeckte Ermittler oder Zivilfahnder fahren immer mit Privatwagen, oder privatisierten Behördenfahrzeugen umher. Das Blaulicht wird bei Bedarf "aufgepflanzt".

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Verdeckte Ermittler oder Zivilfahnder fahren immer mit Privatwagen, oder privatisierten Behördenfahrzeugen umher. Das Blaulicht wird bei Bedarf "aufgepflanzt".

Das ist doch Quatsch. Das sind nie Privatwagen, da dort die nötige Ausrüstung gar nicht installiert ist. Es sind Zivilfahrzeuge, also Polizeifahrzeuge ohne Kennzeichnung, aber keine Privatwagen. Für mich ist ein Privatwagen ein Auto, daß einem der Polizisten gehört.

Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977



Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Verdeckte Ermittler oder Zivilfahnder fahren immer mit Privatwagen, oder privatisierten Behördenfahrzeugen umher. Das Blaulicht wird bei Bedarf "aufgepflanzt".
Das ist doch Quatsch. Das sind nie Privatwagen, da dort die nötige Ausrüstung gar nicht installiert ist. Es sind Zivilfahrzeuge, also Polizeifahrzeuge ohne Kennzeichnung, aber keine Privatwagen. Für mich ist ein Privatwagen ein Auto, daß einem der Polizisten gehört.

Gruß
Achim

Ach, wieder ein "Insider" ?

Bevor Du so etwas behauptest, hol erst einmal Informationen ein . Es werden sehr wohl auch Privatwagen eingesetzt.

Ihr seid ja wieder alle OT.😁

Ohne Video können dir garnichts beweisen, und
in der Beweispflicht sind die nun (könnte ja
jeder kommen). Und wenn ein Video
auftaucht dann würde ich den Spieß rumdrehen
und die zerpflücken wegen dieser Verhaltensweisen.
Auch die müssen sich an Gesetze halten; rechts-
widrig erbrachte Beweisemittel taugen dann sicher
eh nichts mehr ... Eine Unverschämtheit was
die mit dir veranstalten! Bisher hatte wir
sowas nur in Tschechein erlebt, wo uns die
Polizei mit kaum 1 m Abstand gejagt hatte,
weil wir einen kleinen Fehler gemacht hatten.
Nachher gab es nur eine Quittung mit großem Nach-
druck - alle klar! Ich hatte anderen einen Fall, als ich
über 10 km von einem Opel Omega auffällig
verfolgt wurde. Irgendwann hatte ich den dann
in meinem damals jugendlichen Leichtsinn
kurz entschlossen bergauf noch in der Ortschaft
abgehängt (kurzzeitig gut 100 km/h), musste dann
zum Linksabbiegen nach einer Kurve halten und
sah im Rückspiegel noch, wie die mit Zeitversatz
um die Ecke gewankt kamen und es kaum noch
schafften, hinter mir zum stehen zu kommen 😁.
An der Einfahrt zu unserem Grundstück gaben die
sich dann zu erkennen - ach du Sch****! Auf das Video
hatte ich verzichtet, wusste ja, was ich falsch gemacht
hatte. Gekommen ist jedoch nie etwas von denen, weil
die sich wohl eben auch nicht an die Vorschriften
gehalten hatten (StVO - ohne Sondersignale -
Video falsch aufgezeichten). Lass deinen Anwalt
einfach die Sachlage prüfen, die Sache stinkt
doch gewaltig!

Zitat:

Original geschrieben von subocean



PS. Ach so, das mag bislang untergegangen sein: Der GTI war ein Privatwagen, die Jungs waren nicht im Dienst. Das Balulicht war so ein Ding vom Zigarettenanzünder. Nach Aussage meiner Holden, die (in anderem Bundesland) seit 20 Jahren an Führerscheinen rumbastelt, dürften die das auch nicht...

Wenn die nicht im Dienst waren, dann ist das je richtig lustig....da würde ich mal alle Register ziehen:

- Anzeige wegen Nötigung (dichtes Auffahren)
- Anzeige wegen Amtsmißbrauch (oder wie das heist)
- alles Abstreiten, wenn die im Privatwagen unterwegs waren, können die keinerlei verwertbare Messung gemacht haben.

Ich habe auch schon mehrfach solche "Vögel" erlebt, die mit Ihren Dienstausweisen gewedelt haben - meistens "Polizeiazubis" aus der Bereitschaftstruppe. Eine kurze Frage, ob die überhaupt im Dienst wären, brachte die dann recht schnell auf den Boden der Tatsachen zurück.

Dieter

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