Rechtsfrage - wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Moin Gemeinde.
Hier der Sachverhalt:
Ich verdiene meinen Stern auf See und bin am 26.10. in Wilhelmshaven nach mehreren Wochen auf See eingelaufen und freute mich auf meinen Urlaub. Wie üblich und um nach Hause zu kommen, nahm ich dazu am 26.10 gegen Mittag den zuvor reservierten Leihwagen in Empfang (C-Klasse, zum Abgewöhnen) und machte mich auf den 600km langen Heimweg.
Da noch ein Firmenmeeting anstand, gab es noch einen Umweg und ich kam erst am späten Nachmittag in Nordenham richtig auf die Piste. Bis zur AB sind es etliche km über die B212 - in der Rush Hour keine Freude, es ging nur stockend. Dann eine kurzfristige Verbreiterung auf drei Spuren und ich am Überholen, so mit ca. 110-120km/h. Dabei sehe ich im Rückspiegel einen sich schnell nähernden Golf - ein GTI - wie sich rausstellte. Besetzt mit zwei jungen Männern, gefühlte 20 Jahre, schwarzhaarig und mit schwarzen Lederjacken. Die fingen sofort an, an meiner Stoßstange Druck zu machen und das reichlich aggressiv. Da es mit der Überholspur bald wieder vorbei sein würde und ich keine Lust hatte, mich wieder in die langsame Schlange rechts einzuordnen, bin ich etwas mehr aufs Gas gegangen. Der GTI immer schön mit, Abstand fast gar keinen.
Dann kam die Einfädelung, also Zusammenführung beider Spuren, die ich bis zum letzten Meter auch ausreizte. Wenige 100m später ging dann in dem GTI das Blaulicht an…, toll.
Die beiden jugendlichen Rennfahrer erklärten mir dann etwas von über 160km/h, - Video hätten sie leider nicht dabei gehabt - , außerdem wäre ich in der Zusammenführung über die Sperrlinie gefahren, also überholt im Überholverbot. Dass ich wohl zu schnell war, habe ich verbal bestätigt, die Sperrlinie nicht, stimmte auch so nicht – auch wenn’s knapp war. Ich bin völlig sachlich geblieben, hab mir aber den Hinweis auf Nötigung durch ihr Stossstangenkuscheln nicht verbeißen können. Das mochten sie nicht, ließen mich dann allerdings trotzdem unter Androhung drakonischer Folgen weiterfahren.
Ich hab mir dann 600km lang überlegt, auf welchen meiner nächsten Trips ich wohl am besten das unausweichliche Fahrverbot lege…
Dann kam am 10.12. der langerwartete Brief vom Landrat Wesermarsch und – Überraschung! – lediglich eine Verwarngeld wegen überhöhter Geschwindigkeit, festgestellt durch ‚Nachfahren‘ der beiden namentlich erwähnten Polizisten. 30€ für 120km/h nach Tolleranzabzug. Das fand ich recht annehmbar und hab's noch am gleichen Tag bezahlt. Damit hatte sich das für mich erledigt, dachte ich.
Dann heute (29.12.): Wieder Post vom Landrat Wesermarsch, gleich zwei Briefe! Beides Bußgeldbescheide. Wieder meine beiden Freunde namentlich erwähnt, der eine Bescheid wegen Geschwindigkeit. Gleiche Stelle, gleiche Zeit – jetzt aber 128km/h nach Abzug und damit 3 Punkte, plus 103€.
Der zweite Bescheid wegen Überholdelikt – noch 1 Punkt und 100€. Der Knaller ist allerdings, dass dies – obwohl an gleicher Stelle und bezeugt bei meinen beiden Freunden – nicht am 26.10, sondern bereits am 25.10 passiert sein sollte. Da war ich zwar noch auf See und auch das Auto wurde erst am 26. angemietet, aber die werden‘s ja wohl wissen…
Jetzt stellt sich die Frage, wie ich am besten vorgehe. Zunächst wollte ich wutentbrannt zum Telefon greifen, hab mir das aber denn doch vorerst verkniffen. Was denn, wenn die mir daraufhin erzählen, dass z.B. das Verwarnungsgeld falsch war und deshalb ‚nachgebessert‘ werden musste? Aus dem Bauch raus würde ich zwar sagen, dass das nicht gehen kann… aber weiß man’s?
Kann man noch nachträglich wegen gleicher Sache, für die ein Verwarngeld bereits bezahlt wurde, auch noch ein Bußgeld bekommen?
Wegen dem Überholdelikt würde ich aus dem Bauch heraus annehmen, dass es sich hier mindestens um einen groben Verfahrensfehler handelt, - das Datum lässt sich 100%ig nachweisen - , doch was dann? Können die daraufhin einfach daherkommen und sagen: „..sorry, haben wir uns geirrt, wir meinten natürlich den 26.10., ändern tut sich für Sie damit nichts, schön Dank für den Hinweis…“?
Was meint Ihr, wie klar ist dieser Fall? So klar, dass man das selber aus dem Weg räumen kann, oder sollte ich doch lieber gleich meinen Anwalt strapazieren? Das möchte ich eigentlich nicht, da dieser bereits in einer anderen Sache momentan sehr für mich eingespannt ist. Da geht es auch gegen eine Behörde und er stöhnt schon mächtig…
Also, wenn es hier einer genau weiß, wäre ich für Aufklärung dankbar…
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Verdeckte Ermittler oder Zivilfahnder fahren immer mit Privatwagen, oder privatisierten Behördenfahrzeugen umher. Das Blaulicht wird bei Bedarf "aufgepflanzt".
Das ist doch Quatsch. Das sind nie Privatwagen, da dort die nötige Ausrüstung gar nicht installiert ist. Es sind Zivilfahrzeuge, also Polizeifahrzeuge ohne Kennzeichnung, aber keine Privatwagen. Für mich ist ein Privatwagen ein Auto, daß einem der Polizisten gehört.
Gruß
Achim
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dieterpapa
Wenn die nicht im Dienst waren, dann ist das je richtig lustig....da würde ich mal alle Register ziehen:Zitat:
Original geschrieben von subocean
PS. Ach so, das mag bislang untergegangen sein: Der GTI war ein Privatwagen, die Jungs waren nicht im Dienst. Das Balulicht war so ein Ding vom Zigarettenanzünder. Nach Aussage meiner Holden, die (in anderem Bundesland) seit 20 Jahren an Führerscheinen rumbastelt, dürften die das auch nicht...- Anzeige wegen Nötigung (dichtes Auffahren)
- Anzeige wegen Amtsmißbrauch (oder wie das heist)
- alles Abstreiten, wenn die im Privatwagen unterwegs waren, können die keinerlei verwertbare Messung gemacht haben.Ich habe auch schon mehrfach solche "Vögel" erlebt, die mit Ihren Dienstausweisen gewedelt haben - meistens "Polizeiazubis" aus der Bereitschaftstruppe. Eine kurze Frage, ob die überhaupt im Dienst wären, brachte die dann recht schnell auf den Boden der Tatsachen zurück.
Dieter
Was ist denn das wieder für ein Quatsch ( Pardon für die harsche Ausdrucksweise)
Ein Polizeibeamter kann sich jederzeit selbst in den Dienst setzen. Er ist sogar verpflichtet, Verstöße gegen die Gesetze jederzeit zu verfolgen (natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit)
Hallo Subocean,
jetzt gebe ich meinen Senf auch noch dazu...
Erstmal ist es wohl der richtige Weg, bei dieser Sachlage einen Anwalt einzuschalten, zumal wenn man versichert ist. Aber Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Den muss man auch oft auf die richtigen Dinge hinweisen.
Einige Dinge sehe ich anders, als bisher hier dokumentiert:
Akteneinsicht ist bei Bußgeldbescheiden in der Regel auch durch den Betroffenen möglich.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Akteneinsicht05.php
Messung von Geschwindigkeitsverstößen ist auch ohne Video oder Radar möglich, dann müssen aber vom abgelesenen Wert bei ungeeichtem Tacho 20% abgezogen werden.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSToleranz.php
Das käme mit 160 - 20% = 128 ja dann auch hin.
Polizeibeamte nicht im Dienst: Das hindert diese nicht daran, Anzeigen zu schreiben und das dürfen sie auch. Polizisten können sich jederzeit selbst in den Dienst versetzen und müssen Straftaten verfolgen. Außerdem kann jedermann, auch Privatpersonen, andere Autofahrer wegen Geschwindigkeitsübertretungen anzeigen.
Blaulicht nicht auf dem Dach: Viele zivile Einsatzfahrzeuge besitzen neben dem möglichen Dachlicht mit Magnetfuß noch blaue Lichtzeichen für das Armaturenbrett und eventuell im Heckfenster. Das ist nicht ungewöhnlich. Interessant wäre hier, ob die Polizisten das entsprechende Stopschild der Polizei ("Kelle"😉 dabei hatten. Dann wären sie vermutlich eher auf einer Dienstfahrt.
Einfach wäre hier aus meiner Sicht der Fall der Fristüberschreitung: Keine Angabe zum Bußgeldvorwurf (Du musst dich nicht selbst belasten). Der andere Verstoß ist ja bereits geklärt durch Zahlung. Bei Gericht weist Du nach, dass Du auf See warst. Leider sind dann die 3 Monate Frist um und die Möglichkeit des Bußgeldverfahrens ist nicht mehr gegeben. Dein Anwalt sollte nochmal prüfen, ob solche "Schreibfehler" wirklich zu einem wirkunsglosen Verfahren führen.
Die anderen Dinge kann man sich bis vor Gericht aufsparen, um die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu erschüttern. Das will ich hier nicht ausbreiten, bei Interesse schicke ich dir eine PM.
Gruß, Tom
Zitat:
Original geschrieben von KFZFuzzy
[Was ist denn das wieder für ein Quatsch ( Pardon für die harsche Ausdrucksweise)
Ein Polizeibeamter kann sich jederzeit selbst in den Dienst setzen. Er ist sogar verpflichtet, Verstöße gegen die Gesetze jederzeit zu verfolgen (natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit)
Das gilt aber nur für Straftaten, nicht für Ordnungswidrigkeiten!
Zitat:
Original geschrieben von stereo
Das gilt aber nur für Straftaten, nicht für Ordnungswidrigkeiten!Zitat:
Original geschrieben von KFZFuzzy
[Was ist denn das wieder für ein Quatsch ( Pardon für die harsche Ausdrucksweise)
Ein Polizeibeamter kann sich jederzeit selbst in den Dienst setzen. Er ist sogar verpflichtet, Verstöße gegen die Gesetze jederzeit zu verfolgen (natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit)
Korrekt, deshalb habe ich auch " unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit" geschrieben. Wenn aber ein Polizeibeamter unbedingt meint, er müßte in seiner Freizeit z.B. Falschparker verwarnen, dann kann er das tun.
Der Faden soll aber nicht zum Juraseminar ausarten. Der TS muß zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und damit sollten wir die Sache hier beenden.
Allen eine Erfolgreiches, Gesundes, Unfall-und-Polizei-freies 2011.
:-)
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Also, ich habe mal mit der Bussgeldstelle telefoniert. Die Tante, die mir beiden Bussgeldbescheide geschickt hat, ist im Urlaub. Gesprochen habe ich mit dem Menschen, der mir die ursprüngliche Verwarnung geschickt hat.
Der war recht nett und hat sich alle drei Aktenzeichen gezogen. Dann sagte er als erstes, dass alles was er mir jetzt sagen wird, "Off-the-Record" sei... Er meinte, das sehe für ihn ganz danach aus, als ob ich die beiden Jungens geärgert hätte und die jetzt im "Payback-Mode" wären - die hatten den Vorfall tatsächlich 2x eingereicht. Bei dem Bußgeldbescheid für die Geschwindigkeitsübertretung würde es sich nicht um denselben Verstoß handeln, der bereits mit der Verwarnung geahndet wurde, sondern um einen weiteren - 1 Minute später.
Er meinte, dass wäre merkwürdig und stelle eine Doppelbestrafung dar, ist aber juristisch möglich. Er meint, dass seine Stelle möglicherweise das Verwarnungsgeld wieder zurückzahlen würde, um dann das Bussgeld (und die drei Punkte) aufrecht zu erhalten.
Wegen dem falschen Datum im Überholverbotsvorwurf räumte er ein, dass es sich dabei tatsächlich um einen Verfahrensfehler handeln würde - der allerdings einfach korrigiert werden könnte. Das sei zulässig!?
Abschließend wies er nochmal darauf hin, dass das Telefonat nicht stattgefunden hätte - ich solle sofort Einspruch einlegen, - vorerst ohne jede Begründung - und ansonsten hätte ich gute Chancen einen Richter von der Undurchsichtigkeit des ganzen Vorfalls zu überzeugen -und besonders gut könne das ein Anwalt...
Und so habe ich es gemacht. Einspruch an die Behörde, alles kopiert (auch Mietvertrag vom Auto und Seemannsbuch), kurze Erklärung dazu und an meinen Anwalt geschickt...
Morgen gehts in den Urlaub - ohne Bauchschmerzen (für die wäre ggf. auch später noch Zeit)
Ich werde berichten...
Frage mich ernsthaft warum Du bei der Behörde angerufen hast 😕😕
Das einzige was Du hättest tun sollen einen ANWALT einschalten der das ALLES für dich regelt!!!!!!!!!!!!!
Ob das Tel. Gespräch wirklich nicht statgefunden hat wenn es darauf ankommt steht noch auf einem anderen Blatt.(hoffe er hat sich keine Notiezen gemacht)
Du glaubst nicht was ein erfahrener Anwalt alles für dich rausholen kann !!!!
Wünsche Dir trotzdem viel Erfolg und einen schönen Urlaub
Mfg.
Ich wollte es nicht schreiben, aber sehe ich genau so😰 die können doch jetzt alle Fehler
schön ausmerzen😉 von der Bußgeldstelle würde ich doch nie einem vertrauen😛
Trotzdem viel Glück🙂
Bei der Bußgeldstelle gleich alle Trümpfe offen zu legen war wirklich kein besonders geschickter Schachzug :-(