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Rechtsfrage - wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 16:53

Moin Gemeinde.

Hier der Sachverhalt:

Ich verdiene meinen Stern auf See und bin am 26.10. in Wilhelmshaven nach mehreren Wochen auf See eingelaufen und freute mich auf meinen Urlaub. Wie üblich und um nach Hause zu kommen, nahm ich dazu am 26.10 gegen Mittag den zuvor reservierten Leihwagen in Empfang (C-Klasse, zum Abgewöhnen) und machte mich auf den 600km langen Heimweg.

Da noch ein Firmenmeeting anstand, gab es noch einen Umweg und ich kam erst am späten Nachmittag in Nordenham richtig auf die Piste. Bis zur AB sind es etliche km über die B212 - in der Rush Hour keine Freude, es ging nur stockend. Dann eine kurzfristige Verbreiterung auf drei Spuren und ich am Überholen, so mit ca. 110-120km/h. Dabei sehe ich im Rückspiegel einen sich schnell nähernden Golf - ein GTI - wie sich rausstellte. Besetzt mit zwei jungen Männern, gefühlte 20 Jahre, schwarzhaarig und mit schwarzen Lederjacken. Die fingen sofort an, an meiner Stoßstange Druck zu machen und das reichlich aggressiv. Da es mit der Überholspur bald wieder vorbei sein würde und ich keine Lust hatte, mich wieder in die langsame Schlange rechts einzuordnen, bin ich etwas mehr aufs Gas gegangen. Der GTI immer schön mit, Abstand fast gar keinen.

Dann kam die Einfädelung, also Zusammenführung beider Spuren, die ich bis zum letzten Meter auch ausreizte. Wenige 100m später ging dann in dem GTI das Blaulicht an…, toll.

Die beiden jugendlichen Rennfahrer erklärten mir dann etwas von über 160km/h, - Video hätten sie leider nicht dabei gehabt - , außerdem wäre ich in der Zusammenführung über die Sperrlinie gefahren, also überholt im Überholverbot. Dass ich wohl zu schnell war, habe ich verbal bestätigt, die Sperrlinie nicht, stimmte auch so nicht – auch wenn’s knapp war. Ich bin völlig sachlich geblieben, hab mir aber den Hinweis auf Nötigung durch ihr Stossstangenkuscheln nicht verbeißen können. Das mochten sie nicht, ließen mich dann allerdings trotzdem unter Androhung drakonischer Folgen weiterfahren.

Ich hab mir dann 600km lang überlegt, auf welchen meiner nächsten Trips ich wohl am besten das unausweichliche Fahrverbot lege…

Dann kam am 10.12. der langerwartete Brief vom Landrat Wesermarsch und – Überraschung! – lediglich eine Verwarngeld wegen überhöhter Geschwindigkeit, festgestellt durch ‚Nachfahren‘ der beiden namentlich erwähnten Polizisten. 30€ für 120km/h nach Tolleranzabzug. Das fand ich recht annehmbar und hab's noch am gleichen Tag bezahlt. Damit hatte sich das für mich erledigt, dachte ich.

Dann heute (29.12.): Wieder Post vom Landrat Wesermarsch, gleich zwei Briefe! Beides Bußgeldbescheide. Wieder meine beiden Freunde namentlich erwähnt, der eine Bescheid wegen Geschwindigkeit. Gleiche Stelle, gleiche Zeit – jetzt aber 128km/h nach Abzug und damit 3 Punkte, plus 103€.

Der zweite Bescheid wegen Überholdelikt – noch 1 Punkt und 100€. Der Knaller ist allerdings, dass dies – obwohl an gleicher Stelle und bezeugt bei meinen beiden Freunden – nicht am 26.10, sondern bereits am 25.10 passiert sein sollte. Da war ich zwar noch auf See und auch das Auto wurde erst am 26. angemietet, aber die werden‘s ja wohl wissen…

Jetzt stellt sich die Frage, wie ich am besten vorgehe. Zunächst wollte ich wutentbrannt zum Telefon greifen, hab mir das aber denn doch vorerst verkniffen. Was denn, wenn die mir daraufhin erzählen, dass z.B. das Verwarnungsgeld falsch war und deshalb ‚nachgebessert‘ werden musste? Aus dem Bauch raus würde ich zwar sagen, dass das nicht gehen kann… aber weiß man’s?

Kann man noch nachträglich wegen gleicher Sache, für die ein Verwarngeld bereits bezahlt wurde, auch noch ein Bußgeld bekommen?

Wegen dem Überholdelikt würde ich aus dem Bauch heraus annehmen, dass es sich hier mindestens um einen groben Verfahrensfehler handelt, - das Datum lässt sich 100%ig nachweisen - , doch was dann? Können die daraufhin einfach daherkommen und sagen: „..sorry, haben wir uns geirrt, wir meinten natürlich den 26.10., ändern tut sich für Sie damit nichts, schön Dank für den Hinweis…“?

Was meint Ihr, wie klar ist dieser Fall? So klar, dass man das selber aus dem Weg räumen kann, oder sollte ich doch lieber gleich meinen Anwalt strapazieren? Das möchte ich eigentlich nicht, da dieser bereits in einer anderen Sache momentan sehr für mich eingespannt ist. Da geht es auch gegen eine Behörde und er stöhnt schon mächtig…

Also, wenn es hier einer genau weiß, wäre ich für Aufklärung dankbar…

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

Verdeckte Ermittler oder Zivilfahnder fahren immer mit Privatwagen, oder privatisierten Behördenfahrzeugen umher. Das Blaulicht wird bei Bedarf "aufgepflanzt".

Das ist doch Quatsch. Das sind nie Privatwagen, da dort die nötige Ausrüstung gar nicht installiert ist. Es sind Zivilfahrzeuge, also Polizeifahrzeuge ohne Kennzeichnung, aber keine Privatwagen. Für mich ist ein Privatwagen ein Auto, daß einem der Polizisten gehört.

Gruß

Achim

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Hi

Ich würde die Sache einem Anwalt geben und mich bei denen erst nach einem Gespräch mit diesem eusern.

Da das Datum nicht richtig ist sieht es für dich ganz gut aus :)

Mfg.

Da ich mal annehme das Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast würde

ich einen Anwalt aufsuchen.

 

Ich kenne den besagten Straßenabschnitt und kann das nachvollziehen;)

Auf jeden Fall Rechtsbeistand einholen!!! So wie es geschildert wurde, steht es gut für den "Sünder";)! Auch unsere netten Polizisten haben sich an die STVO zu halten (Sicherheitsabstand):).

Zitat:

Original geschrieben von OH 712

Auf jeden Fall Rechtsbeistand einholen!!! So wie es geschildert wurde, steht es gut für den "Sünder";)! Auch unsere netten Polizisten haben sich an die STVO zu halten (Sicherheitsabstand):).

und wie will er das beweisen wenn er allein gefahren ist und die meist zu zweit ? somit wäre er in seiner argumentation unterlegen da er keinen zeugen benennen kann der fahrer oder beifahrer des verfolgenden fahrzeugs aber schon nämlich jeweils den anderen.

Meine Vorredner habens ja schon gesagt aber lieber nochmals: UNBEDINGT zum Rechtsanwalt und keinerlei Einlassung mehr von Dir gegenüber Polizei, etc. Mit dem falschen Datum zerlegt jeder RA die beiden "Zeugen" nach Strich und Faden. Das ist ein Fest für jeden RA.

Zitat:

original geschrieben von KFZFuzzy

Mit dem falschen Datum zerlegt jeder RA die beiden "Zeugen" nach Strich und Faden. Das ist ein Fest für jeden RA.

Da kann ich nur zustimmen(aus eigener Erfahrung) !!!!!!!!!!!!!!!!!

Mfg.

 

Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber soweit ich weiß gibt es die sogenannte "Tateinheit", d.h. daß nur der Schwerwiegendere Verstoß der Tat geahndet werden darf. Es darf also die "Tat" nicht aufgedröselt werden und für jeden Verstoß eine separate Strafe ausgesprochen werden... aber ein Rechtsanwalt wäre ratsam, da der Sachverhalt mit Zahlen der 30 Euro anerkannt wurde. Vielleicht hätte man die auch verweigern sollen, da keine ordentliche Messung vorlag

Wie gesagt , Rechtsanwalt fragen .

So weit ich weiss , dürfen hier keine Rechtsfragen beantwortet werden ;)

 

 

Lisa

Hallo subocean,

es ist ärgerlich das ist keine Frage, so wie KFZFuzzy schrieb, jeder vernünftige RA. zerlegt dies.

Mein Bruder hatte 2008 eine rote Ampel mehr als eine Sekunde überfahren, es sollte 3 Monate Fahrverbot geben plus 180 Euro . Er gab es seinem Rechtschutz, sie hatten sich da auch beim Datum verschrieben, Verfahren wurde eingestellt.

Grüße aus Heidelberg

Hallo subocean,

ich habe Dir eine PN geschickt.

Gruß Simone9009

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 18:28

Oh Leute, Ihr seid ja Spitze!

Da war ich nur kurz essen und hier füllt sich inzwischen der Raum...

Eigentlich hatte ich gehofft, dass mit jemand Mut macht und sagt, dass der Fall so sonnenklar ist, das man das auch selbst hinbekommen sollte...

Da allgemeine Übereinstimmung zu herrschen scheint, dass dies doch eher ein Fall für den Anwalt ist, werde ich das vorsichtshalber doch so machen.

Was mich aber wundert ist, dass keiner sich zum Thema Erststrafe(Verwarnung) vs. Folgestrafe(Bussgeldbescheid) äußert. Da hätte ich doch angenommen, dass die deutsche Rechtssprechung da recht klare Richtlinien hätte....

Auf jeden Fall danke für das zahlreiche Feedback!

Wurde ja schon erwähnt, Rechtsberatung ist hier im Forum verboten ;)

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 18:58

Gut, hab das deutlich gehört.

Nur, hat denn die Erwähnung deutscher Rechtsfakten etwas mit Beratung zu tun? Ich denke, kaum.

Wie wäre es denn, wenn die Frage im Raum stünde, ob man bei grüner Ampel fahren darf? Wäre ein direkter Bezug auf diese Frage auch als Rechtsberatung auszulegen?

Zugegebenermassen ein langer Schuss, aber mir ging es doch nicht um ein 'clever' herauswinden aus der Sache, sondern um Fakten wie sie nun mal stehen... Sollte man doch nennen dürfen, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von subocean

Gut, hab das deutlich gehört.

Nur, hat denn die Erwähnung deutscher Rechtsfakten etwas mit Beratung zu tun? Ich denke, kaum.

Wie wäre es denn, wenn die Frage im Raum stünde, ob man bei grüner Ampel fahren darf? Wäre ein direkter Bezug auf diese Frage auch als Rechtsberatung auszulegen?

Zugegebenermassen ein langer Schuss, aber mir ging es doch nicht um ein 'clever' herauswinden aus der Sache, sondern um Fakten wie sie nun mal stehen... Sollte man doch nennen dürfen, oder nicht?

Du hast mich da wohl etwas falsch verstanden, dass war doch keine Kritik und Du hast

doch von einem User bestimmt aus dem Grund eine PN bekommen, weil Er das nicht

öffentlich im Forum schreiben wollte:confused:

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