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Rechtsfrage

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 20:06

Vorherige Woche kam es zu einem Disput zwischen einem Autofahrer und mir als Motorradfahrer. Ich schildere einfach mal den Ablauf. Als Ich mich zwei Autos, welche an einer roten Ampel auf einer Rechtsabbieger/Geradeaus-Spur hielten, näherte, rollte ich an dem ersten Auto uneralubt rechts vorbei. Das Auto stand auf der Spur sehr weit links, wodurch gut 1-1 1/2m Platz frei waren. Zudem hatte der Fahrer keinen Blinker. Nun stand Ich also parallel ein gutes Stück vor dem Auto und sehr gut sichtbar. Nachdem die Ampel grün wurde fuhr der Autofahrer im Überholvorgang auf meine Höhe auf, wodurch wir letzendlich auf der Geraden gleichauf waren. Daraufhin drängte der Fahrer mich absichtlich ab und kollidierte mit mir, was mich fast in den Graben gefahren lassen hätte. Zum Glück nur Fußraste, Spiegel und Kupplungshebel beschädigt. Ich folgte dem Auto nun und er hielt endlich gut 1km später erst an. Aufgrund meines uneralubten Überholen an der Ampel wollte ich keine Polizei einschalten und es kam zu keiner Lösung. Danach ist beim Überholen des Autofahrers der Spiegel beschädigt worden. Wer ist in dem Fall der Hauptschuldige?

Beste Antwort im Thema

Nur mal eine Verständnisfrage. Wozu fahren einige Motorradfahrer an Ampeln vor? Oftmals beschleunigen die nicht stärker als die PKW, schneller fahren dürfen die auch nicht als alle anderen und zudem gefährden die sich selbst dadurch. Warum macht ihr das?

 

Zu der Schuldfrage würde ich an der Stelle dessen, der meint eine zusätzliche rechte Spur neben der rechten Spur aufmachen zu dürfen, ganz kleine Brötchen backen und hoffen, dass es zu keiner Anzeige kommt. Wenn der Autofahrer schlau ist, wird dieser dieses aber wohl auch nicht zur Anzeige bringen.

Was der Auslöser für diese Situation war, hast du ja sicherlich selbst erkannt.

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Ich würde damit nicht zur Polizei. Die macht ein Rennen daraus und ihr seid beide dran. Ansonsten liest sich das ganze nach Kindergarten. Vorbei fahren darf man offiziell nicht und "beim überholen beschädigt" klingt für mich nach Spiegel abtreten.

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 21:38

Zitat:

@Haasinger schrieb am 6. Juli 2019 um 23:03:08 Uhr:

Ich würde damit nicht zur Polizei. Die macht ein Rennen daraus und ihr seid beide dran. Ansonsten liest sich das ganze nach Kindergarten. Vorbei fahren darf man offiziell nicht und "beim überholen beschädigt" klingt für mich nach Spiegel abtreten.

Nun habe ich aber einen Bescheid von meiner Versicherung bekommen und soll Angaben zu möglichen Schäden machen ohne zu wissen was der Autofahrer angegeben hat und ob die Polizei eingeschaltet wurde.

Nur mal eine Verständnisfrage. Wozu fahren einige Motorradfahrer an Ampeln vor? Oftmals beschleunigen die nicht stärker als die PKW, schneller fahren dürfen die auch nicht als alle anderen und zudem gefährden die sich selbst dadurch. Warum macht ihr das?

 

Zu der Schuldfrage würde ich an der Stelle dessen, der meint eine zusätzliche rechte Spur neben der rechten Spur aufmachen zu dürfen, ganz kleine Brötchen backen und hoffen, dass es zu keiner Anzeige kommt. Wenn der Autofahrer schlau ist, wird dieser dieses aber wohl auch nicht zur Anzeige bringen.

Was der Auslöser für diese Situation war, hast du ja sicherlich selbst erkannt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Juli 2019 um 23:51:49 Uhr:

Warum macht ihr das?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie an Ampeln von Links- oder Rechtsabbiegerspuren geradeaus fahren, aus einer Spur zwei bzw. auf der Gegenspur mitsamt Gegenverkehr eine weitere Spur eröffnen, sich nicht an Abstandsregeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen halten... Einfach weil sie meinen, sie können das und deshalb dürfen sie das.

@TE: Frag mal einen RA, was er dazu meint.

Beide Vorfälle sind getrennt zu sehen.

An der Ampel rechts vorbei gezogen ... eine kleine Owi ... egal, da gabs keinen Schaden.

Hinter der Kreuzung kollidiert ... Straftat des Pkw-Führers nach §§ 315c, 303 StGB ... anzeigen und Strafantrag stellen.

Ggü. der Versicherung wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenshergang machen!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 07. Juli 2019 um 00:33:47 Uhr:

Hinter der Kreuzung kollidiert ... Straftat des Pkw-Führers nach §§ 315c, 303 StGB ... anzeigen und Strafantrag stellen.

Warum nur des PKW-Führers? Wer war der Auslöser?

Zitat:

Wer war der Auslöser?

Die Unbeherrschtheit des PKW-Fahrers. ;)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. Juli 2019 um 08:14:58 Uhr:

 

Warum nur des PKW-Führers? Wer war der Auslöser?

Da wir nur eine Seite dieser Geschichte kennen, ist es nahezu unmöglich, die Haftungs- bzw. Schuldfrage zu klären.

Beide standen auf einer Spur, die für den rechtsabbiegenden Verkehr sowie für den der Straße folgenden Verkehr bestimmt ist.

 

Was hätte der Motorradfahrer gemacht, wenn der PKW-Fahrer nur nicht oder noch nicht rechts geblinkt hat und einfach abbiegt? (Ein LKW-Fahrer würde es wahrscheinlich zu spät bemerken, falls der Motorradfahrer nicht schnell genug weg kommt).

 

Warum denkt der Motorradfahrer, dass er sich vordrängeln kann, nur weil noch ein wenig Platz in der Spur ist.

 

Wie würde der Motorradfahrer reagieren, wenn er alleine vor einer roten Ampel steht und sich vor sie Haltelinie ein PKW neben ihn stellt?

 

Woher sollte der PKW-Fahrer wissen, dass der Motorradfahrer nicht rechts abbiegen will?

 

Warum darf der PKW-Fahrer nicht als erster an der Ampel beschleunigen (vielleicht brauchte er bei der Motorisierung nicht einmal Vollgas geben)? Sollen jetzt alle PKW erst nochmal eine Runde stehen bleiben, weil noch irgendwo an der Ampel jemand überholen können möchte?

 

Ich bin jemand, der auch die Beschleunigung mag. Nicht, weil ich Rennen fahren will, sondern da ich das Gefühl der Beschleunigung mag. Was gibt anderen Verkehrsteilnehmern hinter mir, sei es an Ortsausgangsschildern oder Ampeln, das Recht, mir dieses zu nehmen. Wenn vor mir keiner ist, dann gebe ich Gas. Die hinter mir haben dann entsprechend Leistung, wenn die mich vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die ich eigentlich immer fahre, doch meinen überholen zu müssen oder überholen gefälligst, wenn ich fertig mit dem Beschleunigungsvorgang bin und die meinen, dass sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten müssen.

Wo kommen wir dahin, wenn man immer von hinten kommen muss, um beschleunigen zu dürfen? Irgendwann sind wir so weit, dass der Erste immer erst alle vorbei lassen muss, da es sonst als illegales Rennen ausgelegt wird, da der Hintermann ja überholen wollen könnte.

 

Was anderes ist es, wenn ich ein offensichtlich langsames Fahrzeug, z.B. mit Anhänge führe. Da blinke ich dann auch schon mal am Ortsausgang kurz rechts, wenn von vorne frei ist, und lasse den sich ggf. hinter mir gestauten Verkehr vorbei, bevor ich beschleunige und die Überholvorgänge dadurch unnötig lange dauern.

Wenn der TE nicht grad mit einem 50er Roller unterwegs war, so hat er einfach nicht richtig beschleunigt....

Der Hinweis auf die Ironie steht in der Signatur....

Schubbie, ich weiß garnicht was du willst.

Der TE stand (laut Beschreibung) mit seinem Motorrad letztendlich vor dem PKW. Da brauchst du dir den Rest nicht mit alternativen (Fake-) Fakten zusammenreimen.

Das war von dem PKW-Fahrer ganz klar ein gefgährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Kombination mit vorsätzlicher Körperverletzung.

Und ich würde dem TE auch raten, da schnellstmöglichtst juristisch vorzugehen, bevor es der "Kontrahent" macht, mit der Aussage, das sich das Motorrad nach der Ampel rechts an ihm vorbeiquetschen wollte.

Sicherlich ist vor allem das Abdrängen des PKW-Fahrers nicht OK, aber dennoch hat der Motorradfahrer den PKW-Fahrer durch sein Verhalten provoziert, wodurch es erst zu dieser Situation kam.

Lässt du jeden an der Kasse vor, der nicht fragt?

Schubbie.. zu einem solchen Vorfall schrubte ich unlängst etwas bei den Aufregern.

Um bei Deinem Vergleich zu bleiben: Wenn sich jemand an der Kasse vordrängelt, dann hau ich ihm auch nicht direkt aufs Maul ;)

Die richtige Antwort wurde im 5. Antwort-Posting gegeben :)

Zudem was heißt "ein gutes Stück vor dem PKW"? Stand das Vorderrad weiter vorne? Hat das Motorrad bereits die Haltelinie überschritten? Konnte der Autofahrer sehen, dass das Motorrad nicht rechts blinkt und nicht abbiegen möchte oder hat er selbst erst im Beschleunigungsvorgang festgestellt, bzw. auch gar nicht bemerkt, dass das Motorrad nicht rechts abgebogen ist?

 

Aus Sicht des TE war es absichtlich, die Sicht des PKW-Führers kennen wir nicht.

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