Rechtsfrage...
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe folgendes "Problem" und würde mich sehr freuen, wenn mir jmd. Ratschläge hinsichtlich Verhalten und meiner eigenen rechtlichen Situation geben könnte:
Im August 2011 habe ich einen Gebrauchtwagen von einem Händler inkl. Gebrauchtwagengarantie erworben. (EZ 5/2008). Das Fahrzeug ist an sich im super Zustand, wird von mir entsprechend gepflegt und hatte keine größeren Mängel in dieser Zeit. Im Juli 2012 bin ich, wie vom Hersteller vorgeschrieben, in eine Vetragswerkstatt zur Inspektion gefahren. Dort wurde diese durchgeführt und die hinteren Bremsen ersetzt. Am Tag der Inspektion rief mich jedoch der Serviceberater an und sagte mir, dass an dem Fahrzeug falsche Radmuttern montiert seien und diese nicht mit der Felgenkombination gefahren werden dürfte und sie mich "so nicht vom Hof" fahren lassen dürften. Was sollte ich anderes tun, sagte ich zähneknirschend dem Ersatz durch die entsprechenden Radmuttern zu. Kostenpunkt gute 200,-. Ich sah natürlich nicht ganz ein die Kosten selbst zu tragen, schließlich gehe ich bei Kauf des Fahrzeugs davon aus, dass dort auch die entsprechenden Radmuttern montiert sind und rief den Verkäufer an, nachdem sich dieser auf (äußerst freundliche) emails nicht gemeldet hatte, und besprach dies mit ihm, er war in keinerlei Hinsicht gesprächsbereit, sagte dann aber ich solle ihm ein Foto der Radmuttern und der neuen Zukommen lassen, was ich tat. Natürlich hat er sich nach wie vor nicht gemeldet und hofft wahrscheinlich darauf, dass ich es dabei beruhen lasse.
An den Hersteller hatte ich ebenfalls eine email mit Foto der Radmuttern geschickt, diese bestätigten die Aussage der Werkstatt, dass die Radmuttern keine Freigabe hätten.
Wie würdet ihr euch verhalten? Kann jmd. die rechtliche Situation einschätzen?
Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar,
Grüße und schönes Wochenende,
hogbard
Beste Antwort im Thema
und warum hast du den Verkäufer nicht gefragt, ob er mit der von dir in auftrag gegebenen Reperatur einverstanden ist?
oder zahlt der Verkäufer jetzt doch- also irgendwo ist doch ein Problem nachvollziehbar....*zwinker
Wenn dir der Händler die Reifen aufgezogen hat - warum wurde das nicht auch von ihm bemerkt?
Es scheint ja ein "ERHEBLICHER" Unterschied zu sein... Kegel oder Kugel Schraube oder die länge ..,..
hast du auch die Alten Schrauben mit genommen... (foto bzw.,.. Auto und Schrauben typ...)
Alex
PS ich finde es nicht nett die Meinungen die dir NICHT passen als Schwachsinnig zu titulieren....
25 Antworten
Hi,
ich bin der Meinung, dass der Verkäufer zahlen muss, wenn er gewerblich tätig ist. Denn du darfst geeignete Muttern erwartet!
Aber.....
200,- für 20 Muttern?
Das ist deutlich!!!! zu teuer!
Zunächst vielen Dank für die Antwort.
Finde ich auch zu teuer, aber wenn die Muttern nicht vom ATU oder sonstwo sind, sondern direkt vom Hersteller, kostet das Stück eben schlappe 9.90 plus MwSt. 🙁
Würde mich freuen, jmd. könnte die rechtliche Situation näher beleuchten.
Vielen Dank!
Eine rechtlich Beratung ist ausgeschlossen....*zwinker
Fakt 1: du kannst nicht beweisen, dass du nicht selbst die falschen Muttern montiert hast
Fakt 2: du hättest den Händler fragen müssen ob er die "Reparatur bezahlt"
Fakt 3: ich kauf keine Radmuttern für 200 Euro.. (außer es sind Goldene)
Auf diesen Kosten wirst du sitzen bleiben....(denke ich!)
Beim Schrotplatz bekommt man die Schrauben für 10 Euro... (ich sogar kostenlos.... da ich nen Wagenheber zusätzlich gekauft hab)
Und nun - viel Spaß!
Alex
Aber frag bitte nicht nach einer Rechtsberatung!
Fakt: 4 Genau aus solchen Gründen müssen wir uns nicht wundern das Gebrauchtwagen so teuer geworden sind.Die Händler reichen den schwarzen Peter dann an die Käufer weiter.
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Fakt: 4 Genau aus solchen Gründen müssen wir uns nicht wundern das Gebrauchtwagen so teuer geworden sind.Die Händler reichen den schwarzen Peter dann an die Käufer weiter.
nö.. der Händler lacht sich tot - über diese Forderung! zahlen tut er sie mit SICHERHEIT nicht....
dem Händler ist eine Nachbesserung zu ermöglichen!
Wer glaubt dass der Händler 20 Origanle in neu verbaut - ist ein Träumer...
Alex
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
nö.. der Händler lacht sich tot - über diese Forderung!Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Fakt: 4 Genau aus solchen Gründen müssen wir uns nicht wundern das Gebrauchtwagen so teuer geworden sind.Die Händler reichen den schwarzen Peter dann an die Käufer weiter.Alex
Es handelt sich um einen Sachmangel, allerdings hat der Käufer ( TE) nicht den korrekten Weg bestritten wie man den Mangel meldet und beseitigt.
Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 I S. 1 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zuungunsten des Käufers von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht.
Hier ein orginal Mecedes Satz Radmuttern Preis 69,90 €
http://www.autoteile-heilbronn.de/...Benz-C-Klasse-W203-0009904507-Neu
Der Kauf der Radschrauben war nach meinen Kenntnissen nach etwas überteuert. Eine telefonische Anfrage beim Autoverkäufer und Schilderung des Problems hätte vielleicht den Aufwand vermeiden können! Quasi; Freigabe vorher einholen und spätere Kostenübernahme durch den Wagenverkäufer...spart so manche Nerven und macht die Haltung zur Sache des Verkäufers von vor hinein klar und deutlich!
P.S. die Gebrauchtwagen benötigen mittlerweile, wegen dem "Kilometerstand nach Wunsch-Problem" mehr sachdienliche, nachweisbare Papiere/Unterlagen....z.B. DEKRA etc. .
Mir wäre ein lückenloser, geprüfter Gebrauchtwagen lieber als ein angebliches Schnäppchen...Merkmal: der Händler gibt eine Garantie...! Und die kostet auch sein Geld!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es handelt sich um einen Sachmangel, ich schätze es aber mal so ein das es ohne Anwalt..........Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 I S. 1 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zuungunsten des Käufers von der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht.
aha... und wie willst du beweisen dass da die falschen Mutter beim Kauf drauf waren.
Nach fast einem Jahr?
vorallem warum sollte der Händler nicht berechtigt seinm, selbst den Fehler zu beheben?
Post... und da sind 20 Muttern drin... bitte um Montage - Rechnung der Montage - hätte er bezahlt (bin mir da sicher)
Alex
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
aha... und wie willst du beweisen dass da die falschen Mutter bei Kauf drauf waren nach fast einem Jahr?
vorallem warum sollte der Händler nicht berechtigt sein selbst den Fehler zu beheben?Alex
Durch Benennung von Zeugen, natürlich hat der TE den falschen weg gewählt, Peter Clio hat es genau beschieben wie man bei einem Sachmangel vorgehen soll.
Öhh mir fällt da gerade ein war nicht in der Zwischenzeit Winter??? Wer hat denn die Winterreifen aufgezogen?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Durch Benennung von Zeugen, natürlich hat der TE den falschen weg gewählt, Peter Clio hat es genau beschieben wie man bei einem Sachmangel vorgehen soll.
Wer soll bezeugen wie das Fahrzeug beim Kauf mit falschen Radmuttern veräußert wurde?
das wäre ja ein Hellseher!
Alex
@Pepperduster...Danke!
Das Verhalten lernt man mit den Jahren und mit den zahlreichen Konfrontationen mit solchen Problemen! Da einige meiner echten Freunde mit KFZ gewerblich Handel betreiben bekomme ich da einiges mit!
Würde immer jemanden vorher fragen, wenn die persönliche Erfahrung fehlt!
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Wer soll bezeugen wie das Fahrzeug beim Kauf mit falschen Radmuttern veräußert wurde?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Durch Benennung von Zeugen, natürlich hat der TE den falschen weg gewählt, Peter Clio hat es genau beschieben wie man bei einem Sachmangel vorgehen soll.
das wäre ja ein Hellseher!Alex
Indem der Zeuge aussagen kann das keine Räder gewechselt wurden, allerdings war
dazwischen ja der Winterund ich glaube da hat jemand anderes MURKS gemacht......