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Rechtsfrage Autokauf, Änderung der Bestellung

Themenstarteram 22. März 2018 um 16:26

Hallo zusammen,

Ich habe eine Rechtsfrage bezüglich eines Auto Kaufvertrag und hoffe hier kennt sich jemand bezüglich des gesetzlichen Rahmens aus.

Es dreht sich um einen Neuwagen aus dem VAG Konzern. Das Fahrzeug wurde in einer Konfiguration bestellt

2-3 Wochen später kam die Auftragsbestätigung ins Haus an einem Samstag.

Es wurde festgestellt das ich besser noch eine Option dazu nehme. Ich habe direkt eine eMail an das Autohaus

gesendet das diese Option am nächsten Werktag noch nachbestellt werden kann.

Am Montag wurde mir schon gesagt das Fahrzeug ist bereits in Produktion eingeplant

und lässt sich nicht mehr verändern... angeblich Sonderstellung das die Lieferzeit geringer ausfällt.

Ich wollte die Option jetzt nachrüsten lassen leider geht das nicht so einfach und würde mit Neuteilen

mehrere tausend Euro kosten. Im Konfigurator wären es keine 300 gewesen.

Nun stellt sich mir die Frage kann ich hier etwas rechtlich geltend machen?!?!

Für mich sieht es so aus als hätte ich die Auftragsbestätigung zu spät erhalten.

Ich hatte schon ein paar Neuwagen bestellt und immer war nach Erhalt der

Auftragsbestätigung bestimmt eine Woche Zeit um Änderungen einzustellen.

Frage mich nun ob ich zum Anwalt gehen soll oder ob sich das Ganze garnicht zeitlich lohnt.

Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Kennt sich mit dem Rechtsrahmen jemand aus?

Danke im Voraus.

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20 Antworten

Nein, du hast den Auftrag offensichtlich so unterschrieben und es lässt tief blicken, dass hier unterschwellig direkt mit dem Anwalt gedroht wird. Man sollte immer vorab genau durchlesen was man bestellt, im Nachhinein kann es eben sein, dass eine Änderung nicht mehr möglich ist. Ab einem gewissen Zeitpunkt muss der Hersteller verlässlich planen und die benötigten Bauteile bestellen oder verplanen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. März 2018 um 17:34:35 Uhr:

Nein, du hast den Auftrag offensichtlich so unterschrieben und es lässt tief blicken, dass hier unterschwellig direkt mit dem Anwalt gedroht wird. Man sollte immer vorab genau durchlesen was man bestellt, im Nachhinein kann es eben sein, dass eine Änderung nicht mehr möglich ist.

Themenstarteram 22. März 2018 um 16:49

Unsinn! Ich habe weder Namen genannt noch jemand mit dem Anwalt gedroht.

Es dreht sich alleinig darum, ob ich nach Erhalt der Auftragsbestätigung noch einen rechtlichen Anspruch habe die Bestellung zu ändern.

Mit der Bestätigung der Bestellung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

Wenn der Verkäufer keiner Vertragsänderung zustimmt ist da wohl nix zu machen.

Zitat:

@nutsman schrieb am 22. März 2018 um 17:26:28 Uhr:

 

Frage mich nun ob ich zum Anwalt gehen soll oder ob sich das Ganze garnicht zeitlich lohnt.

Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Kennt sich mit dem Rechtsrahmen jemand aus?

Wie soll man sonst diesen Absatz verstehen? Du suchst die Schuld ganz offensichtlich beim Händler, anstatt dir einzugestehen, dass du die Bestellung besser hättest prüfen müssen. Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend und da kann auch keine Anwalt etwas machen.

Themenstarteram 22. März 2018 um 17:00

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. März 2018 um 17:52:59 Uhr:

Zitat:

@nutsman schrieb am 22. März 2018 um 17:26:28 Uhr:

 

Frage mich nun ob ich zum Anwalt gehen soll oder ob sich das Ganze garnicht zeitlich lohnt.

Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Kennt sich mit dem Rechtsrahmen jemand aus?

Wie soll man sonst diesen Absatz verstehen? Du suchst die Schuld ganz offensichtlich beim Händler, anstatt dir einzugestehen, dass du die Bestellung besser hättest prüfen müssen. Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend und da kann auch keine Anwalt etwas machen.

Schuld oder nicht Schuld ist erst mal nicht die Frage. Sondern was das Gesetzbuch dazu aussagt.

Deine Unterstellungen kannst du dir echt sparen, bleib besser sachlich und unterstelle mir nicht einfach etwas.

Nein, hast Du nicht!

Zitat:

@nutsman schrieb am 22. März 2018 um 17:49:40 Uhr:

Unsinn! Ich habe weder Namen genannt noch jemand mit dem Anwalt gedroht.

Es dreht sich alleinig darum, ob ich nach Erhalt der Auftragsbestätigung noch einen rechtlichen Anspruch habe die Bestellung zu ändern.

Themenstarteram 22. März 2018 um 17:03

gut damit kann ich umgehen, Danke

Zitat:

@nutsman schrieb am 22. März 2018 um 18:00:59 Uhr:

Sondern was das Gesetzbuch dazu aussagt.

Ganz sachlich, du bist einen Vertrag eingegangen und hast keine Möglichkeiten die Änderung zu erzwingen. Wofür ich kein Verständnis habe ist, dass man direkt behauptet die Auftragsbestätigung sei verspätet verschickt worden und die Schuld erstmal beim Vertragspartner sucht.

Was für ein Extra ist es denn? Vielleicht ist da einfach nur die Angabe des Autohauses übertrieben, weil die da keinen Bock drauf haben.

Themenstarteram 22. März 2018 um 17:13

Leider nein, ich habe die ganze Sache selber ausführlich geprüft. Es ist mit etwas Aufwand verbunden und die Kosten nachvollziehbar. Ich kann aktuell damit Leben, werde es bei Verfügbarkeit mit Gebrauchtteilen nachrüsten. Da wird es dann erheblich günstiger.

Bis jetzt dachte ich immer das nach Erhalt der Auftragsbestätigung noch eine Änderung möglich ist.

War der Meinung dies dient auch nochmal zur Kontrolle der Bestellung. Tja ist dann halt so wie es ist.

Um was geht's hier überhaupt? Also welches Detail hättest du denn noch gerne?

Vielleicht kann man dir sagen wo es doch zum nachrüsten geht...

Themenstarteram 22. März 2018 um 17:26

Ich hab schon alles durch Service/Hersteller usw.

Auch die Möglichkeiten sind bereits bekannt, brauchen jetzt nicht mehr ins Detail gehen.

Ich wollte nur noch ein paar rechtliche Infos was eine Bestellung angeht, wieder was gelernt.

Geht es um DAB+ und die MMI-Unit?

Da wird es doch bestimmt Nachrüstmöglichkeiten geben, oder etwa nicht?

Gruß,

der_Nordmann

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