Rechtsanwaltskosten für Unverschuldeten Unfall?
Hallo,
ich habe hier eine Auseinandersetzung mit einem Mann der mir aufgefahren ist (betrunken mit 2 Promille). Da der Verkehrsrechtliche Sachverhalt nicht 100% aufgeklärt werden kann wurde mir eine eventuelle Vorfahrtsverletzung angelastet, bei der ich 60 Euro und 3 Punkte kassieren sollte. Mein Anwalt hat den Fall "geklärt" (Verfahren eingestellt) aber mir dafür 242,76 Euro Gebühren aufgedrückt.
Ich bin nach wie vor der Meinung keine Schuld an dem Unfall gahabt zu haben aufgrund der Trunkenheit meines Unfallgegners. Ich will das nun gerichtlich klären lassen. Sollte ich den Prozess gewinnen möchte ich dass der Gegner auch die Gebühren für das Bußgeldverfahren bezahlt.
Mein Anwalt meinte nun "das geht nicht, da das von der Polizei kam". Stimmt das so wirklich?
Beste Antwort im Thema
Verfahren eingestellt bedeutet Freispruch zweiter Klasse.
Wahrscheinlich hast Du eine Vorfahrtsverletzung begangen, und Dein RA war so clever in Anbetracht des Trunkenheitsfahrt Deines Gegenübers diesem und damit dessen Versicherung die möglichen zivilrechtlichen Ansprüche aufgrund einer mangelnden strafrechtlichen Verurteilung von Dir zu erschweren!
Kurz gesagt:
Dir fehlt die Orientierung.
Sei dankbar für die Einstellung,
auch wenn Du den Hals scheinbar nicht voll genug bekommen kannst!
Nicht vergessen:
Ohne Trunkenheitsfahrt wärst Du der Unfallverursacher!
34 Antworten
danke K080907 für den ersten, wirklich brauchbaren beitrag! die meissten hier entscheiden sich gegen mich, weil ich anscheinend die trunkenheit meines gegners ausnutzen will.
es waren tatsächlich keine 5 meter. ich schätze es auf 40-50 meter ein. allerdings war es eine gekrümmte fahrbahn, bei der weder ich, noch der gegner vorrausschauend hätten fahren können. ich bin so weit wie es geht vorgefahren um einsicht in die strasse zu bekommen. selbst dann sieht vielleicht nur noch 100m entfernte autos kommen, da die strasse wie gesagt gekrümmt ist und auch noch ein grosses gebäude errichtet wurde. genaussogut kann auch der gegner schlecht sehen ob ein auto sich auf die vorfahrtstr. begiebt. er ist ohne vorsichtig zu fahren, einfach die strasse runtergerast und aufgrund seiner trunkenheit hat er mich zu spät gesehen, obwohl ich schon 40-50 meter gefahren bin (also noch in der beschleunigung war).
es ist doch nicht reiner zufall dass ich nach 8 jahren unfallfreier fahrt urplötzlich einen fehler, ausgerechnet vor einem betrunkenen, gemacht habe. der anscheinsbeweis errechnet sich doch aus erfahrungswerten. und erfahrungsgemäss machen betrunkene autofahrer doch eher den fehler als nüchterne oder?
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
er ist ohne vorsichtig zu fahren, einfach die strasse runtergerast und aufgrund seiner trunkenheit hat er mich zu spät gesehen, obwohl ich schon 40-50 meter gefahren bin (also noch in der beschleunigung war).
Ich nehme an, dein Unfallgegner schildert das anders.
Angenommen, man glaubt dir das so einfach nicht: Was dann?
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
es ist doch nicht reiner zufall dass ich nach 8 jahren unfallfreier fahrt urplötzlich einen fehler, ausgerechnet vor einem betrunkenen, gemacht habe. der anscheinsbeweis errechnet sich doch aus erfahrungswerten. und erfahrungsgemäss machen betrunkene autofahrer doch eher den fehler als nüchterne oder?
Naja, das zählt leider nicht. Zum einen machen auch langjährig unfallfreie Fahrer einen Fehler, zum anderen gibt es keinen Anscheinsbeweis dafür, dass Betrunkene immer schuld sind!
Der Richter wird viel weniger überlegen, wer betrunken war, sondern wessen Unfallschilderung überzeugender ist. Und er wird auf die objektiven Beweise gucken (Unfallbericht der Polizei, Fotos). Da die Jungs sogar eine Owi-Anzeige gefertigt hatten, wird das schon brauchbar sein. Und falls der Unfallbericht wider Erwarten zu dünne ist, holt er sich die Beamten als Zeugen. Und wenn er dann noch nicht weiter weiß, holt er halt den o.g. teuren unfallanalytischen Sachverständigen. Der kann dann anhand der zuvor aufgrund der Zeugenaussagen und der Unterlagen festgestellten Endpositionen der Fahrzeuge ausrechnen, wie weit der andere weg war, als Du auf die Strasse gefahren bist. Und kann dann sagen, ob Du den anderen da schon sehen konntest (dann Dein (Mit-)Verschulden), ob der andere noch hätte bremsen können (dann sein (Mit-)Verschulden). Und wie schnell der andere gefahren ist, kann er anhand der Unfallschilderungen, Bremsspuren und Fahrzeugschäden auch ausrechnen. Dann ist der Unfallhergang klar.
Ich seh schon, Du hättest gerne etwas positivere Nachrichten. Aber von mir wirst Du nichts anderes hören: 50 Prozent von der Versicherung klingen nicht schlecht. Alles andere ist Risiko.
Wenn Du den Rest einklagst, und auch nur 20-25 Prozent Mitverschulden bekommst, trägts Du 40-50 Prozent der Gerichts- und Anwaltskosten (beider Seiten)! Dann bleibt von dem erstrittenen Betrag sicher nichts übrig. Klagst Du weniger ein, ist das Risiko geringer, der Gewinn im Erfolgsfall aber auch! So sieht das Nutzen/Risiko-Verhältnis immer noch schlecht aus.
Ich muß auch zugeben, dass ich die 40-50m etwas bezweifele. Nimm das bitte nicht persönlich, der Grund ist folgender: Wenn Du wirklich schon so weit von der Kreuzung weg gewesen wärst, hätte der Auffahrunfall nichts mehr mit einem Vorfahrtsverstoß zu tun. Dann wären die Polizisten aber auch nicht auf die Idee gekommen, eine Owi-Anzeige gegen Dich zu schreiben. Die sind doch nicht bekloppt und machen sich diese Arbeit, wenn sowieso ersichtlich nichts dabei rumkommen kann (jedenfalls grundsätzlich, Ausnahmen bestätigen die Regel). Das ist nicht logisch. Und was nicht logisch ist, ist meist auch nicht so passiert.
@DocMAX:
Sag mal bist Du eigentlich selbst so vergesslich oder meinst Du, wir sind es?
Zur Erinnerung: Unverschuldeter Unfall
Wir hatten Dir damals schon geschrieben, dass Du eine erhebliche Teilschuld an dem Unfall tragen dürftest, weil es eben nicht um ein reines Auffahren, sondern um ein Auffahren nach einer vorangegangenen Vorfahrtsverletzung gehandelt haben dürfte.
Auch wurde Dir geschrieben, dass die Anwaltskosten für die Regulierung des Unfallschadens vom Gegner zu tragen sind, soweit sie von ihm verursacht wurden.
Von den Kosten den Bußgeldverfahrens war nie die Rede.
Das ist schon dreist, sich jetzt zu beschweren, dass in "so einem Forum" Dir falsche Tipps gegeben wurden.
Außerdem hast Du bereits im Oktober die Schreiber ordentlich verärgert, weil Du Fakten nur scheibchenweise ans Licht gebracht hast.
Hier sind viele Autoren am Werk, die genügend Ahnung von dem Thema haben, um es richtig einzuschätzen (Sachverständige, Versicherungsjuristen und -fachleute, Anwälte) und die sich alle die Mühe machen, Dir vernünftige Antworten zu geben.
Aber auch wenn Du noch fünf Fäden zu dem Thema anfängst: es wird Dir keiner "nach dem Mund reden" und die Antworten geben, die Du gerne hättest.
Auch nicht, wenn Du den Sachverhalt jedesmal ein wenig anders schilderst, so dass es für Dich am besten passt.
Für mich jedenfalls ist dieser Unfall erledigt:
Wenn Du meinst, dass Du es besser weißt, dann mach es doch einfach, wie Du es oben beschrieben hast:
Schreib "die paar Briefe" halt selbst, ohne Anwalt (und ohne Forumshilfe). Dann wird es schon klappen mit dem "am meisten rausholen".
Viel Erfolg.
Hafi
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@Hafi545
Ärgere dich nicht zu sehr.
Es gibt nun einmal auch bei MT Unbelehrbare, die meinen alles zu können und zu wissen und die auch für keine Argumente zugänglich sind.
Es ist ja nicht schlimm eine falsche Meinung zu haben, schlimm ist es nur eine falsche Meinung zu behalten.
Dennoch war das bisher ein Interessanter Fred und sehr Lehrreich. (Was die Kommentare der Fachleuchte hier angeht) 🙂
Vielen Dank an die dunkle Seite der (Versicherungs)macht
Gruss Delle 🙄
ich mach mir keinen kopf mehr. der typ ist mir wirklich aufgefahren, als ich schon längst auf der strasse war. mir wurde eine vorfahrtsverletzung unterstellt, weil der betrunkene gegner mit das vorgeworfen hat. und da das für die beamten für MÖGLICH erschien, haben sie das halt aufgegriffen. bewiesen ist aber nichts...
naja ich mach mir jetzt auch keinen kopf mehr drüber. aber unterm strich find ich die schuldfrage gegenüber eines 2 promille besoffenen unglaublich milde. ich werde jetzt nur noch auf meinen anwalt hören was er mir empfiehlt. er hat ausserdem noch den gesammten ungünstigen strassenverlauf im blickfeld.
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
...... . ich werde jetzt nur noch auf meinen anwalt hören was er mir empfiehlt. er hat ausserdem noch den gesammten ungünstigen strassenverlauf im blickfeld.
Aha....den Strassenverlauf....das hilft....sicher🙄
grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Aha....den Strassenverlauf....das hilft....sicher🙄
klar....
als vermutlich ortskundiger, in die schwer überschaubare straße (oder was auch immer der "ungünstige straßenverlauf" sein soll) eigebogen und dann noch ne anzeige wegen vorfahrtsverletzung von der rennleitung bekommen
(die anscheinend dem betrunkenen mehr zu glauben scheint als dem te, was man bei der bisherigen schilderung des unfallhergangs seitens des te der rennleitung auch nicht übel nehmen kann!)......
spätestens mit dem argument hat er sich bei nem richter ins aus katapultiert und kann sich von den 400€ vorschuss für den anwalt trennen......
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
es waren tatsächlich keine 5 meter. ich schätze es auf 40-50 meter ein.
Interessant ist Deine Aussage
hierDort schreibst Du, sicher noch im Unfallschock und deshalb nicht gültig:
"...nachdem ich vollständig auf der Vorfahrtsstrasse war (ca. 5-7 Meter oder so weiter) ,,"
Kann es sein, dass sich Deine Angaben je nach Chance in einem möglichen Verfahren oder je nach Einschätzung des Publikums hier ändern.
Wenn einer Mist macht, braucht er auch die Eier dazu zu stehen.
Jammern ist was für Mädchen.
Scheiße,
da hab ich echten Moder ausgegraben...
Ja, das passiert, wenn man nicht aufpasst.
Ich entschuldige mich in allerschärfster Form!