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Leihwagen?

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 2:32

Hallo liebe Gemeinde,

mir ist vor 2 Stunden ein netter Herr mit 1,7 Promille hinten auf mein Auto aufgefahren - DANKE nochmal. So einen Golf 3 bekomme ich in der Form wie ich ihn aufgestylt habe nicht wieder.

Jetzt meine Frage: Brauche den Wagen dringend für die Arbeit. Das Auto ist nicht mehr fahrbereit, da die Türen nicht mehr richtig auf- und zugehen. Totalschaden würde ich sagen, da sich die ganze Karosserie verzogen hat. Ich bekomme denke ich einen Leihwagen von der Versicherung. Im letzten Gutachten vor einem Monat hat mein Auto einen Wert von 2.800 Euro bekommen. Sprich ich würde dann ja so etwas in etwa bekommen richtig? Jetzt aber meine Frage, wie schnell muss ich einen neuen Wagen finden? Ich darf ja bestimmt nicht auf ewig einen Leihwagen fahren.

Ach und was ist mit den ganzen Gebühren fürs An- und Abmelden meines neuen Fahrzeugs? Wird von der Versicherung wohl auch erstattet.

Vielleicht kann mir jemand einfach mal einen allgemeinen Tip geben, wie ich mich jetzt verhalte und was ich am besten mache...

Danke und schöne Grüsse,

DocMAX

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31 Antworten

das beste wäre wohl (soweit bekannt) sich mit der gegenerischen versicherung in verbindung zu setzen.

bei berechtigten anspruechen wird "normalerweise" ein leihwagen eine "klasse" tiefer akzeptiert.

aber selbst dort bleibst zu zur schadenminderung verpflichtet und musst auch preise vergleichen.

bei unfall leihwagen schlagen die vermieter gerne zu...und das machen die versicherungen nicht mehr mit.

zum zu erwartenden preis wuerde ich das neuerliche gutachten abwarten .

Harry

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

Hallo liebe Gemeinde,

 

Im letzten Gutachten vor einem Monat hat mein Auto einen Wert von 2.800 Euro bekommen.

 

 War das schon mal ein Unfallschaden und hast du das Auto wieder repariert. Oder ist das ein sogenanntes Wertgutachten, was da für dein Auto erstellt wurde?

Hallo,

bzgl. An- und Abemeldkosten gibt es eine Pauschale von 60-75 EUR je nach Versicherung. Dmait abgedeckt sind alle Aufwendungen, die damit zusammenhängen; wenn Du höhere Kosten hast, mußt Du Einzelbelege sammeln und einreichen.

Wie lange DU einen Leihwagen fahren darfst, hängt von der gutachterlich geschätzten Wiederbeschaffungsdauer ab. Üblicherweise schätzen Gutachter so um die 10-14 Tage. Bei der Anmietung unbedingt auf den Preis achten, der BGH steht im Moment nicht unbedingt auf der Seite der Geschädigten. Also nicht zum Erstbesten gehen. Am besten frägst Du auch, wie sich der Vermieter verhält, wenn die Versicherung nicht alles zahlt, also ob Du dann draufzahlen mußt oder der Rest erlassen wird. Nur so kannst Du sicher gehen, am Ende nicht noch was dazubezahlen zu müssen.

Und noch was: Wenn Du nicht schuld bist, unbedingt zum Anwalt gehen. Der nimmt Dir die komplette Regulierung ab und holt für Dich das Maximum heraus. Und das beste ist, dass die Kosten des RA auch von der gegnersichen Versicherung bezahlt werden. Gerade bei einem Golf-Totalschaden sollte man das nie allein probieren, schon wegen der hier öfter diskutierten Restwertproblematik. Wenn Du noch Fragen hast, melde dich einfach per PN, dann kann ich noch ein paar Tips geben und helfen.

Gruß

Bernhard

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 18:44

 

War das schon mal ein Unfallschaden und hast du das Auto wieder repariert. Oder ist das ein sogenanntes Wertgutachten, was da für dein Auto erstellt wurde?

es war ein lackschaden. ist behoben worden.

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 20:06

alles klar! danke dir! ich habe keine probleme alles meinem rechtsanwalt zu überlassen. der soll sich um alles kümmern. recht habe ich in jedem fall, da mir der gegner hinten reingefahren ist und 1,7 promille gemessen wurden. meine einzige frage ist wie schnell ich an einen leihwagen komme. muss ich etwa warten bis die versicherung alles ausgewertet hat, oder bekomme ich gleich am montag einen ersatzwagen? und wichtig auch, dass ich nichts bezahlen muss.

Hi!

Grundsätzlich ist es sicher eine gute Idee, die Regulierung dem Profi zu überlassen, zumal der Alk Deines Unfallgegners erfahrungsgemäß nicht zur Beschleunigung der Sache beiträgt (Akteneinsicht dauert lang, fehlende Schadensmeldung, weil der Alki sich nicht äußert, bis er selbst alles beim Anwalt geschildert hat usw...).

Wenn es Dir ganz besonders wichtig ist, das Risiko bei der Anmietung zu minimieren, würde ich allerdings zuerst den Versicherer anrufen und um Vermittlung eines Wagens bitten. Das bieten die meisten Versicherer heute an und es hat für Dich den Vorteil, dass Du auf der sicheren Seite bist. Von wem Du den Wagen bekommst, kann Dir ja eigntlich egal sein. Hauptsache es gibt am Ende keine böse Überraschung, richtig? :-)

 

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 9:42

Also jetzt ist ein bischen was passiert:

Bin zum Anwalt und der hat alles geregelt, welchen Gutachter (DEKRA), welche Leihfirma, usw.

Jetzt aber eine Frage:

Ich hatte für das Auto 2800 Euro bezahlt + 200 Euro investiert. Also ca. 3000 Euro will ich wiederhaben. Jetzt habe ich ein Gutachten vor 3 Monaten bekommen, da steht ein Wiederbeschaffungswert von 2900 Euro drin.

Jetzt war mein Gedanke, den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung zu bekommen. Meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Versicherung den Wagen dann nimmt, da eine Reparatur wegen Totalschaden nicht in Frage kommt, und ich bekomme dann den Wiederbeschaffungswert.

Jetzt wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich den Wagen als Restwert verkaufen könnte und den Rest von der Verischerung kassiere.

Bei welcher Methode springt mehr Geld herraus? Und wann/wer holt dann mein Auto ab, wenn ich mich für die erste Variante entscheide?

Habe zwar einen Anwalt eingeschaltet, aber ich will immernoch Herr der Dinge sein und entscheiden...

MfG

DocMAX

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

Also jetzt ist ein bischen was passiert:

 

Bin zum Anwalt und der hat alles geregelt, welchen Gutachter (DEKRA), welche Leihfirma, usw.

 

Jetzt aber eine Frage:

 

Ich hatte für das Auto 2800 Euro bezahlt + 200 Euro investiert. Also ca. 3000 Euro will ich wiederhaben. Jetzt habe ich ein Gutachten vor 3 Monaten bekommen, da steht ein Wiederbeschaffungswert von 2900 Euro drin.

 

Jetzt war mein Gedanke, den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung zu bekommen. Meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Versicherung den Wagen dann nimmt, da eine Reparatur wegen Totalschaden nicht in Frage kommt, und ich bekomme dann den Wiederbeschaffungswert.

 

Jetzt wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich den Wagen als Restwert verkaufen könnte und den Rest von der Verischerung kassiere.

 

Bei welcher Methode springt mehr Geld herraus? Und wann/wer holt dann mein Auto ab, wenn ich mich für die erste Variante entscheide?

 

Habe zwar einen Anwalt eingeschaltet, aber ich will immernoch Herr der Dinge sein und entscheiden...

 

MfG

DocMAX

 

Dein Rechtsanwalt hat dir den DEKRA empfohlen?  Aha...... :rolleyes:

 

Die Versicherung kauft dein Auto nicht. der Restwert bleibt weiterhin dein Eigentum. Schau in das Gutachten vom grünen Männchen, da steht dann, wer dir das Auto evtl. abkauft.

 

Den Wiederbeschaffungswert ermittelt der Sachverständige und nicht du. Sicherlich kannst du ihm deine Wertvorstellung mitteilen, dennoch wird er nicht das schreiben was du "willst" oder besser gesagt möchtest sondern das was ein vergleichbares Fahrzeug am Markt kostet.

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 18:58

sagt mal, wenn ich mit dem leihwagen zu den autos fahre, die ich besichtige, kann ich das benzin dafür von der versicherung zurückerstattet bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX

sagt mal, wenn ich mit dem leihwagen zu den autos fahre, die ich besichtige, kann ich das benzin dafür von der versicherung zurückerstattet bekommen?

wenn du den finanziellen Aufwand belegen kannst und nicht von München nach Frankfurt und von dort nach Hannover fährst, bekommst du sicherlich etwas erstattet. Aber berücksichtige hierbei, dass du mit deinem Auto auch Kraftstoff verfahren hättest. Das bedeutet also nicht, dass du sämtliche Kraftstoffkosten für den Leihwagen der Versicherung aufs Auge drücken kannst.

Zitat:

Aber berücksichtige hierbei, dass du mit deinem Auto auch Kraftstoff verfahren hättest. Das bedeutet also nicht, dass du sämtliche Kraftstoffkosten für den Leihwagen der Versicherung aufs Auge drücken kannst.

Ehm... Mit seinem Auto hätte er ja wohl keinen Kraftstoff verfahren, weil es ja ohne Unfall gar keinen Grund dafür gegeben hätte oder? *grübel*

Zitat:

Original geschrieben von Speedy791

Zitat:

 

Aber berücksichtige hierbei, dass du mit deinem Auto auch Kraftstoff verfahren hättest. Das bedeutet also nicht, dass du sämtliche Kraftstoffkosten für den Leihwagen der Versicherung aufs Auge drücken kannst.

 

Ehm... Mit seinem Auto hätte er ja wohl keinen Kraftstoff verfahren, weil es ja ohne Unfall gar keinen Grund dafür gegeben hätte oder? *grübel*

 

das bezog sich ja auch auf alle Fahrten, die er mit dem Leihwagen erledigt, also auch auf die Fahrten die er mit seinem Auto sonst auch erledigt hätte, alles klar ?  ;)

Themenstarteram 19. Oktober 2007 um 16:27

jetzt ist mir ein brief ins haus geflattert. anhörungsbogen mit einem vorwurf die vorfahrt missachtet zu haben und die frage ob ich mit 60 euro einverstanden bin.

jetzt meint mein anwalt die sache wird schwieriger, weil die polizei ne aussage macht gegen micht. ich müsste jetzt 400 euro vorschuss zahlen und den gutachter, bis der fall geklärt ist.

was mach ich jetzt. risiko eingehen? bin nach wie vor der meinung bin im recht.

nochmal zum fall:

ich bin aus einer nebenstrasse in eine vorfahrtsstrasse eingebogen, nachdem ich gesehen habe die strasse war frei. bin dann eingebogen und ein paar meter weiter, nachdem ich vollständig auf der vorfahrtsstrasse war (ca. 5-7 meter oder so weiter) rummst mir der besagte gegner mit ca. 1.7 promille rein. wieviel genau er hatte weiss ich nicht. jedenfalls wurden schlüssel und FS einbehalten. ausserdem hatte er eindeutig überhöhte geschwindigkeit, sonnst hätte ich ihn schon längst gesehen, denn die strasse war etwas kurvig. kam praktisch aus der kurve rausgeschossen.

das gutachten zeigt einen relativ frontalen, hinteren (mehr links hin) aufprall. also es ist alles leicht eingerückt. die hintere linke beifahrertür ragt nun etwas über und die fahrerttür klemmt auch etwas. aber es ist eindeutig ein auffahrunfall von hinten. polizei hat nix vermessen oder so. hat mir nur einen zettel mit verkehrsunfallanzeige mit daten vom gegner gegeben.

Wer wie Du die Wahrheit scheibchenweise herausrückt, wird das Ergebnis auch nur scheibchenweise erfahren können.

Du hast den Unfall durch eine Vorfahrtmisschtung verursacht und das Glück gehabt einem sinnlos betrunkenen Autofahrer zu erwischen.

Lass' Dich von Deinem RA beraten und verschone uns mit weiteren Überraschungen zum tatsächlichen Hergang.

Wir warten besser, was Du so nach und nach noch alles "beichten" wirst. :mad:

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