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Rechtsabbiegen / Vorfahrt mit Bypass

Themenstarteram 29. November 2020 um 16:31

Hallo zusammen,

 

obwohl ich gerade in Verkehrsrechtsfragen gern den Klugsch*** gebe :D, hatte ich Freitagabend folgende Situation, die mir noch immer durch den Kopf geht (siehe auch Bild):

 

Ich fuhr, wie durch den blauen Pfeil dargestellt, auf der Bundesstraße und wollte nach rechts über den kleinen Bypass in den Richard-Wagner-Ring abbiegen. Von vorn (roter Pfeil) bog ein anderes Auto nach links in die Straße ein. Da ich etwas „Vorsprung“ hatte, bin ich noch vor dem anderen Fahrzeug abgebogen. Normalerweise steht an solchen Bypässen immer ein Vorfahrt-gewähren-Schild für die Rechtsabbieger - hier nicht (gestern noch mal überprüft)! Meiner Meinung nach gilt dann rechts vor links, d.h. ich hatte Vorfahrt und habe mich korrekt verhalten.

Was diese These stützt, ist die Tatsache, dass der andere auf jeden Fall hätte warten können, da er nach dem Abbiegen stehen bleiben kann, ohne noch mit dem Heck auf der Bundesstraße zu stehen. Da hätten sogar zwei Autos Platz - ist ja auch nicht immer so. Auch im restlichen Wohngebiet gilt stets rechts vor links.

 

Was meint ihr?

 

VG

Sebastian

Asset.JPG
Beste Antwort im Thema

Du warst der graue Pfeil? Hier gilt rechts-vor-links, wenn keine Zeichen da sind. Allerdings ist es hier erfahrungsgemäß riskant, das zu erzwingen ohne sich zu vergewissern.

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Zitat:

@ktown schrieb am 8. Dezember 2020 um 15:02:21 Uhr:

@diezge: Die Erklärung wäre für mich nicht schlüssig weil es auch Vorfahrtsberechtigungen durch unterschiedliche Einstufung der Straßen erfolgen kann.

Hallo,

bitte nenn mir ein paar Beispiele...

Feldwege und abgesenkte Bordsteine ausgenommen, denn da ist die Vorfahrt auch ohne Wartelinie eindeutig geregelt.

 

Grüße,

diezge

Hier mal eine kleine Anfrage durch die CDU im Landtag von Rheinland Pfalz

Zitat:

@ktown schrieb am 08. Dez. 2020 um 14:41:10 Uhr:

Ja ich frage doch die ganze Zeit welche Bedeutung es hat. Hier heißt es unentwegt, dass es keine Bedeutung hat wenn das VZ 205 nicht vorhanden ist.

Sinngemäß bedeutet die Wartelinie: wenn Du warten musst, wegen RvL oder Vorfahrt achten, dann warte doch bitte an dieser Linie. Ohne RvL oder das Zeichen für Vorfahrt achten macht die Wartelinie keinen Sinn.

 

Es gibt ja auch noch die Haltelinie. Die besagt etwas leicht anderes: wenn Du halten musst, wegen eines Stopschilds oder einer roten Ampel, musst Du an dieser Linie halten.

 

Oder anders:

Das Überfahren einer Haltelinie (am Stopschild oder einer roten Ampel) gibt ein Bußgeld, auch wenn dabei niemand gefährdet oder behindert wird. Das Überfahren einer Wartelinie gibt nur dann ein Bußgeld, wenn jemand gefährdet oder behindert wird...

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