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Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Hallo!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:50:48 Uhr:


nochmal - die Regel lautet WIE?
Rechts vor links!
[...]

Sie Heißt Rechts vor links ohne Wenn und aber!
[...]

Auf der oben von mir verlinkten Webseite sieht man das aber definitiv anders (mit dem Unterschied, dass es dort keinen Rechtsabbieger gibt). Ganz klar wird aber festgestellt, dass man als Linksabbieger dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren muss.

Genau das ist hier auch der Fall. Da aber Blau als Rechtsabbieger die Fahrspur des Gelben (dem gegenüber er, würde er geradeaus wollen, wartepflichtig wäre) überhaupt nicht kreuzt, kann er gefahrlos abbiegen ohne diesen zu behindern. Und Rot darf nicht fahren, solange Blau nicht weg ist.

Gruß
.SD

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:50:48 Uhr:


nochmal - die Regel lautet WIE?
Rechts vor links!
oder heißt sie
Rechts vor links aber wenn einer Links abbiegt und ein grünes Auto hat muss er die Gelben vorlassen?

Sie Heißt Rechts vor links ohne Wenn und aber!
Das einzige Problem dabei ist, wenn 4 Leute an einer solchen Kreuzung stehen!
DANN muss einer dem per Handzeichen LINKS VON IHM STEHENDEN !!!! Die Vorfahrt überlassen!
Danach geht wieder rechts vor links und das ohne Wenn und ABER!

Die Regel gilt in unserem Beispiel für Rot und Gelb. Gelb muss deshalb warten. Aber Rot will abbiegen. Da gilt nie "rechts vor links", sondern § 9 Abs. 4 StVO:

Zitat:

Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@bugiman87 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:49:24 Uhr:



§9(3) StVO & §9(4) StVO bedeutet für mich, wenn ich an einer Kreuzung mit Ampelsystem oder Verkehrsschilder bin. So kenne ich das auch, wenn ich an einer Ampel nach Links abbiegen will und der gegenüber in die Selbe Richtung fahren will, dann lasse ich den natürlich durch

Wie kommst du auf diese Einschränkung? Davon steht nirgendwo etwas

Zitat:

Aber laut §8(1) StVO steht doch ganz genau da "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt."

Richtig, rot kommt aber gegenüber blau nicht von rechts. Ich verstehe nicht, was daran so schwer ist?

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:57:23 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:50:48 Uhr:


nochmal - die Regel lautet WIE?
Rechts vor links!
oder heißt sie
Rechts vor links aber wenn einer Links abbiegt und ein grünes Auto hat muss er die Gelben vorlassen?

Sie Heißt Rechts vor links ohne Wenn und aber!
Das einzige Problem dabei ist, wenn 4 Leute an einer solchen Kreuzung stehen!
DANN muss einer dem per Handzeichen LINKS VON IHM STEHENDEN !!!! Die Vorfahrt überlassen!
Danach geht wieder rechts vor links und das ohne Wenn und ABER!

Nein, Verkehrsregeln gelten natürlich miteinander und stehen nicht in Konkurrenz zueinander.
Der Rote hat vor dem Gelbem aufgrund "rechts vor links" Vorfahrt, das stimmt.
Gegenüber dem Blauen aber nicht, da
1. Linksabbieger
2. kommt er gegenüber rot gar nicht von rechts. Denke dir mal die Fahrwege der beiden Fahrzeuge dazu - an dem Punkt, wo beide sich kreuzen, kommt blau von rechts und hätte daher auch dadurch Vorfahrt

Wie man es dreht und wendet, deine Interpretation ist einfach nur falsch

okay jungs - bitte alle mal mit Klarnamen- damit die Führerscheinbehörde da mal die Fahrerlaubnis einziehen kann....

Andersrum!
In Zeiten wie diesen (es wird nicht mehr geblinkt!) - wer weiß dann wer was wann darf?
- ich biege Rechts ab- also darf ich immer zuerst?
HÄ? - kann doch nicht euer ernst sein!

Man gewährt immer dem rechtsstehenden - EGAL ob der nochmal einen davon rechts hat
und obendrein nochmal egal ob der Rechts links oder geradeaus blinkt (Vorsicht - Falle!)

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Zitat:

@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 09:48:15 Uhr:


https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../

Ist aber ein anderer Fall und natürlich muß der Rechtsabbieger bei RvL da nicht warten, warum auch.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. Mai 2019 um 10:03:18 Uhr:



okay jungs - bitte alle mal mit Klarnamen- damit die Führerscheinbehörde da mal die Fahrerlaubnis einziehen kann....

Andersrum!
In Zeiten wie diesen (es wird nicht mehr geblinkt!) - wer weiß dann wer was wann darf?
- ich biege Rechts ab- also darf ich immer zuerst?
HÄ? - kann doch nicht euer ernst sein!

Man gewährt immer dem rechtsstehenden - EGAL ob der nochmal einen davon rechts hat
und obendrein nochmal egal ob der Rechts links oder geradeaus blinkt (Vorsicht - Falle!)

Du meinst das echt ernst, oder? Lies dir doch mal bitte in Ruhe die entsprechenden Textpassagen und Links durch, die hier schon gepostet wurden, und dann überleg nochmal, ob du dich hier weiter um Kopf und Kragen reden willst.

Ich erinner mich an meine Bundeswehrzeit: "Was machen Sie richtig, was alle anderen falsch machen?!"

blau
rot
gelb

denn rot ist ein Linksabbieger, der dem entgegenkommendem Rechtsabbieger Vorfahrt zu gewähren hat.
Eselsbrücke:
Wenn rot ein Stück weit abbiegt taucht RECHTS ein blaues Auto auf.

Noch lustiger wäre wenn blau und rot auf eine zweispurige Strasse abbiegen würden, denn da hat nicht automatisch jeder seine zugewandte Fahrspur zu nutzen, sondern ohne Fahrbahnmarkierungen hat trotzdem Blau das freie Wahlrecht.

Hallo!

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2019 um 10:06:31 Uhr:



Ist aber ein anderer Fall und natürlich muß der Rechtsabbieger bei RvL da nicht warten, warum auch.

Hab's noch nachgereicht. Eigentlich sollte das Beispiel auch nur veranschaulichen, dass der Linksabbieger, obwohl er als einziger keinen von rechts hat, wartepflichtig gegenüber dem Gegenverkehr ist. Dies ist ja der alles entscheidende Punkt in diesem Fall hier.

Gruß
.SD

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. Mai 2019 um 10:03:18 Uhr:


okay jungs - bitte alle mal mit Klarnamen- damit die Führerscheinbehörde da mal die Fahrerlaubnis einziehen kann....

Andersrum!
In Zeiten wie diesen (es wird nicht mehr geblinkt!) - wer weiß dann wer was wann darf?
- ich biege Rechts ab- also darf ich immer zuerst?
HÄ? - kann doch nicht euer ernst sein!

Man gewährt immer dem rechtsstehenden - EGAL ob der nochmal einen davon rechts hat
und obendrein nochmal egal ob der Rechts links oder geradeaus blinkt (Vorsicht - Falle!)

Ganz einfach. Blau biegt schon vor Gelb rechts ab. Da gibt es keine Vorfahrtsituation nach § 8 Abs. 1 StVO, weil sich die Wege der beiden Fahrzeuge nicht kreuzen. Die gibt es nur zwischen Gelb und Rot. Rot hat zwar gegenüber Gelb Vorfahrt, muss aber nach § 9 Abs. 4 StVO, weil er zugleich Linksabbieger ist, Blau als Rechtsabieger Vorfahrt gewähren. Ich hoffe, du hast die Selbstanzeige an die Führerscheinstelle schon vorbereitet. 😉

Grüße vom Ostelch

Hallo!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. Mai 2019 um 10:03:18 Uhr:


Andersrum!
In Zeiten wie diesen (es wird nicht mehr geblinkt!) - wer weiß dann wer was wann darf?
- ich biege Rechts ab- also darf ich immer zuerst?
HÄ? - kann doch nicht euer ernst sein!

Man gewährt immer dem rechtsstehenden - EGAL ob der nochmal einen davon rechts hat
und obendrein nochmal egal ob der Rechts links oder geradeaus blinkt (Vorsicht - Falle!)

In dem hier vorliegenden Fall haben selbstverständlich alle Beteiligten vorschriftsmäßig geblinkt, der Blaue nach rechts, der Rote nach links und der Gelbe hatte den Mittelblinker gesetzt.

Warum sollte ich einem rechts von mir Stehenden "Vorfahrt" gewähren, wenn ich dessen Fahrspur überhaupt nicht kreuze? Ohne den Roten könnte der Gelbe problemlos fahren, selbst wenn der Blaue ohne anzuhalten weiterfährt!

Zitat:

okay jungs - bitte alle mal mit Klarnamen- damit die Führerscheinbehörde da mal die Fahrerlaubnis einziehen kann....

Dann geh' mal mit gutem Beispiel voran!

Gruß
.SD

@Roadrunner2018 : Entsprechend deiner eigenen Beiträge liefere bitte deine Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde ab. Alternativ könntest du natürlich auch 139,- € in einen anständigen Kommentar zur StVO investieren (bitte aber nach S. 1 weiterlesen) oder noch einmal eine Fahrschule besuchen. Übrigens ist geradeaus blinken doch ganz einfach - machst du mit dem Warnblinker 😛.

Denk dir doch einfach mal das gelbe Auto weg, wer hätte dann Vorfahrt?

Die Vorfahrtsregeln gehen von einem gesetzeskonformen Verhalten der Verkehrsteilnehmer aus und das beinhaltet auch die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers. Daher hilft deine Argumentation auch nicht weiter.

Manche Kreuzungen sind so weitläufig das Linksabbieger den Abbiegevorgang schon (aber nur) geistig abgeschlossen haben, wenn auf einmal von rechts jemand einschlägt.

Zitat:

@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 10:11:37 Uhr:


Eigentlich sollte da Beispiel auch nur veranschaulichen, dass der Linksabbieger, obwohl er als einziger keinen von rechts hat, wartepflichtig gegenüber dem Gegenverkehr ist. Dies ist ja der alles entscheidende Punkt in diesem fall hier.

Da hast du Recht.

Gruß Metalhead

Ganz einfache Situation.
Blau
Rot
Gelb

Rot vor gelb wg. rechts vor links zu gelb. Nach blau wg. Linksabbieger.
Gelb nach rot wg. rechts vor links zu rot.
Blau zu erst, da nur rot für ihn interessant ist und er als Rechtsabbieger vor dem Linksabbieger fährt.

Echt so schwer? oO

Zitat:

@onzlaught schrieb am 3. Mai 2019 um 10:20:50 Uhr:


Manche Kreuzungen sind so weitläufig das Linksabbieger den Abbiegevorgang schon (aber nur) geistig abgeschlossen haben, wenn auf einmal von rechts jemand einschlägt.

Das ist nun wieder ein anderes Thema. Es ist so schon verwirrend genug, was hier so geschrieben wurde. 😉

Grüße vom Ostelch

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