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Rechts vor Links - Ausnahmen

Themenstarteram 4. März 2010 um 10:26

HI,

wurde schon mehrfach in einem Wohngebiet mit 30er Zone von Autofahrern angehupt, die meinten, weil sie von rechts kommen, haben sie Vorfahrt... hier ist :

erstens ein abgesenkter Bordstein

zweitens verkehrsberuhigte Zone mit Zeichen 326 bzw. 325

Soweit ich weiss, sind Fahrzeuge, die aus diesen Strassen kommen wartepflichtig und haben keine Vorfahrt - oder hat sich da zwischenzeitlich was geändert und ich bin zurecht angehupt worden ?

Langsam nervt mich das...

Gruß cocker

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cocker

aber da ich mich in einer 30er Zone befinde nun doch?

Versteh ich das richtig?

das wäre mir auch neu.

abgesenkter bordstein ist immer der durchgehenden straße untergeordnet...egal ob von links, rechts, oben, unten, hinten...

und auch egal, ob spielstraße, tempo 30 oder sonstwas.

so kenne ich das zumindest.

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Ich bin an solchen Stellen immer äußerst vorsichtig nach dem mir eine Trulla damals in ein gerade 3 Monate altes Auto geknallt ist...:rolleyes:

am 4. März 2010 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von cocker

Dann werd ich die Damen bei Gelegenheit mal aufklären... spätestens wenn mir eine davon mit ihrem Cheyenne oder ihrem X5 in der Befahrerseite hängt ... ;)

Dir sollte aber auch klar sein, das Vorfahrt kein Recht ist, sondern das gewähren der Vorfahrt nur eine Pflicht.

Wenn du siehst, das jemand keine Anzeichen macht dir die Vorfahrt zu gewähren musst du stehen bleiben. Fehler von Anderen rechtfertigen keine eigenen Verstöße.

am 4. März 2010 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von cocker

schön... danke :)

 

Dann werd ich die Damen bei Gelegenheit mal aufklären... spätestens wenn mir eine davon mit ihrem Cheyenne oder ihrem X5 in der Befahrerseite hängt ... ;)

Ich würde die Damen einmal raten zur Fahrschule zu gehen und sich von einem Fachmann einmal genau die Regeln im Verkehr :cool: Äh Strassenverkehr erklären lassen.

Etliche VT haben bereits keine Ahnung davon wie ein abgesenkter Bordstein ( Wird gern mit dem Rinnstein verwechselt ) aussieht oder kennen die Regel gar nicht.

Manche Städtebauer ordnen das Schild "Ende der Spielstraße" gern 5m vor dem eigentlichen Schnittpunkt der Kreuzung an. Da frage ich mich gilt die Spielstraßen exakt bis zum Schild oder bis zur Kreuzung ?

Da gab es mal so eine 20m Regel...

Themenstarteram 4. März 2010 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Zitat:

Original geschrieben von cocker

Dann werd ich die Damen bei Gelegenheit mal aufklären... spätestens wenn mir eine davon mit ihrem Cheyenne oder ihrem X5 in der Befahrerseite hängt ... ;)

Dir sollte aber auch klar sein, das Vorfahrt kein Recht ist, sondern das gewähren der Vorfahrt nur eine Pflicht.

Wenn du siehst, das jemand keine Anzeichen macht dir die Vorfahrt zu gewähren musst du stehen bleiben. Fehler von Anderen rechtfertigen keine eigenen Verstöße.

ich hab in der Fahrschule noch gelernt, das ich bei Vorfahrt nicht verpflichtet bin anzuhalten... O-Ton Fahrlehrer: "Da kannst du einfach durchziehen..."

Erscheint mir auch logisch - wozu brauch ich Verkehrsregeln, wozu hab ich Vorfahrtsregeln, wenn ich trotzdem verpflichtet bin anzuhalten... ???

Ich denke nicht, das ich dauerhaft nach links und rechts und hinten gucken muss, nur um bremsbereit zu sein, falls jemand meint die alleinige Herrschaft auf der Strasse gepachtet zu haben...

Wenn dem so wär, bräuchte man keine Verkehrsregeln...

Vorfahrt ist kein Recht, aber Vorfahrt ist Vorfahrt... seh zumindest ich so... und wenn mir so ein Dame ins Auto rauscht, weil sie irrtümlich meint Vorfahrt zu haben, seh ich mich irgendwo schon im Recht.

Gerade, weil man am abgesenkten Bordstein sowieso abbremsen muss, um evtl. Fußgänger passieren zu lassen

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V

Manche Städtebauer ordnen das Schild "Ende der Spielstraße" gern 5m vor dem eigentlichen Schnittpunkt der Kreuzung an. Da frage ich mich gilt die Spielstraßen exakt bis zum Schild oder bis zur Kreuzung ?

Da gibt es ein BGH-Urteil drüber, eine Spielstraße endet dort, wo sie situationsbedingt auch tatsächlich endet und nicht direkt am Schild, welches in dem verhandelten Fall 20 Meter "zu früh" stand.

Damit leider mal wieder so eine dumme Geschichte mit diesem "gesunden Menschenverstand", der bei vielen Fahrern vor dem Einsteigen in den Kofferraum gepackt wird, ersetzt durch die individuelle aber wortgenaue Auslegung der StVO - jedoch immer unter Umgehung des §1 und solchen Merkwürdigkeiten wie einen abgesenkten Bordstein.

Generell hast du schon recht, denn es besteht ja der Vertrauensgrunsatz usw.

Allerdings darfst du dir die Vorfahrt nicht erzwingen !

Wenn dir offensichtlich die Vorfahrt genommen wird, bzw. du dieses schon erkennen kannst, so kannst du nicht einfach weiterfahren.

Ist so wie mit Kleinkindern und älteren Menschen, da darfst du auch nicht auf verkehrsgerechtes Verhalten vertrauen.

Du könntest dir allerdings das Kennzeichen notiren und mal Meldung bei der Rennleitung machen ;)

Themenstarteram 4. März 2010 um 12:00

naja, is ja eh 30er Zone, da mach ich eh langsam, weil da auch viele Kinder auf der Strasse spielen und wenn mir so eine Tussi mal die Vorfahrt nimmt, hab ich mal einen Grund sie anzuhupen :D

Generell ist das eine schöne Stelle, um mit etwas Geschick sein Auto zu schrotten und sich ein neues bezahlen zu lassen. Allerdings gibt mein alter klappriger Vectra nicht mehr viel her, insofern lohnt es sich nicht, es drauf ankommen zu lassen. Da zahl ich nur drauf und werd wohl sowieso bremsen, bevor ich meinen Vectra für 2000 € Erstattung in die Schrottpresse schieben muss... ;)

Aber prinzipiell sollte genau wie ich jeder Autofahrer schon in etwa wissen, wo er Vorfahrt hat und wo nicht... dann kommt man sich auch nicht ins Gehege.

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker

..., wozu hab ich Vorfahrtsregeln, ...

Du hast keine Vorfahrt, nirgends, an keiner Stelle in der StVO noch auf der realen Straße.

Du hast maximal keine Wartepflicht und ein sich daraus ergebender Vorrang. Das ist keine Vorfahrt, sondern nur der Rang (Reihenfolge) in der aufgrund fehlender Wartepflicht gefahren werden könnte.

Es ergeben sich nirgends irgendwelche Rechte.

Da man allerdings keine Rechte (durchsetzbar) hat, bleibt immer noch als bestehende grundsätzliche Pflicht aus §1. Es ist weder selten noch grundsätzlich unmöglich, den "uneingeschränkt Vorfahrtsberechtigten" in einer klassischen RvL-Situation bzw. sich dann daraus ergebenden Unfall zu 25% Mit-Haftung ins Boot zu bekommen: Pflichtverstoß gegen §1 ohne weitergehende Rechte zu haben. Benötigt nur einen Anwalt, der das in die richtige Reihenfolge bringen kann.

Themenstarteram 4. März 2010 um 12:13

dann muss man mir aber zumindest Fahrlässigkeit nachweisen können.

Und wenn ich als erster in der Reihe steh - um deine Metapher mal aufzugreifen - komm ich i.d.Regel auch als erster dran.

Ok, in einer 30er-Zone sollte es hier weniger Probleme geben, aber auf einer Landstrasse siehst du alt aus, wenn ein Traktor plötzlich aus einem Feldweg auf die Hauptstrasse abbiegt, dir die Vorfahrt nimmt und du bei Tempo 80 überlegen musst:

- weiche ich dem Traktor aus und fahr in den Gegenverkehr

- ziehe ich in den rechten Strassengraben

- fahr ich in den Traktor

wenn abzusehen ist, dass ich das überlebe, fahr ich lieber in den Traktor. Bei den beiden anderen Mögliochkeiten kann ich nur verlieren... ;)

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker

dann muss man mir aber zumindest Fahrlässigkeit nachweisen können.

Haftung nicht Schuld.

Da brauche ich nicht Deine Fahrlässigkeit als Fahrer sondern nur Deine Betriebsgefahr als Halter. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von cocker

..., wozu hab ich Vorfahrtsregeln, ...

Du hast keine Vorfahrt, nirgends, an keiner Stelle in der StVO noch auf der realen Straße.

Du hast maximal keine Wartepflicht und ein sich daraus ergebender Vorrang. Das ist keine Vorfahrt, sondern nur der Rang (Reihenfolge) in der aufgrund fehlender Wartepflicht gefahren werden könnte.

Es ergeben sich nirgends irgendwelche Rechte.

Da man allerdings keine Rechte (durchsetzbar) hat, bleibt immer noch als bestehende grundsätzliche Pflicht aus §1. Es ist weder selten noch grundsätzlich unmöglich, den "uneingeschränkt Vorfahrtsberechtigten" in einer klassischen RvL-Situation bzw. sich dann daraus ergebenden Unfall zu 25% Mit-Haftung ins Boot zu bekommen: Pflichtverstoß gegen §1 ohne weitergehende Rechte zu haben. Benötigt nur einen Anwalt, der das in die richtige Reihenfolge bringen kann.

Man braucht aber auch nicht kirchlicher als der Papst werden und alles bis in den letzten Tropfen analysieren. Das Schild heißt Vorfahrt gewähren oder Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt an der nächsten Kreuzung also komm mir nicht mit "es gibt nirgends Vorfahrt". Ich halte es so, wenn ich sicher weiß, dass ich Vorfahrt habe, krache ich einfach durch, ohne Rücksicht auf Verluste, spätestens dann merken diese Rechthaber, dass sie im Unrecht sind, wenn sie mir im Auto hängen und blechen dürfen. Und dann soll mir mal einer Vorsatz nachweisen.

Themenstarteram 4. März 2010 um 12:59

ja... jetzt kommt wieder die Betriebsgefahr - niemand pinkelt mir ans Bein, wenn ich von meiner mir per Gesetz gegebenen Vorfahrt Gebrauch mache und mir rauscht einer ins Auto, der gepennt hat oder keine Ahnung von Vorfahrtsregeln hat... damit ich da eine Teilschuld bekomme, muss schon alles verdammt schlecht laufen.

Wenn ich weiss, ich bin wartepflichtig, warte ich und gwähre den anderen Vorfahrt. Und selbiges erwarte ich auch von den anderen Verkehrsteilnehmern. Und schon ist alles gut und niemand hat Grund zum Dumm-Machen :)

Und wenn ich im Fehler bin, bleche ich - soviel Arsch hab ich dann schon in der Hose ;)

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker

Und wenn ich im Fehler bin, bleche ich - soviel Arsch hab ich dann schon in der Hose ;)

Hey, das läuft unter "gesunder Menschenverstand" und güldet nich.

Ohnehin eine meiner Erfahrung nach aussterbenden Minderheit im deutschen Straßenverkehr. :D

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