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Rechts überholen innerorts auf Kraftfahrtstraße?

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 7:28

Hallo liebe MT-ler!

Ich bin mir wegen folgender Sache unsicher:

Innerorts ist rechts überholen ja erlaubt, wie sieht es aber auf Straßen mit Tempolimit von 60,70 oder 80 aus, bzw auf Kraftfahrtstraßen? Die ja auch oft innerorts liegen. Wie sieht es in so einem Fall aus?

Hoffe ihr könnt mich da aufklären.

Beste Antwort im Thema

Sofern die Straße innerorts mehrere Fahrspuren in eine Richtung haben ist es erlaubt rechts schneller zu fahren als links.

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am 20. Mai 2015 um 8:02

Da du TI bei deinem Namen stehen hast und ein Schweizer Kreuz, stellt sich mir die Frage, beziehst du dich bei der Aussage respektive Frage auf Deutsche oder auf Schweizer Strassen.

Denn auf Schweizer Strassen rechts überholen erlaubt, da wäre ich ganz vorsichtig an deiner Stelle.

Und was das ganze für Deutschland angeht, da möchte ich auch erst einmal den Gesetzestext dazu sehen.

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 8:03

Nene, das habe ich eigentlich nur so. Wohne in Deutschland.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 20. Mai 2015 um 09:28:46 Uhr:

Hallo liebe MT-ler!

Ich bin mir wegen folgender Sache unsicher:

Innerorts ist rechts überholen ja erlaubt, wie sieht es aber auf Straßen mit Tempolimit von 60,70 oder 80 aus, bzw auf Kraftfahrtstraßen? Die ja auch oft innerorts liegen. Wie sieht es in so einem Fall aus?

Hoffe ihr könnt mich da aufklären.

Bist Du dir ganz sicher das innerorts rechts überholen erlaubt ist!?

Gib mal bei Google "rechts überholen" ein und belege noch mal 3 Stunden Theorie

in der Fahrschule.

Seelze 01

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 8:05

Erzähl mir einfach was los ist. Habe eben kurz gesucht, aber dort keine vernünftige Antwort bekommen. Theorie habe ich in letzter Zeit häufiger besucht, da ich die Klasse A mache.

am 20. Mai 2015 um 8:08

Wo hast Du denn gelernt, dass man innerorts generell rechts überholen darf?

Das ist schlichtweg falsch. §5 Abs. 1 StVO ist da eindeutig. Es gibt (häufig vorkommende) Ausnahmen, aber die sind weder allgemeingültig noch vom Tempolimit abhängig. Schau Dir dazu auch §7 an. Kraftfahrstraßen sind übrigens innerorts auch nichts anderes als normale Straßen, nur dass für sie eben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mind. 60 km/h gilt. Was im Umkehrschluss NICHT heißt, dass man da mind. 60 fahren darf... Nur mal so am Rande.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 20. Mai 2015 um 09:28:46 Uhr:

Innerorts ist rechts überholen ja erlaubt, wie sieht es aber auf Straßen mit Tempolimit von 60,70 oder 80 aus, bzw auf Kraftfahrtstraßen? Die ja auch oft innerorts liegen. Wie sieht es in so einem Fall aus?

Es gibt keine besondere Regelung für verschiedene Tempolimits und auch keine für Kraftfahrstrassen (bis auf abgehende Fahrbahnen), also gilt ganz normal innerorts und 2+ Fahrstreifen -> rechts überholen erlaubt.

Sofern die Straße innerorts mehrere Fahrspuren in eine Richtung haben ist es erlaubt rechts schneller zu fahren als links.

Einschränkung bis 3.5T. Innerorts durchgehend rechts überholen erlaubt, unabhängig von der Straßenart.

HTC

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 8:27

Ok. Danke für die Antworten. Dann muss man wohl gut auf die Ortsschilder achten :)

Zitat:

@HTC schrieb am 20. Mai 2015 um 10:21:14 Uhr:

Einschränkung bis 3.5T. ......

HTC

Da kenne ich mich nicht aus. Einschränkungen ab 3,5 Tonnen oder bis 3,5 Tonnen ?

Ist das wirklich so ? Dann würden täglich viele tausende Busse und LKWs dagegen verstoßen.

am 20. Mai 2015 um 8:34

Zitat:

@HTC schrieb am 20. Mai 2015 um 10:21:14 Uhr:

Einschränkung bis 3.5T. Innerorts durchgehend rechts überholen erlaubt, unabhängig von der Straßenart.

Nicht ganz. Auf Autobahnen darf auch innerorts nicht rechts überholt werden (Außer Kolonnenbildung etc.).

OH, ja, Autobahnen sind davon ausgeschlossen:

http://dejure.org/gesetze/StVO/7.html

HTC

Hamburg B73, darf man rechts überholen und auch schneller fahren als Links.

Innerorts 50ziger.

am 20. Mai 2015 um 11:23

Da es sich hier um eine eindeutig im Gesetz geregelte Frage handelt, ist es doch immer ratsam das Gesetz, also den Text dazu, zu Rate zu nehmen.

Nun wie schon gesagt wurde Art. 5 StVO besagt ganz klar, das RECHTS ÜBERHOLEN VERBOTEN ist.

Ausnahme bildet lediglich Kolonnenverkehr, also Stau.

Was man vermutlich aber sicher darf, wenn man eben zwei Fahrstreifen in die gleiche Richtung hat, wäre rechts VORBEI fahren. Aber vorbei fahren und überholen, ist nicht dasselbe.

Nun sagen hier welche das bestimmte Strassenabschnitte dazu gibt, wo es erlaubt ist. Steht denn dort eine Ausnahmeregelung oder wie kommt ihr darauf das es dort erlaubt ist?

Generell sage ich auch meinen Leuten, wer das Gesetz kennt, hat mehr Möglichkeiten als jemand der es nicht kennt. Aber wenn euch die Polizei rausholt und sagt ihr hättet was verbotenes getan, dann müsst ihr jetzt das Gesetz besser kennen als die Polizei. Ich behaupte das mindestens 70% der Verkehrsteilnehmer die einfachsten Vortrittsregeln nicht kennen und sollte ich damit recht haben, wie sollen sie also in dem Moment das Gesetz besser kennen als die Polizei?

Aber wie immer, ich bin Schweizer, ich habe euren Gesetzestext nur überflogen und alles andere ist wie immer meine Meinung.

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