Rechts überholen immer Vorsatz?

Hi,

Bekannte von uns haben kürzlich ein Strafmandat bekommen für Rechts überholen auf der Autobahn.

Laut auskunft der Bekannten das "übliche" -> Mittelspurschleicher auf einer dreispurigen Autobahn und sie sind auf der rechten Spur dran vorbei gefahren,wobei sie sowohl vorher als auch hinterher schon länger auf der ganz rechten Spur gefahren sind.

Das ganze zählt als Rechts Überholen,das wird auch so akzeptiert.

Allerdings beträgt die Strafe 200€ Plus Auslagen. Das heißt die üblichen 100€ wurden wegen Vorsatz verdoppelt. Steht auch so im Anschreiben.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Beamten da Vorsatz unterstellen können? Ich dachte das geht nur in besonders krassen Fällen bzw. wenn man sich bei einer Befragung (die nicht stattgefunden hat) verplappert.

Ist natürlich auch möglich das die nicht so friedlich auf der rechten Spur gefahren sind aber das weiß ich nicht 😉

Also wie sieht das aus mit dem Vorsatz?

Gruß Tobias

Beste Antwort im Thema

Für mich ist das kein rechts überholen.
Ich wechsle keine Fahrspur, ich fahre einfach rechts wie es sich gehört.

Rechts überholen ist es wenn ein Links/mittelspurpächter auf einen Links/mittelspurschleicher aufläuft und die Fahrspur nach rechts wechselt um an dem Linksspurschleicher vorbei zu fahren.

Das ist meine Meinung, das Gesetz sieht es leider anders.

Ich wäre eh dafür das Verbot rechts zu überholen aufzuheben.
Alternativ könnte man auch VTs die das Rechtsfahrgebot nicht beachten, also ca. 75 % aller VTs, dafür 2 Punkte reinwürgen.

Anders begreifen sie diese komplizierte Regelung eh nicht.

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Du hast belegt, dass das in der Mitte fahren legal ist und er macht auch nichts illegales.
Wo ist jetzt das Problem?

In der Mitte zu fahren ist legal, solange rechts Fahrzeuge fahren. Ansonsten ist es missachtung des rechtsfahrgebotes. Wenn ein Provida Fahrzeug die Lichthupe gibt und der Mittelspurfahrer macht keinen Platz ist es eine Behinderung, was die doppelte Strafe (80 euro und ein Punkt) kostet.

Das wirkliche Problem ist aber, das die Leute die Situation nicht einschätzen können. Im Straßenverkehr muss man immer mit der Dummheit der anderen rechnen. treffen zwei dumme aufeinander ist der Unfall vorprogrammiert. Vor einem Monat hat es wieder geknallt. Ein 20 jähriger durfte mit pappis BMW zur Disko nach Düsseldorf, auf dem Rückweg ist er angetrunken auf der leren Autobahn gefahren. Als er einen Wagen überholen wollte ist er von der rechten Spur auf die mittlere gefahren, und hat zu spät bemerkt, das es sich um einen Mittelspurfahrer handelt. Dieser ist nach dem "leichten" anschubsen in die Böschung gelandet, hat sich mehrmals überschlagen und verstarb noch an der Unfallstelle. Dem 20 jährigen ist nichts passiert, nur das er nun ohne Führerschein unterwegs ist.

Zitat:

@MvM schrieb am 17. März 2015 um 19:28:41 Uhr:


Das wirkliche Problem ist aber, das die Leute die Situation nicht einschätzen können. Im Straßenverkehr muss man immer mit der Dummheit der anderen rechnen. treffen zwei dumme aufeinander ist der Unfall vorprogrammiert. Vor einem Monat hat es wieder geknallt. Ein 20 jähriger durfte mit pappis BMW zur Disko nach Düsseldorf, auf dem Rückweg ist er angetrunken auf der leren Autobahn gefahren. Als er einen Wagen überholen wollte ist er von der rechten Spur auf die mittlere gefahren, und hat zu spät bemerkt, das es sich um einen Mittelspurfahrer handelt. Dieser ist nach dem "leichten" anschubsen in die Böschung gelandet, hat sich mehrmals überschlagen und verstarb noch an der Unfallstelle. Dem 20 jährigen ist nichts passiert, nur das er nun ohne Führerschein unterwegs ist.

Da kommt noch das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw KV mit Todesfolge auf ihn zu.

Zitat:

@MvM schrieb am 17. März 2015 um 19:28:41 Uhr:


In der Mitte zu fahren ist legal, solange rechts Fahrzeuge fahren. Ansonsten ist es missachtung des rechtsfahrgebotes. Wenn ein Provida Fahrzeug die Lichthupe gibt und der Mittelspurfahrer macht keinen Platz ist es eine Behinderung, was die doppelte Strafe (80 euro und ein Punkt) kostet.

Ja, hin und wieder muss einer überholt werden. Die Auslegung dessen macht im Zweifel ein Richter 😉.

Und nein, doppelte Strafe gibt es nur bei Vorsatz und der muss klar belegt werden. Die Lichthupe zu verpennen ist eher ein Indiz dafür, dass man auch in Bezug auf das Rechtsfahrgebot schläft.

In dem hier vorliegenden Fall würde ich bei doppelter Strafe auch davon ausgehen, dass die Polizei dies klar nachweisen kann (also nicht nur ein Fahrzeug rechts passiert).

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Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 16. März 2015 um 22:46:03 Uhr:


[...] Hin und wieder überhole ich die ebenfalls rechts, allerdings nur, wenn die linke Spur dicht befahren ist. [...]

Das ist ja wohl der Oberhammer! Gegen Rechtsüberholer wettern und es sogar selbst praktizieren! Mit diesem Outing hast Du Dich selbst zum "Schwachmaten"gemacht:

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Februar 2015 um 19:17:44 Uhr:


[...] Weil dann sofort irgendwelche Schwachmaten auf die rechte Spur wechseln und versuchen, dort die Kolonne zu überholen und sich weiter vorne wieder reinzumogeln. [...]

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 17. März 2015 um 10:56:35 Uhr:


"Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO);

Als langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h anzusehen. Die Geschwindigkeit beim Rechtsüberholen sollte maximal 20 km/h höher liegen."

Was anzusehen ist, steht nicht im Gesetz. Es gibt auch keine Grundlage, warum das nur gelten sollte, wenn der zu Überholende maximal 60 km/h fährt. Das ist eine Einzelfallsache.

Zitat:

@meehster schrieb am 17. März 2015 um 22:28:29 Uhr:



Was anzusehen ist, steht nicht im Gesetz. Es gibt auch keine Grundlage, warum das nur gelten sollte, wenn der zu Überholende maximal 60 km/h fährt. Das ist eine Einzelfallsache.

Ja, diese 60km/h sind lediglich gängige Rechtsprechung.

Da es den bindenden Präzedenzfall in Deutschland so nicht gibt, bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung. Als Orientierungshilfe können die gängigen Urteile allerdings schon sehr gut dienen.

Zitat:

@MvM schrieb am 17. März 2015 um 19:28:41 Uhr:


In der Mitte zu fahren ist legal, solange rechts Fahrzeuge fahren. Ansonsten ist es missachtung des rechtsfahrgebotes.

Korrekt!

Nur dumm das Sieben Horizonte voraus immer ein Fahrzeug unterwegs ist....

Im Gesetz ist die Formulierung "hin und wieder" auch sehr unglücklich gewählt. Man darf solange in der Mitte fahren, wie man niemanden behindert oder nötigt. Jetzt stelle ich mal folgende These auf:

Ich fahre rechts und laufe auf einen Mittelspurschnarcher auf. Rechts darf ich nicht überholen. Also nötigt mich der Mittelspurfahrer dazu 2 mal die Spur zu wechseln, um ihn legal zu überholen!

Also liegt in diesem Falle im weitesten Sinn, eine Nötigung vor!

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. März 2015 um 12:39:15 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 17. März 2015 um 19:28:41 Uhr:


In der Mitte zu fahren ist legal, solange rechts Fahrzeuge fahren. Ansonsten ist es missachtung des rechtsfahrgebotes.
Korrekt!
Nur dumm das Sieben Horizonte voraus immer ein Fahrzeug unterwegs ist....

Im Gesetz ist die Formulierung "hin und wieder" auch sehr unglücklich gewählt. Man darf solange in der Mitte fahren, wie man niemanden behindert oder nötigt. Jetzt stelle ich mal folgende These auf:

Ich fahre rechts und laufe auf einen Mittelspurschnarcher auf. Rechts darf ich nicht überholen. Also nötigt mich der Mittelspurfahrer dazu 2 mal die Spur zu wechseln, um ihn legal zu überholen!

Also liegt in diesem Falle im weitesten Sinn, eine Nötigung vor!

Das stimmt, aber eine C Kurve fahren ist doch mal eine kleine Abwechselung bei immer sturen gerade aus fahren 😁

Mittlerweile überhole ich auch rechts. Anfang´s hab ich mich noch dran gehalten aber mit der Zeit wurde mir das ehlich gesagt zu dämlich. Wenn ich auf der rechten Spur schneller bin als der auf der linken Spur macht derjenige irgendetwas falsch, nicht ich. Das selbe Phänomen verursacht auch immer einen Haufen künstlicher Stau´s. Das sehe ich jeden zweiten Tag wenn ich zur Arbeit fahre oder von letzterer Zurückfahre. Leider kommt man dann aber selber zwangsläufig, also bei zähem Verkehr, oft in die Lage permanent links zu fahren was natürlich beschissen ist. Recht´s fast nur LKW´s und links fast nur Autos. Auf der rechten Spur ist man oftmals aber trotzdem schneller. Das Problem ist eher das, wenn man dann doch mal sich an´s Rechtsfahrgebot hält, nach 500-1000M wieder gezwungen ist nach links zu wechseln, da man nen Truck vor sich hat. Nur mach das mal bei so einem zähen Verkehr. Dich lässt keiner mehr rein. Und mit Gewalt rüber ballern ist nicht meine Art. Deshalb bleib ich mittlerweile auch links bei sowas. Bei normalem Verkehr halt ich mich aber dran.

Zum Rechts überholen stehe ich aber trotzdem.

Heute ist es wieder passiert. Ich fuhr auf der A3 von Köln nach Oberhausen (120KMH erlaubt), bin rechts an einen Mittelspurfahrer vorbei, der dauerhaft ca. 100KMH gefahren ist. Beim nächsten Rastplatz bin ich raus um eine Pause zu machen. Kurze Zeit später kam auch der Mittelspurfahrer mit ProVida Begleitung. Ich konnte es mir nicht verkneifen ein Wörtchen mitzureden. Das Ende vom Lied war, das ihm vor Ort der Führerschein entzogen wurde, da dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit ist. Anschließend haben sie den Vater belehrt, das er doch mit aufpassen soll, wenn sein Sprössling fährt. Dann ging die fahrt weiter. Die Provida Beamten blieben noch für Schreibkram auf dem Parkplatz. Beim ersten LKW sind sie zum überholen auf die mittelspur und blieben dort. (Der Vater, wie der Sohn.) Ich blieb rechts und habe nicht überholt, weil ich wusste, das hinter mir die Polizei fährt. Dann kam er... der graue Insignia... fuhr einige Kilometer hinter dem Mittelspurschleicher... überholte... zeigte die Kelle... und bei der nächsten Aufahrt gings raus... Ich bin zwar weiter geradeaus gefahren, aber kann mir denken, was da passiert ist. 😁

Ich finde man sollte zwischen rechts überholen und rechts vorbeifahren unterscheiden.
Rechts überholen tut man mit deutlich höherer Geschwindigkeit (> 20 km/h mehr) und dem nachträglichen Einfädeln auf der Spur des Überholten.
Rechts vorbeifahren, ist das langsame, vorsichtige Vorbeifahren an einem Fahrzeug, welches z.B. unnötigerweise auf der mittleren Spur fährt und den Verkehrsfluss beeinträchtigt.

Aber ich verabschiede leider keine Gesetze 😁

Zitat:

@MvM schrieb am 19. März 2015 um 05:20:29 Uhr:


Heute ist es wieder passiert. Ich fuhr auf der A3 von Köln nach Oberhausen (120KMH erlaubt), bin rechts an einen Mittelspurfahrer vorbei, der dauerhaft ca. 100KMH gefahren ist. Beim nächsten Rastplatz bin ich raus um eine Pause zu machen. Kurze Zeit später kam auch der Mittelspurfahrer mit ProVida Begleitung. Ich konnte es mir nicht verkneifen ein Wörtchen mitzureden. Das Ende vom Lied war, das ihm vor Ort der Führerschein entzogen wurde, da dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit ist. Anschließend haben sie den Vater belehrt, das er doch mit aufpassen soll, wenn sein Sprössling fährt. Dann ging die fahrt weiter. Die Provida Beamten blieben noch für Schreibkram auf dem Parkplatz. Beim ersten LKW sind sie zum überholen auf die mittelspur und blieben dort. (Der Vater, wie der Sohn.) Ich blieb rechts und habe nicht überholt, weil ich wusste, das hinter mir die Polizei fährt. Dann kam er... der graue Insignia... fuhr einige Kilometer hinter dem Mittelspurschleicher... überholte... zeigte die Kelle... und bei der nächsten Aufahrt gings raus... Ich bin zwar weiter geradeaus gefahren, aber kann mir denken, was da passiert ist. 😁

Richtig so, sollte 100,- und 3 Pkt geben, zwecks Lerneffekt.

Warscheinlich hat der Vater die Parole ausgegeben "schön vorsichtig fahren, Lenker gerade halten und immer schön den Verkehr behindern".

Dumm nur, dass der Sohn keine Eier in der Hose hatte und seinen Vater gesagt hat "halt die Klappe Alter" 😁

Zitat:

@MvM schrieb am 19. März 2015 um 05:20:29 Uhr:


Heute ist es wieder passiert. Ich fuhr auf der A3 von Köln nach Oberhausen (120KMH erlaubt), bin rechts an einen Mittelspurfahrer vorbei, der dauerhaft ca. 100KMH gefahren ist. Beim nächsten Rastplatz bin ich raus um eine Pause zu machen. Kurze Zeit später kam auch der Mittelspurfahrer mit ProVida Begleitung. Ich konnte es mir nicht verkneifen ein Wörtchen mitzureden. Das Ende vom Lied war, das ihm vor Ort der Führerschein entzogen wurde, da dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit ist. Anschließend haben sie den Vater belehrt, das er doch mit aufpassen soll, wenn sein Sprössling fährt. Dann ging die fahrt weiter. Die Provida Beamten blieben noch für Schreibkram auf dem Parkplatz. Beim ersten LKW sind sie zum überholen auf die mittelspur und blieben dort. (Der Vater, wie der Sohn.) Ich blieb rechts und habe nicht überholt, weil ich wusste, das hinter mir die Polizei fährt. Dann kam er... der graue Insignia... fuhr einige Kilometer hinter dem Mittelspurschleicher... überholte... zeigte die Kelle... und bei der nächsten Aufahrt gings raus... Ich bin zwar weiter geradeaus gefahren, aber kann mir denken, was da passiert ist. 😁

Schöne Geschichte. Noch schöner wäre es, wenn sie auch war währe.

Ich kann mir zwar vorstellen, dass eine Zivilstreife auch mal einen Mittelspurschleicher rauszieht, aber mit Sicherheit wird sie ihm nicht vor Ort den Führerschein abnehmen. Das ist ein Produkt Deiner Phantasie...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. März 2015 um 14:04:20 Uhr:


Schöne Geschichte. Noch schöner wäre es, wenn sie auch war währe.
Ich kann mir zwar vorstellen, dass eine Zivilstreife auch mal einen Mittelspurschleicher rauszieht, aber mit Sicherheit wird sie ihm nicht vor Ort den Führerschein abnehmen. Das ist ein Produkt Deiner Phantasie...

Da könnten womöglich ‰ im Spiel gewesen sein und die Geschichte könnte wieder stimmen.

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